Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 30 "Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit" in Höhe von bis zu 152.000 T Euro
Text
Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 30 "Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit" in Höhe von bis zu 152.000 T Euro
[Bundesrat Drucksache 148/25
01.04.25
Fz
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 30
„Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit“
in Höhe von bis zu 152.000 T Euro
Bundesministerium Berlin, 1. April 2025
der Finanzen
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 Haushaltsgesetz (HG) in Verbindung mit § 37
Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das
Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kap. 3004 Tit. 685 30
„Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit“ eine
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) bis zu einer Höhe von
insgesamt152.000 T Euro erteilt hat, davon fällig im
Haushaltsjahr 2026 bis zu 51.000 T Euro,
Haushaltsjahr 2027 bis zu 40.000 T Euro und
Haushaltsjahr 2028 bis zu 61.000 T Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die unterbrechungsfreie
Förderung der Infrastrukturmaßnahmen Netzwerk Universitätsmedizin (NUM 3.0) und
das Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG) sicherzustellen.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten,
da verzögerte Projektbewilligungen deutlich negative Auswirkungen hätten. Eine
Anschlussfinanzierung der Maßnahmen ist erforderlich um die seit Jahren
aufgebauten Infrastrukturen, welche für den Studien- und Forschungsstandort
Deutschland, die Einbindung Deutschlands in den European Health Data Space (EHDS) und
den Führungsanspruch Deutschlands in der Europäischen Partnerschaft für die
Gesundheit des Gehirns essentiell sind, aufrecht zu erhalten. Universitätskliniken
und Einrichtungen sind nicht in der Lage diese alleine fortzuführen. Wissensträger
und Know-How in einem zentralen Kernbereich der Forschungsförderung des
Bundes könnten verloren gehen.
Die Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 sowie die Konstituierung und nächste
Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages können aus den
zuvor genannten Gründen nicht abgewartet werden.
Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]
Relationen
- authored ← Bundesministerium der Finanzen
- part_of_vorgang → Vorläufige Haushaltsführung 2025 Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 30 "Gesundheitsforschung, Medizintechn (Unterrichtung)