Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 40 - Bioökonomie - in Höhe von bis zu 37,2 Mio. Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 40 - Bioökonomie - in Höhe von bis zu 37,2 Mio. Euro
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/87
21. Wahlperiode 30.04.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 40
– Bioökonomie – in Höhe von bis zu 37,2 Mio. Euro
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2025
II D 3 – BF 0111/00033/006/016
Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung
mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das
Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 3004 Titel 683 40 –
Bioökonomie – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt
37,2 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig in den Haushaltsjahren:
2026 bis zu 11,35 Mio. Euro,
2027 bis zu 11,35 Mio. Euro,
2028 bis zu 9,5 Mio. Euro und
2029 bis zu 5 Mio. Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die Zielerreichung der bereits
begonnenen Maßnahmen „Moderne Züchtungsforschung für klima- und
standortangepasste Nutzpflanzen von morgen“, „AGROECOLOGY“ und „Green-ERA-Hub“
sicherzustellen.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten.
Die wissenschaftliche Verwertbarkeit (Vergleichbarkeit) der Ergebnisse der
unterschiedlichen Projekte ist essentiell für die Zielerreichung. In der Pflanzenforschung
besteht das konkrete Risiko, dass durch Verzögerungen ein über mehrere Jahre im
Interesse des Bundes aufgebauter Forschungsbereich im internationalen Vergleich
abgehängt wird, so dass ein erheblicher finanzieller und personeller Verlust entsteht. Bei
weiteren Projektverzögerungen für die Maßnahmen „AGROECOLOGY“ und „Green
ERA-Hub“ würde Deutschland seine Zusage auf EU-Ebene nicht einhalten können, so
dass hier international mit einem spürbaren Vertrauensverlust und Reputationsschaden
zu rechnen ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dies Einfluss auf die Finanzierungen
der anderen Partner nimmt. Politische und wirtschaftliche Staatsinteressen würden
damit beeinträchtigt. Eine Bewilligung der Projekte muss daher umgehend erfolgen.
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ISSN 0722-8333]
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