Ein Jahr Anbauvereinigungen und Cannabisgesetz
Text
Ein Jahr Anbauvereinigungen und Cannabisgesetz
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/877
21. Wahlperiode 15.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Violetta
Bock, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Christian Görke,
Kathrin Gebel, Maren Kaminski, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino,
Evelyn Schötz, Sören Pellmann, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt und
der Fraktion Die Linke
Ein Jahr Anbauvereinigungen und Cannabisgesetz
Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) besteht seit dem 1. Juli
2024 erstmals rechtlich die Möglichkeit, Cannabis gemeinschaftlich in
sogenannten Anbauvereinigungen anzubauen. Im Verlauf des vergangenen
Jahres 2024 erhielten schrittweise immer mehr Vereinigungen eine Genehmigung
durch die jeweils zuständige Landesbehörde. Die Genehmigungsverfahren
verliefen jedoch vielerorts schleppend, teils mit erheblichen Verzögerungen.
Außerdem zeigt sich in der Anzahl erteilter Genehmigungen ein erhebliches
Gefälle zwischen den Bundesländern (www.merkur.de/politik/noch-kein-canna
bis-club-in-bayern-csu-haelt-schwarzmarkt-am-laufen-zr-93530537.html).
Besonders in Bayern wurden lange Zeit keine Genehmigungen erteilt – letztlich
erfolgten Genehmigungen nur, weil der rechtliche Rahmen das Bayerische
Gesundheitsministerium dazu zwang. Kurz darauf kündigte die Landesregierung
umgehend „engmaschige Kontrollen“ an (www.br.de/nachrichten/bayern/wege
n-rechtlicher-zwaenge-bayern-genehmigt-drei-cannabis-clubs,UjIEAkQ).
Auch in anderen Bundesländern gestaltet sich die Umsetzung schwierig. In
Nordrhein-Westfalen wurden zwar bereits einige Anbauvereinigungen
zugelassen, jedoch warten viele weitere schon so lange auf eine Entscheidung, dass
manche ihr Vorhaben inzwischen wieder aufgegeben haben (www.deutschlandf
unk.de/bislang-52-cannabis-anbauvereinigungen-in-nordrhein-westfalen-siebe
n-haben-aufgegeben-102.html).
Das liegt nicht zuletzt an den hohen formalen Anforderungen, die für eine
Genehmigung erfüllt werden müssen. Die aktuelle Lage zeigt: Das Gesetz in
seiner jetzigen Form ist nach Ansicht der Fragestellenden nur bedingt
praxistauglich. Es besteht eine hohe rechtliche Unsicherheit, und die
Umsetzungsverantwortung bei den Ländern kann zu einem Flickenteppich führen (www.ndr.de/na
chrichten/schleswig-holstein/Cannabis-Legalisierung-Clubs-beklagen-Huerde
n-auf-dem-Weg-zum-Anbau,cannabis1012.html).
In Bayern geht eine Behörde nach einer von den Fragestellern geteilten
Wahrnehmung der Betroffenen sogar noch einen Schritt weiter und versucht
weiterhin, das Bundesgesetz auszubremsen, sodass die zwangsweise genehmigte
Anbauvereinigung nun nachträglich eine Nutzungsuntersagung erhielt (www.sued
deutsche.de/muenchen/freising/cannabis-club-verbot-anbau-bayern-
marihuanalegalisierung-drogenpolitik-li.3263663?reduced=true).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge zu Anbauvereinigungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung gestellt, wie viele wurden davon abgelehnt und wie viele
genehmigt (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt angeben)?
2. Inwiefern sieht die Bundesregierung, wie die Fragesteller auch, bei der
Genehmigungspraxis der Länder für Cannabis-Anbauclubs die Gefahr des
von Kritikerinnen und Kritikern auch bei der Bußgeldpraxis befürchteten
Flickenteppichs (beispielsweise www.lto.de/recht/nachrichten/n/
cannabislegalisierung-bussgelder-hoehe-bundeslaender-bayern, www.augsburger-a
llgemeine.de/politik/legalisierung-streit-um-das-rauchen-von-cannabis-id7
0490966.html)?
3. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Genehmigungspraxis der
Länder zu beschleunigen und mehr Bundeseinheitlichkeit zu erreichen,
und wenn nein, warum nicht?
4. Wie viele Anbauvereinigungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
nach dem Erhalt ihrer Genehmigung eine Nutzungsuntersagung erhalten
und aus welchen Gründen (bitte nach Bundesland und Grund
aufgeschlüsselt)?
5. Sieht die Bundesregierung seitens einzelner Bundesländer den Versuch,
das Bundesgesetz auszubremsen, wenn ja, inwiefern sieht sie hier
Handlungsbedarf, und wenn nein, warum nicht?
6. Plant die Bundesregierung, angesichts großer Unterschiede in den
baurechtlichen Einordnungen von Anbauvereinigungen, die
Baunutzungsverordnung dahin gehend anzupassen und Kommunalverwaltungen zu
unterstützen, und wenn nein, warum nicht?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfüllung des Ziels der
Eindämmung des Schwarzmarktes durch das Cannabisgesetz?
8. Inwiefern kann die Eindämmung des Schwarzmarktes nach Einschätzung
der Bundesregierung überhaupt gelingen, wenn es aufgrund der
Genehmigungspraxis der Anbauvereinigungen bislang kaum legale Möglichkeiten
zum Bezug von Konsumcannabis gibt?
9. Wie viele Anträge für wissenschaftliche Forschungsprojekte zur Abgabe
von Cannabis nach § 2 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)
und der Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher bei der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt, und wie viele von den
gestellten Anträgen wurden abgelehnt und aus welchen Gründen?
10. Welche Bußgeldhöhen haben die Bundesländer nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils für die Tatbestände nach dem CanG festgelegt (bitte
einzeln auflisten)?
11. Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen Verstößen gegen Vorschriften des CanG seit dessen Inkrafttreten
eingeleitet (bitte nach Bundesländern und Art der Vergehen wie Verstößen
gegen Besitzgrenzen, Auflagen beim Anbau etc. aufschlüsseln)?
12. Wie viele Bußgeldverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen Verstößen gegen Vorschriften des CanG seit dessen Inkrafttreten
eingeleitet (bitte nach Bundesländern und Art der Ordnungswidrigkeiten
wie Verstößen gegen Konsumabstände etc. aufschlüsseln)?
13. Wie viele polizeiliche (Haus-)Durchsuchungen wegen Verstößen gegen
das CanG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Inkrafttreten durchgeführt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
14. Wie viel Geld fließt nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin in die
Strafverfolgung von Drogenkonsumierenden, wurden die Mittel dafür
aufgrund der Cannabislegalisierung gekürzt, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 7. Juli 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Anne-Mieke Bremer (Kleine Anfrage)
- asked ← Ates Gürpinar (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Görke (Kleine Anfrage)
- asked ← Donata Vogtschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Evelyn Schötz (Kleine Anfrage)
- asked ← Ina Latendorf (Kleine Anfrage)
- asked ← Julia-Christina Stange (Kleine Anfrage)
- asked ← Kathrin Gebel (Kleine Anfrage)
- asked ← Maik Brückner (Kleine Anfrage)
- asked ← Mandy Eißing (Kleine Anfrage)
- asked ← Maren Kaminski (Kleine Anfrage)
- asked ← Michael Arndt (Kleine Anfrage)
- asked ← Nicole Gohlke (Kleine Anfrage)
- asked ← Sonja Lemke (Kleine Anfrage)
- asked ← Sören Pellmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Stella Merendino (Kleine Anfrage)
- asked ← Violetta Bock (Kleine Anfrage)
- authored ← Ates Gürpinar
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Nicole Gohlke
- part_of_vorgang → Ein Jahr Anbauvereinigungen und Cannabisgesetz (Kleine Anfrage)