Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 41 - Energietechnologien und effiziente Energienutzung; Grüner Wasserstoff - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 17,3 Mio. Euro
Text
Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 41 - Energietechnologien und effiziente Energienutzung; Grüner Wasserstoff - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - in Höhe von bis zu 17,3 Mio. Euro
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/86
21. Wahlperiode 30.04.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 41 – Energietechnologien
und effiziente Energienutzung; Grüner Wasserstoff – Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben – in Höhe von bis zu 17,3 Mio. Euro
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2025
II D 3 – BF 0111/00033/006/012
Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung
mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das
Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 3004 Titel 685 41 –
Energietechnologien und effiziente Energienutzung; Grüner Wasserstoff – Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur
Höhe von insgesamt 17,3 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr:
2026 bis zu 5,3 Mio. Euro,
2027 bis zu 5,1 Mio. Euro,
2028 bis zu 4,5 Mio. Euro und
2029 bis zu 2,4 Mio. Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um das für die künftige Realisierung
eines Fusionskraftwerks notwendige Fachpersonal weiterhin aufzubauen und zu
binden. Es liegt im hohen Bundesinteresse, die Verlässlichkeit des Forschungsstandorts
zu gewährleisten, um das Land für die zukünftigen Herausforderungen möglichst gut
zu wappnen.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten. Die
lückenlose Fortsetzung der bereits begonnenen Maßnahme ist aufgrund ihrer
politischen und wirtschaftlichen Relevanz geboten. Auf einem hochkompetitiven
Arbeitsmarkt kann das qualifizierte Personal ohne rechtzeitige Bewilligung nicht gehalten
werden, was mit dem Verlust von Wissensträgern und Know-how verbunden wäre,
welche für den Projekterfolg ausschlaggebend sind. Jeder Tag Verzögerung erhöht hier
die Wahrscheinlichkeit, dass umworbene Nachwuchstalente sich für Anstellungen an
einem konkurrierenden Wissenschaftsstandort entscheiden und die Erreichung der
politischen Ziele gefährdet wird. Für die Zielerreichung ist daher eine umgehende
Bewilligung erforderlich. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Nachwuchstalente die
Projekte nicht mehr an deutschen Forschungseinrichtungen realisieren würden, was sich
nachhaltig negativ auf die Fusionsforschung in Deutschland und auf den
Industriestandort auswirken würde.
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