Rekrutierungsveranstaltung einer ausländischen Militäreinheit auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland
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Rekrutierungsveranstaltung einer ausländischen Militäreinheit auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/11
21. Wahlperiode 31.03.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Gerold Otten, Jan Ralf Nolte, Hannes
Gnauck und der Fraktion der AfD
Rekrutierungsveranstaltung einer ausländischen Militäreinheit auf dem
Territorium der Bundesrepublik Deutschland
Im Februar 2025 führte das internationale Bataillon der 12.
Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte offenbar eine
Rekrutierungsveranstaltung in der Nähe von Berlin durch. In einem vor Ort durchgeführten Interview
des „Bild“-Journalisten Julian Röpcke bestätigte ein mutmaßlicher deutscher
Angehöriger dieses Bataillons, dass es sich um eine Veranstaltung zur
Anwerbung Freiwilliger handelte. Zudem sei es das erklärte Ziel der ukrainischen
Einheit gewesen, auch um Unterstützung zum Erwerb von Fahrzeugen und anderer
Ausrüstung zu werben (www.youtube.com/watch?v=_dHNgDTuECg).
Für die Fragesteller handelt es sich bei der mutmaßlichen
Rekrutierungsveranstaltung der o. g. ausländischen Militäreinheit nach § 109h des
Strafgesetzbuchs (StGB) um eine Straftat. Des Weiteren möchten die Fragesteller erfahren,
auf welcher Rechtsgrundlage sich eine Einheit der ukrainischen Streitkräfte auf
dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Lagen der Bundesregierung vorab Kenntnisse über die Veranstaltung der
12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte auf dem
Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vor (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
2. Wenn Frage 1 bejaht wird, auf welcher Rechtsgrundlage beruht und durch
welche Behörde genehmigt wurde der Aufenthalt der 12.
Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte auf dem Staatsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland?
3. Wenn Frage 1 bejaht wird, wurde vor der Veranstaltung der erforderliche
Besuchsantrag (Request for Visit) für ausländische Streitkräfte durch die
12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte an die
Bundesregierung übermittelt?
4. Wenn Frage 1 bejaht wird, wurde durch die Bundesregierung die
erforderliche Uniformtrageerlaubnis für ausländische Streitkräfte an die 12.
Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte erteilt?
5. Wenn Frage 1 bejaht wird, was war das erklärte Ziel, mit dem die 12.
Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte ihren Aufenthalt
auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ggf. behördlich
beantragte?
6. Wenn Frage 1 bejaht wird, welche weiteren Erkenntnisse, jenseits der ggf.
in einem Besuchsantrag angegebenen, lagen der Bundesregierung zur
Veranstaltung der 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen
Streitkräfte auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vor?
7. Wenn Frage 1 bejaht wird, unter wessen Leitung fand die Veranstaltung
der 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte auf
dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland statt, und welche
deutschen Behörden waren in die Organisation der Veranstaltung ggf.
eingebunden?
8. Wenn Frage 1 bejaht wird, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu
vor, ob die Veranstaltung der 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der
ukrainischen Streitkräfte auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
durch öffentliche oder ggf. private Organisationen finanziert oder
organisatorisch unterstützt wurde, und wenn ja, um welche handelt es sich dabei
nach Kenntnis der Bundesregierung?
9. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des
Ukrainekrieges weitere Veranstaltungen von Streitkräften fremder Mächte auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Anwerbung für einen
fremden Wehrdienst?
10. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat zur Rechtslage von
Veranstaltungen ausländischer Streitkräfte auf dem Staatsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland zur Anwerbung für einen fremden Wehrdienst
eingeholt, und wenn ja, welche Einschätzung ergibt sich aus diesem?
11. Wie viele deutsche Staatsbürger leisten nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit Dienst in den Streitkräften der Ukraine?
12. Wie viele deutsche Staatsbürger leisten nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit Dienst in den Streitkräften der Russischen Föderation?
Berlin, den 31. März 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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