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Entscheidungsprozesse im Auswärtigen Amt bei der Förderung von Islamic Relief Deutschland e.V. (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7057) (Antwort zu Drs. 21/7525)

dip / drucksache 24.08.2026 · WP 21 · 21/7704 · Antwort · Original ↗

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Entscheidungsprozesse im Auswärtigen Amt bei der Förderung von Islamic Relief Deutschland e.V. (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7057) (Antwort zu Drs. 21/7525) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7704 21. Wahlperiode 24.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Stefan Keuter, Heinrich Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7525 – Entscheidungsprozesse im Auswärtigen Amt bei der Förderung von Islamic Relief Deutschland e. V. (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7057) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesrechnungshof hat die Förderung von Islamic Relief Deutschland (IRD) durch das Auswärtige Amt in zwei Prüfberichten kritisiert (vgl. www.w elt.de/politik/deutschland/plus6a0eccdef0f7eb608db79082/rechnungshof-rueg t-auswaertiges-amt-fuer-foerderung-muslimischer-hilfsorganisation.html, zuletzt aufgerufen am: 17. Juli 2026). Im ersten Prüfbericht wird darauf hingewiesen, das Auswärtige Amt „vermag nicht zu erklären, auf welcher Grundlage es zu der Einschätzung gelangt war, Islamic Relief habe als humanitäre Nichtregierungsorganisation einen guten Ruf“ (ebd.). Im zweiten Prüfbericht wird der Bundesrechnungshof noch deutlicher: „Ihre stereotyp gegebenen Zusicherungen, alles Erforderliche sei getan, nur halt nicht dokumentiert worden, werden, je häufiger vorgetragen, desto weniger glaubwürdig“ (ebd.). Trotz sicherheitsbehördlicher Hinweise wurde eine Förderentscheidung getroffen. Bereits seit mehreren Jahren gab es Erkenntnisse zu Verbindungen des Internationalen Islamic Relief-Netzwerkes zur Muslimbruderschaft (vgl. www.bil d.de/politik/inland/rechnungshof-ruegt-auswaertiges-amt-wegen-islamisten-fo erderung-6a173519bd0d0e58e09d9dc6, zuletzt aufgerufen am: 20. Juli 2026). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7057 verweist die Bundesregierung mehrfach auf frühere Bundestagsdrucksachen. Sie beantwortet jedoch zentrale Fragen zum internen Entscheidungsprozess nicht. Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse an einer Aufklärung der behördlichen Entscheidungsabläufe. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die der Fragestellung zugrunde liegenden Projekte waren Gegenstand einer umfassenden Prüfung des Bundesrechnungshofes, dessen zwei abschließende Prüfmitteilungen vom 10. und 17. Dezember 2019 öffentlich zugänglich sind. Die dazugehörigen Akten stammen aus dem Zeitraum 2013 bis 2019. Sie sind nicht automatisiert abrufbar, sondern müssten händisch in umfassenden Akten- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. recherchen ermittelt werden. Dafür müssten Projektakten ausgewertet werden, die lediglich in Papierform vorliegen und teilweise aus dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und dem Bundesarchiv angefordert werden müssten. Dies würde eine Bürokraft mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund ist eine weitergehende Beantwortung eines Teils der Fragen nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar.  1. Welche Referate und Abteilungen des Auswärtigen Amts waren jeweils an den Förderentscheidungen zugunsten von IRD beteiligt? Grundsätzlich beteiligt das federführende humanitäre Fachreferat vor einer Förderung das zuständige Länderreferat sowie die jeweilige Auslandsvertretung im Hinblick auf außenpolitische Bedenken. Federführend zuständig für die Projekte war der damalige Arbeitsstab humanitäre Hilfe (VN05) sowie dessen Nachfolgereferate S05 und S09. Ferner wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Welche weiteren Bundesbehörden (z. B. nachgeordnete Behörden) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an den Förderentscheidungen beteiligt? Die Fragen 2 und 7 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung vom 9. Juli 2026 zu Frage 3 der Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/7057) wird verwiesen.  3. Welche Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) oder anderer Sicherheitsbehörden zu IRD oder dem internationalen Islamic-Relief-Netzwerk lagen zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidungen vor?  4. Wurden im Zuge der Prüfung der Förderwürdigkeit von Islamic Relief Deutschland Informationen mit Partnerdiensten ausländischer Staaten ausgetauscht, und wenn ja, mit welchen Staaten bzw. mit welchen von deren Diensten erfolgte dieser Austausch, und was war das jeweilige Ergebnis dieser Konsultationen?  5. Welche konkreten Empfehlungen gaben diese Sicherheitsbehörden im Rahmen der Konsultationen gegebenenfalls jeweils ab? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. November 2020 zu Frage 1 der Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksachennummer 19/24269) sowie die Antwort der Bundesregierung vom 15. April 2019 zu Frage 49 (Bundestagsdrucksachennummer 19/9415) wird verwiesen.  6. Welche Stelle bzw. welche Amtsträger trafen letztendlich die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel, und mit welcher fachlichen Begründung geschah dies? Bezüglich der fachlichen Begründung und Eignung des Zuwendungsempfängers wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung vom 9. Juli 2026 der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/7057) verwiesen. Des Weiteren auf die Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. Juni 2026 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Lamya Kaddor, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksachennummer 21/6244, Nr. 41, S. 25 bis 26). Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  7. Welche weiteren Bundesministerien (nebst zugehörigen Abteilungen bzw. Referaten) wurden neben dem Auswärtigen Amt an den Förderentscheidungen beteiligt? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.  8. Welche schriftlichen Risikoabwägungen (z. B. bezüglich politischer Risiken oder der Mittelverwendung) wurden vor den Bewilligungen erstellt, und was besagten diese (bitte ausführen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.  9. Welche Kriterien führten dazu, dass trotz vorliegender Hinweise auf islamistische Bezüge weiterhin positive Förderentscheidungen getroffen wurden? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 10. Welche Dokumentationspflichten galten zum jeweiligen Zeitpunkt der Förderentscheidung, und was beinhalteten die entsprechenden Dokumentationen (bitte ausführen)? Grundlage für Förderentscheidungen ist der sogenannte Antragsprüfungsvermerk gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV‑BHO, zu § 44 Absatz 1, 3.3. ff. Aktuelle und vergangene Fassungen können hier eingesehen werden: www.verwaltungsvorschriften-im-interne t.de/bsvwvbund_14032001_DokNr20110981762.htm). Bei der Antragsprüfung wurden keine Risiken festgestellt, die sich entscheidend auf die Förderungswürdigkeit ausgewirkt haben. Nach Abschluss wurden die Projekte einer vertieften Verwendungsnachweisprüfung unterzogen. Dabei wurden keine Hinweise auf eine nicht zweckmäßige Verwendung von Zuwendungsmitteln festgestellt. 11. Wurden infolge der Kritik des Bundesrechnungshofes interne Regelungen oder Prüfprozesse für die Vergabe von Fördermitteln geändert, und wenn ja, welche? Auf die Antwort der Bundesregierung vom 9. Juli 2026 zu Frage 7 der Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/7057) wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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