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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 30 "Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit" in Höhe von bis zu 152.000 T Euro

dip / drucksache 01.04.2025 · WP 21 · 148/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 30 "Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit" in Höhe von bis zu 152.000 T Euro [Bundesrat Drucksache 148/25 01.04.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 30 „Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit“ in Höhe von bis zu 152.000 T Euro Bundesministerium Berlin, 1. April 2025 der Finanzen Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 Haushaltsgesetz (HG) in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kap. 3004 Tit. 685 30 „Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) bis zu einer Höhe von insgesamt152.000 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu 51.000 T Euro, Haushaltsjahr 2027 bis zu 40.000 T Euro und Haushaltsjahr 2028 bis zu 61.000 T Euro. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die unterbrechungsfreie Förderung der Infrastrukturmaßnahmen Netzwerk Universitätsmedizin (NUM 3.0) und das Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG) sicherzustellen. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten, da verzögerte Projektbewilligungen deutlich negative Auswirkungen hätten. Eine Anschlussfinanzierung der Maßnahmen ist erforderlich um die seit Jahren aufgebauten Infrastrukturen, welche für den Studien- und Forschungsstandort Deutschland, die Einbindung Deutschlands in den European Health Data Space (EHDS) und den Führungsanspruch Deutschlands in der Europäischen Partnerschaft für die Gesundheit des Gehirns essentiell sind, aufrecht zu erhalten. Universitätskliniken und Einrichtungen sind nicht in der Lage diese alleine fortzuführen. Wissensträger und Know-How in einem zentralen Kernbereich der Forschungsförderung des Bundes könnten verloren gehen. Die Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 sowie die Konstituierung und nächste Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages können aus den zuvor genannten Gründen nicht abgewartet werden. Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski]

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