Gesundheit schützen - Cannabis legalisieren
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Gesundheit schützen - Cannabis legalisieren
[Antrag
der Abgeordneten Ates Gürpinar, Dr. Michael Arndt, Nicole Gohlke, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel,
Christian Görke, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina
Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek,
Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange,
Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Gesundheit schützen – Cannabis legalisieren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Frühjahr 2024 wurde das Cannabisgesetz (CanG) zum kontrollierten Umgang mit
Cannabis beschlossen. Das Gesetz legalisiert den privaten Eigenanbau und den
gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen („Cannabis Social Clubs“).
Außerdem passte es die Versorgung mit medizinischem Cannabis an (www.bundesgesund-
heitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html).
Der Zwischenbericht zur Evaluation des Gesetzes stellt fest, dass im Jahr 2024 die
Produktion in Anbauvereinigungen nicht einmal 0,1 Prozent des Gesamtbedarfes
ausmachte, da unterschiedliche Barrieren den Betrieb von Anbauvereinigungen bremsen
bzw. teilweise unterbinden. Ohne Korrekturen sei von den Anbauvereinigungen kein
wesentlicher Beitrag zur Reduktion des Schwarzmarktes absehbar (www.fdr.uni-ham-
burg.de/record/17993). Folglich lässt sich festhalten, dass legale Bezugsmöglichkeiten
vielerorts kaum vorhanden sind, sodass viele Konsumierende, für die Eigenanbau nicht
in Frage kommt, weiterhin auf den illegalen Markt angewiesen sind. Die gestiegene
Nachfrage nach medizinischem Cannabis bestärkt diese Auffassung, kann jedoch nur
bei medizinischer Indikation erfüllt werden. Konsumierende möchten gesicherte
Qualität und klar deklarierte Wirkstoffgehalte für Cannabis, nicht nur bei medizinischen
Cannabisprodukten.
Zur Erprobung weiterer Abgabemöglichkeiten sollte der § 2 Absatz 4 des
Konsumcannabisgesetzes (KCanG) dienen, der den Handel von Cannabis zu wissenschaftlichen
Zwecken ermöglicht. Im Dezember 2024 wurde die Konsumcannabis-Wissenschafts-
Zuständigkeitsverordnung erlassen, die regelt, dass die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entsprechende Forschungsanträge prüft und genehmigte
Projekte überwacht. Nach überwiegender Auffassung sind zeitlich begrenzte
Modellprojekte ausdrücklich vom Regelungsbereich des KCanG ausgenommen
(www.ble.de/DE/Themen/Landwirtschaft/Konsumcannabis/cannabis_node.html).
Andere Länder sind schon deutlich weiter: In der Schweiz laufen bereits mehrere
Pilotprojekte zu nicht-medizinischem Cannabis. Ziel ist es, verschiedene Vertriebs- und
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3912
21. Wahlperiode 29.01.2026
Regelungssysteme auf Zugänglichkeit und Akzeptanz zu testen (www.bag.ad-
min.ch/de/uebersicht-ueber-die-bewilligten-pilotversuche-mit-cannabis).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. keine Schritte hin zu einer Abwicklung der Teillegalisierung von
Konsumcannabis zu unternehmen;
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Defizite der geltenden Rechtslage
beseitigt und die Versorgung mit medizinischem Cannabis sichert, indem er die
rechtlichen Mängel und Unstimmigkeiten im Cannabisgesetz wie folgt behebt:
a) Wissenschaftliche Modellprojekte unter anderem zu verschiedenen Wegen
der kontrollierten legalen Abgabe von Cannabis werden ermöglicht.
b) Eine möglichst bundeseinheitliche und unbürokratische Genehmigung von
Anbauvereinigungen wird gewährleistet.
c) Die Überbleibsel der Verbotspolitik werden entfernt.
Konsumabstandsgebote werden abgeschafft und eine Gleichbehandlung mit
Nichtraucherschutzregelungen sichergestellt.
d) Die Besitzobergrenze für Cannabis zuhause wird auf ein für den privaten
Eigenanbau von drei Pflanzen pro Person realistisches Maß angehoben.
e) Die nichtkommerzielle Weitergabe an Erwachsene wird legalisiert.
f) Die Versorgung mit medizinischem Cannabis in der Fläche wird
sichergestellt.
g) Die Grenzwerte für Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr werden
so neu definiert, dass die Ungleichbehandlung von Alkohol und Cannabis
beendet wird. Die Messung muss bundeseinheitlich und nachvollziehbar
erfolgen und darf nur akute, verkehrsrelevante Beeinträchtigungen durch
Cannabiskonsum erfassen. Schikanöse Maßnahmen werden ausgeschlossen;
3. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, die europarechtlichen Bedingungen für
eine vollständige Legalisierung von Cannabis zu schaffen;
4. die seit Jahrzehnten zu geringen finanziellen Mittel zur Prävention und
Schadensminderung bei Drogengebrauch sowie für die Therapie bei Suchtkrankheiten
deutlich zu erhöhen.
Berlin, den 27. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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