Mögliche Steuermehreinnahmen des Staates durch gestiegene Energiepreise (Antwort zu Drs. 21/5615)
Text
Mögliche Steuermehreinnahmen des Staates durch gestiegene Energiepreise (Antwort zu Drs. 21/5615)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5928
21. Wahlperiode 13.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich von Zons, Dr. Michael Espendiller
und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5615 –
Mögliche Steuermehreinnahmen des Staates durch gestiegene Energiepreise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die stark gestiegenen Energie- und insbesondere Kraftstoffpreise infolge des
Iran-Krieges haben zu erheblichen Mehrbelastungen für Verbraucher sowie für
Unternehmen und die Wirtschaft im Allgemeinen geführt. Gleichzeitig wird
öffentlich diskutiert, in welchem Umfang der Staat durch steigende Preise
zusätzliche Steuereinnahmen generiert, insbesondere durch die Mehrwertsteuer,
die prozentual auf den Endpreis erhoben wird.
Medienberichte gehen allerdings davon aus, dass allein im März 2026
Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe in Höhe von mehreren
Hundert Millionen Euro angefallen sein könnten (www.handelsblatt.com/mein
ung/kommentare/kommentar-spritpreise-ueber-zwei-euro-und-der-staat-verdie
nt-praechtig-01/100208569.html; abgerufen am 16. April 2026).
Demgegenüber erklärt das Bundesministerium der Finanzen, dass insgesamt keine
zusätzlichen Steuereinnahmen zu verzeichnen seien bzw. diese sogar rückläufig
sein könnten (www.merkur.de/wirtschaft/ministerium-keine-mehreinnahmen-f
uer-den-staat-durch-hohe-spritpreise-94221116.html?utm_source=chatgp
t.com; abgerufen am 16. April 2026).
Parallel dazu wird in der politischen Debatte über eine mögliche Anpassung
der Mehrwertsteuer diskutiert, unter anderem als Instrument zur Entlastung
der Bevölkerung in Zeiten hoher Inflation und steigender Energiepreise
(www.zdfheute.de/politik/deutschland/mehrwertsteuer-erhoehung-deutschlan
d-inflation-entlastung-100.html; abgerufen am 16. April 2026).
1. Wie haben sich die Steuereinnahmen des Bundes seit Beginn des Iran-
Krieges insgesamt entwickelt (bitte nach Steuerarten, insbesondere
Energiesteuer, Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe und CO2-Abgabe
aufschlüsseln)?
Daten zu den kassenmäßigen Steuereinnahmen werden auf der Internetseite des
Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert
(siehe www.bundesfinanzministerium.de/Con-tent/DE/Standardartikel/Theme
n/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/1-kassenmaessige-steuer
einnahmen-nach-steuerarten-und-gebietskoerperschaften.html). Das Bundes-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 12. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ministerium der Finanzen verfügt über keine monatliche Aufschlüsselung der
Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel nach dem
Brennstoffemissionshandelsgesetz.
2. In welcher Höhe sind seit Beginn der Irankrise zusätzliche Einnahmen aus
der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe entstanden?
3. Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen Schätzungen
über steigende Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe und den
Aussagen des Bundesministeriums der Finanzen, wonach insgesamt keine
Mehreinnahmen erzielt würden?
4. Inwieweit führen steigende Energiepreise nach Einschätzung der
Bundesregierung ggf. zu Mindereinnahmen in anderen Steuerbereichen (z. B.
durch sinkenden Konsum)?
Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet.
Auf die Ausführungen im Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen
für den Monat April 2026 wird verwiesen (siehe www.bundesfinanzministeri-u
m.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/04/Inhalte/Kapitel-3-Wirtschafts-und-Fina
nzlage/3-2-steuereinnahmen-maerz-2026.html).
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, wie
sich das Konsumverhalten der Bürger seit Beginn der Iran-Krise
entwickelt hat?
Amtliche Daten zur Entwicklung des privaten Konsums liegen zum jetzigen
Zeitpunkt nicht vor. Aktuelle Stimmungsindikatoren wie das GfK-
Konsumklima und das HDE-Konsumbarometer zeigen allerdings eine Eintrübung der
Konsumlaune seit März dieses Jahres an.
6. Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung ggf., um mögliche
krisenbedingte Mehreinnahmen gezielt an Bürger zurückzugeben?
Die Bundesregierung geht insgesamt nicht von krisenbedingten
Mehreinnahmen aus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen.
7. Hat sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund (vgl. Frage 6) eine
Positionierung zu Vorschlägen zur temporären Senkung der
Mehrwertsteuer oder einzelner Energiesteuern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
8. Welche Auswirkungen hätte eine Senkung der Mehrwertsteuer auf
Kraftstoffe bzw. sonstige Energieträger bzw. auf Energie nach Einschätzung der
Bundesregierung auf Preisniveau, Inflation und Staatshaushalt?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes oder eines
Nullsteuersatzes auf Kraftstoffe in Form von Diesel und Benzin ist unionsrechtlich nicht
zulässig.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Finanzen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Mögliche Steuermehreinnahmen des Staates durch gestiegene Energiepreise (Antwort)