polradar

Netzwerkstrukturen und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/6271)

dip / drucksache 17.06.2026 · WP 21 · 21/6567 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Netzwerkstrukturen und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/6271) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6567 21. Wahlperiode 17.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander Gauland, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6271 – Netzwerkstrukturen und Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) zählt nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden zu den zentralen Herausforderungen für den Rechtsstaat. In aktuellen Lagebildern sowie in bisherigen Antworten der Bundesregierung auf mehrere Kleine Anfragen der Fragesteller auf den Bundestagsdrucksachen 21/4234, 21/4978, 21/5125, 21/5166, 21/5170 sowie 21/5654 wird Organisierte Kriminalität zunehmend als arbeitsteilig, international vernetzt und anpassungsfähig beschrieben. Hervorgehoben werden insbesondere flexible Netzwerkstrukturen, digitale Kommunikationswege sowie dienstleistungsorientierte Formen krimineller Zusammenarbeit („Crime-as-a-Service“). Aus den Antworten der Bundesregierung ergibt sich nach Auffassung der Fragesteller, dass bestimmte Informationen statistisch nicht erfasst würden oder keine entsprechenden Erkenntnisse vorlägen. Dies betrifft unter anderem die langfristige Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen kriminelle Netzwerke, Reorganisationsprozesse sowie die tatsächliche Wirkung von Vermögensabschöpfung und Finanzermittlungen auf kriminelle Strukturen. Die Bewertung staatlicher Maßnahmen erfolgt nach Kenntnis der Fragesteller weiterhin überwiegend anhand klassischer Kennzahlen wie Verfahrenszahlen, Tatverdächtigenzahlen, Schadenssummen, Sicherstellungen, Haftstrafen oder Vermögensabschöpfungen. Die Bundesregierung beschreibt Organisierte Kriminalität zunehmend als dynamische Netzwerkstruktur mit hoher Reorganisations- und Anpassungsfähigkeit. Besonders relevant erscheint den Fragestellern dabei die Frage, inwieweit kriminelle Netzwerke nach staatlichen Maßnahmen unter veränderter Struktur, neuer Führung oder angepassten Kommunikations- und Finanzierungswegen fortbestehen oder sich neu organisieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich ihnen die Frage, inwieweit bestehende Bewertungsmaßstäbe überhaupt geeignet sind, die tatsächliche Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität abzubilden. Von besonderem Interesse ist für die Fragesteller dabei, ob und wie die Bundesregierung dauerhafte Schwächungen krimineller Netzwerke, Reorganisationsprozesse, Ersatz- und Nachfolgestrukturen, die Ausschaltung steuernder Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Personen bzw. Organisationen sowie die tatsächliche Beeinträchtigung krimineller Geschäftsmodelle bewertet und misst. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern weiter die Frage, anhand welcher konkreten Maßstäbe die Bundesregierung die Wirksamkeit des vom Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 25. Februar 2026 vorgestellten Gemeinsamen Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität bewertet.  1. Welche zusätzlichen Kriterien oder Indikatoren verwendet die Bundesregierung neben klassischen statistischen Kennzahlen, um zu bewerten, ob Organisierte Kriminalität dauerhaft geschwächt wird? Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt anlassbezogen entsprechende Weiterentwicklungen vor. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Bekämpfung Organisierter Kriminalität die Analyse der klassischen statistischen Kennzahlen wertvolle Informationen für die Bewertung bieten kann, ob sich Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden feststellbar ausgewirkt haben. Um ein besseres und aussagekräftigeres Gesamtbild der Gefährdungs- und Bedrohungslage zu erhalten, werden zudem die durch Wissenschaft und Forschung gewonnenen Erkenntnisse und Einschätzungen sowie Informationen von nationalen und internationalen Partnern einbezogen.  2. Wann gilt ein kriminelles Netzwerk aus Sicht der Bundesregierung als „zerschlagen“? Ob von einer „Zerschlagung“ eines kriminellen Netzwerks gesprochen werden kann, ist nur anhand der Umstände des Einzelfalls zu bewerten. Maßgeblich ist insbesondere, ob die Netzwerkstrukturen sowie die handelnden und steuernden Personen identifiziert und durch polizeiliche sowie justizielle Maßnahmen nachhaltig in ihrer Fähigkeit eingeschränkt bzw. gehindert wurden, die bisherigen kriminellen Aktivitäten und Organisationsstrukturen fortzuführen.  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie häufig sich kriminelle Netzwerke nach Ermittlungsmaßnahmen unter veränderter Struktur, neuer Führung oder geänderten Kommunikationswegen neu organisieren?  4. Werden Reorganisations- oder Nachfolgestrukturen Organisierter Kriminalität nach Kenntnis der Bundesregierung systematisch erfasst, und wenn ja, in welcher Form? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Eine strukturierte Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.  5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Identifizierung steuernder oder profitierender Hintermänner für die wirksame Bekämpfung Organisierter Kriminalität bei? Die vollumfängliche Zerschlagung krimineller Strukturen stellt das Kernziel der Bekämpfung Schwerer und Organisierter Kriminalität dar. Hierbei gilt die Identifizierung von Hinterleuten als erfolgskritisches Merkmal, um eine zielgerichtete Bekämpfung der Gruppierungen zu ermöglichen.  6. Welche strategischen, organisatorischen oder ermittlungspraktischen Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität überwiegend operative Ausführungsebenen erfassen, während übergeordnete Organisations-, Finanzierungs- und Unterstützungsstrukturen fortbestehen? Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität durch den „Follow the money“-Ansatz ist ein zentraler Pfeiler der Strategie der Bundesregierung, um kriminellen Strukturen auf allen Ebenen Gewinne und Mittel für Reinvestitionen zu entziehen. Der von der Bundesregierung am 25. Februar 2026 vorgelegte Gemeinsame Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität enthält daher eine Vielzahl von Maßnahmen, um kriminelle Netzwerke noch konsequenter zu bekämpfen und ihnen die finanzielle Grundlage für weitere Straftaten zu entziehen. Die Vermögensabschöpfung bildet neben der Kriminalprävention und der konsequenten Sanktionierung des strafrechtswidrigen Verhaltens die dritte Säule der Kriminalitätsbekämpfung.  7. Wie stellt die Bundesregierung im Bereich der Vermögensabschöpfung sicher, dass Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität nicht überwiegend nachgeordnete Tatbeteiligte oder Strohleute betreffen, nachdem ihr nach ihrer Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/5170 hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Zielgerichtetheit der bisherigen Vermögensabschöpfungen? Maßnahmen der Vermögensabschöpfung stehen stets in Abhängigkeit davon, gegen welche Personen Ermittlungsverfahren geführt werden und ob Erkenntnisse dahingehend gewonnen werden können, dass Beschuldigte oder Dritte i. S. der §§ 73 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) etwas aus der Straftat erlangt haben. Die Bundesregierung arbeitet derzeit entsprechend des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag an einer Optimierung der Vermögensabschöpfung.  8. Welche Weiterentwicklungen bestehender Analyse-, Erfassungs- oder Bewertungsinstrumente werden ggf. geprüft oder umgesetzt, um die tatsächliche Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen finanzielle und organisatorische Strukturen Organisierter Kriminalität künftig belastbarer bewerten zu können? Sämtliche Analyseinstrumente werden fortlaufend auf den Prüfstand gestellt, um auf der vorliegenden Datenbasis fundierte Ableitungen treffen zu können. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4978 verwiesen.  9. Inwieweit erschweren digitale Kommunikations- und Plattformstrukturen nach Einschätzung der Bundesregierung die dauerhafte Schwächung der Organisierten Kriminalität? Die Strafverfolgungsbehörden müssen sich fortlaufend auf neue und wechselnde technische Gegebenheiten einstellen und Schritt halten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5125 verwiesen. 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Bedeutung modularer oder ausgelagerter Tatstrukturen („Crime-as-a-Service“, „Violenceas-a-Service“) für die Aufklärung organisatorischer Zusammenhänge innerhalb krimineller Netzwerke vor? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4978 wird verwiesen. 11. Inwieweit hält die Bundesregierung bestehende Lagebild-, Erfassungs- und Bewertungsansätze noch für geeignet, arbeitsteilige und netzwerkartige Formen Organisierter Kriminalität abzubilden? Die bestehende Systematik beruht auf der Definition Organisierte Kriminalität, welche als eines ihrer Kernmerkmale die „arbeitsteilige“ Begehung von Straftaten ausweist. Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt anlassbezogen entsprechende Weiterentwicklungen vor. 12. Welche methodischen, analytischen, datenbezogenen oder rechtlichen Grenzen sieht die Bundesregierung derzeit bei der Bewertung der tatsächlichen Wirkung staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität? Die Komplexität von Organisierter Kriminalität und die Vielzahl von Faktoren, die ihre Entwicklung beeinflussen, stellen eine Herausforderung bei der Bewertung der Wirkung staatlicher Maßnahmen dar. Die Optimierung der Methodik sowie der Datengrundlagen im engen Zusammenspiel von Bund und Land erfolgen fortlaufend. 13. Welche Auswirkungen haben nach Einschätzung der Bundesregierung die zunehmende Digitalisierung und internationale Vernetzung Organisierter Kriminalität auf bestehende Lagebild- und Analyseansätze? Bestehende Lagebild- und Analyseansätze werden einer regelmäßigen Evaluierung und Weiterentwicklung unterzogen, um technisch Schritt zu halten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5125 verwiesen. 14. Welche konkreten Anpassungen bestehender Lagebild- oder strategischer Bewertungsinstrumente plant die Bundesregierung ggf., um arbeitsteilige Netzwerkstrukturen sowie Reorganisations- und Anpassungsprozesse der Organisierten Kriminalität künftig stärker abzubilden? Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt entsprechende Weiterentwicklungen vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen