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Finanzströme, Profiteure und Vermögensabschöpfung bei der Schleuserkriminalität (Antwort zu Drs. 21/5472)

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5743 · Antwort · Original ↗

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Finanzströme, Profiteure und Vermögensabschöpfung bei der Schleuserkriminalität (Antwort zu Drs. 21/5472) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5743 21. Wahlperiode 05.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander Gauland, Sascha Lensing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5472 – Finanzströme, Profiteure und Vermögensabschöpfung bei der Schleuserkriminalität V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Schleuserkriminalität ist nach übereinstimmender Einschätzung nationaler und internationaler Sicherheitsbehörden ein hochprofitables, transnationales Geschäftsmodell der Organisierten Kriminalität (OK). Schleuserkriminalität ist ein arbeitsteiliges Netzwerkphänomen, bei dem kriminelle Strukturen regelmäßig aus einer Vielzahl spezialisierter Akteure bestehen, deren Tätigkeit auf die Generierung, Verschleierung und Abschöpfung erheblicher finanzieller Erträge ausgerichtet ist. Lagebilder (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/La gebilder/Schleusungskriminalitaet/schleusungskriminalitaet_node.html) und internationale Analysen (www.consilium.europa.eu/de/policies/migrant-smug gling-human-trafficking/) weisen darauf hin, dass Schleusungsleistungen häufig gegen erhebliche finanzielle Gegenleistungen erbracht werden und komplexe Zahlungs- und Verschleierungsmechanismen zum Einsatz kommen, um finanzielle Spuren zu verwischen und die steuernden oder profitierenden Akteure vor staatlichem Zugriff zu schützen. Zugleich bestehen Schnittstellen zu Geldwäsche, informellen Zahlungssystemen, digitalen Zahlungsformen sowie zur Nutzung legaler Geschäfts- oder Vermögensstrukturen. Vor diesem Hintergrund ist für die strategische Bewertung der Bekämpfung der Schleuserkriminalität von zentraler Bedeutung, ob staatliche Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, die finanziellen Grundlagen dieser Netzwerke zu treffen, Hintermänner und Profiteure zu identifizieren und kriminelle Erträge nachhaltig abzuschöpfen. Die vorliegende Kleine Anfrage zielt daher auf eine vertiefte Betrachtung der finanziellen Dimension der Schleuserkriminalität und ihrer Bedeutung für die Wirksamkeit der OK-Bekämpfung. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht begehrt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Bedeutung der Schleuserkriminalität als Einnahmequelle organisierter krimineller Netzwerke vor? Im Jahr 2024 erzielten Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK) gemäß Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 (abrufbar unter: www.bk a.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/ OrganisierteKriminalitaet/organisierteKriminalitaetBundeslagebild2024.html?n n=27988) einen kriminellen Ertrag von 798,8 Mio. Euro. Dabei entfielen 54,9 Mio. Euro auf den Bereich der Schleusungskriminalität.  2. Welche Bandbreiten finanzieller Entgelte für Schleusungsleistungen sind der Bundesregierung nach Lagebildern und Analysen bekannt, und inwieweit variieren diese nach Routen, Transportarten oder Organisationsformen? Eine genaue Aufschlüsselung nach Routen bzw. Etappen, Transportarten oder Organisationsformen liegt der Bundesregierung nicht vor, da die Preise aufgrund verschiedener Einflussfaktoren stark variieren können.  3. Welche typischen Zahlungs- und Abwicklungsformen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Schleuserkriminalität genutzt, etwa Bargeld, Drittmittler, informelle Zahlungssysteme, digitale Zahlungsdienste oder Kryptowährungen? Die Zahlungsabwicklung orientiert sich an den individuellen Gegebenheiten und Erfordernissen tatbeteiligter Personen, sodass Transfers via Bargeld, lokaler Vermittler, informeller Finanzsysteme, aber auch per Kryptowährungen erfolgen.  4. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Finanzströme aus der Schleuserkriminalität systematisch verschleiert oder über arbeitsteilige Finanzdienstleister innerhalb krimineller Netzwerke abgewickelt werden? Es ist bekannt, dass Zahlungen für Schleusungen oftmals in bar und der Transfer der Gelder entweder über regulierte Finanztransferdienstleister oder über unregulierte Finanztransferservices abgewickelt werden. Dabei liegt es im natürlichen Interesse der Täter, die Nachvollziehbarkeit der Finanzströme für Außenstehende zu verschleiern, um die Nachweisbarkeit der Täterschaft und die Vermögenssicherung durch die Behörden zu vermeiden.  5. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung legale Geschäftsstrukturen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen bei der Verschleierung, Sicherung oder Investition von Erträgen aus der Schleuserkriminalität? Die Verschleierung und die Integration von illegal erwirtschafteten Geldern über legale Geschäftsstrukturen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen sind bekannte Modi Operandi der Geldwäsche. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob und gegebenenfalls zu welchem Anteil dies auch für Zwecke der Verschleierung von Erträgen aus der Schleusungskriminalität genutzt wird.  6. In welchem Umfang werden Maßnahmen der Vermögensabschöpfung bei Ermittlungen wegen Schleuserkriminalität eingesetzt, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung diesen Maßnahmen für die nachhaltige Schwächung der Netzwerke bei? Die Bekämpfung der OK und der Schleusungskriminalität durch den „Follow the money“-Ansatz ist ein zentraler Pfeiler der Strategie der Bundesregierung, um kriminellen Beteiligten Gewinne und Mittel für Reinvestitionen zu entziehen. Der von der Bundesregierung am 25. Februar 2026 vorgelegte Gemeinsame Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität enthält daher eine Vielzahl von Maßnahmen, um kriminelle Netzwerke noch konsequenter zu bekämpfen und ihnen die finanzielle Grundlage für weitere Straftaten zu entziehen. Die Vermögensabschöpfung bildet neben der Kriminalprävention und der konsequenten Sanktionierung des strafrechtswidrigen Verhaltens die dritte Säule der Kriminalitätsbekämpfung im Allgemeinen und der Bekämpfung der internationalen Schleusungskriminalität im Besonderen. In nahezu allen Ermittlungsverfahren im Deliktsbereich Schleusungskriminalität werden auch Finanzermittlungen geführt. Im Berichtsjahr 2024 konnten Vermögenswerte in Höhe von 39,6 Mio. Euro sichergestellt werden (vgl. Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024).  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob Vermögensabschöpfung im Bereich der Schleuserkriminalität überwiegend nachgeordnete Tatbeteiligte oder tatsächlich die steuernden beziehungsweise profitierenden Akteure betrifft? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  8. Welche strukturellen oder rechtlichen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der Sicherung, Einziehung und tatsächlichen Realisierung von Vermögenswerten aus der Schleuserkriminalität, insbesondere bei transnationalen Sachverhalten? Die strukturellen oder rechtlichen Herausforderungen bei der Sicherung, Einziehung und tatsächlichen Realisierung von Vermögenswerten aus der Schleusungskriminalität sind die gleichen wie in anderen Deliktsfeldern. Mit dem am 18. März 2026 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten soll insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung weiter verbessert werden. Die Bundesregierung bereitet zudem ein Gesetzgebungsvorhaben zur Optimierung des Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung auf Grundlage der Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor. Darüber hinaus sollen die weiteren Maßnahmen des am 25. Februar 2026 vorgelegten Gemeinsamen Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität umsetzt werden.  9. Inwieweit werden Erkenntnisse der Financial Intelligence Unit (FIU) systematisch zur Identifizierung von Finanzströmen und Hintermännern der Schleuserkriminalität genutzt? Als geldwäscherechtliche Zentralstelle wertet die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die unter anderem im Zusammenhang mit Geldwäsche und damit zusammenhängenden Vortaten oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten, systematisch und risikoorientiert aus, reichert sie an und leitet bei Vorliegen der zugehörigen Voraussetzungen das Ergebnis ihrer Analyse nach § 32 Absatz 2 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter. Hierbei besteht seit Sommer 2019 u. a. zum Bereich „Organisierte Kriminalität“ ein Risikoschwerpunkt, um Sachverhalte im Sinne der Fragestellung – insbesondere solche, die der internationalen Schleusungskriminalität zuzuordnen sind – priorisiert und vertieft zu analysieren und bei Vorliegen der Voraussetzungen unverzüglich an zuständige Strafverfolgungsbehörden abzugeben. Die Zentralstelle prüft zudem regelmäßig, ob die von ihr – insbesondere im Austausch mit Strafverfolgungsbehörden – festgelegten Kriterien im Kontext aktueller Entwicklungen anzupassen sind. Etwaige Bezüge ins Ausland und Hinweise aus dem Ausland auf betreffende Sachverhalte werden im Rahmen von Ersuchen und Spontanmitteilungen ebenso priorisiert bearbeitet. Die FIU unterstützt die Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität und des Menschenhandels, indem sie relevante Daten aus Finanzinformationen und Finanzanalysen nach § 32 Absatz 3 Satz 1 GwG von Amts wegen oder auf Ersuchen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermittelt. 10. Welche Rolle spielt die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit europäischen Partnern und EU-Agenturen, bei der Aufklärung und Abschöpfung grenzüberschreitender Finanzströme aus der Schleuserkriminalität? Netzwerken spezialisierter Ermittlungsdienststellen sowie der FIU kommt eine bedeutende Rolle bei der Vermögensaufspürung innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu. Die vorläufige Vermögensicherung und Einziehung erfolgen im Rahmen justizieller Rechtshilfe. 11. Welche Indikatoren oder Bewertungsmaßstäbe nutzt die Bundesregierung derzeit, um den Erfolg finanzbezogener Maßnahmen gegen Schleuserkriminalität zu beurteilen, über die Anzahl der Verfahren hinaus? Neben statistischen Zahlen über die Höhe und Anzahl der Einziehung von Finanzwerten werden auch Aspekte qualitativer Indikatoren bewertet. 12. Inwieweit werden finanzielle Wirkungsindikatoren, etwa zur Schwächung von Netzwerken oder zur Reduzierung deren Handlungsfähigkeit, in die strategische Bewertung der Schleuserkriminalitätsbekämpfung einbezogen? Im Rahmen der jährlichen Erhebung der Ermittlungsverfahren zur Erstellung des Bundeslagebilds Organisierte Kriminalität findet eine bundeseinheitliche Erfassung verschiedener Informationen statt. Seit dem Berichtsjahr 2022 ist es aufgrund von Anpassungen in der Datenerhebung für das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität möglich, die Formen der Geldwäscheaktivitäten von Gruppierungen der OK genauer darzustellen und das finanzielle Volumen dieser Aktivitäten zu beziffern. Die jährlich vom Bundeskriminalamt erstellte Statistik „Vermögenssicherungen“ von Landeskriminalämtern, Zoll, Bundespolizei und Bundeskriminalamt, die Vermögenssicherungen in allen Deliktsfeldern (einschließlich Verfahren der OK) erfasst, zeigt seit der Reform der Vermögensabschöpfung 2017 eine deutliche Steigerung der Gesamtsicherungssumme. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. dazu vor, dass finanzielle Abhängigkeiten oder Schuldverhältnisse genutzt werden, um geschleuste Personen im Einflussbereich krimineller Netzwerke zu halten oder weiter auszubeuten? Schleusungskriminalität kann stellenweise Überschneidungen zum Straftatbestand des Menschenhandels aufweisen. Vulnerable Personen können nach einer Schleusung, beispielsweise zur Abarbeitung des gezahlten Schleuserlohns, in ausbeuterische Verhältnisse gelangen. Ausweislich des Bundeslagebildes Menschenhandel und Ausbeutung 2024 (abrufbar unter: www.bka.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/ menschenhandelBundeslagebild2024.html?nn=27956) wurden in 33 der im Berichtsjahr abgeschlossenen 364 Verfahren wegen Verdachts der sexuellen Ausbeutung Schleusungsdelikte als sogenannte Begleitdelikte ermittelt. 14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit der finanziellen Bekämpfung der Schleuserkriminalität für die Weiterentwicklung ihrer Strategie gegen arbeitsteilige und transnationale OK-Strukturen? Erfolgreiche Finanzermittlungen sind besonders wirksam, da sie die Gewinne der kriminellen Netzwerke treffen. Erforderliche Schwerpunktsetzungen, insbesondere bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität werden in den zuständigen Gremien fortlaufend erörtert und hieraus erforderliche Handlungsempfehlungen abgeleitet. 15. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Lagebilder oder strategische Bewertungen zur Schleuserkriminalität stärker auf Finanzströme, Profiteure und die tatsächliche Wirkung von Vermögensabschöpfungsmaßnahmen auszurichten? Eine wesentliche Grundlage fundierter polizeilicher Schwerpunktsetzungen stellen die strukturierte Erhebung von Lagedaten sowie deren Auswertung und Bewertung dar. Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Schleusungskriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt entsprechende Weiterentwicklungen vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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