Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Text
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
...
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 652/1/25
19.02.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Vk - R
zu Punkt ... der 1062. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes
- Antrag des Landes Hessen -
A
1. Der federführende Verkehrsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des
Grundgesetzes in folgender Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen:
‚Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
A. Problem und Ziel
Die Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) wurde seit
Jahren nicht hinreichend angepasst. Aktuell fehlen wichtige Projekte
(insbesondere Autobahnkreuze und Brücken), die zeitkritisch sind. Daher ist die Anlage
zu aktualisieren. Gerade vor dem Hintergrund der Planungsbeschleunigung, die
sich ebenso im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode wiederfindet, ist
die Überarbeitung dieser Anlage zwingend geboten.
B. Lösung
Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist nicht nur wichtiger
...
Standortfaktor Deutschlands, sondern gewährleistet gesellschaftliche und
ökonomische Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung. Zur Sicherung und
Modernisierung der Verkehrswege ist eine rasche Umsetzung der erforderlichen
Aus- und Neubauprojekte unerlässlich. Für die Bundesfernstraßen enthält der
Gesetzentwurf eine Fortschreibung der Vorhabenliste zur erst- und
letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in der Anlage 1 zu § 17e
Absatz 1 FStrG für Projekte in den Ländern, um eine Planungsbeschleunigung
für die enumerativ aufgezählten Projekte herbeizuführen. Diese Liste wurde in
der Vergangenheit mehrfach fortgeschrieben (zuletzt mit dem Gesetz zur
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom
22. Dezember 2023). Mit diesem Gesetzentwurf soll nun bundesweit eine
vollständige Aktualisierung der Liste der Anlage 1 im Sinne der
Planungsbeschleunigung erfolgen, um unter anderem die Beseitigung bestehender Engpässe im
Autobahnnetz schneller umsetzen zu können. Andererseits können Maßnahmen
entfallen bzw. von der Liste genommen werden, da diese Maßnahmen
mittlerweile fertiggestellt sind bzw. Baurecht vorliegt.
C. Alternative
Keine.
D. Befristung
Keine.
E. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
F. Erfüllungsaufwand
F.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.
...
F.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.
F.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Keiner.
G. Sonstige Kosten
Kosten für die sozialen Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf das
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, ergeben sich nicht.
...
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Das Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:
In der Anlage 1 (zu § 17e Absatz 1) wird die Vorhabenliste durch die folgende
Vorhabenliste ersetzt:
„Lfd. Nr. Bezeichnung
1. A 1 Blankenheim – Adenau
2. A 1 Dreieck Hamburg-Südost – Hamburg-Harburg
3. A 1 Kreuz Bremen – Dreieck Stuhr mit Ersatzneubau der
Weserstrombrücke
4. A 1 Kreuz Kamen – Hamm-Bockum/Werne mit Ersatzneubau der
Brücken über die Lippe und den Datteln-Hamm-Kanal
5. A 1 Kreuz Wuppertal-Nord (A 43)
6. A 1 Maschener Kreuz
7. A 1 Westhofener Kreuz (A 45)
8. A 1 Köln-Niehl – Kreuz Leverkusen
9. A 2 Kreuz Bottrop (A 31)
10. A3 AS Nittendorf – Sinzing
11. A 3 AK Offenbacher Kreuz
12. A 3 Ersatzneubau Brückenbauwerk Lippe und Wesel-Datteln-
Kanal mit Anschlussstelle Hünxe
...
13. A 3 Kreuz Kaiserberg (A 40) – Kreuz Oberhausen-West mit
Ersatzneubau von Brücken
14. A 3 Kreuz Oberhausen (A 2/A 516) – Dinslaken Süd mit
Ersatzneubauten von Brücken
15. A 3 Leverkusen-Zentrum – Kreuz Leverkusen (A 1)
16. A 3 Sinzing – Kreuz Regensburg mit Ersatzneubau der
Donaubrücke Sinzing
17. A 3 Wiesbadener Kreuz (A 66)
18. A 4 Kreuz Köln-Süd (A 555) – Kreuz Köln-Gremberg (A 559) mit
Ersatzneubau Rheinbrücke Rodenkirchen
19. A 4 Dreieck Nossen – Hermsdorf
20. A 5 Westkreuz Frankfurt
21. A 5 Dreieck Karlsruhe
22. A 5/ A 661 Kreuz Bad Homburg
23. A 5/ A 66 Nordwestkreuz Frankfurt
24. A 6 Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern – AS Roth
25. A 6 Saarbrücken-Fechingen – St. Ingbert-West mit Ersatzneubau
Talbrücke Fechingen
26. A 6 Kreuz Frankenthal – Mannheim-Sandhofen mit Ersatzneubau
Theodor-Heuss-Rheinbrücke
27. A 6 Kreuz Mannheim – Schwetzingen/Hockenheim mit
Ersatzneubau der Brückenbauwerke
28. A 6 Kreuz Weinsberg (A 81) – Landesgrenze Baden-
Württemberg/Bayern
29. A 7 AD Schweinfurt/Werneck (A 70) – AK Biebelried (A 3)
30. A 7 Berkheim – Kreuz Memmingen mit Ersatzneubau der Brücke
über die Iller bei Egelsee
31. A 7 Dreieck Hittistetten – Vöhringen mit Ersatzneubau der
Talbrücke Witzighausen
32. A 8 Mühlhausen – Hohenstadt
...
33. A 8 Kreuz München-Süd (A 99) – Bundesgrenze
Deutschland/Österreich
34. A 9 AK Nürnberg – AK Nürnberg Ost
35. A 10 Ersatzneubau der Brücke über das Mühlenfließ im Abschnitt
Rüdersdorf – Erkner
36. A 10 Erkner – Freienbrink
37. A12 – BB – AD Spreeau – AS Frankfurt (Oder)-M
38. A 14 Leipzig-Ost – Dreieck Parthenaue
39. A 20 Westerstede (A 28) – Weede
40. A 26 Drochtersen (A 20) – Dreieck Hamburg-Stillhorn (A 1)
41. A 27 Ersatzneubau Lesumbrücke
42. A 27 Ersatzneubauten der Moorbrücke, der Geestebrücke und des
Überführungsbauwerks Bremerhaven-Zentrum im Abschnitt
Bremerhaven-Geestemünde – Bremerhaven-Überseehäfen
43. A 33 Bielefeld-Brackwede – Borgholzhausen einschließlich
Zubringer Ummeln
44. A 33 Dreieck Osnabrück-Nord (A 1) – Osnabrück-Belm
45. A 39 Lüneburg – Wolfsburg
46. A 40 Kreuz Kaiserberg – Essen-Frohnhausen mit Ersatzneubauten
der Brückenbauwerke
47. A 42 Bottrop-Süd – Kreuz Essen-Nord mit Ersatzneubauten von
Brücken über den Schienenweg, die Emscher und den Rhein-
Herne-Kanal
48. A 44 Kreuz Kassel-West – Dreieck Kassel-Süd inklusive
Ersatzneubau Bergshäuser Brücke
49. A 44 Ratingen (A 3) – Velbert
50. A 44 Dreieck Lossetal – Helsa-Ost
51. A 45 Hagen (A 46) – Westhofen (A 1)
52. A 45 Haiger/Burbach – Kreuz Gambach
...
53. A 45 Haiger/Burbach – AK Olpe (A 4)
54. A 45 AK Olpe/Süd (A 4) – AS Lüdenscheid-Süd
55. A 45 AS Lüdenscheid-Süd – AK Hagen (A 46)
56. A 45 AK Hagen (A 46) – AK Westhofen (A 1)
57. A 45 w. AS Dortmund-Süd – AK Dortmund-West (A 40)
58. A 45 AS Dortmund-Hafen (o) – AK Dortmund-NW (A 2)
59. A 45 Siegen-Süd – Siegen mit Ersatzneubau der Siegtalbrücke
60. A 45 Talbrücke Rahmede im Abschnitt Lüdenscheid –
Lüdenscheid-Nord
61. A 46 Ersatzneubau der Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe im
Abschnitt Neuss-Uedesheim – Düsseldorf-Bilk
62. A 46 Westring – Kreuz Sonnborn (L 418)
63. A 48 Ersatzneubau der Rheinbrücke Bendorf im Abschnitt Kreuz
Koblenz-Nord – Bendorf/Neuwied
64. A 52 Kreuz Breitscheid – Essen-Rüttenscheid mit Ersatzneubau
Ruhrtalbrücke Mintard
65. A 52 Kreuz Mönchengladbach (A 61) – Kreuz Neersen (A 44)
66. A 57 Kreuz Köln-Nord (A 1) – Kreuz Moers (A 40)
67. A 59 Kreuz Duisburg (A 40) – Duisburg-Marxloh mit
Ersatzneubau der Berliner Brücke, des Brückenzugs Gartsträuch
und des Brückenzugs Meiderich
68. A 60 Ersatzneubau Rheinbrücke Weisenau im Abschnitt Mainz-
Innenstadt/Mainz-Laubenheim – Ginsheim-Gustavsburg
69. A 61 Ersatzneubau der Moseltalbrücke im Abschnitt Koblenz-
Metternich und Koblenz / Dieblich
70. A 61 Kreuz Frankenthal (A 6) – Landesgrenze Rheinland-Pfalz –
Baden-Württemberg einschließlich Ersatzneubau der Rheinbrücke
Speyer
71. A 61 Ersatzneubau der Talbrücke Pfeddersheim im Abschnitt
Worms/Mörstadt – Worms
...
72. A 64 (ehem. B 52) Ersatzneubau der Moselbrücke Ehrang im
Abschnitt Trier-Ehrang – Trier
73. A 66 Kreuz Wiesbaden-Schierstein – Kreuz Wiesbaden
74. A 81 Ersatzneubau der Brücken im Abschnitt Neuenstadt
(Kocher) – Kreuz Weinsberg
75. A 94 AK München-Ost – AS Pocking
76. A 99 Dreieck München-Süd-West (A 96) – Kreuz München-Süd
(A 8)
77. A 100 Dreieck Neukölln (A 113) – Storkower Straße
78. A 100 Dreieck Charlottenburg (A 111) bis einschließlich Dreieck
Funkturm (A 115) einschließlich Ersatzneubau von Brücken u. a.
Rudolf-Wissell-Brücke
79. A 111 Stolpe – Dreieck Charlottenburg (A 100)
80. A 255 Ersatzneubauten von Brücken im Abschnitt Hamburg-
Veddel – Dreieck Norderelbe (A 1)
81. A 445 Werl-Nord – Hamm-Rhynern (A 2)
82. A 553 Kreuz Köln-Godorf (A 555) – Dreieck Köln-Lind (A 59)
83. A 565 Kreuz Bonn-Nord (A 565) – Dreieck Bonn-Nordost (A 59)
mit Ersatzneubau der Rheinbrücke Bonn-Nord
84. A 565 Bonn-Poppelsdorf – Kreuz Bonn-Nord (A 555) mit
Ersatzneubau des Tausendfüßlers
85. A 643 Dreieck Mainz (A 60) – Mainz-Mombach
86. A 671 Ersatzneubau der Mainbrücke Hochheim im Abschnitt
Hochheim-Süd – Gustavsburg
87. B 1 Ersatzneubau Rheinbrücke Josef-Kardinal-Frings Düsseldorf
88. B 3 Ersatzneubau der Köhlbrandquerung
89. B 6 OU Bruckdorf
90. B 6 OU Gröbers
91. B 6 OU Großkugel
...
92. B 6 Ersatzneubau Stephanibrücke
93. B 7 Altenburg (B 93) – Landesgrenze Freistaat
Thüringen/Freistaat Sachsen
94. B 7 Ersatzneubau Düsseldorf-Heerdt
95. B 7 Verlegung nördlich Frohburg (Landesgrenze Freistaat
Thüringen/Freistaat Sachsen – nördlich Frohburg)
96. B 8 Ersatzneubau Lippebrücke Wesel
97. B 9 Ersatzneubauten der Anteltalbrücke und der Namedybrücke
bei Andernach
98. B 10 Ersatzneubau der Hochstraße Maxau
99. B 10 Giengen/Ost – Geislingen/Ost
100. B 12 Kempten (A 7) – Marktoberdorf (B 472)
101. B 12 Marktoberdorf (B 472) – AS Jengen/Kaufbeuren (A 96)
102. B 15 O-OU Landshut (A 92 – B299)
103. B 16 St 2043 – B 13
104. B 16 zwischen B 13 und A 9
105. B 19 OU Meiningen
106. B 19 OU Wasungen
107. B 20 Straubing (A 3) – Cham (B 85)
108. B 20 Cham-Süd – Chameregg (B 85)
109. B 20 Straubing (A 3) – Landau (A 92)
110. B 27 Schindhaubasistunnel
111. B 44 Ersatzneubau der Brücken am Guiliniknoten Ludwigshafen
112. B 51 Ersatzneubau Brücke Mersmannstiege Münster
113. B 54 Ersatzneubau Am Rombergpark Dortmund
114. B 54 Ersatzneubau Talbrücke Ronnewinkel Olpe
115. B 62 Ersatzneubau Talbrücke Achenbach
116. B 64 Ersatzneubau Talbrücke Krumme Grund Paderborn
...
117. B 67 Ersatzneubau Rheinbrücke Rees
118. B 68 Ersatzneubau Talbrücke Sauerbachtal Lichtenau
119. B 71n, A 14 bis Haldensleben, 2. Planungsabschnitt
Ortsumgehung (OU) Vahldorf
120. B 85 Altenkreith – Wetterfeld
121. B 85 / B 88 Schwarza Saalfeld und OU Schwarza Süd
122. B 87 OU Weißenfels
123. B 87 OU Naumburg – Wethau
124. B 101 OU Elsterwerda
125. B 112 – BB – OU Neuzelle und OU Eisenhüttenstadt
126. B 167 – BB – OU Finowfurt und OU Eberswalde (L 220 bis
B 167)
127. B 169 AS Döbeln-Nord – Salbitz
128. B 169 OU Klein Oßnig und OU Annahof/Klein Gaglow
129. B 169 OU Plessa
130. B 174/B 107 Reitzenhain – AS Chemnitz-Ost (Südverbund)
131. B 178 Nostitz – A 4 (Weißenberg)
132. B 181 Neu- und Ausbau westlich Leipzig (A 9 bis Stadtgrenze
Leipzig)
133. B 187 Nordumfahrung (NOU) Wittenberg
134. B 187 OU Coswig – Griebo
135. B 207 (E 47) Fehmarnsundquerung
136. B 220 Ersatzneubau Rheinbrücke Emmerich (einschließlich
Vorlandbrücke)
137. B 221 OU Scherpenseel
138. B 221 OU Unterbruch
139. B 224 Ersatzneubau Emscherbrücken / Rhein-Herne-Kanal Essen
140. B 224 Ersatzneubau Lippebrücke Dorsten
...
141. B 236 Ersatzneubauten Erhaltungsentwurf TA 4+5 Dortmund
142. B 236 Ersatzneubau Talbrücke Iserlohn-Oestrich
143. B 256 Ersatzneubauten der Talbrücke Lehwiese und der Talbrücke
Erbach bei Altenkirchen
144. B 269, Ortsumgehung Saarlouis-Fraulautern
145. B 288 Ersatzneubau Rheinbrücke Krefeld/Uerdingen
146. B 327 Ersatzneubau der Hochstraße Horchheim
147. B 402/B 213/B 72 (E 233) Meppen (A 31) – Cloppenburg (A 1)
148. B 405, Ersatzneubau der Fraulauterner Brücke
149. E 47 Feste Fehmarnbeltquerung
(Puttgarden – Grenze der deutschen ausschließlichen
Wirtschaftszone)“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
...
Begründung:
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
Ziel ist die weitere Beschleunigung und Vereinfachung der
Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten.
II. Wesentlicher Inhalt
Die Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), in der
die Bundesfernstraßenprojekte aufgeführt werden, für die das
Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist, ist zu aktualisieren, um die
entsprechenden Projekte im Sinne der Planungsbeschleunigung zu priorisieren.
Die in der Anlage aufgeführten Projekte in den Ländern müssen neu
aufgenommen werden. Projekte, die fertiggestellt sind, können aus der Liste entfernt
werden.
III. Alternativen
Keine.
IV. Gesetzgebungskompetenz
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 des
Grundgesetzes.
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und
völkerrechtlichen Verträgen
Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und mit
völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat,
vereinbar.
...
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
Die vorgesehene Regelung trägt zur Vereinfachung, Straffung und Optimierung
von Verwaltungsverfahren bei.
2. Nachhaltigkeit
Das Gesetz entspricht den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen
Entwicklung im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der
Umsetzung der UN-Agenda 2023 für nachhaltige Entwicklung dient.
Nach Überprüfung der Indikatoren und Prinzipien für nachhaltige Entwicklung
trägt das Regelungsvorhaben insbesondere zur Erreichung des
Nachhaltigkeitsziels 9.1 bei, nämlich eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und
widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen, einschließlich regionaler und
grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das
menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen
erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle zu legen. Denn die
zügige Realisierung von Brückenersatzneubauten fördert ein hochwertiges und
nachhaltiges Infrastrukturangebot.
3. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
4. Erfüllungsaufwand
Für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entsteht kein
Erfüllungsaufwand.
Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Für Bundesbehörden entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Auf der Ebene der Länder entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Für die Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand.
...
5. Weitere Kosten
Kosten für die sozialen Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf das
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, ergeben sich nicht.
6. Weitere Gesetzesfolgen
Die Prüfung des Gesetzes im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse der Menschen hat ergeben, dass die Regelungen zu deren
Verbesserung beitragen. Durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im
Bereich der Bundesfernstraßen wird die Bereitstellung einer bedarfsgerechten,
leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur gestärkt.
Das Gesetz hat keine erkennbaren gleichstellungspolitischen Auswirkungen.
Grundsätzlich sind Frauen und Männer von den Vorschriften des Gesetzes in
gleicher Weise betroffen. Auch demografische Auswirkungen sind nicht
erkennbar. Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht zu
erwarten.
VII. Befristung; Evaluierung
Das Gesetz gilt unbefristet. Eine Evaluierung erfolgt acht Jahre nach deren
Inkrafttreten. Eine frühere Evaluierung ist angesichts der langen Planungsvorläufe
nicht zweckdienlich.
Im Zentrum der Evaluierung wird die Frage stehen, inwieweit mit den
Regelungen die betreffenden Genehmigungsverfahren beschleunigt werden konnten.
Dies soll sowohl anhand von quantitativen Kriterien (z. B. durch den Vergleich
von Zeiträumen im Genehmigungsprozess vor und nach Inkrafttreten der
Regelungen) sowie qualitativen Kriterien (z. B. Erfahrungsberichte) ermittelt
werden. Als Datengrundlagen kommen hierfür u.a. Erhebungen durch
Genehmigungsbehörden sowie Vorhabenträger in Betracht.
...
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesfernstraßengesetzes):
Die Vorhabenliste in der Anlage 1 (zu § 17e Absatz 1 FStrG) wird aufgrund des
fortgeschrittenen Planungs- und Realisierungstandes der Projekte aktualisiert.
Im Einzelnen:
Zu Nummer 1: A 1 Blankenheim – Adenau
Die Angabe bei der bisherigen laufenden Nummer 6 kann aktualisiert werden,
da für den Abschnitt der A 1 zwischen Kelberg und Adenau inzwischen
vollziehbares Baurecht vorliegt und dieser von der neuen laufenden Nummer 1
umfasst wird.
Zu Nummer 3: A 1 Kreuz Bremen – Dreieck Stuhr mit Ersatzneubau der
Weserstrombrücke
Die Maßnahme wird im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Kategorie
„weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ geführt. Die A 1 ist für den
Wirtschaftsverkehr und für den touristischen Verkehr die wichtigste Verbindung zwischen
West- und Norddeutschland. Als Teil der Europastraße E 37 verbindet sie die
skandinavischen Länder mit den Ballungsgebieten in Nordrhein-Westfalen
(Ruhrgebiet). Der Streckenabschnitt hat hohe Bedeutung für die
Hinterlandanbindung der deutschen Häfen.
Zu Nummer 10: A 3 AS Nittendorf – Sinzing
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung“ eingestuft ist.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Regensburg
treten regelmäßig kapazitätsbedingte Behinderungen des Straßenverkehrs auf.
Mit dem Ausbau wird eine ausreichende Leistungsfähigkeit der A 3
wiederhergestellt und damit Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss verbessert werden.
Zu Nummer 11: A 3 AK Offenbacher Kreuz
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss
schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen
(§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des Autobahnkreu-
...
zes wird eine deutliche Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 3
und A 661 erreicht.
Zu Nummer 20: A 5 WK Frankfurt
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss
schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen
(§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des
Autobahnkreuzes wird eine deutliche Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 5
und A 648 erreicht.
Zu Nummer 22: A 5/ A 661 AK Bad Homburg
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss
schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen
(§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des
Autobahnkreuzes wird eine deutliche Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 5
und A 661 erreicht.
Zu Nummer 23: A 5/ A 66 NWK Frankfurt
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss
schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen
(§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des
Autobahnkreuzes wird eine deutliche Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 5
und A 66 erreicht.
Zu Nummer 24: A 6 Landesgrenze Baden-Württemberg/ Bayern – AS Roth
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ bzw. im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“
eingestuft ist. Mit dem Ausbau wird insbesondere der herausragenden
Bedeutung als Europastraße E 50 für den grenzüberschreitenden Verkehr von und
nach Osteuropa und dem überdurchschnittlichen Lkw-Anteil Rechnung
getragen. Zudem wird eine ausreichende Leistungsfähigkeit der A 6 wieder
hergestellt und damit Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss verbessert.
Zu Nummer 29: A 7 AD Schweinfurt/Werneck (A 70) – AK Biebelried (A 3)
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die Bundesfernstra-
...
ßen im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft ist und das
Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt „Südlich Anschlussstelle Würzburg/Estenfeld
– Autobahnkreuz Biebelried“ eingeleitet wurde. In der Engpassanalyse ist der
Abschnitt als Abschnitt mit „häufiger, kapazitätsabhängiger
Stauwahrscheinlichkeit“ eingestuft. Mit dem Ausbau wird eine ausreichende Leistungsfähigkeit
der A 7 wieder hergestellt und damit die Verkehrssicherheit und der
Verkehrsfluss verbessert.
Zu Nummer 34: A 9 AK Nürnberg – AK Nürnberg-Ost
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ und in der Engpassanalyse der
Abschnitt als Abschnitt mit „häufiger, kapazitätsabhängiger
Stauwahrscheinlichkeit“ eingestuft ist. Mit dem Ausbau wird eine ausreichende
Leistungsfähigkeit der A 9 wieder hergestellt und damit die Verkehrssicherheit und der
Verkehrsfluss verbessert.
Zu Nummer 37: A12 – BB – AD Spreeau – AS Frankfurt (Oder)-M
Aus Sicht des Landes Brandenburg ist aufgrund der aktuellen
Straßenverkehrsprognose und der zusätzlichen Verkehre durch Tesla ein sechsstreifiger Ausbau
dringend geboten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die
Verlagerung des Verkehrs in das nachgeordnete Netz zu vermeiden.
Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung
des transeuropäischen Verkehrsnetzes (vgl. Drucksache 547/23) vom
24. November 2023:
"Eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich ist
notwendig und wird begrüßt. Bei der Definition von Maßnahmen im
überragenden öffentlichen Interesse besteht allerdings eine geografische
Unausgewogenheit. So wird die transeuropäische Dimension der Verkehrsinfrastruktur
nicht ausreichend abgebildet. Die engere infrastrukturelle Verzahnung mit
Mittel- und Osteuropa hat eine überregionale europäische Bedeutung. Im Vergleich
zu den grenzüberschreitenden Verbindungen in Richtung Westeuropa besteht
sowohl im Hinblick auf die Schienenverbindungen, aber auch auf die
Straßenverbindungen in Richtung Mittel- und Osteuropa weiterhin hoher
Handlungsbedarf. Diese Verbindungen sind im aktuellen Bundesverkehrswegeplan
systematisch unterbewertet. Ein darauf fußender Ausschluss bei der Einstufung als Pro-
...
jekte von überragendem öffentlichem Interesse ist nicht sachgerecht. Für
Brandenburg betrifft das insbesondere die Projekte 15 (A12: AD Spreeau (A 10) –
Bundesgrenze Deutschland/Polen (-Poznan)). [...] Der sechsstreifige Ausbau
der BAB 12 / E 30 als wichtigste Straßenverbindung zwischen West- und
Osteuropa ist unerlässlich. Ohne einen zeitnahen Ausbau der BAB 12 droht dieser
Streckenabschnitt zu einem eklatanten Engpass im europäischen Straßennetz zu
werden. Der sechsstreifige Ausbau der BAB 12 ist im aktuellen Bedarfsplan für
die Bundesfernstraßen im weiteren Bedarf mit Planungsrecht enthalten. Diese
Einordnung erfolgte auf der Grundlage der zum Aufstellungszeitpunkt des
Bedarfsplans voraussehbaren wirtschaftlichen und verkehrlichen Entwicklungen,
das heißt ohne die Ansiedlung von Tesla mit bereits heute mehr als 10 000
Beschäftigten sowie den notwendigen Zulieferungen für derzeit circa 250 000 Pkw
pro Jahr sowie deren Auslieferungen. […] Damit hat die Tesla-Ansiedlung in
Grünheide in Ostbrandenburg zu einer hohen Flächennachfrage geführt und
weitere Ansiedlungen von Zulieferern und Dienstleistern werden erwartet. Der
sechsstreifige Ausbau der A 12 ist dabei eine Grundlage für das Funktionieren
der Infrastruktur in der Region.“
Zu Nummer 41: A 27 Ersatzneubau Lesumbrücke
Eine beschleunigte Umsetzung der Maßnahme ist auf Grund der Bedeutung der
A 27 für die Hafenhinterlandanbindung der deutschen Häfen insbesondere in
Bremerhaven und Cuxhaven von hoher Wichtigkeit.
Zu Nummer 48: A 44 AK Kassel-West – AD Kassel-Süd inklusive
Ersatzneubau Berghäuser Brücke
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft und das Planfeststellungsverfahren wurde eingeleitet. Der
sechsstreifige Ausbau der A 44 in diesem Abschnitt ist zur Beseitigung von
Verkehrsengpässen in Folge der Freigabe der A 49 dringend erforderlich.
Innerhalb dieses Abschnitts liegt zudem die Berghäuser Brücke, deren
Restnutzungsdauer bis zum Jahr 2028 geschätzt wird. Der Ersatzneubau muss
schnellstmöglich errichtet werden, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu
vermeiden (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG).
Zu Nummer 52: A 45 Haiger/Burbach – AK Gambach
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Die Brückenbauwerke innerhalb dieses
Autobahnabschnittes müssen zwingend erneuert werden, da die Restnutzungs-
...
dauern in den nächsten Jahren ablaufen. Die Ersatzneubauten müssen
schnellstmöglich errichtet werden, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu
vermeiden (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Durch die Erweiterung
des Abschnitts kann die bisherige laufenden Nummer 41, welche in dem o. g.
Streckenabschnitt enthalten ist, entfallen.
Zu Nummer 53: A 45 Haiger/Burbach – AK Olpe (A 4)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45
zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es 127 Brücken, davon
36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für
diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte
geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer schwerwiegender
Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als
mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende
Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 54: A 45 AK Olpe/Süd (A 4) – AS Lüdenscheid-Süd
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45
zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es 127 Brücken, davon
36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für
diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte
geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer schwerwiegender
Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als
mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende
Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 55: A 45 AS Lüdenscheid-Süd – AK Hagen (A 46)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen
Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es
127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100
Metern. Das Baurecht für diese Brücken wird in der Regel über
zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung
weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der
A 45 dient hier als mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in
Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt werden.
...
Zu Nummer 56: A 45 AK Hagen (A 46) – AK Westhofen (A 1)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Kategorie
„Fest disponiert-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Auf dem
nordrheinwestfälischen Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und
Dortmund gibt es 127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite
von über 100 Metern. Das Baurecht für diese Brücken wird in der Regel über
zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll zur
Vermeidung weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die
Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als mahnendes Beispiel – die sich durch die
Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt
werden.
Zu Nummer 57: A 45 w. AS Dortmund-Süd – AK Dortmund-West (A 40)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren
Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt
der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es 127
Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das
Baurecht für diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende
Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer
schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45
dient hier als mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1
eröffnende Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 58: A 45 AS Dortmund-Hafen (o) – AK Dortmund-NW (A 2)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen
Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es
127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100
Metern. Das Baurecht für diese Brücken wird in der Regel über
zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung
weiterer schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der
A 45 dient hier als mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in
Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 69: A 61 Ersatzneubau der Moseltalbrücke im Abschnitt Koblenz-
Metternich und Koblenz / Dieblich
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die
...
heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat
in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung
der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine
objektbezogene Prognose der Schadensentwicklung mit darauf basierenden
Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von
Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können
auch kurzfristig massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies
gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen bereits Notverstärkungen
vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung
hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen.
Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher
erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und
etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im
Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 75: A 94 AK München-Ost – AS Pocking
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist. Der Lückenschluss
zur A 3 muss schnellstmöglich erfolgen, um die verkehrliche Anbindung des
Chemiedreiecks sowie Südostbayerns und Österreichs sicherzustellen.
Zu Nummer 87: B 1 Ersatzneubau Rheinbrücke Josef-Kardinal-Frings
Düsseldorf
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden
gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen
Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in
Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu
schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher
Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die
bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
...
Zu Nummer 88: B 3 Ersatzneubau der Köhlbrandquerung
Die derzeitige Köhlbrandbrücke ist Bestandteil der Bundesstraße B3 und
bedient in hohem Maße überregionale Verkehre. Die Bestandsbrücke ist baulich
stark beansprucht und muss zwingend ersetzt werden. Der Ersatzneubau wird
die Funktionsfähigkeit des Hamburger Hafens erhalten und diesen
leistungsfähig an das überregionale und transeuropäische Straßennetz sowie das
Hinterland anbinden. Der Streckenabschnitt liegt in der Baulast der Freien und
Hansestadt Hamburg. Wegen der überragenden Bedeutung für ganz Deutschland hat
der Bund seine Absicht erklärt, das Vorhaben anteilig zu finanzieren, was die
überregionale Bedeutung und den dringlichen Realisierungsbedarf unterstreicht.
Zu Nummer 92: B 6 Ersatzneubau Stephanibrücke
Eine beschleunigte Umsetzung der Maßnahme „B 6 Ersatzneubau
Stephanibrücke“ ist auf Grund der begrenzten Anzahl von leistungsfähigen
Weserquerungen in Norddeutschland von hoher Wichtigkeit.
Zu Nummer 94: B 7 Ersatzneubau Düsseldorf-Heerdt
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden
gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen
Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in
Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu
schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher
Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die
bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 96: B 8 Ersatzneubau Lippebrücke Wesel
Das Bauwerk ist Teil einer Bedarfsplanmaßnahme in der Kategorie
„Vordringlicher Bedarf“. Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden
Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen
und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene,
...
die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen
Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden
Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen
nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend
notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die
heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken
führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven,
volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders
dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein
Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und
etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 97: B 9: Ersatzneubauten der Anteltalbrücke und der
Namedybrücke bei Andernach
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die
heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat
in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung
der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine
objektbezogene Prognose der Schadensentwicklung mit darauf basierenden
Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von
Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können
auch kurzfristig massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies
gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen bereits Notverstärkungen
vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung
hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen.
Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher
erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und
etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im
Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 98: B 10 Ersatzneubau der Hochstraße Maxau
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die
heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat
in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung
der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine
objektbezogene Prognose der Schadensentwicklung mit darauf basierenden
Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von Bundes-
...
fernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können
auch kurzfristig massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies
gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen bereits Notverstärkungen
vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung
hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen.
Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher
erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und
etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im
Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 99: B 10 Giengen/Ost – Geislingen/Ost
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen unterschiedlich
eingestuft. Derzeit werden die Planfeststellungsunterlagen erstellt. Der Neubau
ist zur Beseitigung von Verkehrsengpässen und zur Entlastung der
Ortsdurchfahrten dringend erforderlich. Es handelt sich um eine wichtige Verkehrsachse.
Zu Nummer 100 und Nummer 101: B 12, Kempten (A 7) – Marktoberdorf
(B 472) und B 12, Marktoberdorf (B 472) – AS Jengen/Kaufbeuren (A 96)
Die Maßnahmen sind hinzuzufügen, da die Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft sind und in einem
Teilabschnitt bereits ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Der vierstreifige
Ausbau zwischen Kempten und Buchloe ist zur Steigerung der
Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit der B 12 dringend erforderlich.
Zu Nummer 102: B 15 O-OU Landshut (A 92 – B 299)
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist. Die Umfahrung von
Landshut stellt eine verkehrlich wichtige Weiterführung der B 15 im Bereich
der bereits baulich fertiggestellten Grundwasserwanne im Knotenpunkt mit der
A 92 dar.
Zu Nummer 103 und Nummer 104: B 16 St 2043 – B 13 und B 16 zwischen
B 13 und A 9
Die Maßnahmen sind hinzuzufügen, da die Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft sind. Der
vierstreifige Ausbau zwischen der A 9 bei Manching und Neuburg a. d. Donau ist
zwingend erforderlich, um den verkehrlichen Anforderungen der wichtigen
bayerischen West-Ost-Achse gerecht zu werden.
...
Zu Nummer 106: B 19 OU Wasungen
Das Vorhaben ist hinzuzufügen, da es im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen in der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingeordnet ist. Der
Neubau stellt einen Lückenschluss zwischen der B 19 im Norden Richtung
Eisenach und der B 19 im Süden Richtung Meiningen her. Gemeinsam mit der
OU Meiningen (Nummer 74 der Anlage 1) hat die OU Wasungen eine
Schlüsselfunktion für die effektive verkehrliche Wirksamkeit der bereits gebauten OU,
für einen leistungsfähigen Anschluss der Region an die Bundesautobahn A 71
und einen einheitlich sicheren, ortsdurchfahrtsfreien Ausbaustandard der B 19.
Zu Nummer 107 und Nummer 108: B 20 Straubing (A 3) – Cham (B 85) und
B 20 Cham-Süd – Chameregg (B 85)
Die Maßnahmen sind hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ bzw. im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft sind. Die B 20 ist eine bedeutende Nord-Süd-Verbindung für
den ostbayerischen Raum, deren Ausbau aus Gründen der Verkehrssicherheit
und Leistungsfähigkeit zwingend erforderlich ist. Zudem soll eine großräumige
Umfahrung der hochbelasteten A 93 in Regensburg geschaffen werden.
Zu Nummer 109: B 20 Straubing (A 3) – Landau (A 92)
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist. Die B 20 ist eine
bedeutende Nord-Süd-Verbindung für den ostbayerischen Raum, deren Ausbau
aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit zwingend
erforderlich ist.
Zu Nummer 110: B 27 Schindhaubasistunnel
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft und das Planfeststellungsverfahren wurde eingeleitet. Der
zweibahnige Neubau ist zur Beseitigung von Verkehrsengpässen und zur
Entlastung der Ortsdurchfahrt von Tübingen dringend erforderlich. Es handelt sich
um eine wichtige Verkehrsachse.
Zu Nummer 111: B 44 Ersatzneubau der Brücken am Guiliniknoten
Ludwigshafen
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die
heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat
in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung
...
der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine
objektbezogene Prognose der Schadensentwicklung mit darauf basierenden
Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von
Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können
auch kurzfristig massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies
gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen bereits Notverstärkungen
vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung
hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen.
Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher
erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und
etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im
Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 112: B 51 Ersatzneubau Brücke Mersmannstiege Münster
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden
gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen
Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in
Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu
schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher
Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die
bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 113: B 54 Ersatzneubau Am Rombergpark Dortmund
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden
gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Er-
...
satzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in
Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu
schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher
Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die
bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 114: B 54 Ersatzneubau Talbrücke Ronnewinkel Olpe
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden
gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen
Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in
Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu
schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher
Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die
bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 115: B 62 Ersatzneubau Talbrücke Achenbach
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden
gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen
Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in
Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu
schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher
Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die
...
bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 116: B 64 Ersatzneubau Talbrücke Krumme Grund Paderborn
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden
gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen
Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in
Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu
schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher
Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die
bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 117: B 67 Ersatzneubau Rheinbrücke Rees
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden
gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen
Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in
Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu
schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher
Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die
bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 118: B 68 Ersatzneubau Talbrücke Sauerbachtal Lichtenau
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden
...
gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen
Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in
Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu
schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher
Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die
bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 119: B 71n, A 14 bis Haldensleben, 2. Planungsabschnitt (PA)
Ortsumgehung (OU) Vahldorf
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist und das
Planfeststellungsverfahren in Kürze eingeleitet werden soll. Die B 71n ist Bestandteil der
Gesamtnetzkonzeption VUNO (Verkehrsuntersuchung Nordost). Diese sieht
neben der Verlängerung der Bundesautobahnen A 14 (Magdeburg –
Wittenberge – Schwerin) und A 39 (Wolfsburg – Lüneburg) den Aus- bzw. Neubau
leistungsfähiger Bundesstraßen in Ost-West- bzw. Nordost-Südwest-Relation vor
und dient damit der Verbesserung der Hinterlandanbindung der deutschen
Seehäfen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 FStrG). Der Gesamtverkehrszug
B 71/B 71n Uelzen (NI) – Gardelegen – Haldensleben – Magdeburg (ST) wird
durch den Neubau der B 71n Haldensleben – A 14 (1. PA OU Wedringen
bereits realisiert) leistungsfähiger und verkehrssicherer und trägt dem mit der
großen Zahl an Gewerbeansiedlungen in Haldensleben verbundenen sehr hohen
Anteil an Schwerverkehr Rechnung. Mit der Fertigstellung der im Bau
befindlichen A 14 im Abschnitt von der vorhandenen Anschlussstelle (AS)
Dahlenwarsleben – AS Wolmirstedt/B 189 einschließlich der ausschließlich für die
B 71n vorgesehenen AS Haldensleben (voraussichtlich im Jahr 2029) entstünde
ohne die schnellstmögliche Realisierung des 2. PA OU Vahldorf ein
schwerwiegender Verkehrsengpass (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG).
Zu Nummer 121: B 85 / B 88 Schwarza Saalfeld und OU Schwarza Süd
Die Vorhaben sind hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen
...
in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingeordnet sind. Bedingt durch den
gemeinsamen Knotenpunkt B 85 / B 88 bilden beide Maßnahmen eine
gemeinsame verkehrswirksame Einheit und sind deshalb gemeinsam zu planen und
zum Baurecht zu bringen. Die B 85 verbindet den eigenständigen
Siedlungsraum des Städteverbundes Rudolstadt / Saalfeld / Bad Blankenburg
(Saalebogen) mit den Bundesautobahnen A 71 und A 4 sowie A 9. Die B 88 dient vor
allem der Entlastung von Schwarza und der Anbindung des Schwarzatals des
Thüringer Waldes an das überregionale Straßennetz und die weiteren Städte des
Saalebogens.
Zu Nummer 125: B 112 – BB – OU Neuzelle und OU Eisenhüttenstadt
Die Maßnahme ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den
Vordringlichen Bedarf (VB) eingestuft. Darüber hinaus gehört sie zum Leistungsnetz des
Straßennetzkonzeptes Brandenburg und ist Teil der Oder-Lausitz-Straße. Sie
stellt den Lückenschluss zwischen den bereits fertig gestellten
Ausbaumaßnahmen im Zuge der Oder-Lausitz-Straße zwischen Guben und Frankfurt (Oder)
dar. Eine schnellstmögliche Umsetzung muss erfolgen, um die Erreichbarkeit
im Land und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Mit der Realisierung
erfolgt der Lückenschluss der Oder-Lausitz-Straße und dem Leistungsnetz als
prioritärer Straßenzug.
Zu Nummer 126: B 167 – BB – OU Finowfurt und OU Eberswalde (L 220 bis
B 167)
Die Maßnahme ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den
Vordringlichen Bedarf (VB) eingestuft. Darüber hinaus gehört sie zum Leistungsnetz des
Straßennetzkonzeptes Brandenburg. Eine schnellstmögliche Umsetzung muss
erfolgen, um die Erreichbarkeit im Land und die Verkehrssicherheit zu
gewährleisten. Erst mit Realisierung des 2. Planungsabschnitts (L 220 bis B 167) kann
die OU Finowfurt/ Eberswalde ihre vollständige Wirksamkeit entfalten.
Zu Nummer 127: B 169 AS Döbeln-Nord – Salbitz
Das Projekt ist unter der Projektnummer „B169-G30-SN-BB-T1-SN“ im
Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes eingeordnet und ist Teil der
Projektkette B169-G30-SN-BB „A 14 – Landesgrenze SN/BB“. Der
Lückenschluss zum Autobahnnetz muss schnellstmöglich erfolgen, um
schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG).
Das Projekt trägt darüber hin-aus zur Verbesserung der Infrastruktur im
Mitteldeutschen Revier bei (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 FStrG – Investitionsge-
...
setz Kohleregionen). Die B 169 ist wichtig für die Verbindung der in Sachsen
und Brandenburg gelegenen Mittelzentren Döbeln, Riesa, Elsterwerda mit den
Bundesautobahnen A 13 und A 14. Die Teilvorhaben waren bereits im
Bedarfsplan 2004 eingeordnet. Der derzeitige Zustand der B 169 im Betrachtungsgebiet
erfüllt die Anforderungen an eine Straße mit überregionaler
Verbindungsfunktion nicht. Das Bild ist geprägt von zahlreichen Ortsdurchfahrten, einer Vielzahl
von Knotenpunkten und häufiger Überlagerung von Erschließungs- und
Verbindungsfunktion. Infolge der hohen Verkehrsbelastung, insbesondere des
hohen Schwerverkehrsanteils, kommt es zu erheblichen Schadstoff- und
Lärmimmissionen. Mit der Realisierung der Maßnahme wird eine den
raumordnerischen und verkehrlichen Anforderungen entsprechende Verkehrsverbindung
geschaffen und die verkehrlichen Defizite beseitigt. Die Reisezeit verkürzt sich
erheblich. Der Verkehr kann auf der neuen Trasse in hoher Qualität sowie durch
sichere Fahrverläufe geführt werden. Die Ortslagen werden vom
Durchgangsverkehr entlastet. Der Ausbau der B 169 muss im Gesamten gemäß der
Projektkette erfolgen, da nur so eine einheitliche Verkehrs- und Streckencharakteristik
erzielt werden kann. Die beiden sächsischen Abschnitte zwischen B 6 und
nördlich Riesa sind seit längerer Zeit gebaut und unter Verkehr. Der unmittelbar
anschließende Abschnitt Salbitz – B 6 ist im Bau.
Zu Nummer 130: B 174/B 107 Reitzenhain – AS Chemnitz-Ost (Südverbund)
Die Projektkette B107/B174-G20-SN „B 107/B 174 Reitzenhain – AS
Chemnitz-Ost“ ist im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes
eingeordnet. Das Hauptprojekt besteht aus vier Teilprojekten:
– B 174 Reitzenhain
– B 174 OU Großolbersdorf/Hohndorf
– B 107 Südverbund Chemnitz – Ebersdorf
– B 107 Ebersdorf – A 4 AS Chemnitz Ost.
Der Umbau muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende
Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Aus-
und Neubau dieser Achse wird eine deutliche Verbesserung im
grenzüberschreitenden Güter- und Wirtschaftsverkehr zwischen Tschechien und
Deutschland erreicht. Die Metropolregion Prag wird mit dem Oberzentrum Chemnitz
sowie mit Bundesautobahn BAB 4 verbunden. Die derzeit auf der B 174
vorhandene ungenügende Verkehrssicherheit (starke Unfallhäufung aufgrund un-
...
genügender Sichtverhältnisse an den Knotenpunkten) erfordert bei der zu
erwartenden Zunahme des Verkehrs zwingend eine Verlagerung des
Durchgangsverkehrs aus der Ortslage. Mit dem Bau der Ortsumgehungen und der B 107n
wird eine deutliche Reisezeitverkürzung für den grenzüberschreitenden
Wirtschafts- und Personenverkehr erreicht. Der Abschnitt „B 107 Südverbund
Chemnitz – Ebersdorf“ wurde im Dezember 2025 planfestgestellt.
Zu Nummer 133: B 187 NOU Wittenberg
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist. Das Vorhaben dient
in Verbindung mit der Maßnahme B 187 OU Coswig – Griebo dem
leistungsfähigen und verkehrssicheren Ausbau der B 187 als bedeutende
Verbindungsachse von der Bundesautobahn A 9 in Richtung Osten. Die vorhandenen
Industriestandorte (z.B. Agro-Chemie-Park) führen zu einer Überlastung des
Straßenzuges der B 187 im Stadtgebiet von Wittenberg, sodass ein schwerwiegender
Verkehrsengpass (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG) vorliegt.
Zu Nummer 134: B 187 OU Coswig – Griebo
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist und das
Planfeststellungsverfahren zeitnah eingeleitet werden soll. Das Vorhaben dient dem
leistungsfähigen und verkehrssicheren Ausbau der B 187 als bedeutende
Verbindungsachse von der Bundesautobahn A 9 in Richtung Osten (einschl.
Anbindung des Bundeswehrstandortes Holzdorf). Im Hinblick auf die
Einbahnstraßenführung in der historischen Ortslage Coswig besteht vor dem Hintergrund
der Verkehrsbelegung mit hohem Schwerverkehrsanteil ein schwerwiegender
Verkehrsengpass (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG).
Zu Nummer 136: B 220 Ersatzneubau Rheinbrücke Emmerich (einschließlich
Vorlandbrücke)
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden
gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen
Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in
...
Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu
schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher
Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die
bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 139: B 224 Ersatzneubau Emscherbrücken / Rhein-Herne-Kanal
Essen
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden
gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen
Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in
Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu
schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher
Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die
bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 140: B 224 Ersatzneubau Lippebrücke Dorsten
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden
gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen
Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in
Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu
schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher
Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die
...
bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 141: B 236 Ersatzneubauten Erhaltungsentwurf TA 4+5 Dortmund
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden
gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen
Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in
Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu
schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher
Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die
bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 142: B 236 Ersatzneubau Talbrücke Iserlohn-Oestrich
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden
gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute
bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr
Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen
Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in
Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu
schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen
Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter besonders dringlicher
Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die
bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und etwaige weitere
Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 143: B 256 Ersatzneubauten der Talbrücke Lehwiese und der
Talbrücke Erbach bei Altenkirchen
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die
...
heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat
in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung
der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine
objektbezogene Prognose der Schadensentwicklung mit darauf basierenden
Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von
Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können
auch kurzfristig massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies
gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen bereits Notverstärkungen
vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung
hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen.
Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher
erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und
etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im
Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 144: B 269, Ortsumgehung Saarlouis-Fraulautern
Die B 269, Ortsumgehung Saarlouis-Fraulautern ist als Maßnahme des
vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen hinzuzufügen.
Sie stellt einen wichtigen Lückenschluss im ortsdurchfahrtsfreien
Bundesfernstraßennetz im Saarland dar. Sie verbindet die von Frankreich kommende B 269
neu über die bestehende B 51, Umgehung Ensdorf und Fraulautern mit der
BAB 8. Sie dient der Entlastung der Ortsdurchfahrt von Saarlouis-Fraulautern
vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr und verringert die bestehenden Lärm-
und Schadstoffbelastungen. Nach erfolgter Zustimmung des
Bundesverkehrsministeriums zur Wahl der Vorzugsvariante befindet sich die Maßnahme derzeit
in der Phase der Entwurfsplanung.
Zu Nummer 145: B 288 Ersatzneubau Rheinbrücke Krefeld/Uerdingen
Das Bauwerk ist Teil einer Bedarfsplanmaßnahme in der Kategorie „Weiterer
Bedarf mit Planungsrecht“. Brücken sind zentrale Bausteine eines
funktionierenden Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre
gekommen und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und
Belastungen als jene, die heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den
vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden
Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen
Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor diesem Hintergrund ist
dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn
...
bereits die heute in Teilen bestehenden Verkehrseinschränkungen auf
Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die mit massiven,
volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme bestimmter
besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die Anlage 1
ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren
und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 146: B 327 Ersatzneubau der Hochstraße Horchheim
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die
heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat
in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung
der militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine
objektbezogene Prognose der Schadensentwicklung mit darauf basierenden
Mindestrestnutzungszeiten ist bei bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von
Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz nicht mehr belastbar möglich. Daher können
auch kurzfristig massive Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies
gilt insbesondere für die Bauwerke, bei denen bereits Notverstärkungen
vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen Einschränkungen würden die Umleitung
hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen Umwegen – mit sich bringen.
Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in die Anlage 1 ist daher
erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu reduzieren und
etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden, gerade auch im
Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 148: B 405, Ersatzneubau der Fraulauterner Brücke
Die Fraulauterner Brücke führt die Bundesstraße B 405 bei Bahn-km 22,44 über
die Bundeseisenbahn-Strecke 3230 Saarbrücken-Karthaus. Das 1953 errichtete
Bauwerk befindet sich einem schlechten baulichen Zustand und muss aufgrund
der beengten innerörtlichen Platzverhältnisse an gleicher Stelle erneuert
werden. Die Maßnahme „B 405, Ersatzneubau der Fraulauterner Brücke“ besitzt
sowohl eine hohe Bedeutung für den Alltagsverkehr auf Straße und Schiene als
auch für den militärischen Verkehr. Die B 405 ist als Militärstraße 759 Teil des
Militärstraßengrundnetzes (MSGN) und die überquerte Bahnstrecke ist
Bestandteil des in Planung befindlichen militärischen Eisenbahngrundnetzes
(MEGN). Um massive Einschränkungen der betroffenen wichtigen
Verkehrswege durch eine verzögerte bauliche Umsetzung zu vermeiden, empfiehlt es
sich, alle Beschleunigungsmöglichkeiten für die Maßnahme zu nutzen. Für die
...
Maßnahme wird derzeit ein Planfeststellungsverfahren nach den §§ 17 ff., 24
Absatz 16 FStrG i. V. m. §§ 72 bis 78 VwVfG durchgeführt.
Von der Vorhabenliste werden fünf Projekte gegenüber der geltenden Fassung
der Anlage zu § 17e Absatz 1 FStrG gestrichen. Im Einzelnen handelt es sich
um die folgenden Projekte:
– bisherige Nummer 6: A 1 Blankenheim – Kelberg
Hier liegt das Baurecht vor und das Vorhaben wird zudem durch die neue
Nummer 1 ersetzt.
– bisherige Nummer 24: A 7 Ersatzneubau Talbrücke Welkers im Abschnitt
Fuldaer Dreieck – Bad Brückenau – Volkers
Hier liegt das Baurecht vor.
– bisherige Nummer 41: A 45 Haiger/Burbach – Dillenburg mit Ersatzneubau
der Talbrücke Sechshelden
Diese Maßnahme wird von Nummer 52 umfasst.
– bisherige Nummer 47: A 49 Bischhausen – A 5
Hier liegt das Baurecht vor.
– bisherige Nummer 78: B 112 OU Frankfurt (Oder)
Hier liegt das Baurecht vor.
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten):
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.‘
B
2. Der Rechtsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des
Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
C
3. Der federführende Verkehrsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat ferner,
Herrn Staatsminister Kaweh Mansoori (Hessen)
gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des
Bundesrates für die Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und
seinen Ausschüssen zu bestellen.
Relationen
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Empfehlungen der Ausschüsse)