Ausbau der Rheintalbahn und Sperrzeiten des Freiburger Hauptbahnhofs (Antwort zu Drs. 21/7515)
Text
Ausbau der Rheintalbahn und Sperrzeiten des Freiburger Hauptbahnhofs (Antwort zu Drs. 21/7515)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7809
21. Wahlperiode 31.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Chantal Kopf, Tarek
Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7515 –
Ausbau der Rheintalbahn und Sperrzeiten des Freiburger Hauptbahnhofs
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um die Kapazitäten der Eisenbahnstrecke Karlsruhe–Basel zu erhöhen und
um die internationalen Vertragsverpflichtungen für den Ausbau der
Zulaufstrecken zum Gotthard-Basistunnel zu erfüllen, wird im Zuge des viergleisigen
Ausbaus im Bereich Freiburg eine zusätzliche autobahnnahe Neubaustrecke
für den Güterverkehr errichtet.
Danach soll die Bestandsstrecke (Strecke 4000) ausgebaut werden. Das
vorläufige Konzept zum Bauablauf dieser Maßnahme umfasst fünf Varianten
(Viertes Regionalforum Bahnausbau in der Freiburger Bucht, S. 19 ff.).
Demnach erlauben nur die Variante 3 und die Variante 5 eine dauerhafte
durchgehende Anbindung des Freiburger Hauptbahnhofs (Hbf) an den
Schienenpersonenfernverkehr und gleichzeitig eine Bauzeit unter zehn Jahren, indem die
Züge nach Fertigstellung der autobahnnahen Güterumfahrung diese nutzen und
über neu zu bauende Verbindungskurven und die Breisacher Bahn
(Strecke 4310) den Freiburger Hbf anfahren. Die durchgehende Anbindung des
Freiburger Hauptbahnhofs an das Schienennetz ist für die ganze Region
elementar und muss daher nach Ansicht der Fragestellenden bei der
Bauablaufplanung höchste Priorität haben.
Der Spatenstich für den Planfeststellungsabschnitt 8.1 der
Güterumgehungsbahn Freiburg erfolgte am 29. Mai 2026, obwohl das Bundesministerium für
Verkehr in seinem Schreiben vom 23. März 2026
(Aktenzeichen E24/519.4/104) an Thomas Marwein (Mitglied des Landtags) mitteilt,
dass eine Finanzierung der Güterumfahrung Freiburg „derzeit nicht gesichert“
sei.
1. Für welche Planfeststellungsabschnitte der Freiburger
Güterumgehungsbahn liegt derzeit eine Finanzierung vor, und wie wird der Bau des
planfestgestellten Planfeststellungsabschnitts (PfA) 8.1 finanziert?
Für den Streckenabschnitt 8A mit den Planfeststellungsabschnitten (PfA) 8.0,
8.1, 8.2, 8.3 und 8.4 wurde Ende 2023 eine Finanzierungsvereinbarung
unterzeichnet. Der Bau des PfA 8.1 wird aus Mitteln des Bundes, des Landes Baden-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 31. August 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Württemberg, der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der Europäischen Union
finanziert.
2. Wie ist der aktuelle Stand der DB-internen Machbarkeitsstudie zum
Bauablauf der Generalsanierung, bzw. wann ist deren Fertigstellung geplant?
Eine Korridorsanierung der Rheintalbahn ist nicht geplant.
3. Wie ist der Genehmigungsstand des PfA 8.2, der für die
Umleitungskonzepte essenziell ist, bzw. wann wird der Planfeststellungsbescheid für
diesen Planfeststellungsabschnitt erwartet?
Der PfA 8.2 befindet sich noch in der Planfeststellung.
4. Gibt es Bauablaufvarianten, die sich aufgrund des aktuellen bzw. zu
erwartenden Genehmigungsstandes des PfA 8.2 oder weiterer
Planfeststellungsabschnitte des Bauabschnittes 8 ausschließen?
Der Ausbau der Freiburger Bucht kann erfolgen, wenn die Neubaustrecke PfA
8.0 bis 8.4 fertiggestellt und in Betrieb ist.
5. Wie soll die direkte Anbindung des Freiburger Hauptbahnhofs an das
überregionale Schienennetz bzw. an den Schienenpersonenfernverkehr
gewährleistet werden, falls sich die Varianten 3 und 5 des
Bauablaufkonzeptes als nicht realisierbar herausstellen sollten?
Dies ist Gegenstand der Variantenuntersuchung zur Bauphasenplanung. Eine
Entscheidung wird unabhängig von der laufenden Untersuchung nach dem
Wechsel in die Leistungsphasen 3 und 4 getroffen.
6. Ist der abschnittsweise zweigleisige Ausbau der Breisacher Bahn
(Strecke 4310) Teil eines Baukonzeptes, und wenn nein, warum nicht?
Die Variante ist Gegenstand der Variantenuntersuchung zur Bauphasenplanung.
7. Wurde seitens der DB geprüft, die provisorische „Verbindungskurve
Süd“ zur betrieblichen Flexibilität im Bereich Riegel-Malterdingen
dauerhaft zu erhalten, und welche Gründe sprechen gegen eine dauerhafte
Nutzung der Verbindungskurve Süd?
Bei der Verbindungsspange Süd handelt es sich nach Auskunft er DB AG um
keine provisorische Maßnahme. Über die Verbindungsspange Süd gelangen
Güterzüge über die Rheintalbahn nach Freiburg bzw. an ihren jeweiligen
Zielort.
8. Wurde seitens der DB für den Ausbauabschnitt 7 der Rheintalbahn
(Offenburg–Kenzingen) sowie für den Ausbauabschnitt 8 (Kenzingen–
Riegel/Malterdingen) der Rheintalbahn eine verringerte Zielgeschwindigkeit
(200 km/h statt 250 km/h) geprüft, und wenn ja, welche
Einsparpotenziale sowie Verlagerungseffekte auf andere Verkehrsträger ergeben sich
dadurch bei den Ausbaumaßnahmen und dem Zeitplan des Ausbaus?
Für den Ausbaustrecke im Streckenabschnitt 8B, PfA 8.5 bis 8.9, beträgt die
Zielgeschwindigkeit gemäß Bundesverkehrswegeplan 200 km/h. Eine Senkung
der Zielgeschwindigkeit im Streckenabschnitt 7 von 250 auf 200 km/h wurde
geprüft. Mit einer Ausbaugeschwindigkeit von 200 km/h im Abschnitt 7
können die verkehrlichen Zielstellungen aus dem Bundesverkehrswegeplan nicht
erreicht werden. Der Vergleich mit dem Streckenabschnitt 8B (Riegel-
Malterdingen–Freiburg–Buggingen), in dem für 200 km/h geplant wurde, zeigt, dass
eine Senkung der Zielgeschwindigkeit auf 200 km/h im Streckenabschnitt 7
kaum Einsparpotenziale erzielen würde. Für eine Erhöhung der
Geschwindigkeit über die derzeitigen 160 km/h hinaus müssen nahezu alle kreuzenden
Brückenbauwerke erneuert werden. Darüber hinaus sind bis zu 6 m hohe
Lärmschutzwände erforderlich, um den gesetzlichen Lärmschutz sicherzustellen.
Insofern sieht die DB AG keine Einsparpotenziale durch eine solche Veränderung
der Zielstellung.
9. Ist die Finanzierung des Ausbauschnitts 7 und 8 (Offenburg–Kenzingen–
Riegel-Malterdingen) sowie des Tunnels Offenburg gesichert, und wenn
ja, aus welchem Haushaltstitel bzw. Finanzierungstopf?
10. Falls der Ausbauabschnitt 7 und 8 aktuell noch nicht finanziert ist,
warum nicht, bzw. wann ist die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln für
diesen Ausbauabschnitt im Falle einer noch fehlenden Finanzierung
geplant?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für den Streckenabschnitt 7 (Aus- und Neubaustrecke einschließlich des
Tunnels Offenburg) ist die Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 und 4 aus
der Sammelfinanzierungsvereinbarung für Bedarfsplanprojekte der
Leistungsphase 3 und 4 gesichert. Eine Finanzierungsvereinbarung für den Bau liegt
noch nicht vor. Für die Neubaustrecke im Abschnitt 8 (Güterumfahrung
Freiburg) liegt eine Baufinanzierungsvereinbarung vor. Für die Ausbaustrecke im
Streckenabschnitt 8 (Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9) hat bisher kein
Wechsel in die Leistungsphasen 3 und 4 stattgefunden.
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ISSN 0722-8333
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