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Ausbau der Rheintalbahn und Sperrzeiten des Freiburger Hauptbahnhofs (Antwort zu Drs. 21/7515)

dip / drucksache 31.08.2026 · WP 21 · 21/7809 · Antwort · Original ↗

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Ausbau der Rheintalbahn und Sperrzeiten des Freiburger Hauptbahnhofs (Antwort zu Drs. 21/7515) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7809 21. Wahlperiode 31.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Chantal Kopf, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7515 – Ausbau der Rheintalbahn und Sperrzeiten des Freiburger Hauptbahnhofs V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Um die Kapazitäten der Eisenbahnstrecke Karlsruhe–Basel zu erhöhen und um die internationalen Vertragsverpflichtungen für den Ausbau der Zulaufstrecken zum Gotthard-Basistunnel zu erfüllen, wird im Zuge des viergleisigen Ausbaus im Bereich Freiburg eine zusätzliche autobahnnahe Neubaustrecke für den Güterverkehr errichtet. Danach soll die Bestandsstrecke (Strecke 4000) ausgebaut werden. Das vorläufige Konzept zum Bauablauf dieser Maßnahme umfasst fünf Varianten (Viertes Regionalforum Bahnausbau in der Freiburger Bucht, S. 19 ff.). Demnach erlauben nur die Variante 3 und die Variante 5 eine dauerhafte durchgehende Anbindung des Freiburger Hauptbahnhofs (Hbf) an den Schienenpersonenfernverkehr und gleichzeitig eine Bauzeit unter zehn Jahren, indem die Züge nach Fertigstellung der autobahnnahen Güterumfahrung diese nutzen und über neu zu bauende Verbindungskurven und die Breisacher Bahn (Strecke 4310) den Freiburger Hbf anfahren. Die durchgehende Anbindung des Freiburger Hauptbahnhofs an das Schienennetz ist für die ganze Region elementar und muss daher nach Ansicht der Fragestellenden bei der Bauablaufplanung höchste Priorität haben. Der Spatenstich für den Planfeststellungsabschnitt 8.1 der Güterumgehungsbahn Freiburg erfolgte am 29. Mai 2026, obwohl das Bundesministerium für Verkehr in seinem Schreiben vom 23. März 2026 (Aktenzeichen E24/519.4/104) an Thomas Marwein (Mitglied des Landtags) mitteilt, dass eine Finanzierung der Güterumfahrung Freiburg „derzeit nicht gesichert“ sei.  1. Für welche Planfeststellungsabschnitte der Freiburger Güterumgehungsbahn liegt derzeit eine Finanzierung vor, und wie wird der Bau des planfestgestellten Planfeststellungsabschnitts (PfA) 8.1 finanziert? Für den Streckenabschnitt 8A mit den Planfeststellungsabschnitten (PfA) 8.0, 8.1, 8.2, 8.3 und 8.4 wurde Ende 2023 eine Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet. Der Bau des PfA 8.1 wird aus Mitteln des Bundes, des Landes Baden- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 31. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Württemberg, der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der Europäischen Union finanziert.  2. Wie ist der aktuelle Stand der DB-internen Machbarkeitsstudie zum Bauablauf der Generalsanierung, bzw. wann ist deren Fertigstellung geplant? Eine Korridorsanierung der Rheintalbahn ist nicht geplant.  3. Wie ist der Genehmigungsstand des PfA 8.2, der für die Umleitungskonzepte essenziell ist, bzw. wann wird der Planfeststellungsbescheid für diesen Planfeststellungsabschnitt erwartet? Der PfA 8.2 befindet sich noch in der Planfeststellung.  4. Gibt es Bauablaufvarianten, die sich aufgrund des aktuellen bzw. zu erwartenden Genehmigungsstandes des PfA 8.2 oder weiterer Planfeststellungsabschnitte des Bauabschnittes 8 ausschließen? Der Ausbau der Freiburger Bucht kann erfolgen, wenn die Neubaustrecke PfA 8.0 bis 8.4 fertiggestellt und in Betrieb ist.  5. Wie soll die direkte Anbindung des Freiburger Hauptbahnhofs an das überregionale Schienennetz bzw. an den Schienenpersonenfernverkehr gewährleistet werden, falls sich die Varianten 3 und 5 des Bauablaufkonzeptes als nicht realisierbar herausstellen sollten? Dies ist Gegenstand der Variantenuntersuchung zur Bauphasenplanung. Eine Entscheidung wird unabhängig von der laufenden Untersuchung nach dem Wechsel in die Leistungsphasen 3 und 4 getroffen.  6. Ist der abschnittsweise zweigleisige Ausbau der Breisacher Bahn (Strecke 4310) Teil eines Baukonzeptes, und wenn nein, warum nicht? Die Variante ist Gegenstand der Variantenuntersuchung zur Bauphasenplanung.  7. Wurde seitens der DB geprüft, die provisorische „Verbindungskurve Süd“ zur betrieblichen Flexibilität im Bereich Riegel-Malterdingen dauerhaft zu erhalten, und welche Gründe sprechen gegen eine dauerhafte Nutzung der Verbindungskurve Süd? Bei der Verbindungsspange Süd handelt es sich nach Auskunft er DB AG um keine provisorische Maßnahme. Über die Verbindungsspange Süd gelangen Güterzüge über die Rheintalbahn nach Freiburg bzw. an ihren jeweiligen Zielort.  8. Wurde seitens der DB für den Ausbauabschnitt 7 der Rheintalbahn (Offenburg–Kenzingen) sowie für den Ausbauabschnitt 8 (Kenzingen– Riegel/Malterdingen) der Rheintalbahn eine verringerte Zielgeschwindigkeit (200 km/h statt 250 km/h) geprüft, und wenn ja, welche Einsparpotenziale sowie Verlagerungseffekte auf andere Verkehrsträger ergeben sich dadurch bei den Ausbaumaßnahmen und dem Zeitplan des Ausbaus? Für den Ausbaustrecke im Streckenabschnitt 8B, PfA 8.5 bis 8.9, beträgt die Zielgeschwindigkeit gemäß Bundesverkehrswegeplan 200 km/h. Eine Senkung der Zielgeschwindigkeit im Streckenabschnitt 7 von 250 auf 200 km/h wurde geprüft. Mit einer Ausbaugeschwindigkeit von 200 km/h im Abschnitt 7 können die verkehrlichen Zielstellungen aus dem Bundesverkehrswegeplan nicht erreicht werden. Der Vergleich mit dem Streckenabschnitt 8B (Riegel- Malterdingen–Freiburg–Buggingen), in dem für 200 km/h geplant wurde, zeigt, dass eine Senkung der Zielgeschwindigkeit auf 200 km/h im Streckenabschnitt 7 kaum Einsparpotenziale erzielen würde. Für eine Erhöhung der Geschwindigkeit über die derzeitigen 160 km/h hinaus müssen nahezu alle kreuzenden Brückenbauwerke erneuert werden. Darüber hinaus sind bis zu 6 m hohe Lärmschutzwände erforderlich, um den gesetzlichen Lärmschutz sicherzustellen. Insofern sieht die DB AG keine Einsparpotenziale durch eine solche Veränderung der Zielstellung.  9. Ist die Finanzierung des Ausbauschnitts 7 und 8 (Offenburg–Kenzingen– Riegel-Malterdingen) sowie des Tunnels Offenburg gesichert, und wenn ja, aus welchem Haushaltstitel bzw. Finanzierungstopf? 10. Falls der Ausbauabschnitt 7 und 8 aktuell noch nicht finanziert ist, warum nicht, bzw. wann ist die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln für diesen Ausbauabschnitt im Falle einer noch fehlenden Finanzierung geplant? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für den Streckenabschnitt 7 (Aus- und Neubaustrecke einschließlich des Tunnels Offenburg) ist die Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 und 4 aus der Sammelfinanzierungsvereinbarung für Bedarfsplanprojekte der Leistungsphase 3 und 4 gesichert. Eine Finanzierungsvereinbarung für den Bau liegt noch nicht vor. Für die Neubaustrecke im Abschnitt 8 (Güterumfahrung Freiburg) liegt eine Baufinanzierungsvereinbarung vor. Für die Ausbaustrecke im Streckenabschnitt 8 (Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9) hat bisher kein Wechsel in die Leistungsphasen 3 und 4 stattgefunden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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