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Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz

dip / drucksache 29.06.2026 · WP 21 · 249/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 249/1/26 29.06.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse In - Fz - V - Wi zu Punkt ... der 1067. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026 Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern - A 1. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Finanzausschuss (Fz), empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung mit folgender Maßgabe zu fassen: Zum Wortlaut, zur Begründung Absatz 4 bis 6 a) Im Wortlaut ist die Angabe „eine nationale Resilienzstrategie auszuarbeiten, die alle Sektoren und Versorgungsbereiche der Bundesrepublik Deutschland umfasst.“ durch die Angabe „die bestehende Nationale Sicherheitsstrategie, die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen (Resilienzstrategie), die [Nationale] KRITIS- Resilienzstrategie nach § 1 des KRITIS-Dachgesetzes, den Pakt für den Bevölkerungsschutz sowie die laufenden Arbeiten zur Stärkung der Gesamtverteidigungsfähigkeit [im Sinne einer sektorübergreifenden nationalen Resilienzstrategie] kohärent miteinander zu verzahnen, bestehende Fähigkeitslücken zu priorisieren und die Länder hierbei strukturiert einzubinden.“ zu ersetzen. [nur Fz] ... b) In der Begründung sind die Absätze 4 bis 6 durch die folgenden Absätze zu ersetzen: „Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2023 greift bereits maßgebliche Themenfelder auf. Sie benennt unter anderem Lieferketten, Medikamente, Rohstoffe, Energieversorgung, kritische Infrastrukturen, Cyberangriffe, Katastrophenlagen und wirtschaftliche Abhängigkeiten als sicherheitsrelevante Faktoren. Die Resilienzstrategie ist in Deutschland die erste Strategie, die einen ganzheitlichen Blick auf die Stärkung der Resilienz gegenüber allen möglichen Arten von Katastrophen richtet und die bestehenden Ansätze miteinander verbindet bzw. – wo nötig – ergänzt. Ferner besteht nach § 1 KRITISDachG eine gesetzliche Grundlage für eine Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Infrastrukturen. Zudem hat die Bundesregierung mit dem am 20. Mai 2026 beschlossenen Pakt für den Bevölkerungsschutz einen weiteren wichtigen Baustein zur Stärkung der Zivilen Verteidigung und der Gesamtverteidigung geschaffen. Die hierdurch angestoßenen Maßnahmen unterstreichen die Bedeutung einer kohärenten Verzahnung bestehender Strategien und Planungen unter strukturierter Einbindung der Länder. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung gebeten, die bestehende Nationale Sicherheitsstrategie, die Resilienzstrategie, die [Nationale] KRITIS-Resilienzstrategie nach § 1 KRITISDachG, den Pakt für den Bevölkerungsschutz sowie die laufenden Arbeiten zur Stärkung der Gesamtverteidigungsfähigkeit {kohärent} miteinander zu verzahnen, bestehende Fähigkeitslücken prioritär zu adressieren und die Länder hierbei strukturiert einzubinden.“ {Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Das Anliegen der Stärkung gesamtstaatlicher Resilienz ist sachlich berechtigt. Die Forderung nach einer weiteren Resilienzstrategie erscheint in der vorliegenden Breite jedoch nicht zielführend. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bereits seit dem Jahr 2022 eine Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen und seit 2023 eine Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung vorliegt. Diese greift bereits maßgebliche Themenfelder auf. Sie benennt unter anderem Lieferketten, Medikamente, Rohstoffe, Energieversorgung, kritische Infrastrukturen, Cyberangriffe, Katastrophenlagen und wirtschaftliche Abhängigkeiten als sicherheitsrelevante Faktoren. [nur Fz] {nur In} {nur In} Sachgerechter erscheint eine präzisere Formulierung, die nicht eine neue Großstrategie fordert, sondern die Bundesregierung bittet, die bestehende Nationale Sicherheitsstrategie, die KRITIS-Resilienzstrategie nach § 1 KRITISDachG, den Pakt für den Bevölkerungsschutz sowie die laufenden Arbeiten zur Stärkung der Gesamtverteidigungsfähigkeit kohärent miteinander zu verzahnen, bestehende Fähigkeitslücken zu priorisieren und die Länder hierbei strukturiert einzubinden. Andernfalls drohten Doppelstrukturen, unklare Verantwortlichkeiten und eine weitere Verdichtung ohnehin bereits hoch belasteter Abstimmungsprozesse.} B 2. Der Ausschuss für Verteidigung und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

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