Netzwerkstrukturen und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/6271)
Text
Netzwerkstrukturen und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/6271)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6567
21. Wahlperiode 17.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander
Gauland, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6271 –
Netzwerkstrukturen und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte
Kriminalität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) zählt nach Einschätzung
der Sicherheitsbehörden zu den zentralen Herausforderungen für den
Rechtsstaat. In aktuellen Lagebildern sowie in bisherigen Antworten der
Bundesregierung auf mehrere Kleine Anfragen der Fragesteller auf den
Bundestagsdrucksachen 21/4234, 21/4978, 21/5125, 21/5166, 21/5170 sowie 21/5654
wird Organisierte Kriminalität zunehmend als arbeitsteilig, international
vernetzt und anpassungsfähig beschrieben. Hervorgehoben werden insbesondere
flexible Netzwerkstrukturen, digitale Kommunikationswege sowie
dienstleistungsorientierte Formen krimineller Zusammenarbeit („Crime-as-a-Service“).
Aus den Antworten der Bundesregierung ergibt sich nach Auffassung der
Fragesteller, dass bestimmte Informationen statistisch nicht erfasst würden oder
keine entsprechenden Erkenntnisse vorlägen. Dies betrifft unter anderem die
langfristige Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen kriminelle Netzwerke,
Reorganisationsprozesse sowie die tatsächliche Wirkung von
Vermögensabschöpfung und Finanzermittlungen auf kriminelle Strukturen.
Die Bewertung staatlicher Maßnahmen erfolgt nach Kenntnis der Fragesteller
weiterhin überwiegend anhand klassischer Kennzahlen wie Verfahrenszahlen,
Tatverdächtigenzahlen, Schadenssummen, Sicherstellungen, Haftstrafen oder
Vermögensabschöpfungen.
Die Bundesregierung beschreibt Organisierte Kriminalität zunehmend als
dynamische Netzwerkstruktur mit hoher Reorganisations- und
Anpassungsfähigkeit. Besonders relevant erscheint den Fragestellern dabei die Frage, inwieweit
kriminelle Netzwerke nach staatlichen Maßnahmen unter veränderter Struktur,
neuer Führung oder angepassten Kommunikations- und Finanzierungswegen
fortbestehen oder sich neu organisieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich
ihnen die Frage, inwieweit bestehende Bewertungsmaßstäbe überhaupt
geeignet sind, die tatsächliche Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte
Kriminalität abzubilden.
Von besonderem Interesse ist für die Fragesteller dabei, ob und wie die
Bundesregierung dauerhafte Schwächungen krimineller Netzwerke,
Reorganisationsprozesse, Ersatz- und Nachfolgestrukturen, die Ausschaltung steuernder
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 17. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Personen bzw. Organisationen sowie die tatsächliche Beeinträchtigung
krimineller Geschäftsmodelle bewertet und misst.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern weiter die Frage, anhand
welcher konkreten Maßstäbe die Bundesregierung die Wirksamkeit des vom
Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) und Bundesministerium der Finanzen (BMF) am
25. Februar 2026 vorgestellten Gemeinsamen Aktionsplans gegen
Organisierte Kriminalität bewertet.
1. Welche zusätzlichen Kriterien oder Indikatoren verwendet die
Bundesregierung neben klassischen statistischen Kennzahlen, um zu bewerten,
ob Organisierte Kriminalität dauerhaft geschwächt wird?
Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der
Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten
Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt anlassbezogen
entsprechende Weiterentwicklungen vor. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass
im Rahmen der Bekämpfung Organisierter Kriminalität die Analyse der
klassischen statistischen Kennzahlen wertvolle Informationen für die Bewertung
bieten kann, ob sich Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden feststellbar
ausgewirkt haben.
Um ein besseres und aussagekräftigeres Gesamtbild der Gefährdungs- und
Bedrohungslage zu erhalten, werden zudem die durch Wissenschaft und
Forschung gewonnenen Erkenntnisse und Einschätzungen sowie Informationen
von nationalen und internationalen Partnern einbezogen.
2. Wann gilt ein kriminelles Netzwerk aus Sicht der Bundesregierung als
„zerschlagen“?
Ob von einer „Zerschlagung“ eines kriminellen Netzwerks gesprochen werden
kann, ist nur anhand der Umstände des Einzelfalls zu bewerten. Maßgeblich ist
insbesondere, ob die Netzwerkstrukturen sowie die handelnden und steuernden
Personen identifiziert und durch polizeiliche sowie justizielle Maßnahmen
nachhaltig in ihrer Fähigkeit eingeschränkt bzw. gehindert wurden, die
bisherigen kriminellen Aktivitäten und Organisationsstrukturen fortzuführen.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie häufig
sich kriminelle Netzwerke nach Ermittlungsmaßnahmen unter
veränderter Struktur, neuer Führung oder geänderten Kommunikationswegen neu
organisieren?
4. Werden Reorganisations- oder Nachfolgestrukturen Organisierter
Kriminalität nach Kenntnis der Bundesregierung systematisch erfasst, und
wenn ja, in welcher Form?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Eine strukturierte Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Identifizierung
steuernder oder profitierender Hintermänner für die wirksame Bekämpfung
Organisierter Kriminalität bei?
Die vollumfängliche Zerschlagung krimineller Strukturen stellt das Kernziel
der Bekämpfung Schwerer und Organisierter Kriminalität dar. Hierbei gilt die
Identifizierung von Hinterleuten als erfolgskritisches Merkmal, um eine
zielgerichtete Bekämpfung der Gruppierungen zu ermöglichen.
6. Welche strategischen, organisatorischen oder ermittlungspraktischen
Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass Ermittlungen
im Bereich der Organisierten Kriminalität überwiegend operative
Ausführungsebenen erfassen, während übergeordnete Organisations-,
Finanzierungs- und Unterstützungsstrukturen fortbestehen?
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität durch den „Follow the
money“-Ansatz ist ein zentraler Pfeiler der Strategie der Bundesregierung, um
kriminellen Strukturen auf allen Ebenen Gewinne und Mittel für Reinvestitionen
zu entziehen. Der von der Bundesregierung am 25. Februar 2026 vorgelegte
Gemeinsame Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität enthält daher eine
Vielzahl von Maßnahmen, um kriminelle Netzwerke noch konsequenter zu
bekämpfen und ihnen die finanzielle Grundlage für weitere Straftaten zu
entziehen.
Die Vermögensabschöpfung bildet neben der Kriminalprävention und der
konsequenten Sanktionierung des strafrechtswidrigen Verhaltens die dritte Säule
der Kriminalitätsbekämpfung.
7. Wie stellt die Bundesregierung im Bereich der Vermögensabschöpfung
sicher, dass Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität nicht
überwiegend nachgeordnete Tatbeteiligte oder Strohleute betreffen, nachdem ihr
nach ihrer Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/5170 hierzu
keine Erkenntnisse vorliegen, und wie bewertet sie vor diesem
Hintergrund die Zielgerichtetheit der bisherigen Vermögensabschöpfungen?
Maßnahmen der Vermögensabschöpfung stehen stets in Abhängigkeit davon,
gegen welche Personen Ermittlungsverfahren geführt werden und ob
Erkenntnisse dahingehend gewonnen werden können, dass Beschuldigte oder Dritte
i. S. der §§ 73 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) etwas aus der Straftat erlangt
haben. Die Bundesregierung arbeitet derzeit entsprechend des Auftrags aus
dem Koalitionsvertrag an einer Optimierung der Vermögensabschöpfung.
8. Welche Weiterentwicklungen bestehender Analyse-, Erfassungs- oder
Bewertungsinstrumente werden ggf. geprüft oder umgesetzt, um die
tatsächliche Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen finanzielle und
organisatorische Strukturen Organisierter Kriminalität künftig belastbarer
bewerten zu können?
Sämtliche Analyseinstrumente werden fortlaufend auf den Prüfstand gestellt,
um auf der vorliegenden Datenbasis fundierte Ableitungen treffen zu können.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4978 verwiesen.
9. Inwieweit erschweren digitale Kommunikations- und Plattformstrukturen
nach Einschätzung der Bundesregierung die dauerhafte Schwächung der
Organisierten Kriminalität?
Die Strafverfolgungsbehörden müssen sich fortlaufend auf neue und
wechselnde technische Gegebenheiten einstellen und Schritt halten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5125 verwiesen.
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Bedeutung
modularer oder ausgelagerter Tatstrukturen („Crime-as-a-Service“,
„Violenceas-a-Service“) für die Aufklärung organisatorischer Zusammenhänge
innerhalb krimineller Netzwerke vor?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4978 wird verwiesen.
11. Inwieweit hält die Bundesregierung bestehende Lagebild-, Erfassungs-
und Bewertungsansätze noch für geeignet, arbeitsteilige und
netzwerkartige Formen Organisierter Kriminalität abzubilden?
Die bestehende Systematik beruht auf der Definition Organisierte Kriminalität,
welche als eines ihrer Kernmerkmale die „arbeitsteilige“ Begehung von
Straftaten ausweist.
Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der
Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten
Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt anlassbezogen
entsprechende Weiterentwicklungen vor.
12. Welche methodischen, analytischen, datenbezogenen oder rechtlichen
Grenzen sieht die Bundesregierung derzeit bei der Bewertung der
tatsächlichen Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte
Kriminalität?
Die Komplexität von Organisierter Kriminalität und die Vielzahl von Faktoren,
die ihre Entwicklung beeinflussen, stellen eine Herausforderung bei der
Bewertung der Wirkung staatlicher Maßnahmen dar. Die Optimierung der Methodik
sowie der Datengrundlagen im engen Zusammenspiel von Bund und Land
erfolgen fortlaufend.
13. Welche Auswirkungen haben nach Einschätzung der Bundesregierung
die zunehmende Digitalisierung und internationale Vernetzung
Organisierter Kriminalität auf bestehende Lagebild- und Analyseansätze?
Bestehende Lagebild- und Analyseansätze werden einer regelmäßigen
Evaluierung und Weiterentwicklung unterzogen, um technisch Schritt zu halten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5125 verwiesen.
14. Welche konkreten Anpassungen bestehender Lagebild- oder strategischer
Bewertungsinstrumente plant die Bundesregierung ggf., um arbeitsteilige
Netzwerkstrukturen sowie Reorganisations- und Anpassungsprozesse der
Organisierten Kriminalität künftig stärker abzubilden?
Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der
Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten
Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt entsprechende
Weiterentwicklungen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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