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Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · 249/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 249/26 (Beschluss) 10.07.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 249/26 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die bestehende Nationale Sicherheitsstrategie, die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen (Resilienzstrategie), die Nationale KRITIS-Resilienzstrategie nach § 1 des KRITIS- Dachgesetzes, den Pakt für den Bevölkerungsschutz sowie die laufenden Arbeiten zur Stärkung der Gesamtverteidigungsfähigkeit im Sinne einer sektorübergreifenden nationalen Resilienzstrategie kohärent miteinander zu verzahnen, bestehende Fähigkeitslücken zu priorisieren und die Länder hierbei strukturiert einzubinden. Begründung: Anhaltende Krisen, Kriege und Großschadensereignisse zeigen die Verletzlichkeit der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft. Verunsicherungen werden dadurch erzeugt und können die Demokratie erschüttern. Die Bundesregierung hat in der jüngeren Vergangenheit zu begrüßende Anstrengungen zum Schutz der kritischen Infrastruktur sowie der Steigerung der Verteidigungsfähigkeit unternommen. Allein die Konzentration auf die Verteidigung und den Zivilschutz oder den Schutz der kritischen Infrastruktur ist nicht ausreichend. Großschadensereignisse in der jüngsten Vergangenheit wie beispielsweise großflächige Stromausfälle oder Naturkatastrophen haben gezeigt, dass Vorsorge auch durch die öffentliche Hand in den Bereichen der allgemeinen Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft durch die öffentliche Hand zu treffen ist. Internationale Krisen haben überdies die Auswirkungen auf grundlegende Lieferketten verdeutlicht. Die Folgen für die deutsche und europäische Wirtschaft waren gerade nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine zu spüren. Als Lehre aus der jüngsten Vergangenheit wurde beispielsweise mit dem KRITIS-Dachgesetz ein besonderer Schutz der Infrastruktur gesetzlich festgelegt. Anderseits zeigt der Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, der in der derzeitigen Irankrise einen massiven Anstieg der Strompreise verhindert hat, dass eine Stärkung der Unabhängigkeit des deutschen und europäischen Marktes erfolgen muss, um die Resilienz gegen internationale Verwerfungen zu stärken. Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2023 greift bereits maßgebliche Themenfelder auf. Sie benennt unter anderem Lieferketten, Medikamente, Rohstoffe, Energieversorgung, kritische Infrastrukturen, Cyberangriffe, Katastrophenlagen und wirtschaftliche Abhängigkeiten als sicherheitsrelevante Faktoren. Die Resilienzstrategie ist in Deutschland die erste Strategie, die einen ganzheitlichen Blick auf die Stärkung der Resilienz gegenüber allen möglichen Arten von Katastrophen richtet und die bestehenden Ansätze miteinander verbindet bzw. – wo nötig – ergänzt. Ferner besteht nach § 1 KRITISDachG eine gesetzliche Grundlage für eine Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Infrastrukturen. Zudem hat die Bundesregierung mit dem am 20. Mai 2026 beschlossenen Pakt für den Bevölkerungsschutz einen weiteren wichtigen Baustein zur Stärkung der Zivilen Verteidigung und der Gesamtverteidigung geschaffen. Die hierdurch angestoßenen Maßnahmen unterstreichen die Bedeutung einer kohärenten Verzahnung bestehender Strategien und Planungen unter strukturierter Einbindung der Länder. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung gebeten, die bestehende Nationale Sicherheitsstrategie, die Resilienzstrategie, die Nationale KRITIS- Resilienzstrategie nach § 1 KRITISDachG, den Pakt für den Bevölkerungsschutz sowie die laufenden Arbeiten zur Stärkung der Gesamtverteidigungsfähigkeit kohärent im Sinne einer sektorübergreifenden nationalen Resilienzstrategie miteinander zu verzahnen, bestehende Fähigkeitslücken prioritär zu adressieren und die Länder hierbei strukturiert einzubinden.

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