Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 40 - Bioökonomie - in Höhe von bis zu 37.200 T Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 40 - Bioökonomie - in Höhe von bis zu 37.200 T Euro
[Bundesrat Drucksache 197/25
30.04.25
Fz
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 40
- Bioökonomie - in Höhe von bis zu 37.200 T Euro
Bundesministerium Berlin, 30. April 2025
der Finanzen
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 HG 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1
BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei
Kapitel 3004 Titel 683 40 - Bioökonomie - eine überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 19.338 T Euro erteilt hat, davon fällig in
den Haushaltsjahren:
2026 bis zu 11.350 T Euro,
2027 bis zu 11.350 T Euro,
2028 bis zu 9.500 T Euro und
2029 bis zu 5.000 T Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die Zielerreichung der bereits
begonnenen Maßnahmen „Moderne Züchtungsforschung für klima- und
standortangepasste Nutzpflanzen von morgen“, „AGROECOLOGY“ und „Green-ERA-Hub“
sicherzustellen.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten.
Die wissenschaftliche Verwertbarkeit (Vergleichbarkeit) der Ergebnisse der
unterschiedlichen Projekte ist essentiell für die Zielerreichung. In der Pflanzenforschung
besteht das konkrete Risiko, dass durch Verzögerungen ein über mehrere Jahre im
Interesse des Bundes aufgebauter Forschungsbereich im internationalen Vergleich
abgehängt wird, so dass ein erheblicher finanzieller und personeller Verlust
entsteht. Bei weiteren Projektverzögerungen für die Maßnahmen „AGROECOLOGY“
und Green ERA-Hub würde Deutschland seine Zusage auf EU-Ebene nicht
einhalten können, so dass hier international mit einem spürbaren Vertrauensverlust und
Reputationsschaden zu rechnen ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dies Einfluss
auf die Finanzierungen der anderen Partner nimmt. Politische und wirtschaftliche
Staatsinteressen würden damit beeinträchtigt. Eine Bewilligung der Projekte muss
daher umgehend erfolgen.
Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]
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