Bundesmittel für die Organisation "Islamic Relief Deutschland e. V." und mögliche Mittelabflüsse an islamistische bzw. terroristische Strukturen in Syrien
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Bundesmittel für die Organisation "Islamic Relief Deutschland e. V." und mögliche Mittelabflüsse an islamistische bzw. terroristische Strukturen in Syrien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6719
21. Wahlperiode 25.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Markus Frohnmaier, Stefan Keuter,
Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, René Springer,
Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Bundesmittel für die Organisation „Islamic Relief Deutschland e. V.“ und
mögliche Mittelabflüsse an islamistische bzw. terroristische Strukturen in Syrien
Wie die Presse berichtet, hat das Auswärtige Amt (AA) über Jahre hinweg
erhebliche Mittel an den Verein „Islamic Relief Deutschland e. V.“ (IRD)
vergeben, obwohl die Bundesregierung bereits 2017 über Verbindungen zwischen
dem IRD und der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (wichtige
Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft in Deutschland) berichtet hat.
Die Mutterorganisation „Islamic Relief Worldwide“ wurde bereits 2014 in
Israel als Terrororganisation eingestuft und verboten (vgl. www.bild.de/politik/i
nland/rechnungshof-ruegt-auswaertiges-amt-wegen-islamisten-foerderung-6a17
3519bd0d0e58e09d9dc6, zuletzt abgerufen am 2. Juni 2026). In den
Vereinigten Arabischen Emiraten ist „Islamic Relief Worldwide“ ebenfalls wegen des
Verdachtes der Terrorfinanzierung für die Hamas verboten (vgl. www.focus.de/
politik/deutschland/regierung-foerderte-unter-steinmeier-islamismusnahen-vere
in-mit-15-millionen-euro-und-verstiess-damit-gegen-eigenen-extremisten-erlas
s_5cd5c1bd-c160-47f0-9356-fbc8e5bd1d3c.html, zuletzt aufgerufen am 2. Juni
2026).
Es bestehen konkrete Hinweise, dass Gelder in Gebiete gelangt sein könnten,
die von dschihadistischen Gruppen wie der Al-Nusra-Front (heute HTS)
kontrolliert wurden. „Vor zehn Jahren herrschte aber in Nordsyrien die
jihadistische Al-Nusra-Front, eine Vorläuferorganisation der heutigen syrischen
Regierung. Es sei deshalb davon auszugehen, dass diese Islamisten «einen Teil dieser
Gelder eingetrieben haben könnten», sagt die Terrorismusexpertin Rebecca
Schönenbach der „NZZ“ [Neue Zürcher Zeitung]. Sie äußert den Verdacht
einer «indirekten Terrorfinanzierung» durch das Auswärtige Amt“ (www.nzz.c
h/deutschland/politik/foerdergelder-fuer-den-terror-bundesrechnungshof-
ruegtauswaertiges-amt-ld.10008527, zuletzt abgerufen am 2. Juni 2026).
Trotz mehrerer Prüfberichte und Warnungen sei die Förderung fortgesetzt
worden. Die Bundesregierung hielt jahrelang einen Prüfbericht des
Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2019 geheim, der erst nach erfolgreicher Klage durch
Seyran Ateş mit Schwärzungen herausgegeben wurde. Der
Bundesrechnungshof kritisiert zum einen eine mangelnde wirtschaftliche Prüfung der geförderten
Projekte. Zum anderen sehen die Prüfer kritisch, dass das Auswärtige Amt
gegen den Runderlass „AARES 55‑1“ (Titel: Verhinderung der
Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen) verstoßen hat.
„Das AA hat auch bei der Förderung des aktuellen Projekts von IRD trotz der
Hinweise des BND [Bundesnachrichtendienst] und damit entgegen seiner
eigenen Weisungslage die Eignung von IRD als Zuwendungsempfänger bejaht“
(www.focus.de/politik/deutschland/regierung-foerderte-unter-steinmeier-islami
smusnahen-verein-mit-15-millionen-euro-und-verstiess-damit-gegen-eigenen-e
xtremisten-erlass_5cd5c1bd-c160-47f0-9356-fbc8e5bd1d3c.html, zuletzt
abgerufen am 2. Juni 2026).
Die Fraktion der AfD hat sich auf Bundestagsdrucksache 19/23148 bereits mit
der Vergabe von deutschen Steuergeldern an IRD auseinandergesetzt. Ebenso
hat die damalige Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8306 IRD
thematisiert. Doch eine Presseberichterstattung über die Vorgänge erfolgt nach
Wahrnehmung der Fragesteller erst seit Mai 2026. Die Fragesteller haben daher
ein Interesse an Aufklärung über mögliche Fehlverwendung deutscher
Steuergelder. Des Weiteren besteht bei ihnen ein Interesse an einer Klärung, inwiefern
mit deutschen Steuergeldern indirekt islamistische Strukturen unterstützt
wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren die Gesamtzahlungen des Bundes, insbesondere des
Auswärtigen Amts, an den Verein „Islamic Relief Deutschland e. V.“ sowie an
mit ihm verbundene Organisationen in den Jahren von 2013 bis 2025 (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
2. Für welche konkreten Projekte in welchen syrischen Regionen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 1 erfragten Mittel verwendet,
und welche Partnerorganisationen vor Ort waren in die
Projektdurchführung eingebunden (bitte ausführen)?
3. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung über Verbindungen des
internationalen Islamic-Relief-Netzwerks bzw. von IRD zur Muslimbruderschaft
und deren ideologische Ableger (bitte ausführen)?
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um
sicherzustellen, dass die vergebenen Projektmittel nicht direkt oder indirekt
dschihadistischen Gruppen (z. B. Al‑Nusra-Front bzw. HTS) oder anderen
salafistisch-dschihadistischen Akteuren zugutekommen (bitte ausführen)?
5. Zu welchem Ergebnis kamen die internen Prüfungen der Bundesregierung
hinsichtlich der Frage, ob durch die Förderung von IRD eine indirekte
Finanzierung terroristischer Strukturen ermöglicht wurde?
6. Wurde das Auswärtige Amt über mögliche Mittelverwendungen in von
Extremisten kontrollierten Gebieten (z. B. Idlib) informiert?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und welche Konsequenzen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung daraus gezogen?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Warum wurde die Förderung des IRD trotz der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Warnungen und Berichte, unter anderem aus den
Jahren 2015, 2019 und 2020, fortgesetzt, und welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung aus den nun öffentlich gewordenen kritischen
Berichten des Bundesrechnungshofes (bitte ausführen)?
8. Plant die Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit IRD und verwandten
Organisationen zu beenden sowie bestehende Förderzusagen zu überprüfen
bzw. einzustellen, wenn nein, warum nicht?
9. In wie vielen weiteren Fällen hat das Auswärtige Amt in den vergangenen
zehn Jahren Gelder zur humanitären Hilfe an Organisationen genehmigt
und vergeben, die nachgewiesen Verbindungen zur Muslimbruderschaft
oder zu anderen islamistischen Netzwerken haben bzw. denen
Verbindungen zu diesen vorgeworfen werden (bitte nach Jahr und Empfänger
aufschlüsseln)?
Berlin, den 24. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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