Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz
Text
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 249/1/26
29.06.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
In - Fz - V - Wi
zu Punkt ... der 1067. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der
gesamtstaatlichen Resilienz
- Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern -
A
1. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und
der Finanzausschuss (Fz),
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung mit folgender Maßgabe zu fassen:
Zum Wortlaut, zur Begründung Absatz 4 bis 6
a) Im Wortlaut ist die Angabe „eine nationale Resilienzstrategie
auszuarbeiten, die alle Sektoren und Versorgungsbereiche der Bundesrepublik
Deutschland umfasst.“ durch die Angabe „die bestehende Nationale
Sicherheitsstrategie, die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber
Katastrophen (Resilienzstrategie), die [Nationale] KRITIS-
Resilienzstrategie nach § 1 des KRITIS-Dachgesetzes, den Pakt für den
Bevölkerungsschutz sowie die laufenden Arbeiten zur Stärkung der
Gesamtverteidigungsfähigkeit [im Sinne einer sektorübergreifenden nationalen
Resilienzstrategie] kohärent miteinander zu verzahnen, bestehende
Fähigkeitslücken zu priorisieren und die Länder hierbei strukturiert einzubinden.“
zu ersetzen.
[nur Fz]
...
b) In der Begründung sind die Absätze 4 bis 6 durch die folgenden Absätze zu
ersetzen:
„Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2023
greift bereits maßgebliche Themenfelder auf. Sie benennt unter anderem
Lieferketten, Medikamente, Rohstoffe, Energieversorgung, kritische
Infrastrukturen, Cyberangriffe, Katastrophenlagen und wirtschaftliche
Abhängigkeiten als sicherheitsrelevante Faktoren.
Die Resilienzstrategie ist in Deutschland die erste Strategie, die einen
ganzheitlichen Blick auf die Stärkung der Resilienz gegenüber allen möglichen
Arten von Katastrophen richtet und die bestehenden Ansätze miteinander
verbindet bzw. – wo nötig – ergänzt.
Ferner besteht nach § 1 KRITISDachG eine gesetzliche Grundlage für eine
Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Infrastrukturen. Zudem
hat die Bundesregierung mit dem am 20. Mai 2026 beschlossenen Pakt für
den Bevölkerungsschutz einen weiteren wichtigen Baustein zur Stärkung
der Zivilen Verteidigung und der Gesamtverteidigung geschaffen. Die
hierdurch angestoßenen Maßnahmen unterstreichen die Bedeutung einer
kohärenten Verzahnung bestehender Strategien und Planungen unter
strukturierter Einbindung der Länder.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung gebeten, die bestehende
Nationale Sicherheitsstrategie, die Resilienzstrategie, die [Nationale]
KRITIS-Resilienzstrategie nach § 1 KRITISDachG, den Pakt für den
Bevölkerungsschutz sowie die laufenden Arbeiten zur Stärkung der
Gesamtverteidigungsfähigkeit {kohärent} miteinander zu verzahnen, bestehende
Fähigkeitslücken prioritär zu adressieren und die Länder hierbei strukturiert
einzubinden.“
{Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Das Anliegen der Stärkung gesamtstaatlicher Resilienz ist sachlich berechtigt.
Die Forderung nach einer weiteren Resilienzstrategie erscheint in der
vorliegenden Breite jedoch nicht zielführend. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
bereits seit dem Jahr 2022 eine Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz
gegenüber Katastrophen und seit 2023 eine Nationale Sicherheitsstrategie der
Bundesregierung vorliegt. Diese greift bereits maßgebliche Themenfelder auf.
Sie benennt unter anderem Lieferketten, Medikamente, Rohstoffe,
Energieversorgung, kritische Infrastrukturen, Cyberangriffe, Katastrophenlagen und
wirtschaftliche Abhängigkeiten als sicherheitsrelevante Faktoren.
[nur Fz]
{nur In}
{nur In}
Sachgerechter erscheint eine präzisere Formulierung, die nicht eine neue
Großstrategie fordert, sondern die Bundesregierung bittet, die bestehende Nationale
Sicherheitsstrategie, die KRITIS-Resilienzstrategie nach § 1 KRITISDachG,
den Pakt für den Bevölkerungsschutz sowie die laufenden Arbeiten zur
Stärkung der Gesamtverteidigungsfähigkeit kohärent miteinander zu verzahnen,
bestehende Fähigkeitslücken zu priorisieren und die Länder hierbei strukturiert
einzubinden. Andernfalls drohten Doppelstrukturen, unklare
Verantwortlichkeiten und eine weitere Verdichtung ohnehin bereits hoch belasteter
Abstimmungsprozesse.}
B
2. Der Ausschuss für Verteidigung und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz (Empfehlungen der Ausschüsse)