polradar

Mögliche Steuermehreinnahmen des Staates durch gestiegene Energiepreise (Antwort zu Drs. 21/5615)

dip / drucksache 13.05.2026 · WP 21 · 21/5928 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Mögliche Steuermehreinnahmen des Staates durch gestiegene Energiepreise (Antwort zu Drs. 21/5615) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5928 21. Wahlperiode 13.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich von Zons, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5615 – Mögliche Steuermehreinnahmen des Staates durch gestiegene Energiepreise V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die stark gestiegenen Energie- und insbesondere Kraftstoffpreise infolge des Iran-Krieges haben zu erheblichen Mehrbelastungen für Verbraucher sowie für Unternehmen und die Wirtschaft im Allgemeinen geführt. Gleichzeitig wird öffentlich diskutiert, in welchem Umfang der Staat durch steigende Preise zusätzliche Steuereinnahmen generiert, insbesondere durch die Mehrwertsteuer, die prozentual auf den Endpreis erhoben wird. Medienberichte gehen allerdings davon aus, dass allein im März 2026 Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro angefallen sein könnten (www.handelsblatt.com/mein ung/kommentare/kommentar-spritpreise-ueber-zwei-euro-und-der-staat-verdie nt-praechtig-01/100208569.html; abgerufen am 16. April 2026). Demgegenüber erklärt das Bundesministerium der Finanzen, dass insgesamt keine zusätzlichen Steuereinnahmen zu verzeichnen seien bzw. diese sogar rückläufig sein könnten (www.merkur.de/wirtschaft/ministerium-keine-mehreinnahmen-f uer-den-staat-durch-hohe-spritpreise-94221116.html?utm_source=chatgp t.com; abgerufen am 16. April 2026). Parallel dazu wird in der politischen Debatte über eine mögliche Anpassung der Mehrwertsteuer diskutiert, unter anderem als Instrument zur Entlastung der Bevölkerung in Zeiten hoher Inflation und steigender Energiepreise (www.zdfheute.de/politik/deutschland/mehrwertsteuer-erhoehung-deutschlan d-inflation-entlastung-100.html; abgerufen am 16. April 2026). 1. Wie haben sich die Steuereinnahmen des Bundes seit Beginn des Iran- Krieges insgesamt entwickelt (bitte nach Steuerarten, insbesondere Energiesteuer, Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe und CO2-Abgabe aufschlüsseln)? Daten zu den kassenmäßigen Steuereinnahmen werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert (siehe www.bundesfinanzministerium.de/Con-tent/DE/Standardartikel/Theme n/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/1-kassenmaessige-steuer einnahmen-nach-steuerarten-und-gebietskoerperschaften.html). Das Bundes- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ministerium der Finanzen verfügt über keine monatliche Aufschlüsselung der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz. 2. In welcher Höhe sind seit Beginn der Irankrise zusätzliche Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe entstanden? 3. Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen Schätzungen über steigende Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe und den Aussagen des Bundesministeriums der Finanzen, wonach insgesamt keine Mehreinnahmen erzielt würden? 4. Inwieweit führen steigende Energiepreise nach Einschätzung der Bundesregierung ggf. zu Mindereinnahmen in anderen Steuerbereichen (z. B. durch sinkenden Konsum)? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet. Auf die Ausführungen im Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen für den Monat April 2026 wird verwiesen (siehe www.bundesfinanzministeri-u m.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/04/Inhalte/Kapitel-3-Wirtschafts-und-Fina nzlage/3-2-steuereinnahmen-maerz-2026.html). 5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, wie sich das Konsumverhalten der Bürger seit Beginn der Iran-Krise entwickelt hat? Amtliche Daten zur Entwicklung des privaten Konsums liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Aktuelle Stimmungsindikatoren wie das GfK- Konsumklima und das HDE-Konsumbarometer zeigen allerdings eine Eintrübung der Konsumlaune seit März dieses Jahres an. 6. Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung ggf., um mögliche krisenbedingte Mehreinnahmen gezielt an Bürger zurückzugeben? Die Bundesregierung geht insgesamt nicht von krisenbedingten Mehreinnahmen aus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen. 7. Hat sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund (vgl. Frage 6) eine Positionierung zu Vorschlägen zur temporären Senkung der Mehrwertsteuer oder einzelner Energiesteuern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? 8. Welche Auswirkungen hätte eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe bzw. sonstige Energieträger bzw. auf Energie nach Einschätzung der Bundesregierung auf Preisniveau, Inflation und Staatshaushalt? Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet. Die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes oder eines Nullsteuersatzes auf Kraftstoffe in Form von Diesel und Benzin ist unionsrechtlich nicht zulässig. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen