Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 194 Saale-Holzland - Saale-Orla - Saalfeld-Rudolstadt (Antwort zu Drs. 21/7886)
Text
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 194 Saale-Holzland - Saale-Orla - Saalfeld-Rudolstadt (Antwort zu Drs. 21/7886)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8221
21. Wahlperiode 25.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7886 –
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen
Akteuren durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 194
Saale Holzland – Saale‑Orla – Saalfeld-Rudolstadt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen,
also sämtliche Organisationen, die nicht direkt staatlichen Institutionen
zuzuordnen sind – hierzu zählen u. a. Vereine, Stiftungen, Bürgerinitiativen und
sogenannte zivilgesellschaftliche Akteure. Diese Definition folgt der auch von
den Vereinten Nationen verwendeten Begriffsbestimmung (vgl. www.staatslex
ikon-online.de/Lexikon/NGO_(Non_Governmental_Organization)).
Der Bund finanziert und fördert solche Organisationen unmittelbar aus dem
Bundeshaushalt sowie mittelbar über mehrheitlich im Eigentum des Bundes
befindliche Unternehmen, institutionell wie projektbezogen. Aus
vorangegangenen Kleinen Anfragen und amtlichen Übersichten (u. a. Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen
21/6260, 21/6614, 21/7698) ist bekannt, dass eine titelscharfe Auflistung von
Erst-, Zwischen- und Letztempfängern samt Fördersummen möglich ist,
sobald die Anfrage an konkrete Kapitel, Titel und Förderprogramme anknüpft.
Die Fragesteller stellen ihre Fragen daher bewusst programmscharf und
regionsscharf, um eine Verweisung auf eine angeblich fehlende
Erfassungsgrundlage auszuschließen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine
Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte
„Nichtregierungsorganisation“ erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der
Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig
definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 24. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche im Landkreis Saale-Holzland ansässigen oder als
Letztempfänger geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr 2020
Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte je
Haushaltsjahr, Erst-, Zwischen- und Letztempfänger, Projekttitel und
Fördersumme auflisten)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestags-Drucksache
21/7168 verwiesen.
2. Welche im Landkreis Saale-Orla ansässigen oder als Letztempfänger
geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr 2020 Mittel
aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte je Haushaltsjahr,
Erst-, Zwischen- und Letztempfänger, Projekttitel und Fördersumme
auflisten)?
Aktuelle Zuwendungsempfänger von „Demokratie leben!“ sind unter https://w
ww.demokratie-leben.de/dl/foerderung/wen-wir-foerdern veröffentlicht. Zu
Förderungen von Partnerschaften für Demokratie wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf Bundestags-Drucksache 21/7168 verwiesen.
3. Welche im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ansässigen oder als
Letztempfänger geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr 2020
Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (bitte je
Haushaltsjahr, Erst-, Zwischen- und Letztempfänger, Projekttitel und
Fördersumme auflisten)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
21/7168 verwiesen.
4. Welche Mittel sind für diese drei Landkreise im Regierungsentwurf
(Kabinettbeschluss) für das Haushaltsjahr 2027 im Rahmen der
„Partnerschaften für Demokratie“ vorgesehen (bitte je Kommune bzw. Landkreis
und Projekt mit Fördersumme auflisten)?
Im Rahmen des jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahrens werden die
Haushaltsmittel für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beraten. Erst mit der
Verabschiedung des Bundeshaushalts steht die endgültige Höhe der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel für „Demokratie leben!“ fest.
5. Welche in den drei vorgenannten Landkreisen ansässigen oder als
Letztempfänger geförderten Organisationen erhielten seit dem Haushaltsjahr
2020 Mittel aus dem Einzelplan 17 (Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend) außerhalb von Kapitel 1702, Titel 684 04 –
etwa aus Mitteln der Bundeszentrale für politische Bildung, des
Deutschen Kinder- und Jugendplans oder vergleichbarer Titel (bitte kapitel-
und titelscharf mit Fördersumme auflisten)?
Lfd. Nr. Landkreis Organisation Kapitel Titel Förderjahr(e) Fördersumme
in Euro,
gesamt 2020–2026
1 Saale-Holzland Landratsamt Saale-
Holzland-Kreis
1702 684 01 2020–2023 605.210,00
2 Saale-Holzland Landratsamt Saale-
Holzland-Kreis
1702 684 01 2024–2026 507.587,00
3 Saale-Holzland Bildungswerk
BLITZ e. V.,
Mehrgenerationenhaus
Stadtroda
1703 684 22 2020–2026 308.310,85
4 Saale-Orla Freizeitzentrum
Pößneck e.V.,
Mehrgenerationenhaus
Pößneck
1703 684 22 2020–2026 281.927,95
5 Saalfeld-
Rudolstadt
Diakonie 1703 684 25 2024 10.000,00
6. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum
Mittel aus dem Einzelplan 06 (Bundesministerium des Innern),
insbesondere aus Programmen zur Extremismusprävention oder zur Stärkung der
Zivilgesellschaft (bitte kapitel- und titelscharf mit Fördersumme
auflisten)?
Die Frage nennt keine Organisationen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
verwiesen.
7. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum
Mittel aus dem Einzelplan 04 (Bundeskanzleramt), insbesondere aus
Titeln zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder zur Förderung
gesellschaftlichen Zusammenhalts (bitte kapitel- und titelscharf mit
Fördersumme auflisten)?
8. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum
Mittel aus dem Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung), soweit ein Bezug zu Projekten in
den drei Landkreisen besteht (bitte kapitel- und titelscharf mit
Fördersumme auflisten)?
9. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum
Mittel aus dem Einzelplan 16 (Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit), etwa im Rahmen von
Umwelt- oder Klimabildungsprojekten (bitte kapitel- und titelscharf mit
Fördersumme auflisten)?
10. Welche der genannten Organisationen erhielten im gleichen Zeitraum
Mittel aus dem Einzelplan 30 (Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt) oder dem Einzelplan 60 (Allgemeine
Finanzverwaltung), soweit thematisch einschlägig (bitte kapitel- und titelscharf mit
Fördersumme auflisten)?
Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort
zu Frage 6 verwiesen.
11. Welche Organisationen in den drei vorgenannten Landkreisen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 mittelbar über
mehrheitlich oder anteilig im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen
(z. B. Stiftungen, Sponsoring oder Förderprogramme der Deutschen
Bahn AG, der Deutsche Telekom AG oder vergleichbarer Unternehmen)
finanziell unterstützt, und in welcher Höhe (bitte je Unternehmen,
Empfänger und Jahr auflisten, soweit der Bundesregierung als Anteilseignerin
bekannt oder über eine Ressort- bzw. Unternehmensabfrage ermittelbar)?
Daten im Sinne der Fragestellung zur unternehmensseitigen Förderung von
Organisationen in den genannten Landkreisen liegen der Bundesregierung nicht
vor. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 6 verwiesen.
12. In welcher Höhe flossen seit 2020 Bundesmittel – über welche Kapitel
und Titel – an das Thüringer Landesprogramm „DenkBunt“ oder an
lokale „Partnerschaften für Demokratie“ in den drei vorgenannten
Landkreisen, jeweils aufgeschlüsselt nach Letztempfängern und Projekten?
Das Thüringer Landesprogramm „DenkBunt“ wird nicht durch Bundesmittel
gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung in
Drucksache 21/7168 verwiesen.
13. Wie hoch war die Gesamtsumme aller in den Antworten zu den
vorherigen Fragen genannten Bundesmittel, die seit 2020 an in den Landkreisen
Saale-Holzland, Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt ansässige oder dort
tätige Organisationen geflossen sind, aufgeschlüsselt nach
Haushaltsjahren?
Die erbetenen Angaben werden in den Antworten zu den Fragen 1 bis 12
ausgewiesen.
14. Wenn die Bundesregierung eine der vorstehenden Fragen nicht oder nur
teilweise beantwortet, auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt sie die
Verweigerung im Einzelnen (bitte je Frage einzeln begründen und nicht
pauschal auf eine allgemeine Vorbemerkung verweisen)?
Die vorstehenden Fragen wurden hinreichend beantwortet.
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