Rede von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 36: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes.
Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im März habe ich an dieser Stelle gesagt: Diese Novelle ist, „als würde man einem Marathonläufer, dem beide Beine zusammengebunden sind, gnädigerweise die Schnürsenkel lockern“. Sechs Monate später kann ich Ihnen berichten: Die Schnürsenkel sind jetzt endlich locker. Die Beine sind aber immer noch zusammengebunden.
Ich will das nicht kleinreden.
Die Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes ist richtig, und wir Grüne stimmen ausdrücklich zu.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, reden wir mal über das Tempo. Friedrich Merz persönlich hat im Oktober 2023 hier ein Sofortmaßnahmenpaket gegen Forschungsbürokratie beantragt. Nach knapp drei Jahren darf ich Ihnen das Sofortmaßnahmenpaket präsentieren: einen neuen Absatz 2 in § 2 und zwei weitere kleinere Änderungen.
Der forschungspolitische Sprecher der Union nennt dieses Gesetz den „ersten Schritt unserer großen Innovationsfreiheitsoffensive“.
Wir wollten schon im letzten Jahr wissen, wie der zweite Schritt aussieht, und haben die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage genau danach gefragt. Die Antworten sind eine Lektüre, die ich jedem empfehle, der gut einschlafen möchte.
Welche Gesetze das Innovationsfreiheitsgesetz ändern soll – wird geprüft.
Mit welchen Ministerien Sie sich abstimmen – wird geprüft.
Wann die Umsatzsteuerausnahme für die Forschung kommt – dazu wird beraten.
Und die Überprüfung der Projektförderung? Dauert noch an.
Ein Jahr ist seit dieser Kleinen Anfrage vergangen, und die Bundesregierung prüft immer noch.
Jetzt im Ernst: Das Kabinett hat im November 2025 selbst beschlossen, das Innovationsfreiheitsgesetz gehöre zu den Maßnahmen, die ganz überwiegend bis Ende des zweiten Quartals 2026 verabschiedet werden. Das zweite Quartal, meine Damen und Herren, ist seit drei Monaten vorbei. Ein Gesetzentwurf hat dieses Haus bis heute nicht gesehen.
Beim Bauen zeigt sich dasselbe Bild. Im März hieß es im Ausschuss auf meine Frage zur Schnellbauinitiative: Die Länder berichten in drei Jahren, dann gibt es einen Austausch zu Best Practice. – Schnellbau heißt bei dieser Koalition offenbar: Man baut schnell einen Arbeitskreis. Währenddessen verfallen unsere Hochschulen und Universitäten, die entscheidend sind für unsere Zukunftsfähigkeit.
Und in drei Monaten ist wieder Dezember. Dann bricht an Forschungseinrichtungen wieder das Dezemberfieber aus, weil Geld sonst verfällt. Zum Jährlichkeitsprinzip hat die Bundesregierung bis heute nichts vorgelegt.
Unsere grüne Modernisierungsagenda liegt seit Februar auf dem Tisch. Die müssen Sie nicht einmal prüfen. Das haben wir schon für Sie gemacht.
Und weil wir wissen wollten, ob die jetzt geplante Änderung wirkt, haben wir eine Evaluation beantragt. Die Koalition hat gestern abgelehnt. Eine Regierung, die sonst ja alles gerne prüft,
will ausgerechnet den eigenen Erfolg nicht prüfen lassen. Das sagt eigentlich alles.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen heute zu, weil dieser Schritt richtig ist. Aber ein Schritt ist noch keine Offensive.
Prüfen Sie nicht länger, liefern Sie, und lassen Sie unsere Forschenden endlich wieder forschen und nicht in Aktenbergen versinken.
Vielen Dank.
Relationen
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