Aktuelle Rentenanpassung 2025 und abweichende Entwicklung von Rentenanpassung und Durchschnittsentgelt
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Aktuelle Rentenanpassung 2025 und abweichende Entwicklung von Rentenanpassung und Durchschnittsentgelt
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/240
21. Wahlperiode 22.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Lars Haise, Jan Feser,
Lukas Rehm und der Fraktion der AfD
Aktuelle Rentenanpassung 2025 und abweichende Entwicklung von
Rentenanpassung und Durchschnittsentgelt
Die zum 1. Juli 2025 vorgesehene Rentenanpassung in der gesetzlichen
Rentenversicherung beträgt 3,74 Prozent (www.deutsche-rentenversicherung.de/D
RV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/250306-rentenanpassun
g - 2 0 2 5 .html). Der aktuelle Rentenwert steigt damit von 39,32 Euro auf
40,79 Euro für jeden Entgeltpunkt.
Die Entwicklung des Rentenwerts und des Durchschnittsentgelts in der
gesetzlichen Rentenversicherung verlief in den letzten Jahren annähernd
gleichgerichtet. Seit 2019 ist jedoch eine zunehmende Abweichung zu beobachten, die sich
insbesondere im Jahr 2025 in einer besonders hohen Differenz manifestiert:
Das vorläufige Durchschnittsentgelt im Jahr 2025 ist im Vergleich zum Vorjahr
von 45 358 Euro um rund 11,3 Prozent auf 50 493 Euro (www.gesetze-im-inter
net.de/sgb_6/anlage_1.html) angestiegen. Demgegenüber beläuft sich die
Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 auf 3,74 Prozent. Die Differenz zwischen der
Rentenanpassung und der prozentualen Steigerung des vorläufigen
Durchschnittsentgelts beträgt im Jahr 2025 rund 7,56 Prozentpunkte und stellt damit
die größte Abweichung im betrachteten Zeitraum seit 1991 dar (ebd.).
Der Rentenwert gemäß § 68 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)
(www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__68.html) unterliegt mehreren
gesetzlichen Dämpfungsmechanismen – darunter Nachhaltigkeitsfaktor,
Beitragssatzfaktor sowie Nachholfaktor –, während das vorläufige Durchschnittsentgelt
nach § 69 Absatz 2 Nummer 2 SGB VI (www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__
69.html) rein mechanisch anhand der zurückliegenden Entgeltentwicklung
berechnet wird. Die Kombination dieser verschiedenen Berechnungsgrundlagen
kann zu einer zeitlich versetzten oder strukturell divergenten Entwicklung
führen.
Allerdings wirft insbesondere der auffällige Sprung beim Durchschnittsentgelt
im Jahr 2025 für die Fragesteller Fragen auf: Nach Kenntnis der Fragesteller
wird von einigen Rentnern aus der 11-Prozent-Erhöhung beim
Durchschnittsentgelt auf eine Benachteiligung bei der Rentenanpassung mit 3,74 Prozent
Erhöhung geschlossen. Zugleich wird die 11-Prozent-Erhöhung beim
Durchschnittsentgelt – also von monatlich 3 780 Euro (2024) auf monatlich
4 208 Euro (2025) – als stark abweichend von der tatsächlichen
Lohnentwicklung wahrgenommen.
Aus Sicht der Fragesteller ist davon auszugehen, dass der 11-Prozent-Anstieg
beim Durchschnittsentgelt zum Teil Folge der mechanistischen
Fortschreibungsformel in § 69 Absatz 2 Nummer 2 SGB VI und zum anderen Teil auf
methodische Revisionen, Nachholeffekte nach der Corona-Pandemie sowie auf
besondere tarifliche Entwicklungen im Jahr 2023 zurückzuführen ist. Die
konkrete Höhe der Revision sowie deren methodische Nachvollziehbarkeit sind
bislang nicht öffentlich nachvollziehbar offengelegt worden.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung um Auskunft über die
Berechnungsgrundlagen, Revisionsmechanismen und potenziellen
Verzerrungseffekte durch unterschiedliche Systemlogiken gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Durchschnittsentgelt (gemäß Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung) und der
aktuelle Rentenwert in den Jahren 1991 bis 2025 jeweils entwickelt (bitte
tabellarisch mit absoluten Beträgen und prozentualer Veränderung sowie
einer Ausweisung der Differenz in Prozentpunkten darstellen)?
2. In welchen Jahren seit 1991 lag nach Kenntnis der Bundesregierung die
prozentuale Veränderung des Durchschnittsentgelts jeweils signifikant
über der Rentenanpassung (z. B. Differenz über 2 Prozentpunkte)?
3. Welche Revisionskorrekturen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2019 am Durchschnittsentgelt vorgenommen, und wie hoch waren
diese jeweils in absoluten Zahlen und Prozent?
4. Welche Datenquellen und statistischen Verfahren fließen nach Kenntnis
der Bundesregierung in die jährliche Ermittlung und Revision des
Durchschnittsentgelts ein?
5. Welche Tarifentwicklungen, strukturellen Arbeitszeitänderungen oder
wirtschaftlichen Sonderfaktoren trugen aus Sicht der Bundesregierung
maßgeblich zum Anstieg des Durchschnittsentgelts in den Jahren 2019 bis
2025 bei?
6. Wie kommt nach Kenntnis der Bundesregierung der nach Ansicht der
Fragesteller außergewöhnlich hohe 11-Prozent-Anstieg beim vorläufigen
Durchschnittsentgelt für 2025 zustande (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
7. Welchen Anteil am Anstieg des Durchschnittsentgelts 2023 bzw. des
vorläufigen Durchschnittsentgelts 2025 hatten nach Kenntnis der
Bundesregierung
a) reale Lohnsteigerungen,
b) Abbau von Kurzarbeit,
c) statistische Revisionen,
d) Branchen-Nachholeffekte und
e) die Inflationsausgleichsprämie?
8. Inwiefern haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus den steuer-
und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämien mittelbare
Auswirkungen auf das Durchschnittsentgelt und die Rentenanpassungen ergeben?
9. Wie erklärt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Differenz von
rund 7,56 Prozentpunkten zwischen der aktuellen Rentenanpassung
(3,74 Prozent) und der Steigerung des vorläufigen Durchschnittsentgelts
(11,3 Prozent) im Jahr 2025 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Warum wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung ein revidiertes
Entgeltniveau nicht rückwirkend auf die Rentenanpassung der Folgejahre aus,
obwohl die Berechnungsgrundlage erheblich verändert wurde?
11. Welche Auswirkungen hat der starke Anstieg beim vorläufigen
Durchschnittsentgelt 2025 auf die Entgeltpunktbewertung eines Arbeitnehmers
mit gleichbleibendem Bruttoeinkommen von 45 000 Euro (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller, bitte Vergleich mit 2024 darstellen)?
12. Wird bei der Weiterentwicklung der Rentenformel geprüft, ob das
Verhältnis von Beitragsleistung zu Entgeltpunkterwerb bei sprunghaften
Entgeltentwicklungen verzerrt wird, und wenn ja, inwiefern wird geprüft?
13. Plant die Bundesregierung, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der
Rechenmethodik für Durchschnittsentgelt und Rentenanpassung im
Rahmen der Rechengrößenverordnung oder Rentenberichterstattung zu
verbessern?
14. Besteht aus Sicht der Bundesregierung ein Bedarf, die
Berechnungslogiken von Rentenwert und Durchschnittsentgelt besser aufeinander
abzustimmen, um extreme Abweichungen wie im Jahr 2025 künftig zu
vermeiden, und wenn nein, welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese
Abweichungen, und wie sollen diese künftig nachvollziehbar
kommuniziert werden?
15. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der
Nachholfaktor aktuell in der konkreten Rentenanpassung 2024 und 2025, und wie
beeinflusst er das Missverhältnis zur Entgeltentwicklung?
16. Gibt es Überlegungen, in die Berechnungsweise des Rentenwerts auch
Revisionsanpassungen des Durchschnittsentgelts systematisch
einzubeziehen?
Berlin, den 14. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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