Rekrutierungsveranstaltung einer ausländischen Militäreinheit auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/11)
Text
Rekrutierungsveranstaltung einer ausländischen Militäreinheit auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/11)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/40
21. Wahlperiode 15.04.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Gerold Otten, Jan
Ralf Nolte, Hannes Gnauck und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/11 –
Rekrutierungsveranstaltung einer ausländischen Militäreinheit auf dem
Territorium der Bundesrepublik Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Februar 2025 führte das internationale Bataillon der 12.
Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte offenbar eine
Rekrutierungsveranstaltung in der Nähe von Berlin durch. In einem vor Ort durchgeführten Interview
des „Bild“-Journalisten Julian Röpcke bestätigte ein mutmaßlicher deutscher
Angehöriger dieses Bataillons, dass es sich um eine Veranstaltung zur
Anwerbung Freiwilliger handelte. Zudem sei es das erklärte Ziel der ukrainischen
Einheit gewesen, auch um Unterstützung zum Erwerb von Fahrzeugen und
anderer Ausrüstung zu werben (www.youtube.com/watch?v=_dHNgDTuECg).
Für die Fragesteller handelt es sich bei der mutmaßlichen
Rekrutierungsveranstaltung der o. g. ausländischen Militäreinheit nach § 109h des
Strafgesetzbuchs (StGB) um eine Straftat. Des Weiteren möchten die Fragesteller
erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage sich eine Einheit der ukrainischen
Streitkräfte auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Lagen der Bundesregierung vorab Kenntnisse über die Veranstaltung der
12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte auf dem
Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vor (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
2. Wenn Frage 1 bejaht wird, auf welcher Rechtsgrundlage beruht und
durch welche Behörde genehmigt wurde der Aufenthalt der 12.
Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte auf dem Staatsgebiet
der Bundesrepublik Deutschland?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 14. April 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wenn Frage 1 bejaht wird, wurde vor der Veranstaltung der erforderliche
Besuchsantrag (Request for Visit) für ausländische Streitkräfte durch die
12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte an die
Bundesregierung übermittelt?
4. Wenn Frage 1 bejaht wird, wurde durch die Bundesregierung die
erforderliche Uniformtrageerlaubnis für ausländische Streitkräfte an die
12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte erteilt?
5. Wenn Frage 1 bejaht wird, was war das erklärte Ziel, mit dem die
12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte ihren
Aufenthalt auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ggf.
behördlich beantragte?
6. Wenn Frage 1 bejaht wird, welche weiteren Erkenntnisse, jenseits der
ggf. in einem Besuchsantrag angegebenen, lagen der Bundesregierung
zur Veranstaltung der 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen
Streitkräfte auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vor?
7. Wenn Frage 1 bejaht wird, unter wessen Leitung fand die Veranstaltung
der 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte auf
dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland statt, und welche
deutschen Behörden waren in die Organisation der Veranstaltung ggf.
eingebunden?
8. Wenn Frage 1 bejaht wird, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse
dazu vor, ob die Veranstaltung der 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der
ukrainischen Streitkräfte auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland durch öffentliche oder ggf. private Organisationen finanziert
oder organisatorisch unterstützt wurde, und wenn ja, um welche handelt
es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 42 des Abgeordneten René Bochmann auf Bundestagsdrucksache
20/15110 verwiesen.
9. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des
Ukrainekrieges weitere Veranstaltungen von Streitkräften fremder Mächte auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Anwerbung für einen
fremden Wehrdienst?
Nein.
10. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat zur Rechtslage von
Veranstaltungen ausländischer Streitkräfte auf dem Staatsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland zur Anwerbung für einen fremden Wehrdienst
eingeholt, und wenn ja, welche Einschätzung ergibt sich aus diesem?
Nein.
11. Wie viele deutsche Staatsbürger leisten nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit Dienst in den Streitkräften der Ukraine?
12. Wie viele deutsche Staatsbürger leisten nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit Dienst in den Streitkräften der Russischen Föderation?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
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