Arbeitstagepauschale - Anforderungen an eine sozial gerechte, nachhaltige und zukunftsfeste Ausgestaltung (Antwort zu Drs. 21/1794)
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Arbeitstagepauschale - Anforderungen an eine sozial gerechte, nachhaltige und zukunftsfeste Ausgestaltung (Antwort zu Drs. 21/1794)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/2089
21. Wahlperiode 08.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck,
Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 21/1794 –
Arbeitstagepauschale – Anforderungen an eine sozial gerechte, nachhaltige
und zukunftsfeste Ausgestaltung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung kündigt die Prüfung einer Arbeitstagepauschale als neue
Form der Pendelförderung an (Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU
und SPD). Damit wäre eine Abkehr von der klassischen Entfernungspauschale
hin zu einer Berechnung der Pendelkosten nach tatsächlich geleisteten
Arbeitstagen verbunden. Wesentliche Aspekte wie die
sozialverteilungspolitischen Folgen, etwa mögliche Benachteiligungen vulnerabler Gruppen wie
Teilzeitbeschäftigte und Alleinerziehende, bleiben nach Ansicht der
Fragestellenden bislang weitgehend offen. Diese Gruppen weisen im Schnitt weniger
Arbeitstage und geringere steuerliche Bemessungsgrundlagen auf, sodass sie
im Falle einer Einführung der Arbeitstagepauschale strukturell schlechter
gestellt würden. Frauen verdienen aufgrund höherer Teilzeitquoten im
Durchschnitt rund 18 Prozent weniger als Männer (Herrmann/Wrohlich, Deutsches
Institut für Wirtschaftforschung (DIW) 2025, www.diw.de/de/diw_01.c.94816
7.de/publikationen/weekly_reports/2025_18_1/gender_pay_gap_increases_wit
h_age_among_all_educational_backgrounds.html?utm_source=chatgpt.com);
zudem werden unbezahlte Wegeketten für Kinderbetreuung oder Pflege häufig
nicht steuerlich anerkannt. Teilzeitbeschäftigte verdienen im Durchschnitt
deutlich weniger als Vollzeitbeschäftigte, und Alleinerziehende sind häufiger
von Einkommensarmut betroffen (Grabka, DIW 2025, www.diw.de/document
s/publikationen/73/diw_01.c.937278.de/25-8.pdf). Diese Faktoren führen
dazu, dass steuerliche Entlastungen tendenziell weniger wirksam sind.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine Anhebung der
Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer ab 2026
beschlossen. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) betragen die
fiskalischen Kosten hierfür im ersten Jahr über 1,1 Mrd. Euro und steigen bis
2030 auf fast 2 Mrd. Euro jährlich (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1145). Die in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1145
veröffentlichten Tabellen zeigen, dass die Entlastung durch die
Entfernungspauschale überproportional auf die oberen Einkommensdezile entfällt (z. B. über
1 Mrd. Euro im obersten Dezil gegenüber 71 Mio. Euro im untersten Dezil)
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 8. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und dass insbesondere Pkw-Nutzende profitieren, während ÖPNV
(öffentlicher Personennahverkehr)-Nutzende und Frauen geringere durchschnittliche
Entlastungen erhalten. Aus Sicht der Fragestellenden verstärkt die Maßnahme
daher bestehende Ungleichheiten nach Einkommen, Geschlecht und
Verkehrsmittel. Zugleich verringern sich damit die im Bundeshaushalt verfügbaren
Mittel, die für Investitionen in eine nachhaltige und zukunftsfähige
Verkehrswende erforderlich wären.
Neben den fiskalischen Risiken ist auch die klimapolitische Wirkung bislang
nicht bewertet, obwohl die Parteien, die die jetzige Bundesregierung tragen,
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Erreichung der
Klimaneutralität bis 2045 als verbindliches Ziel verankert haben
(Umweltbundesamt (UBA) 2024, www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1185
0/publikationen/38_2024_cc_berichterstattung_klimarahmenkonvention.pdf;
Bundestagsdrucksache 21/1145). Gleichzeitig zeigt der Klimaschutzbericht
2025 der Bundesregierung, dass die Treibhausgasemissionen im
Verkehrssektor 2024 bei etwa 143 Mio. t CO₂-Äquivalenten lagen, was einem Rückgang
von lediglich ca. 1,4 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Damit werden die im
Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen um rund
18 Mio. t überschritten. Für den Zeitraum von 2021 bis 2030 wird eine
Emissionsminderung von etwa 63 Prozent gegenüber 1990 prognostiziert – das
Klimaziel von 65 Prozent würde somit knapp verfehlt. Ohne zusätzliche
Maßnahmen droht bis 2030 ein Emissionsüberhang von rund 169 Mio. t CO₂ im
Verkehrssektor (Bundestagsdrucksache 21/1250).
Die konkrete Umsetzung einer Arbeitstagepauschale wirft nach Ansicht der
Fragestellenden zahlreiche Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung von
Nachweis- und Kontrollmechanismen für unterschiedliche Arbeitsformen auf.
Insbesondere flexible, hybride und mobile Beschäftigungsmodelle sowie häufig
wechselnde Arbeitsorte erschweren eine standardisierte und rechtssichere
Anwendung. Zwar bietet eine pauschale Berücksichtigung pro tatsächlich
geleistetem Arbeitstag erhebliche Potenziale zur Vereinfachung und
Bürokratieentlastung, eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Evaluation
entsprechender Nachweise liegt jedoch noch nicht vor (TAB 2025, www.tab-beim-
bundestag.de/news-2025-01-homeoffice-gesellschaftliche-auswirkungen-
hybrider-arbeitsformen.php).
Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF heben hervor, dass für
eine verfassungskonforme und gerechte Ausgestaltung steuerlicher
Förderinstrumente – insbesondere vor dem Hintergrund des
Leistungsfähigkeitsprinzips und des Gebots der realitätsgerechten Berücksichtigung individueller
Erwerbsaufwendungen (Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG),
Nettoprinzip) – ein differenzierter Umgang mit neuen, insbesondere flexiblen
Arbeitsformen erforderlich ist (Wissenschaftlicher Beirat BMF 2025, www.bundesfin
anzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-B
eirat/Gutachten/vereinfachte-einkommensbesteuerung.pdf?__blob=publication
File&v=11). Zugleich bleibt nach Auffassung der Fragestellenden bislang
offen, inwieweit die Arbeitstagepauschale mit diesen verfassungsrechtlichen
Vorgaben vereinbar ist (Artikel 3 Absatz 1 GG; Bundesverfassungsgericht
(BVerfG), Beschluss vom 9. Dezember 2008 – 2 BvL 1/07).
Einige dieser offenen Fragen greift der Abschlussbericht der vom
Bundesministerium der Finanzen eingesetzten Expertenkommission „Bürgernahe
Einkommensteuer“ auf. Dort wird u. a. eine Staffelung nach Reisezeit und
Zumutbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs diskutiert, mit einer Nah-
Pauschale von 10 Euro pro Tag, einer Fern-Pauschale von 30 Cent pro
Kilometer bei unzumutbarem ÖPNV sowie linearen Kombinationsmodellen.
Ergänzend schlägt die Kommission eine Absenkung der allgemeinen
Werbungskostenpauschale vor, um Pendelkosten klar von sonstigen Werbungskosten
abzugrenzen (Expertenkommission Bürgernahe Einkommensteuer 2024, www.b
undesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Expertenkommis
sionen/erklaerung-buergernahe-einkommensteuer.pdf?__blob=publicationFile
&v=4). Zwar greift der Vorschlag wichtige Vereinfachungsimpulse auf, doch
bleiben nach Ansicht der Fragestellenden zentrale Punkte weiter offen, etwa
zur entlastungswirksamen Höhe bei unterschiedlichen Pendelstrukturen oder
zur einheitlichen Behandlung variabler Arbeitsformen.
Vor diesem Hintergrund stellen sich nach Ansicht der Fragestellenden
folgende Fragen, um im Falle einer Umsetzung eine sozial gerechte,
klimaschonende und fiskalisch verantwortbare Ausgestaltung der Arbeitstagepauschale
sicherzustellen.
1. Welche Beträge oder Bemessungsgrundlagen zieht die Bundesregierung
für die Ausgestaltung einer Arbeitstagepauschale in Betracht, und auf
welche bisher vorliegenden Datengrundlagen, Modellierungen oder
Expertisen stützt sie sich dabei?
2. Welche fiskalischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung im
Falle einer Einführung der Arbeitstagepauschale für Bund, Länder und
Kommunen, und auf welche bislang vorliegenden Berechnungen,
Szenarien oder Prüfungen stützt sie diese Einschätzung?
3. Welche Werbungskosten sollen nach derzeitigen Überlegungen durch die
Arbeitstagepauschale ersetzt oder zusammengefasst werden, und auf
welche bereits erfolgten Analysen der unterschiedlichen Kostenarten
stützt sich die Bundesregierung dabei?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Der Koalitionsvertrag sieht in Abschnitt 2.1. „Haushalt, Finanzen und Steuern“
unter der Überschrift: „Steuerbürokratie reduzieren“ vor, dass sich die
Bundesregierung für eine Steuervereinfachung durch Typisierungen, Vereinfachungen
und Pauschalierungen einsetzen wird, damit das Steuersystem von den
Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert wird. Dabei soll insbesondere eine
Arbeitstagepauschale geprüft werden, mit der Werbungskosten für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zusammengefasst werden können (Zeile 1523–1526). Diese
Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Das weitere Verfahren dazu bleibt
abzuwarten.
4. Welche quantitativen Analysen liegen der Bundesregierung zur
Verteilungswirkung einer Arbeitstagepauschale in den unterschiedlichen
Einkommensdezilen von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus
nichtselbstständiger Arbeit sowie mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder
Gewerbebetrieb vor, und wie unterscheiden sich diese Effekte im
Vergleich zur gegenwärtigen Entfernungspauschale?
Die Verteilungswirkung einer Arbeitstagepauschale wird von der konkreten
Ausgestaltung abhängen.
5. Welche Anteile machen die Aufwendungen für die Entfernungspauschale
derzeit in den unterschiedlichen Einkommensdezilen von
Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sowie mit Einkünften
aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb an den gesamten
Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben aus, in wie vielen Fällen
wird der Arbeitnehmerpauschbetrag überschritten, und welchen
durchschnittlichen Steuervorteil erzielen diese Gruppen dadurch?
Aktuelle statistische Daten liegen nur bis zum Veranlagungszeitraum 2021 vor.
Deshalb wurde zur Beantwortung der Frage nach aktuellen Daten auf eine
Schätzung mit Hilfe eines Einkommensteuersimulationsmodells
zurückgegriffen. Danach ergeben sich im Jahr 2025 die in der nachfolgenden Tabelle
dargestellten Wirkungen bei Arbeitnehmern.
Dezil
Durchschnittlicher Anteil
der EP an den
gesamten WK
Anzahl
Personen mit WK
über AN-
Pauschbetrag
Anzahl
Personen mit
Steuervorteil durch
EP
Durchschnittlicher
Steuervorteil der
Personen mit
Steuervorteil
Angaben in
Prozent Tsd. Tsd. Euro
1 36 330 330 111
2 53 830 730 179
3 58 1 200 1 080 233
4 58 1 510 1 360 279
5 56 1 740 1 580 314
6 55 1 790 1 640 332
7 53 1 920 1 770 356
8 51 1 960 1 780 389
9 48 2 070 1 860 436
10 39 2 070 1 760 545
Gesamt 51 15 420 13 890 355
Zur Wirkung der Entfernungspauschale bei Steuerpflichtigen mit Einkünften
aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit liegen keine Daten vor.
6. Welche Veränderungen ergeben sich bei diesen Verteilungswirkungen,
wenn die Entfernungspauschale durch eine Arbeitstagepauschale ersetzt
würde?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
7. Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, welche
fiskalischen und verteilungspolitischen Auswirkungen Arbeitstagepauschalen
in Höhe von 6, 8, 10 oder 12 Euro je Arbeitstag, differenziert nach
Einkommensgruppen, Beschäftigungsformen (Vollzeit, Teilzeit, atypische
Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit) sowie Geschlecht, hätten, und
wenn ja, nach welcher Methodik und auf welcher Datengrundlage
wurden diese vorgenommen?
Derartige detaillierte Berechnungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
8. Welche Überlegungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich einer
einheitlichen oder gestaffelten Höhe der Arbeitstagepauschale zugrunde,
und auf welche Modellierungen oder empirischen Daten stützt sie diese
Erwägungen?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Einführung einer
Arbeitstagepauschale keine strukturellen Benachteiligungen für vulnerable
Gruppen wie Teilzeitbeschäftigte, Alleinerziehende oder Beschäftigte
mit unsicheren Arbeitsverhältnissen nach sich zieht, und welche
besonderen Vorkehrungen – etwa durch Mindestbeträge, Zuschläge oder
Auszahlungsmechanismen – werden dabei geprüft?
Bei der Prüfung der Einführung einer Arbeitstagepauschale beachtet die
Bundesregierung auch das Gebot der Folgerichtigkeit. Das weitere Verfahren dazu
bleibt abzuwarten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 hingewiesen.
10. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der
Arbeitstagepauschale unterschiedliche Arbeits- und Lebenssituationen,
etwa Teilzeitbeschäftigung, häufig wechselnde Arbeitsorte sowie hybride
oder mobile Arbeitsformen?
11. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung speziell für
Beschäftigte in atypischen Arbeitsverhältnissen wie Minijobs, Midijobs
oder befristeten Arbeitsverhältnissen, und welche besonderen
Regelungen sind für diese Gruppen im Rahmen einer Arbeitstagepauschale
vorgesehen?
12. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die steuerliche
Behandlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit niedrigen
Einkommen, die bislang nicht oder nur teilweise über der
Werbungskostenpauschale liegen, in welchem Umfang profitieren diese
Einkommensgruppen von einer Arbeitstagepauschale im Vergleich zu
Besserverdienenden, und welche quantitativen Abschätzungen zur Verteilungswirkung
liegen dazu bereits vor?
13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer mit sehr niedrigen Einkommen, die keine oder nur geringe
Einkommensteuer zahlen, durch die Arbeitstagepauschale dennoch
entlastet werden, und nicht vollständig leer ausgehen, und welche
bisherigen Überlegungen zu Gutschriften oder Auszahlungsmechanismen
liegen hierzu bereits vor?
14. Welche Wechselwirkungen erwartet die Bundesregierung zwischen der
Arbeitstagepauschale und einkommensabhängigen Sozial- und
Transferleistungen (z. B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld), und welche
Prüfungen hat die Bundesregierung hierzu bislang vorgenommen, um
Leistungskürzungen oder den Wegfall von Ansprüchen zu verhindern?
15. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der
Arbeitstagepauschale unterschiedliche regionale Pendelstrukturen,
insbesondere das Stadt-Land-Gefälle in Bezug auf ÖPNV-Angebot,
Einkommen und typische Pendeldistanzen?
16. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung durch die Einführung
einer Arbeitstagepauschale auf die Gleichstellung von Frauen und
Männern, insbesondere im Hinblick auf unterschiedliche Teilzeitquoten,
Einkommenshöhen und die Verteilung unbezahlter Sorgearbeit?
17. Welche Maßnahmen sind geplant, um regressiven Effekten der
Arbeitstagepauschale entgegenzuwirken und die Steuerprogression zu
gewährleisten?
Die Fragen 10 bis 17 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
18. Welche verfassungsrechtlichen Erwägungen zieht die Bundesregierung
bei der Ausgestaltung einer Arbeitstagepauschale heran, insbesondere im
Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 3 Absatz 1 des
Grundgesetzes, das Leistungsfähigkeitsprinzip und das sich daraus
ergebende Nettoprinzip?
Die Bundesregierung wird bei einer Ausgestaltung die verfassungsrechtlichen
Prinzipien berücksichtigen.
19. Welche Definition eines „Arbeitstags im Büro“ legt die Bundesregierung
für die Anwendung einer Arbeitstagepauschale zugrunde, und wie grenzt
sie diesen gegenüber Homeoffice-Tagen, hybriden oder mobilen
Arbeitsformen ab?
20. Wie wird die Arbeitstagepauschale mit bestehenden steuerlichen
Regelungen wie der Entfernungspauschale und der Homeoffice-Pauschale
abgestimmt, um Doppelbelastungen oder Versorgungslücken zu
vermeiden?
21. Welche Wechselwirkungen sieht die Bundesregierung zwischen einer
möglichen Arbeitstagepauschale und anderen steuerlichen
Förderinstrumenten im Bereich Mobilität – etwa der steuerlichen Begünstigung von
Dienstwagen, der Anhebung der Entfernungspauschale ab 2026 oder
dem steuerlichen Vorteil von Jobtickets –, und wie soll eine kohärente
Ausgestaltung dieser Instrumente sichergestellt werden?
22. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zu den möglichen
Konsequenzen einer pauschalen, progressionsunabhängigen Tagespauschale,
insbesondere im Hinblick auf eine höhere Treffsicherheit gegenüber der
Entfernungspauschale, und wie berücksichtigt sie dabei mögliche
Benachteiligungen von Beschäftigten mit weniger Präsenztagen (z. B.
Teilzeit, Alleinerziehende, hybride Arbeitsformen)?
23. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, damit Beschäftigte
ohne Zugang zu einem Pkw oder mit geringen Einkommen nicht
strukturell benachteiligt werden, insbesondere im Vergleich zu Vielpendelnden,
die durch das Dienstwagenprivileg oder andere steuerliche
Mobilitätsvorteile bereits begünstigt sind?
24. Welche Annahmen und Berechnungen liegen der Bundesregierung zur
möglichen Klimawirkung einer Arbeitstagepauschale vor, welche
Maßnahmen liegen bereits vor, und welche Maßnahmen werden nach
jetzigem Kenntnisstand erwogen, um klimaschädliche Anreize zu vermeiden,
insbesondere im Hinblick auf die im Klimaschutzbericht 2025
dokumentierten Emissionsentwicklungen im Verkehrssektor?
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer
Arbeitstagepauschale im Hinblick auf die im Klimaschutzbericht 2025 prognostizierte
Emissionslücke von rund 169 Mio. t CO₂ im Verkehrssektor bis 2030,
und welche Vorkehrungen sollen getroffen werden, um eine weitere
Zielverfehlung zu vermeiden?
26. In welcher Form berücksichtigt die Bundesregierung bei der laufenden
Prüfung einer Arbeitstagepauschale deren mögliche Klimawirkungen,
und auf welche bereits eingesetzten Instrumente oder Verfahren stützt sie
sich dabei, insbesondere im Hinblick auf die im Klimaschutzbericht
2025 dokumentierten Zielverfehlungen im Verkehrssektor?
27. Auf welche wissenschaftlichen Studien, Modellierungen oder
Datengrundlagen greift die Bundesregierung zurück, wenn sie die mögliche
Klimawirkung einer Arbeitstagepauschale einschätzt, und inwiefern
werden dabei die Projektionen des Klimaschutzberichts 2025 konkret
herangezogen?
28. Auf welche empirischen Daten und Studien stützt sich die
Bundesregierung zur Beurteilung der Praktikabilität und Wirkungen der
Arbeitstagepauschale?
29. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Nachweis- und
Kontrollsysteme für die Arbeitstagepauschale (z. B. bei hybriden
Arbeitsformen, ÖPNV-Nachweisen) praxistauglich, unbürokratisch und
datenschutzkonform ausgestaltet werden?
Die Fragen 19 bis 29 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
30. Welche Überlegungen bestehen seitens der Bundesregierung zur
Einführung technischer oder organisatorischer Instrumente wie eines
bundeseinheitlichen Zumutbarkeitsrechners oder einer verpflichtenden
Arbeitgeberbestätigung, um die Anspruchsberechtigung für eine
Arbeitstagepauschale nachzuweisen?
Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht die Einführung einer
Arbeitstagepauschale insbesondere unter dem Blickwinkel der Vereinfachung.
Insofern sollten zusätzliche bürokratische Aufwendungen vermieden werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 hingewiesen.
31. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Evaluierung einer
eingeführten Arbeitstagepauschale, insbesondere hinsichtlich Verteilungswirkung,
fiskalischer Kosten und Klimawirkung, und in welchem Turnus soll eine
solche Evaluation erfolgen?
32. Bis wann plant die Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs
zur Einführung einer Arbeitstagepauschale, und welche konkreten
Zwischenschritte – wie Konsultationen mit Ländern und Verbänden oder
begleitende Evaluierungen – sind bis dahin vorgesehen?
Die Fragen 31 und 32 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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