Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
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Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 652/25 (Beschluss)
06.03.26
Gesetzentwurf
des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes
A. Problem und Ziel
Die Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) wurde seit Jahren
nicht hinreichend angepasst. Aktuell fehlen wichtige Projekte (insbesondere
Autobahnkreuze und Brücken), die zeitkritisch sind. Daher ist die Anlage zu
aktualisieren. Gerade vor dem Hintergrund der Planungsbeschleunigung, die sich ebenso im
Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode wiederfindet, ist die Überarbeitung
dieser Anlage zwingend geboten.
B. Lösung
Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist nicht nur wichtiger
Standortfaktor Deutschlands, sondern gewährleistet gesellschaftliche und
ökonomische Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung. Zur Sicherung und Modernisierung
der Verkehrswege ist eine rasche Umsetzung der erforderlichen Aus- und
Neubauprojekte unerlässlich. Für die Bundesfernstraßen enthält der Gesetzentwurf eine
Fortschreibung der Vorhabenliste zur erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeit des
Bundesverwaltungsgerichts in der Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 FStrG für Projekte in
den Ländern, um eine Planungsbeschleunigung für die enumerativ aufgezählten
Projekte herbeizuführen. Diese Liste wurde in der Vergangenheit mehrfach
fortgeschrieben (zuletzt mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
im Verkehrsbereich vom 22. Dezember 2023). Mit diesem Gesetzentwurf soll nun
bundesweit eine vollständige Aktualisierung der Liste der Anlage 1 im Sinne der
Planungsbeschleunigung erfolgen, um unter anderem die Beseitigung bestehender
Engpässe im Autobahnnetz schneller umsetzen zu können. Andererseits können
Maßnahmen entfallen bzw. von der Liste genommen werden, da diese Maßnahmen
mittlerweile fertiggestellt sind bzw. Baurecht vorliegt.
C. Alternative
Keine.
D. Befristung
Keine.
E. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
F. Erfüllungsaufwand
F.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.
F.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.
F.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Keiner.
G. Sonstige Kosten
Kosten für die sozialen Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf das
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, ergeben sich nicht.
Bundesrat Drucksache 652/25 (Beschluss)
06.03.26
Gesetzentwurf
des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 1062. Sitzung am 6. März 2026 beschlossen, den
beigefügten Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim
Deutschen Bundestag einzubringen.
Drucksache 652/25 (Beschluss)
Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Das Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:
In der Anlage 1 (zu § 17e Absatz 1) wird die Vorhabenliste durch die folgende
Vorhabenliste ersetzt:
„Lfd. Nr. Bezeichnung
1. A 1 Blankenheim – Adenau
2. A 1 Dreieck Hamburg-Südost – Hamburg-Harburg
3. A 1 Kreuz Bremen – Dreieck Stuhr mit Ersatzneubau der
Weserstrombrücke
4. A 1 Kreuz Kamen – Hamm-Bockum/Werne mit Ersatzneubau der
Brücken über die Lippe und den Datteln-Hamm-Kanal
5. A 1 Kreuz Wuppertal-Nord (A 43)
6. A 1 Maschener Kreuz
7. A 1 Westhofener Kreuz (A 45)
8. A 1 Köln-Niehl – Kreuz Leverkusen
9. A 2 Kreuz Bottrop (A 31)
10. A 3 Nittendorf – Sinzing
11. A 3 Offenbacher Kreuz (A 661)
12. A 3 Ersatzneubau Brückenbauwerk Lippe und Wesel-Datteln-Kanal
mit Anschlussstelle Hünxe
13. A 3 Kreuz Kaiserberg (A 40) – Kreuz Oberhausen-West mit
Ersatzneubau von Brücken
14. A 3 Kreuz Oberhausen (A 2/A 516) – Dinslaken Süd mit
Ersatzneubauten von Brücken
15. A 3 Leverkusen-Zentrum – Kreuz Leverkusen (A 1)
16. A 3 Sinzing – Kreuz Regensburg mit Ersatzneubau der Donaubrücke
Sinzing
17. A 3 Wiesbadener Kreuz (A 66)
18. A 4 Kreuz Köln-Süd (A 555) – Kreuz Köln-Gremberg (A 559) mit
Ersatzneubau Rheinbrücke Rodenkirchen
19. A 4 Dreieck Nossen – Hermsdorf
20. A 5 Westkreuz Frankfurt (A 648)
21. A 5 Dreieck Karlsruhe
22. A 5 Kreuz Bad Homburg (A 661)
23. A 5 Nordwestkreuz Frankfurt (A 66)
24. A 6 Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern – Roth
25. A 6 Saarbrücken-Fechingen – St. Ingbert-West mit Ersatzneubau
Talbrücke Fechingen
26. A 6 Kreuz Frankenthal – Mannheim-Sandhofen mit Ersatzneubau
Theodor-Heuss-Rheinbrücke
27. A 6 Kreuz Mannheim – Schwetzingen/Hockenheim mit
Ersatzneubau der Brückenbauwerke
28. A 6 Kreuz Weinsberg (A 81) – Landesgrenze Baden-
Württemberg/Bayern
29. A 7 Dreieck Schweinfurt/Werneck (A 70) – Kreuz Biebelried (A 3)
30. A 7 Berkheim – Kreuz Memmingen mit Ersatzneubau der Brücke
über die Iller bei Egelsee
31. A 7 Dreieck Hittistetten – Vöhringen mit Ersatzneubau der
Talbrücke Witzighausen
32. A 8 Mühlhausen – Hohenstadt
33. A 8 Kreuz München-Süd (A 99) – Bundesgrenze
Deutschland/Österreich
34. A 9 Kreuz Nürnberg – Kreuz Nürnberg Ost
35. A 10 Ersatzneubau der Brücke über das Mühlenfließ im Abschnitt
Rüdersdorf – Erkner
36. A 10 Erkner – Freienbrink
37. A 12 Dreieck Spreeau – Frankfurt (Oder)-M
38. A 14 Leipzig-Ost – Dreieck Parthenaue
39. A 20 Westerstede (A 28) – Weede
40. A 26 Drochtersen (A 20) – Dreieck Hamburg-Stillhorn (A 1)
41. A 27 Ersatzneubau Lesumbrücke
42. A 27 Ersatzneubauten der Moorbrücke, der Geestebrücke und des
Überführungsbauwerks Bremerhaven-Zentrum im Abschnitt
Bremerhaven-Geestemünde – Bremerhaven-Überseehäfen
43. A 33 Bielefeld-Brackwede – Borgholzhausen einschließlich
Zubringer Ummeln
44. A 33 Dreieck Osnabrück-Nord (A 1) – Osnabrück-Belm
45. A 39 Lüneburg – Wolfsburg
46. A 40 Kreuz Kaiserberg – Essen-Frohnhausen mit Ersatzneubauten
der Brückenbauwerke
47. A 42 Bottrop-Süd – Kreuz Essen-Nord mit Ersatzneubauten von
Brücken über den Schienenweg, die Emscher und den Rhein-Herne-
Kanal
48. A 44 Kreuz Kassel-West – Dreieck Kassel-Süd inklusive
Ersatzneubau Bergshäuser Brücke
49. A 44 Ratingen (A 3) – Velbert
50. A 44 Dreieck Lossetal – Helsa-Ost
51. A 45 Hagen (A 46) – Westhofen (A 1)
52. A 45 Haiger/Burbach – Kreuz Gambach
53. A 45 Haiger/Burbach – Kreuz Olpe (A 4)
54. A 45 Kreuz Olpe/Süd (A 4) – Lüdenscheid-Süd
55. A 45 Lüdenscheid-Süd – Kreuz Hagen (A 46)
56. A 45 Kreuz Hagen (A 46) – Kreuz Westhofen (A 1)
57. A 45 w. Dortmund-Süd – Kreuz Dortmund-West (A 40)
58. A 45 Dortmund-Hafen (o) – Kreuz Dortmund-NW (A 2)
59. A 45 Siegen-Süd – Siegen mit Ersatzneubau der Siegtalbrücke
60. A 45 Talbrücke Rahmede im Abschnitt Lüdenscheid – Lüdenscheid-
Nord
61. A 46 Ersatzneubau der Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe im Abschnitt
Neuss-Uedesheim – Düsseldorf-Bilk
62. A 46 Westring – Kreuz Sonnborn (L 418)
63. A 48 Ersatzneubau der Rheinbrücke Bendorf im Abschnitt Kreuz
Koblenz-Nord – Bendorf/Neuwied
64. A 52 Kreuz Breitscheid – Essen-Rüttenscheid mit Ersatzneubau
Ruhrtalbrücke Mintard
65. A 52 Kreuz Mönchengladbach (A 61) – Kreuz Neersen (A 44)
66. A 57 Kreuz Köln-Nord (A 1) – Kreuz Moers (A 40)
67. A 59 Kreuz Duisburg (A 40) – Duisburg-Marxloh mit Ersatzneubau
der Berliner Brücke, des Brückenzugs Gartsträuch und des
Brückenzugs Meiderich
68. A 60 Ersatzneubau Rheinbrücke Weisenau im Abschnitt Mainz-
Innenstadt/Mainz-Laubenheim – Ginsheim-Gustavsburg
69. A 61 Ersatzneubau der Moseltalbrücke im Abschnitt Koblenz-
Metternich und Koblenz/Dieblich
70. A 61 Kreuz Frankenthal (A 6) – Landesgrenze Rheinland-Pfalz –
Baden-Württemberg einschließlich Ersatzneubau der Rheinbrücke
Speyer
71. A 61 Ersatzneubau der Talbrücke Pfeddersheim im Abschnitt
Worms/Mörstadt – Worms
72. A 64 (ehem. B 52) Ersatzneubau der Moselbrücke Ehrang im
Abschnitt Trier-Ehrang – Trier
73. A 66 Kreuz Wiesbaden-Schierstein – Kreuz Wiesbaden
74. A 81 Ersatzneubau der Brücken im Abschnitt Neuenstadt (Kocher) –
Kreuz Weinsberg
75. A 94 Kreuz München-Ost – Pocking
76. A 99 Dreieck München-Süd-West (A 96) – Kreuz München-Süd
(A 8)
77. A 100 Dreieck Neukölln (A 113) – Storkower Straße
78. A 100 Dreieck Charlottenburg (A 111) bis einschließlich Dreieck
Funkturm (A 115) einschließlich Ersatzneubau von Brücken u. a.
Rudolf-Wissell-Brücke
79. A 111 Stolpe – Dreieck Charlottenburg (A 100)
80. A 255 Ersatzneubauten von Brücken im Abschnitt Hamburg-Veddel
– Dreieck Norderelbe (A 1)
81. A 445 Werl-Nord – Hamm-Rhynern (A 2)
82. A 553 Kreuz Köln-Godorf (A 555) – Dreieck Köln-Lind (A 59)
83. A 565 Kreuz Bonn-Nord (A 565) – Dreieck Bonn-Nordost (A 59)
mit Ersatzneubau der Rheinbrücke Bonn-Nord
84. A 565 Bonn-Poppelsdorf – Kreuz Bonn-Nord (A 555) mit
Ersatzneubau des Tausendfüßlers
85. A 643 Dreieck Mainz (A 60) – Mainz-Mombach
86. A 671 Ersatzneubau der Mainbrücke Hochheim im Abschnitt
Hochheim-Süd – Gustavsburg
87. B 1 Ersatzneubau Rheinbrücke Josef-Kardinal-Frings Düsseldorf
88. B 3 Ersatzneubau der Köhlbrandquerung
89. B 6 OU Bruckdorf
90. B 6 OU Gröbers
91. B 6 OU Großkugel
92. B 6 Ersatzneubau Stephanibrücke
93. B 7 Altenburg (B 93) – Landesgrenze Freistaat Thüringen/Freistaat
Sachsen
94. B 7 Ersatzneubau Düsseldorf – Heerdt
95. B 7 Verlegung nördlich Frohburg (Landesgrenze Freistaat
Thüringen/Freistaat Sachsen – nördlich Frohburg)
96. B 8 Ersatzneubau Lippebrücke Wesel
97. B 9 Ersatzneubauten der Anteltalbrücke und der Namedybrücke bei
Andernach
98. B 10 Ersatzneubau der Hochstraße Maxau
99. B 10 Giengen/Ost – Geislingen/Ost
100. B 12 Kempten (A 7) – Marktoberdorf (B 472)
101. B 12 Marktoberdorf (B 472) – Jengen/Kaufbeuren (A 96)
102. B 15 O-OU Landshut (A 92 – B 299)
103. B 16 St 2043 – B 13
104. B 16 zwischen B 13 und A 9
105. B 19 OU Meiningen
106. B 19 OU Wasungen
107. B 20 Straubing (A 3) – Cham (B 85)
108. B 20 Cham-Süd – Chameregg (B 85)
109. B 20 Straubing (A 3) – Landau (A 92)
110. B 27 Schindhaubasistunnel
111. B 44 Ersatzneubau der Brücken am Guiliniknoten Ludwigshafen
112. B 51 Ersatzneubau Brücke Mersmannstiege Münster
113. B 54 Ersatzneubau Am Rombergpark Dortmund
114. B 54 Ersatzneubau Talbrücke Ronnewinkel Olpe
115. B 62 Ersatzneubau Talbrücke Achenbach
116. B 64 Ersatzneubau Talbrücke Krumme Grund Paderborn
117. B 67 Ersatzneubau Rheinbrücke Rees
118. B 68 Ersatzneubau Talbrücke Sauerbachtal Lichtenau
119. B 71n, A 14 bis Haldensleben, 2. Planungsabschnitt OU Vahldorf
120. B 85 Altenkreith – Wetterfeld
121. B 85/B 88 Schwarza Saalfeld und OU Schwarza Süd
122. B 87 OU Weißenfels
123. B 87 OU Naumburg – Wethau
124. B 101 OU Elsterwerda
125. B 112 OU Neuzelle und OU Eisenhüttenstadt
126. B 167 OU Finowfurt und OU Eberswalde (L 220 bis B 167)
127. B 169 Döbeln-Nord – Salbitz
128. B 169 OU Klein Oßnig und OU Annahof/Klein Gaglow
129. B 169 OU Plessa
130. B 174/B 107 Reitzenhain – Chemnitz-Ost (Südverbund)
131. B 178 Nostitz – A 4 (Weißenberg)
132. B 181 Neu- und Ausbau westlich Leipzig (A 9 bis Stadtgrenze
Leipzig)
133. B 187 N-OU Wittenberg
134. B 187 OU Coswig – Griebo
135. B 207 (E 47) Fehmarnsundquerung
136. B 220 Ersatzneubau Rheinbrücke Emmerich (einschließlich
Vorlandbrücke)
137. B 221 OU Scherpenseel
138. B 221 OU Unterbruch
139. B 224 Ersatzneubau Emscherbrücken/Rhein-Herne-Kanal Essen
140. B 224 Ersatzneubau Lippebrücke Dorsten
141. B 236 Ersatzneubauten Erhaltungsentwurf TA 4+5 Dortmund
142. B 236 Ersatzneubau Talbrücke Iserlohn-Oestrich
143. B 256 Ersatzneubauten der Talbrücke Lehwiese und der Talbrücke
Erbach bei Altenkirchen
144. B 269 OU Saarlouis – Fraulautern
145. B 288 Ersatzneubau Rheinbrücke Krefeld/Uerdingen
146. B 327 Ersatzneubau der Hochstraße Horchheim
147. B 402/B 213/B 72 (E 233) Meppen (A 31) – Cloppenburg (A 1)
148. B 405 Ersatzneubau der Fraulauterner Brücke
149. E 47 Feste Fehmarnbeltquerung
(Puttgarden – Grenze der deutschen ausschließlichen
Wirtschaftszone)“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Begründung:
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
Ziel ist die weitere Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren
von Verkehrsinfrastrukturprojekten.
II. Wesentlicher Inhalt
Die Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), in der die
Bundesfernstraßenprojekte aufgeführt werden, für die das
Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist, ist zu aktualisieren, um die
entsprechenden Projekte im Sinne der Planungsbeschleunigung zu priorisieren. Die in der
Anlage aufgeführten Projekte in den Ländern müssen neu aufgenommen werden.
Projekte, die fertiggestellt sind, können aus der Liste entfernt werden.
III. Alternativen
Keine.
IV. Gesetzgebungskompetenz
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 des Grundgesetzes.
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und
völkerrechtlichen Verträgen
Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und mit
völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar.
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
Die vorgesehene Regelung trägt zur Vereinfachung, Straffung und Optimierung von
Verwaltungsverfahren bei.
2. Nachhaltigkeit
Das Gesetz entspricht den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen
Entwicklung im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung
der UN-Agenda 2023 für nachhaltige Entwicklung dient.
Nach Überprüfung der Indikatoren und Prinzipien für nachhaltige Entwicklung trägt
das Regelungsvorhaben insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 9.1
bei, nämlich eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige
Infrastruktur aufzubauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender
Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu
unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und
gleichberechtigten Zugang für alle zu legen. Denn die zügige Realisierung von
Brückenersatzneubauten fördert ein hochwertiges und nachhaltiges Infrastrukturangebot.
3. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
4. Erfüllungsaufwand
Für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entsteht kein
Erfüllungsaufwand.
Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Für Bundesbehörden entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Auf der Ebene der Länder entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Für die Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand.
5. Weitere Kosten
Kosten für die sozialen Sicherungssysteme sowie Auswirkungen auf das
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, ergeben sich nicht.
6. Weitere Gesetzesfolgen
Die Prüfung des Gesetzes im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse der Menschen hat ergeben, dass die Regelungen zu deren Verbesserung
beitragen. Durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich der
Bundesfernstraßen wird die Bereitstellung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen
Verkehrsinfrastruktur gestärkt.
Das Gesetz hat keine erkennbaren gleichstellungspolitischen Auswirkungen.
Grundsätzlich sind Frauen und Männer von den Vorschriften des Gesetzes in
gleicher Weise betroffen. Auch demografische Auswirkungen sind nicht erkennbar.
Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht zu erwarten.
VII. Befristung; Evaluierung
Das Gesetz gilt unbefristet. Eine Evaluierung erfolgt acht Jahre nach deren
Inkrafttreten. Eine frühere Evaluierung ist angesichts der langen Planungsvorläufe nicht
zweckdienlich.
Im Zentrum der Evaluierung wird die Frage stehen, inwieweit mit den Regelungen
die betreffenden Genehmigungsverfahren beschleunigt werden konnten. Dies soll
sowohl anhand von quantitativen Kriterien (z. B. durch den Vergleich von
Zeiträumen im Genehmigungsprozess vor und nach Inkrafttreten der Regelungen) sowie
qualitativen Kriterien (z. B. Erfahrungsberichte) ermittelt werden. Als
Datengrundlagen kommen hierfür u. a. Erhebungen durch Genehmigungsbehörden sowie
Vorhabenträger in Betracht.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesfernstraßengesetzes):
Die Vorhabenliste in der Anlage 1 (zu § 17e Absatz 1 FStrG) wird aufgrund des
fortgeschrittenen Planungs- und Realisierungstandes der Projekte aktualisiert.
Im Einzelnen:
Zu Nummer 1: A 1 Blankenheim – Adenau
Die Angabe bei der bisherigen laufenden Nummer 6 kann aktualisiert werden, da
für den Abschnitt der A 1 zwischen Kelberg und Adenau inzwischen vollziehbares
Baurecht vorliegt und dieser von der neuen laufenden Nummer 1 umfasst wird.
Zu Nummer 3: A 1 Kreuz Bremen – Dreieck Stuhr mit Ersatzneubau der
Weserstrombrücke
Die Maßnahme wird im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Kategorie
„weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ geführt. Die A 1 ist für den Wirtschaftsverkehr
und für den touristischen Verkehr die wichtigste Verbindung zwischen West- und
Norddeutschland. Als Teil der Europastraße E 37 verbindet sie die skandinavischen
Länder mit den Ballungsgebieten in Nordrhein-Westfalen (Ruhrgebiet). Der
Streckenabschnitt hat hohe Bedeutung für die Hinterlandanbindung der deutschen
Häfen.
Zu Nummer 10: A 3 Nittendorf – Sinzing
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung“ eingestuft ist.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Regensburg treten
regelmäßig kapazitätsbedingte Behinderungen des Straßenverkehrs auf. Mit dem
Ausbau wird eine ausreichende Leistungsfähigkeit der A 3 wiederhergestellt und
damit Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss verbessert werden.
Zu Nummer 11: A 3 Offenbacher Kreuz (A 661)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss
schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e
Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des Autobahnkreuzes wird eine
deutliche Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 3 und A 661
erreicht.
Zu Nummer 20: A 5 Westkreuz Frankfurt (A 648)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss
schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e
Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des Autobahnkreuzes wird eine
deutliche Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 5 und A 648
erreicht.
Zu Nummer 22: A 5 Kreuz Bad Homburg (A 661)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss
schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e
Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des Autobahnkreuzes wird eine
deutliche Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 5 und A 661
erreicht.
Zu Nummer 23: A 5 Nordwestkreuz Frankfurt (A 66)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Der Umbau des Kreuzes muss
schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e
Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Umbau des Autobahnkreuzes wird eine
deutliche Verbesserung im Verkehrsfluss auf den Autobahnen A 5 und A 66
erreicht.
Zu Nummer 24: A 6 Landesgrenze Baden-Württemberg/ Bayern – Roth
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
im „Vordringlichen Bedarf“ bzw. im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“
eingestuft ist. Mit dem Ausbau wird insbesondere der herausragenden Bedeutung als
Europastraße E 50 für den grenzüberschreitenden Verkehr von und nach Osteuropa
und dem überdurchschnittlichen Lkw-Anteil Rechnung getragen. Zudem wird eine
ausreichende Leistungsfähigkeit der A 6 wieder hergestellt und damit
Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss verbessert.
Zu Nummer 29: A 7 Dreieck Schweinfurt/Werneck (A 70) – Kreuz Biebelried (A 3)
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft ist und das
Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt „Südlich Anschlussstelle Würzburg/Estenfeld –
Autobahnkreuz Biebelried“ eingeleitet wurde. In der Engpassanalyse ist der Abschnitt
als Abschnitt mit „häufiger, kapazitätsabhängiger Stauwahrscheinlichkeit“
eingestuft. Mit dem Ausbau wird eine ausreichende Leistungsfähigkeit der A 7 wieder
hergestellt und damit die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss verbessert.
Zu Nummer 34: A 9 Kreuz Nürnberg – Kreuz Nürnberg-Ost
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ und in der Engpassanalyse der Abschnitt
als Abschnitt mit „häufiger, kapazitätsabhängiger Stauwahrscheinlichkeit“
eingestuft ist. Mit dem Ausbau wird eine ausreichende Leistungsfähigkeit der A 9 wieder
hergestellt und damit die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss verbessert.
Zu Nummer 37: A 12 Dreieck Spreeau – Frankfurt (Oder)-M
Aus Sicht des Landes Brandenburg ist aufgrund der aktuellen
Straßenverkehrsprognose und der zusätzlichen Verkehre durch Tesla ein sechsstreifiger Ausbau
dringend geboten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Verlagerung des
Verkehrs in das nachgeordnete Netz zu vermeiden.
Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über
die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen
Verkehrsnetzes (vgl. Drucksache 547/23) vom 24. November 2023:
"Eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich ist
notwendig und wird begrüßt. Bei der Definition von Maßnahmen im überragenden
öffentlichen Interesse besteht allerdings eine geografische Unausgewogenheit. So wird
die transeuropäische Dimension der Verkehrsinfrastruktur nicht ausreichend
abgebildet. Die engere infrastrukturelle Verzahnung mit Mittel- und Osteuropa hat eine
überregionale europäische Bedeutung. Im Vergleich zu den grenzüberschreitenden
Verbindungen in Richtung Westeuropa besteht sowohl im Hinblick auf die
Schienenverbindungen, aber auch auf die Straßenverbindungen in Richtung Mittel- und
Osteuropa weiterhin hoher Handlungsbedarf. Diese Verbindungen sind im aktuellen
Bundesverkehrswegeplan systematisch unterbewertet. Ein darauf fußender
Ausschluss bei der Einstufung als Projekte von überragendem öffentlichem Interesse ist
nicht sachgerecht. Für Brandenburg betrifft das insbesondere die Projekte 15 (A 12:
AD Spreeau (A 10) – Bundesgrenze Deutschland/Polen (-Poznan)). [...] Der
sechsstreifige Ausbau der BAB 12 / E 30 als wichtigste Straßenverbindung zwischen
West- und Osteuropa ist unerlässlich. Ohne einen zeitnahen Ausbau der BAB 12
droht dieser Streckenabschnitt zu einem eklatanten Engpass im europäischen
Straßennetz zu werden. Der sechsstreifige Ausbau der BAB 12 ist im aktuellen
Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im weiteren Bedarf mit Planungsrecht
enthalten. Diese Einordnung erfolgte auf der Grundlage der zum Aufstellungszeitpunkt
des Bedarfsplans voraussehbaren wirtschaftlichen und verkehrlichen
Entwicklungen, das heißt ohne die Ansiedlung von Tesla mit bereits heute mehr als 10 000
Beschäftigten sowie den notwendigen Zulieferungen für derzeit circa 250 000 Pkw pro
Jahr sowie deren Auslieferungen. […] Damit hat die Tesla-Ansiedlung in
Grünheide in Ostbrandenburg zu einer hohen Flächennachfrage geführt und weitere
Ansiedlungen von Zulieferern und Dienstleistern werden erwartet. Der sechsstreifige
Ausbau der A 12 ist dabei eine Grundlage für das Funktionieren der Infrastruktur in der
Region.“
Zu Nummer 41: A 27 Ersatzneubau Lesumbrücke
Eine beschleunigte Umsetzung der Maßnahme ist auf Grund der Bedeutung der
A 27 für die Hafenhinterlandanbindung der deutschen Häfen insbesondere in
Bremerhaven und Cuxhaven von hoher Wichtigkeit.
Zu Nummer 48: A 44 Kreuz Kassel-West – Dreieck Kassel-Süd inklusive
Ersatzneubau Berghäuser Brücke
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft und das Planfeststellungsverfahren wurde eingeleitet. Der
sechsstreifige Ausbau der A 44 in diesem Abschnitt ist zur Beseitigung von
Verkehrsengpässen in Folge der Freigabe der A 49 dringend erforderlich. Innerhalb
dieses Abschnitts liegt zudem die Berghäuser Brücke, deren Restnutzungsdauer bis
zum Jahr 2028 geschätzt wird. Der Ersatzneubau muss schnellstmöglich errichtet
werden, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu vermeiden (§ 17e Absatz 1
Satz 1 Nummer 5 FStrG).
Zu Nummer 52: A 45 Haiger/Burbach – Kreuz Gambach
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Die Brückenbauwerke innerhalb dieses
Autobahnabschnittes müssen zwingend erneuert werden, da die Restnutzungsdauern in
den nächsten Jahren ablaufen. Die Ersatzneubauten müssen schnellstmöglich
errichtet werden, um schwerwiegende Verkehrsengpässe zu vermeiden (§ 17e Absatz 1
Satz 1 Nummer 5 FStrG). Durch die Erweiterung des Abschnitts kann die bisherige
laufenden Nummer 41, welche in dem o. g. Streckenabschnitt enthalten ist,
entfallen.
Zu Nummer 53: A 45 Haiger/Burbach – Kreuz Olpe (A 4)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45 zwischen
der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es 127 Brücken, davon
36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für diese
Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen
werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer schwerwiegender
Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als mahnendes Beispiel –
die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur
Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 54: A 45 Kreuz Olpe/Süd (A 4) – Lüdenscheid-Süd
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45 zwischen
der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es 127 Brücken, davon
36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für diese
Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen
werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer schwerwiegender
Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als mahnendes Beispiel –
die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur
Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 55: A 45 Lüdenscheid-Süd – Kreuz Hagen (A 46)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt
der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es 127 Brücken,
davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht
für diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte
geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer schwerwiegender
Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als mahnendes
Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur
Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 56: A 45 Kreuz Hagen (A 46) – Kreuz Westhofen (A 1)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Kategorie „Fest
disponiert-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen
Abschnitt der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es
127 Brücken, davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern.
Das Baurecht für diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende
Ausbauabschnitte geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer
schwerwiegender Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier
als mahnendes Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende
Möglichkeit zur Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 57: A 45 w. Dortmund-Süd – Kreuz Dortmund-West (A 40)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf
mit Planungsrecht“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt der A 45
zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es 127 Brücken, davon
36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht für diese
Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte geschaffen
werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer schwerwiegender
Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als mahnendes Beispiel –
die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur
Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 58: A 45 Dortmund-Hafen (o) – Kreuz Dortmund-NW (A 2)
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft. Auf dem nordrhein-westfälischen Abschnitt
der A 45 zwischen der Landesgrenze zu Hessen und Dortmund gibt es 127 Brücken,
davon 36 Großbrücken mit einer Spannweite von über 100 Metern. Das Baurecht
für diese Brücken wird in der Regel über zusammenhängende Ausbauabschnitte
geschaffen werden. Für diese soll zur Vermeidung weiterer schwerwiegender
Verkehrsengpässe – die Rahmedetalbrücke im Zuge der A 45 dient hier als mahnendes
Beispiel – die sich durch die Aufnahme in Anlage 1 eröffnende Möglichkeit zur
Beschleunigung genutzt werden.
Zu Nummer 69: A 61 Ersatzneubau der Moseltalbrücke im Abschnitt Koblenz-
Metternich und Koblenz/Dieblich
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die
heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den
vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung der
militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose
der Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei
bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz
nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig massive
Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei
denen bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen
Einschränkungen würden die Umleitung hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen
Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in
die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden,
gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in
Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 75: A 94 Kreuz München-Ost – Pocking
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist. Der Lückenschluss zur
A 3 muss schnellstmöglich erfolgen, um die verkehrliche Anbindung des
Chemiedreiecks sowie Südostbayerns und Österreichs sicherzustellen.
Zu Nummer 87: B 1 Ersatzneubau Rheinbrücke Josef-Kardinal-Frings Düsseldorf
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für
völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor
diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die
mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 88: B 3 Ersatzneubau der Köhlbrandquerung
Die derzeitige Köhlbrandbrücke ist Bestandteil der Bundesstraße B 3 und bedient in
hohem Maße überregionale Verkehre. Die Bestandsbrücke ist baulich stark
beansprucht und muss zwingend ersetzt werden. Der Ersatzneubau wird die
Funktionsfähigkeit des Hamburger Hafens erhalten und diesen leistungsfähig an das
überregionale und transeuropäische Straßennetz sowie das Hinterland anbinden. Der
Streckenabschnitt liegt in der Baulast der Freien und Hansestadt Hamburg. Wegen der
überragenden Bedeutung für ganz Deutschland hat der Bund seine Absicht erklärt,
das Vorhaben anteilig zu finanzieren, was die überregionale Bedeutung und den
dringlichen Realisierungsbedarf unterstreicht.
Zu Nummer 92: B 6 Ersatzneubau Stephanibrücke
Eine beschleunigte Umsetzung der Maßnahme „B 6 Ersatzneubau Stephanibrücke“
ist auf Grund der begrenzten Anzahl von leistungsfähigen Weserquerungen in
Norddeutschland von hoher Wichtigkeit.
Zu Nummer 94: B 7 Ersatzneubau Düsseldorf – Heerdt
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für
völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor
diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die
mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 96: B 8 Ersatzneubau Lippebrücke Wesel
Das Bauwerk ist Teil einer Bedarfsplanmaßnahme in der Kategorie „Vordringlicher
Bedarf“. Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut
für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können.
Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden
Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in
die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 97: B 9: Ersatzneubauten der Anteltalbrücke und der Namedybrücke
bei Andernach
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die
heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den
vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung der
militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose
der Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei
bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz
nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig massive
Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei
denen bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen
Einschränkungen würden die Umleitung hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen
Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in
die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden,
gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in
Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 98: B 10 Ersatzneubau der Hochstraße Maxau
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die
heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den
vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung der
militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose
der Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei
bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz
nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig massive
Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei
denen bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen
Einschränkungen würden die Umleitung hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen
Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in
die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden,
gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in
Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 99: B 10 Giengen/Ost – Geislingen/Ost
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen unterschiedlich
eingestuft. Derzeit werden die Planfeststellungsunterlagen erstellt. Der Neubau ist zur
Beseitigung von Verkehrsengpässen und zur Entlastung der Ortsdurchfahrten
dringend erforderlich. Es handelt sich um eine wichtige Verkehrsachse.
Zu Nummer 100 und Nummer 101: B 12 Kempten (A 7) – Marktoberdorf (B 472)
und B 12 Marktoberdorf (B 472) – Jengen/Kaufbeuren (A 96)
Die Maßnahmen sind hinzuzufügen, da die Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft sind und in einem
Teilabschnitt bereits ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Der vierstreifige Ausbau
zwischen Kempten und Buchloe ist zur Steigerung der Verkehrssicherheit und der
Leistungsfähigkeit der B 12 dringend erforderlich.
Zu Nummer 102: B 15 O-OU Landshut (A 92 – B 299)
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist. Die Umfahrung von
Landshut stellt eine verkehrlich wichtige Weiterführung der B 15 im Bereich der bereits
baulich fertiggestellten Grundwasserwanne im Knotenpunkt mit der A 92 dar.
Zu Nummer 103 und Nummer 104: B 16 St 2043 – B 13 und B 16 zwischen B 13
und A 9
Die Maßnahmen sind hinzuzufügen, da die Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft sind. Der vierstreifige
Ausbau zwischen der A 9 bei Manching und Neuburg a. d. Donau ist zwingend
erforderlich, um den verkehrlichen Anforderungen der wichtigen bayerischen West-Ost-
Achse gerecht zu werden.
Zu Nummer 106: B 19 OU Wasungen
Das Vorhaben ist hinzuzufügen, da es im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in
der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingeordnet ist. Der Neubau
stellt einen Lückenschluss zwischen der B 19 im Norden Richtung Eisenach und der
B 19 im Süden Richtung Meiningen her. Gemeinsam mit der OU Meiningen
(Nummer 74 der Anlage 1) hat die OU Wasungen eine Schlüsselfunktion für die
effektive verkehrliche Wirksamkeit der bereits gebauten OU, für einen
leistungsfähigen Anschluss der Region an die Bundesautobahn A 71 und einen einheitlich
sicheren, ortsdurchfahrtsfreien Ausbaustandard der B 19.
Zu Nummer 107 und Nummer 108: B 20 Straubing (A 3) – Cham (B 85) und B 20
Cham-Süd – Chameregg (B 85)
Die Maßnahmen sind hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ bzw. im „Vordringlichen Bedarf“
eingestuft sind. Die B 20 ist eine bedeutende Nord-Süd-Verbindung für den
ostbayerischen Raum, deren Ausbau aus Gründen der Verkehrssicherheit und
Leistungsfähigkeit zwingend erforderlich ist. Zudem soll eine großräumige Umfahrung der
hochbelasteten A 93 in Regensburg geschaffen werden.
Zu Nummer 109: B 20 Straubing (A 3) – Landau (A 92)
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist. Die B 20 ist eine bedeutende
Nord-Süd-Verbindung für den ostbayerischen Raum, deren Ausbau aus Gründen
der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit zwingend erforderlich ist.
Zu Nummer 110: B 27 Schindhaubasistunnel
Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Vordringlichen
Bedarf“ eingestuft und das Planfeststellungsverfahren wurde eingeleitet. Der
zweibahnige Neubau ist zur Beseitigung von Verkehrsengpässen und zur Entlastung der
Ortsdurchfahrt von Tübingen dringend erforderlich. Es handelt sich um eine
wichtige Verkehrsachse.
Zu Nummer 111: B 44 Ersatzneubau der Brücken am Guiliniknoten Ludwigshafen
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die
heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den
vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung der
militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose
der Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei
bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz
nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig massive
Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei
denen bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen
Einschränkungen würden die Umleitung hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen
Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in
die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden,
gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in
Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 112: B 51 Ersatzneubau Brücke Mersmannstiege Münster
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für
völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor
diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die
mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 113: B 54 Ersatzneubau Am Rombergpark Dortmund
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für
völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor
diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die
mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 114: B 54 Ersatzneubau Talbrücke Ronnewinkel Olpe
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für
völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor
diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die
mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 115: B 62 Ersatzneubau Talbrücke Achenbach
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für
völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor
diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die
mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 116: B 64 Ersatzneubau Talbrücke Krumme Grund Paderborn
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für
völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor
diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die
mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 117: B 67 Ersatzneubau Rheinbrücke Rees
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für
völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor
diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die
mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 118: B 68 Ersatzneubau Talbrücke Sauerbachtal Lichtenau
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für
völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor
diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die
mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 119: B 71n, A 14 bis Haldensleben, 2. Planungsabschnitt (PA) OU
Vahldorf
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist und das
Planfeststellungsverfahren in Kürze eingeleitet werden soll. Die B 71n ist Bestandteil der
Gesamtnetzkonzeption VUNO (Verkehrsuntersuchung Nordost). Diese sieht neben der
Verlängerung der Bundesautobahnen A 14 (Magdeburg – Wittenberge – Schwerin) und
A 39 (Wolfsburg – Lüneburg) den Aus- bzw. Neubau leistungsfähiger
Bundesstraßen in Ost-West- bzw. Nordost-Südwest-Relation vor und dient damit der
Verbesserung der Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen (§ 17e Absatz 1 Satz 1
Nummer 3 FStrG). Der Gesamtverkehrszug B 71/B 71n Uelzen (NI) – Gardelegen –
Haldensleben – Magdeburg (ST) wird durch den Neubau der B 71n Haldensleben –
A 14 (1. PA OU Wedringen bereits realisiert) leistungsfähiger und verkehrssicherer
und trägt dem mit der großen Zahl an Gewerbeansiedlungen in Haldensleben
verbundenen sehr hohen Anteil an Schwerverkehr Rechnung. Mit der Fertigstellung
der im Bau befindlichen A 14 im Abschnitt von der vorhandenen Anschlussstelle
(AS) Dahlenwarsleben – AS Wolmirstedt/B 189 einschließlich der ausschließlich
für die B 71n vorgesehenen AS Haldensleben (voraussichtlich im Jahr 2029)
entstünde ohne die schnellstmögliche Realisierung des 2. PA OU Vahldorf ein
schwerwiegender Verkehrsengpass (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG).
Zu Nummer 121: B 85/B 88 Schwarza Saalfeld und OU Schwarza Süd
Die Vorhaben sind hinzuzufügen, da sie im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in
der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingeordnet sind. Bedingt durch den
gemeinsamen Knotenpunkt B 85/B 88 bilden beide Maßnahmen eine gemeinsame
verkehrswirksame Einheit und sind deshalb gemeinsam zu planen und zum
Baurecht zu bringen. Die B 85 verbindet den eigenständigen Siedlungsraum des
Städteverbundes Rudolstadt / Saalfeld / Bad Blankenburg (Saalebogen) mit den
Bundesautobahnen A 71 und A 4 sowie A 9. Die B 88 dient vor allem der Entlastung von
Schwarza und der Anbindung des Schwarzatals des Thüringer Waldes an das
überregionale Straßennetz und die weiteren Städte des Saalebogens.
Zu Nummer 125: B 112 OU Neuzelle und OU Eisenhüttenstadt
Die Maßnahme ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den Vordringlichen
Bedarf (VB) eingestuft. Darüber hinaus gehört sie zum Leistungsnetz des
Straßennetzkonzeptes Brandenburg und ist Teil der Oder-Lausitz-Straße. Sie stellt den
Lückenschluss zwischen den bereits fertig gestellten Ausbaumaßnahmen im Zuge der
Oder-Lausitz-Straße zwischen Guben und Frankfurt (Oder) dar. Eine
schnellstmögliche Umsetzung muss erfolgen, um die Erreichbarkeit im Land und die
Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Mit der Realisierung erfolgt der Lückenschluss der Oder-
Lausitz-Straße und dem Leistungsnetz als prioritärer Straßenzug.
Zu Nummer 126: B 167 OU Finowfurt und OU Eberswalde (L 220 bis B 167)
Die Maßnahme ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den Vordringlichen
Bedarf (VB) eingestuft. Darüber hinaus gehört sie zum Leistungsnetz des
Straßennetzkonzeptes Brandenburg. Eine schnellstmögliche Umsetzung muss erfolgen, um
die Erreichbarkeit im Land und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Erst mit
Realisierung des 2. Planungsabschnitts (L 220 bis B 167) kann die OU Finowfurt/
Eberswalde ihre vollständige Wirksamkeit entfalten.
Zu Nummer 127: B 169 Döbeln-Nord – Salbitz
Das Projekt ist unter der Projektnummer „B169-G30-SN-BB-T1-SN“ im
Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes eingeordnet und ist Teil der
Projektkette B169-G30-SN-BB „A 14 – Landesgrenze SN/BB“. Der Lückenschluss zum
Autobahnnetz muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende
Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Das Projekt trägt
darüber hin-aus zur Verbesserung der Infrastruktur im Mitteldeutschen Revier bei
(§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 FStrG – Investitionsgesetz Kohleregionen). Die
B 169 ist wichtig für die Verbindung der in Sachsen und Brandenburg gelegenen
Mittelzentren Döbeln, Riesa, Elsterwerda mit den Bundesautobahnen A 13 und
A 14. Die Teilvorhaben waren bereits im Bedarfsplan 2004 eingeordnet. Der
derzeitige Zustand der B 169 im Betrachtungsgebiet erfüllt die Anforderungen an eine
Straße mit überregionaler Verbindungsfunktion nicht. Das Bild ist geprägt von
zahlreichen Ortsdurchfahrten, einer Vielzahl von Knotenpunkten und häufiger
Überlagerung von Erschließungs- und Verbindungsfunktion. Infolge der hohen
Verkehrsbelastung, insbesondere des hohen Schwerverkehrsanteils, kommt es zu erheblichen
Schadstoff- und Lärmimmissionen. Mit der Realisierung der Maßnahme wird eine
den raumordnerischen und verkehrlichen Anforderungen entsprechende
Verkehrsverbindung geschaffen und die verkehrlichen Defizite beseitigt. Die Reisezeit
verkürzt sich erheblich. Der Verkehr kann auf der neuen Trasse in hoher Qualität sowie
durch sichere Fahrverläufe geführt werden. Die Ortslagen werden vom
Durchgangsverkehr entlastet. Der Ausbau der B 169 muss im Gesamten gemäß der
Projektkette erfolgen, da nur so eine einheitliche Verkehrs- und Streckencharakteristik
erzielt werden kann. Die beiden sächsischen Abschnitte zwischen B 6 und nördlich
Riesa sind seit längerer Zeit gebaut und unter Verkehr. Der unmittelbar
anschließende Abschnitt Salbitz – B 6 ist im Bau.
Zu Nummer 130: B 174/B 107 Reitzenhain – Chemnitz-Ost (Südverbund)
Die Projektkette B107/B174-G20-SN „B 107/B 174 Reitzenhain – Chemnitz-Ost“
ist im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes eingeordnet. Das
Hauptprojekt besteht aus vier Teilprojekten:
– B 174 Reitzenhain
– B 174 OU Großolbersdorf/Hohndorf
– B 107 Südverbund Chemnitz – Ebersdorf
– B 107 Ebersdorf – A 4 Chemnitz Ost.
Der Umbau muss schnellstmöglich erfolgen, um schwerwiegende
Verkehrsengpässe zu beseitigen (§ 17e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG). Mit dem Aus- und
Neubau dieser Achse wird eine deutliche Verbesserung im grenzüberschreitenden
Güter- und Wirtschaftsverkehr zwischen Tschechien und Deutschland erreicht. Die
Metropolregion Prag wird mit dem Oberzentrum Chemnitz sowie mit
Bundesautobahn BAB 4 verbunden. Die derzeit auf der B 174 vorhandene ungenügende
Verkehrssicherheit (starke Unfallhäufung aufgrund ungenügender Sichtverhältnisse an
den Knotenpunkten) erfordert bei der zu erwartenden Zunahme des Verkehrs
zwingend eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus der Ortslage. Mit dem Bau der
Ortsumgehungen und der B 107n wird eine deutliche Reisezeitverkürzung für den
grenzüberschreitenden Wirtschafts- und Personenverkehr erreicht. Der Abschnitt
„B 107 Südverbund Chemnitz – Ebersdorf“ wurde im Dezember 2025
planfestgestellt.
Zu Nummer 133: B 187 N-OU Wittenberg
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist. Das Vorhaben dient in
Verbindung mit der Maßnahme B 187 OU Coswig – Griebo dem leistungsfähigen und
verkehrssicheren Ausbau der B 187 als bedeutende Verbindungsachse von der
Bundesautobahn A 9 in Richtung Osten. Die vorhandenen Industriestandorte (z. B.
Agro-Chemie-Park) führen zu einer Überlastung des Straßenzuges der B 187 im
Stadtgebiet von Wittenberg, sodass ein schwerwiegender Verkehrsengpass (§ 17e
Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FStrG) vorliegt.
Zu Nummer 134: B 187 OU Coswig – Griebo
Die Maßnahme ist hinzuzufügen, da das Vorhaben im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist und das
Planfeststellungsverfahren zeitnah eingeleitet werden soll. Das Vorhaben dient dem leistungsfähigen
und verkehrssicheren Ausbau der B 187 als bedeutende Verbindungsachse von der
Bundesautobahn A 9 in Richtung Osten (einschl. Anbindung des
Bundeswehrstandortes Holzdorf). Im Hinblick auf die Einbahnstraßenführung in der historischen
Ortslage Coswig besteht vor dem Hintergrund der Verkehrsbelegung mit hohem
Schwerverkehrsanteil ein schwerwiegender Verkehrsengpass (§ 17e Absatz 1 Satz 1
Nummer 5 FStrG).
Zu Nummer 136: B 220 Ersatzneubau Rheinbrücke Emmerich (einschließlich
Vorlandbrücke)
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für
völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor
diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die
mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 139: B 224 Ersatzneubau Emscherbrücken/Rhein-Herne-Kanal Essen
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für
völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor
diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die
mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 140: B 224 Ersatzneubau Lippebrücke Dorsten
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für
völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor
diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die
mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 141: B 236 Ersatzneubauten Erhaltungsentwurf TA 4+5 Dortmund
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für
völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor
diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die
mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 142: B 236 Ersatzneubau Talbrücke Iserlohn-Oestrich
Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Verkehrssystems.
Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen und wurden gebaut für
völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die heute bestehen.
Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass deutlich mehr
Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt halten können. Vor
diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten eine erhöhte
Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden Verkehrsengpässen, die
mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die Aufnahme
bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-Westfalen in die
Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden.
Zu Nummer 143: B 256 Ersatzneubauten der Talbrücke Lehwiese und der
Talbrücke Erbach bei Altenkirchen
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die
heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den
vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung der
militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose
der Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei
bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz
nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig massive
Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei
denen bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen
Einschränkungen würden die Umleitung hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen
Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in
die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden,
gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in
Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 144: B 269 OU Saarlouis – Fraulautern
Die B 269 OU Saarlouis – Fraulautern ist als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs
des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen hinzuzufügen. Sie stellt einen wichtigen
Lückenschluss im ortsdurchfahrtsfreien Bundesfernstraßennetz im Saarland dar. Sie
verbindet die von Frankreich kommende B 269 neu über die bestehende B 51,
Umgehung Ensdorf und Fraulautern mit der BAB 8. Sie dient der Entlastung der
Ortsdurchfahrt von Saarlouis – Fraulautern vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr
und verringert die bestehenden Lärm- und Schadstoffbelastungen. Nach erfolgter
Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums zur Wahl der Vorzugsvariante
befindet sich die Maßnahme derzeit in der Phase der Entwurfsplanung.
Zu Nummer 145: B 288 Ersatzneubau Rheinbrücke Krefeld/Uerdingen
Das Bauwerk ist Teil einer Bedarfsplanmaßnahme in der Kategorie „Weiterer
Bedarf mit Planungsrecht“. Brücken sind zentrale Bausteine eines funktionierenden
Verkehrssystems. Gleichzeitig sind viele dieser Bauwerke in die Jahre gekommen
und wurden gebaut für völlig andere Verkehrsmengen und Belastungen als jene, die
heute bestehen. Insbesondere der Güterverkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten
erheblich zugenommen. Das Ergebnis der steigenden Verkehrsmengen ist, dass
deutlich mehr Brückenbauwerke mit den heutigen Belastungen nicht mehr Schritt
halten können. Vor diesem Hintergrund ist dringend notwendigen Ersatzneubauten
eine erhöhte Priorität einzuräumen. Denn bereits die heute in Teilen bestehenden
Verkehrseinschränkungen auf Brückenbauwerken führen zu schwerwiegenden
Verkehrsengpässen, die mit massiven, volkswirtschaftlichen Schäden einhergehen. Die
Aufnahme bestimmter besonders dringlicher Ersatzneubauprojekte in Nordrhein-
Westfalen in die Anlage 1 ist ein Baustein, um die bestehenden Verkehrsengpässe
schneller zu reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu
vermeiden.
Zu Nummer 146: B 327 Ersatzneubau der Hochstraße Horchheim
Zahlreiche Brückenbauwerke sind in die Jahre gekommen und nicht auf die
heutigen Verkehrsbelastungen ausgerichtet. Insbesondere der Güterverkehr hat in den
vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen und die Sicherstellung der
militärischen Mobilität schafft neue Herausforderungen. Eine objektbezogene Prognose
der Schadensentwicklung mit darauf basierenden Mindestrestnutzungszeiten ist bei
bestimmten Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz
nicht mehr belastbar möglich. Daher können auch kurzfristig massive
Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Bauwerke, bei
denen bereits Notverstärkungen vorgesehen oder erfolgt sind. Die möglichen
Einschränkungen würden die Umleitung hoher Verkehrsmengen – mit teilweise großen
Umwegen – mit sich bringen. Die Aufnahme dieser Projekte in Rheinland-Pfalz in
die Anlage 1 ist daher erforderlich, um bestehende Verkehrsengpässe schneller zu
reduzieren und etwaige weitere Beeinträchtigungen in Zukunft zu vermeiden,
gerade auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der zahlreichen Militärstützpunkte in
Rheinland-Pfalz.
Zu Nummer 148: B 405 Ersatzneubau der Fraulauterner Brücke
Die Fraulauterner Brücke führt die Bundesstraße B 405 bei Bahn-km 22,44 über die
Bundeseisenbahn-Strecke 3230 Saarbrücken-Karthaus. Das 1953 errichtete
Bauwerk befindet sich einem schlechten baulichen Zustand und muss aufgrund der
beengten innerörtlichen Platzverhältnisse an gleicher Stelle erneuert werden. Die
Maßnahme „B 405, Ersatzneubau der Fraulauterner Brücke“ besitzt sowohl eine
hohe Bedeutung für den Alltagsverkehr auf Straße und Schiene als auch für den
militärischen Verkehr. Die B 405 ist als Militärstraße 759 Teil des
Militärstraßengrundnetzes (MSGN) und die überquerte Bahnstrecke ist Bestandteil des in Planung
befindlichen militärischen Eisenbahngrundnetzes (MEGN). Um massive
Einschränkungen der betroffenen wichtigen Verkehrswege durch eine verzögerte bauliche
Umsetzung zu vermeiden, empfiehlt es sich, alle Beschleunigungsmöglichkeiten für
die Maßnahme zu nutzen. Für die Maßnahme wird derzeit ein
Planfeststellungsverfahren nach den §§ 17 ff., 24 Absatz 16 FStrG i. V. m. §§ 72 bis 78 VwVfG
durchgeführt.
Von der Vorhabenliste werden fünf Projekte gegenüber der geltenden Fassung der
Anlage zu § 17e Absatz 1 FStrG gestrichen. Im Einzelnen handelt es sich um die
folgenden Projekte:
– bisherige Nummer 6: A 1 Blankenheim – Kelberg
Hier liegt das Baurecht vor und das Vorhaben wird zudem durch die neue
Nummer 1 ersetzt.
– bisherige Nummer 24: A 7 Ersatzneubau Talbrücke Welkers im Abschnitt
Fuldaer Dreieck – Bad Brückenau – Volkers
Hier liegt das Baurecht vor.
– bisherige Nummer 41: A 45 Haiger/Burbach – Dillenburg mit Ersatzneubau der
Talbrücke Sechshelden
Diese Maßnahme wird von Nummer 52 umfasst.
– bisherige Nummer 47: A 49 Bischhausen – A 5
Hier liegt das Baurecht vor.
– bisherige Nummer 78: B 112 OU Frankfurt (Oder)
Hier liegt das Baurecht vor.
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten):
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.‘
Relationen
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Beschlussdrucksache)