polradar

Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 194 Saale-Holzland - Saale-Orla - Saalfeld-Rudolstadt (Antwort zu Drs. 21/7886)

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 21/8221 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 194 Saale-Holzland - Saale-Orla - Saalfeld-Rudolstadt (Antwort zu Drs. 21/7886) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8221 21. Wahlperiode 25.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7886 – Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 194 Saale Holzland – Saale‑Orla – Saalfeld-Rudolstadt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, also sämtliche Organisationen, die nicht direkt staatlichen Institutionen zuzuordnen sind – hierzu zählen u. a. Vereine, Stiftungen, Bürgerinitiativen und sogenannte zivilgesellschaftliche Akteure. Diese Definition folgt der auch von den Vereinten Nationen verwendeten Begriffsbestimmung (vgl. www.staatslex ikon-online.de/Lexikon/NGO_(Non_Governmental_Organization)). Der Bund finanziert und fördert solche Organisationen unmittelbar aus dem Bundeshaushalt sowie mittelbar über mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen, institutionell wie projektbezogen. Aus vorangegangenen Kleinen Anfragen und amtlichen Übersichten (u. a. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 21/6260, 21/6614, 21/7698) ist bekannt, dass eine titelscharfe Auflistung von Erst-, Zwischen- und Letztempfängern samt Fördersummen möglich ist, sobald die Anfrage an konkrete Kapitel, Titel und Förderprogramme anknüpft. Die Fragesteller stellen ihre Fragen daher bewusst programmscharf und regionsscharf, um eine Verweisung auf eine angeblich fehlende Erfassungsgrundlage auszuschließen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte „Nichtregierungsorganisation“ erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche im Landkreis Saale-Holzland ansässigen oder als Letztempfänger geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr 2020 Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte je Haushaltsjahr, Erst-, Zwischen- und Letztempfänger, Projekttitel und Fördersumme auflisten)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestags-Drucksache 21/7168 verwiesen.  2. Welche im Landkreis Saale-Orla ansässigen oder als Letztempfänger geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr 2020 Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte je Haushaltsjahr, Erst-, Zwischen- und Letztempfänger, Projekttitel und Fördersumme auflisten)? Aktuelle Zuwendungsempfänger von „Demokratie leben!“ sind unter https://w ww.demokratie-leben.de/dl/foerderung/wen-wir-foerdern veröffentlicht. Zu Förderungen von Partnerschaften für Demokratie wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestags-Drucksache 21/7168 verwiesen.  3. Welche im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ansässigen oder als Letztempfänger geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr 2020 Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte je Haushaltsjahr, Erst-, Zwischen- und Letztempfänger, Projekttitel und Fördersumme auflisten)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/7168 verwiesen.  4. Welche Mittel sind für diese drei Landkreise im Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss) für das Haushaltsjahr 2027 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ vorgesehen (bitte je Kommune bzw. Landkreis und Projekt mit Fördersumme auflisten)? Im Rahmen des jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahrens werden die Haushaltsmittel für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beraten. Erst mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts steht die endgültige Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für „Demokratie leben!“ fest.  5. Welche in den drei vorgenannten Landkreisen ansässigen oder als Letztempfänger geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr 2020 Mittel aus dem Einzelplan 17 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) außerhalb von Kapitel 1702, Titel 684 04 – etwa aus Mitteln der Bundeszentrale für politische Bildung, des Deutschen Kinder- und Jugendplans oder vergleichbarer Titel (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme auflisten)? Lfd. Nr. Landkreis Organisation Kapitel Titel Förderjahr(e) Fördersumme in Euro, gesamt 2020–2026 1 Saale-Holzland Landratsamt Saale- Holzland-Kreis 1702 684 01 2020–2023 605.210,00 2 Saale-Holzland Landratsamt Saale- Holzland-Kreis 1702 684 01 2024–2026 507.587,00 3 Saale-Holzland Bildungswerk BLITZ e. V., Mehrgenerationenhaus Stadtroda 1703 684 22 2020–2026 308.310,85 4 Saale-Orla Freizeitzentrum Pößneck e.V., Mehrgenerationenhaus Pößneck 1703 684 22 2020–2026 281.927,95 5 Saalfeld- Rudolstadt Diakonie 1703 684 25 2024  10.000,00  6. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum Mittel aus dem Einzelplan 06 (Bundesministerium des Innern), insbesondere aus Programmen zur Extremismusprävention oder zur Stärkung der Zivilgesellschaft (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme auflisten)? Die Frage nennt keine Organisationen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.  7. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum Mittel aus dem Einzelplan 04 (Bundeskanzleramt), insbesondere aus Titeln zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder zur Förderung gesellschaftlichen Zusammenhalts (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme auflisten)?  8. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum Mittel aus dem Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), soweit ein Bezug zu Projekten in den drei Landkreisen besteht (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme auflisten)?  9. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum Mittel aus dem Einzelplan 16 (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit), etwa im Rahmen von Umwelt- oder Klimabildungsprojekten (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme auflisten)? 10. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum Mittel aus dem Einzelplan 30 (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) oder dem Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung), soweit thematisch einschlägig (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme auflisten)? Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 11. Welche Organisationen in den drei vorgenannten Landkreisen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 mittelbar über mehrheitlich oder anteilig im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (z. B. Stiftungen, Sponsoring oder Förderprogramme der Deutschen Bahn AG, der Deutsche Telekom AG oder vergleichbarer Unternehmen) finanziell unterstützt, und in welcher Höhe (bitte je Unternehmen, Empfänger und Jahr auflisten, soweit der Bundesregierung als Anteilseignerin bekannt oder über eine Ressort- bzw. Unternehmensabfrage ermittelbar)? Daten im Sinne der Fragestellung zur unternehmensseitigen Förderung von Organisationen in den genannten Landkreisen liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 6 verwiesen. 12. In welcher Höhe flossen seit 2020 Bundesmittel – über welche Kapitel und Titel – an das Thüringer Landesprogramm „DenkBunt“ oder an lokale „Partnerschaften für Demokratie“ in den drei vorgenannten Landkreisen, jeweils aufgeschlüsselt nach Letztempfängern und Projekten? Das Thüringer Landesprogramm „DenkBunt“ wird nicht durch Bundesmittel gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung in Drucksache 21/7168 verwiesen. 13. Wie hoch war die Gesamtsumme aller in den Antworten zu den vorherigen Fragen genannten Bundesmittel, die seit 2020 an in den Landkreisen Saale-Holzland, Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt ansässige oder dort tätige Organisationen geflossen sind, aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren? Die erbetenen Angaben werden in den Antworten zu den Fragen 1 bis 12 ausgewiesen. 14. Wenn die Bundesregierung eine der vorstehenden Fragen nicht oder nur teilweise beantwortet, auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt sie die Verweigerung im Einzelnen (bitte je Frage einzeln begründen und nicht pauschal auf eine allgemeine Vorbemerkung verweisen)? Die vorstehenden Fragen wurden hinreichend beantwortet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen