Finanzströme, Profiteure und Vermögensabschöpfung bei der Schleuserkriminalität (Antwort zu Drs. 21/5472)
Text
Finanzströme, Profiteure und Vermögensabschöpfung bei der Schleuserkriminalität (Antwort zu Drs. 21/5472)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5743
21. Wahlperiode 05.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander
Gauland, Sascha Lensing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5472 –
Finanzströme, Profiteure und Vermögensabschöpfung bei der
Schleuserkriminalität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schleuserkriminalität ist nach übereinstimmender Einschätzung nationaler und
internationaler Sicherheitsbehörden ein hochprofitables, transnationales
Geschäftsmodell der Organisierten Kriminalität (OK). Schleuserkriminalität ist
ein arbeitsteiliges Netzwerkphänomen, bei dem kriminelle Strukturen
regelmäßig aus einer Vielzahl spezialisierter Akteure bestehen, deren Tätigkeit auf
die Generierung, Verschleierung und Abschöpfung erheblicher finanzieller
Erträge ausgerichtet ist.
Lagebilder (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/La
gebilder/Schleusungskriminalitaet/schleusungskriminalitaet_node.html) und
internationale Analysen (www.consilium.europa.eu/de/policies/migrant-smug
gling-human-trafficking/) weisen darauf hin, dass Schleusungsleistungen
häufig gegen erhebliche finanzielle Gegenleistungen erbracht werden und
komplexe Zahlungs- und Verschleierungsmechanismen zum Einsatz kommen, um
finanzielle Spuren zu verwischen und die steuernden oder profitierenden
Akteure vor staatlichem Zugriff zu schützen. Zugleich bestehen Schnittstellen zu
Geldwäsche, informellen Zahlungssystemen, digitalen Zahlungsformen sowie
zur Nutzung legaler Geschäfts- oder Vermögensstrukturen.
Vor diesem Hintergrund ist für die strategische Bewertung der Bekämpfung
der Schleuserkriminalität von zentraler Bedeutung, ob staatliche Maßnahmen
tatsächlich geeignet sind, die finanziellen Grundlagen dieser Netzwerke zu
treffen, Hintermänner und Profiteure zu identifizieren und kriminelle Erträge
nachhaltig abzuschöpfen. Die vorliegende Kleine Anfrage zielt daher auf eine
vertiefte Betrachtung der finanziellen Dimension der Schleuserkriminalität
und ihrer Bedeutung für die Wirksamkeit der OK-Bekämpfung. Gegenstand
der Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische
Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden
ausdrücklich nicht begehrt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 5. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur wirtschaftlichen
Bedeutung der Schleuserkriminalität als Einnahmequelle organisierter
krimineller Netzwerke vor?
Im Jahr 2024 erzielten Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK)
gemäß Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 (abrufbar unter: www.bk
a.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/
OrganisierteKriminalitaet/organisierteKriminalitaetBundeslagebild2024.html?n
n=27988) einen kriminellen Ertrag von 798,8 Mio. Euro. Dabei entfielen
54,9 Mio. Euro auf den Bereich der Schleusungskriminalität.
2. Welche Bandbreiten finanzieller Entgelte für Schleusungsleistungen sind
der Bundesregierung nach Lagebildern und Analysen bekannt, und
inwieweit variieren diese nach Routen, Transportarten oder
Organisationsformen?
Eine genaue Aufschlüsselung nach Routen bzw. Etappen, Transportarten oder
Organisationsformen liegt der Bundesregierung nicht vor, da die Preise
aufgrund verschiedener Einflussfaktoren stark variieren können.
3. Welche typischen Zahlungs- und Abwicklungsformen werden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit
Schleuserkriminalität genutzt, etwa Bargeld, Drittmittler, informelle Zahlungssysteme,
digitale Zahlungsdienste oder Kryptowährungen?
Die Zahlungsabwicklung orientiert sich an den individuellen Gegebenheiten
und Erfordernissen tatbeteiligter Personen, sodass Transfers via Bargeld,
lokaler Vermittler, informeller Finanzsysteme, aber auch per Kryptowährungen
erfolgen.
4. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass
Finanzströme aus der Schleuserkriminalität systematisch verschleiert oder
über arbeitsteilige Finanzdienstleister innerhalb krimineller Netzwerke
abgewickelt werden?
Es ist bekannt, dass Zahlungen für Schleusungen oftmals in bar und der
Transfer der Gelder entweder über regulierte Finanztransferdienstleister oder über
unregulierte Finanztransferservices abgewickelt werden. Dabei liegt es im
natürlichen Interesse der Täter, die Nachvollziehbarkeit der Finanzströme für
Außenstehende zu verschleiern, um die Nachweisbarkeit der Täterschaft und die
Vermögenssicherung durch die Behörden zu vermeiden.
5. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung legale
Geschäftsstrukturen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen bei der
Verschleierung, Sicherung oder Investition von Erträgen aus der
Schleuserkriminalität?
Die Verschleierung und die Integration von illegal erwirtschafteten Geldern
über legale Geschäftsstrukturen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen
sind bekannte Modi Operandi der Geldwäsche.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob und gegebenenfalls zu
welchem Anteil dies auch für Zwecke der Verschleierung von Erträgen aus der
Schleusungskriminalität genutzt wird.
6. In welchem Umfang werden Maßnahmen der Vermögensabschöpfung
bei Ermittlungen wegen Schleuserkriminalität eingesetzt, und welche
Bedeutung misst die Bundesregierung diesen Maßnahmen für die
nachhaltige Schwächung der Netzwerke bei?
Die Bekämpfung der OK und der Schleusungskriminalität durch den „Follow
the money“-Ansatz ist ein zentraler Pfeiler der Strategie der Bundesregierung,
um kriminellen Beteiligten Gewinne und Mittel für Reinvestitionen zu
entziehen. Der von der Bundesregierung am 25. Februar 2026 vorgelegte
Gemeinsame Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität enthält daher eine Vielzahl
von Maßnahmen, um kriminelle Netzwerke noch konsequenter zu bekämpfen
und ihnen die finanzielle Grundlage für weitere Straftaten zu entziehen.
Die Vermögensabschöpfung bildet neben der Kriminalprävention und der
konsequenten Sanktionierung des strafrechtswidrigen Verhaltens die dritte Säule
der Kriminalitätsbekämpfung im Allgemeinen und der Bekämpfung der
internationalen Schleusungskriminalität im Besonderen.
In nahezu allen Ermittlungsverfahren im Deliktsbereich
Schleusungskriminalität werden auch Finanzermittlungen geführt. Im Berichtsjahr 2024 konnten
Vermögenswerte in Höhe von 39,6 Mio. Euro sichergestellt werden (vgl.
Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024).
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob
Vermögensabschöpfung im Bereich der Schleuserkriminalität überwiegend
nachgeordnete Tatbeteiligte oder tatsächlich die steuernden
beziehungsweise profitierenden Akteure betrifft?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
8. Welche strukturellen oder rechtlichen Herausforderungen sieht die
Bundesregierung bei der Sicherung, Einziehung und tatsächlichen
Realisierung von Vermögenswerten aus der Schleuserkriminalität, insbesondere
bei transnationalen Sachverhalten?
Die strukturellen oder rechtlichen Herausforderungen bei der Sicherung,
Einziehung und tatsächlichen Realisierung von Vermögenswerten aus der
Schleusungskriminalität sind die gleichen wie in anderen Deliktsfeldern.
Mit dem am 18. März 2026 von der Bundesregierung beschlossenen
Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und
Einziehung von Vermögenswerten soll insbesondere die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung weiter
verbessert werden. Die Bundesregierung bereitet zudem ein Gesetzgebungsvorhaben
zur Optimierung des Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung auf
Grundlage der Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor. Darüber
hinaus sollen die weiteren Maßnahmen des am 25. Februar 2026 vorgelegten
Gemeinsamen Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität umsetzt werden.
9. Inwieweit werden Erkenntnisse der Financial Intelligence Unit (FIU)
systematisch zur Identifizierung von Finanzströmen und Hintermännern
der Schleuserkriminalität genutzt?
Als geldwäscherechtliche Zentralstelle wertet die Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) Meldungen über
verdächtige Finanztransaktionen, die unter anderem im Zusammenhang mit
Geldwäsche und damit zusammenhängenden Vortaten oder
Terrorismusfinanzierung stehen könnten, systematisch und risikoorientiert aus, reichert sie an
und leitet bei Vorliegen der zugehörigen Voraussetzungen das Ergebnis ihrer
Analyse nach § 32 Absatz 2 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) an die
zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter. Hierbei besteht seit Sommer 2019
u. a. zum Bereich „Organisierte Kriminalität“ ein Risikoschwerpunkt, um
Sachverhalte im Sinne der Fragestellung – insbesondere solche, die der
internationalen Schleusungskriminalität zuzuordnen sind – priorisiert und vertieft zu
analysieren und bei Vorliegen der Voraussetzungen unverzüglich an zuständige
Strafverfolgungsbehörden abzugeben. Die Zentralstelle prüft zudem
regelmäßig, ob die von ihr – insbesondere im Austausch mit
Strafverfolgungsbehörden – festgelegten Kriterien im Kontext aktueller Entwicklungen anzupassen
sind. Etwaige Bezüge ins Ausland und Hinweise aus dem Ausland auf
betreffende Sachverhalte werden im Rahmen von Ersuchen und Spontanmitteilungen
ebenso priorisiert bearbeitet.
Die FIU unterstützt die Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der
Schleusungskriminalität und des Menschenhandels, indem sie relevante Daten
aus Finanzinformationen und Finanzanalysen nach § 32 Absatz 3 Satz 1 GwG
von Amts wegen oder auf Ersuchen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden
übermittelt.
10. Welche Rolle spielt die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit
europäischen Partnern und EU-Agenturen, bei der Aufklärung und
Abschöpfung grenzüberschreitender Finanzströme aus der
Schleuserkriminalität?
Netzwerken spezialisierter Ermittlungsdienststellen sowie der FIU kommt eine
bedeutende Rolle bei der Vermögensaufspürung innerhalb und außerhalb der
Europäischen Union zu. Die vorläufige Vermögensicherung und Einziehung
erfolgen im Rahmen justizieller Rechtshilfe.
11. Welche Indikatoren oder Bewertungsmaßstäbe nutzt die
Bundesregierung derzeit, um den Erfolg finanzbezogener Maßnahmen gegen
Schleuserkriminalität zu beurteilen, über die Anzahl der Verfahren hinaus?
Neben statistischen Zahlen über die Höhe und Anzahl der Einziehung von
Finanzwerten werden auch Aspekte qualitativer Indikatoren bewertet.
12. Inwieweit werden finanzielle Wirkungsindikatoren, etwa zur
Schwächung von Netzwerken oder zur Reduzierung deren Handlungsfähigkeit,
in die strategische Bewertung der Schleuserkriminalitätsbekämpfung
einbezogen?
Im Rahmen der jährlichen Erhebung der Ermittlungsverfahren zur Erstellung
des Bundeslagebilds Organisierte Kriminalität findet eine bundeseinheitliche
Erfassung verschiedener Informationen statt. Seit dem Berichtsjahr 2022 ist es
aufgrund von Anpassungen in der Datenerhebung für das Bundeslagebild
Organisierte Kriminalität möglich, die Formen der Geldwäscheaktivitäten von
Gruppierungen der OK genauer darzustellen und das finanzielle Volumen dieser
Aktivitäten zu beziffern. Die jährlich vom Bundeskriminalamt erstellte Statistik
„Vermögenssicherungen“ von Landeskriminalämtern, Zoll, Bundespolizei und
Bundeskriminalamt, die Vermögenssicherungen in allen Deliktsfeldern
(einschließlich Verfahren der OK) erfasst, zeigt seit der Reform der
Vermögensabschöpfung 2017 eine deutliche Steigerung der Gesamtsicherungssumme.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. dazu vor, dass
finanzielle Abhängigkeiten oder Schuldverhältnisse genutzt werden, um
geschleuste Personen im Einflussbereich krimineller Netzwerke zu
halten oder weiter auszubeuten?
Schleusungskriminalität kann stellenweise Überschneidungen zum
Straftatbestand des Menschenhandels aufweisen. Vulnerable Personen können nach einer
Schleusung, beispielsweise zur Abarbeitung des gezahlten Schleuserlohns, in
ausbeuterische Verhältnisse gelangen. Ausweislich des Bundeslagebildes
Menschenhandel und Ausbeutung 2024 (abrufbar unter: www.bka.de/SharedDocs/
Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/
menschenhandelBundeslagebild2024.html?nn=27956) wurden in 33 der im
Berichtsjahr abgeschlossenen 364 Verfahren wegen Verdachts der sexuellen
Ausbeutung Schleusungsdelikte als sogenannte Begleitdelikte ermittelt.
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
bisherigen Erfahrungen mit der finanziellen Bekämpfung der
Schleuserkriminalität für die Weiterentwicklung ihrer Strategie gegen arbeitsteilige und
transnationale OK-Strukturen?
Erfolgreiche Finanzermittlungen sind besonders wirksam, da sie die Gewinne
der kriminellen Netzwerke treffen. Erforderliche Schwerpunktsetzungen,
insbesondere bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität werden in den
zuständigen Gremien fortlaufend erörtert und hieraus erforderliche
Handlungsempfehlungen abgeleitet.
15. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Lagebilder
oder strategische Bewertungen zur Schleuserkriminalität stärker auf
Finanzströme, Profiteure und die tatsächliche Wirkung von
Vermögensabschöpfungsmaßnahmen auszurichten?
Eine wesentliche Grundlage fundierter polizeilicher Schwerpunktsetzungen
stellen die strukturierte Erhebung von Lagedaten sowie deren Auswertung und
Bewertung dar. Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern,
der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der
Schleusungskriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt entsprechende
Weiterentwicklungen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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