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Bundesmittel für die Organisation "Islamic Relief Deutschland e. V." und mögliche Mittelabflüsse an islamistische bzw. terroristische Strukturen in Syrien

dip / drucksache 25.06.2026 · WP 21 · 21/6719 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Bundesmittel für die Organisation "Islamic Relief Deutschland e. V." und mögliche Mittelabflüsse an islamistische bzw. terroristische Strukturen in Syrien Deutscher Bundestag Drucksache 21/6719 21. Wahlperiode 25.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Markus Frohnmaier, Stefan Keuter, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, René Springer, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD Bundesmittel für die Organisation „Islamic Relief Deutschland e. V.“ und mögliche Mittelabflüsse an islamistische bzw. terroristische Strukturen in Syrien Wie die Presse berichtet, hat das Auswärtige Amt (AA) über Jahre hinweg erhebliche Mittel an den Verein „Islamic Relief Deutschland e. V.“ (IRD) vergeben, obwohl die Bundesregierung bereits 2017 über Verbindungen zwischen dem IRD und der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (wichtige Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft in Deutschland) berichtet hat. Die Mutterorganisation „Islamic Relief Worldwide“ wurde bereits 2014 in Israel als Terrororganisation eingestuft und verboten (vgl. www.bild.de/politik/i nland/rechnungshof-ruegt-auswaertiges-amt-wegen-islamisten-foerderung-6a17 3519bd0d0e58e09d9dc6, zuletzt abgerufen am 2. Juni 2026). In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist „Islamic Relief Worldwide“ ebenfalls wegen des Verdachtes der Terrorfinanzierung für die Hamas verboten (vgl. www.focus.de/ politik/deutschland/regierung-foerderte-unter-steinmeier-islamismusnahen-vere in-mit-15-millionen-euro-und-verstiess-damit-gegen-eigenen-extremisten-erlas s_5cd5c1bd-c160-47f0-9356-fbc8e5bd1d3c.html, zuletzt aufgerufen am 2. Juni 2026). Es bestehen konkrete Hinweise, dass Gelder in Gebiete gelangt sein könnten, die von dschihadistischen Gruppen wie der Al-Nusra-Front (heute HTS) kontrolliert wurden. „Vor zehn Jahren herrschte aber in Nordsyrien die jihadistische Al-Nusra-Front, eine Vorläuferorganisation der heutigen syrischen Regierung. Es sei deshalb davon auszugehen, dass diese Islamisten «einen Teil dieser Gelder eingetrieben haben könnten», sagt die Terrorismusexpertin Rebecca Schönenbach der „NZZ“ [Neue Zürcher Zeitung]. Sie äußert den Verdacht einer «indirekten Terrorfinanzierung» durch das Auswärtige Amt“ (www.nzz.c h/deutschland/politik/foerdergelder-fuer-den-terror-bundesrechnungshof- ruegtauswaertiges-amt-ld.10008527, zuletzt abgerufen am 2. Juni 2026). Trotz mehrerer Prüfberichte und Warnungen sei die Förderung fortgesetzt worden. Die Bundesregierung hielt jahrelang einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2019 geheim, der erst nach erfolgreicher Klage durch Seyran Ateş mit Schwärzungen herausgegeben wurde. Der Bundesrechnungshof kritisiert zum einen eine mangelnde wirtschaftliche Prüfung der geförderten Projekte. Zum anderen sehen die Prüfer kritisch, dass das Auswärtige Amt gegen den Runderlass „AARES 55‑1“ (Titel: Verhinderung der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen) verstoßen hat. „Das AA hat auch bei der Förderung des aktuellen Projekts von IRD trotz der Hinweise des BND [Bundesnachrichtendienst] und damit entgegen seiner eigenen Weisungslage die Eignung von IRD als Zuwendungsempfänger bejaht“ (www.focus.de/politik/deutschland/regierung-foerderte-unter-steinmeier-islami smusnahen-verein-mit-15-millionen-euro-und-verstiess-damit-gegen-eigenen-e xtremisten-erlass_5cd5c1bd-c160-47f0-9356-fbc8e5bd1d3c.html, zuletzt abgerufen am 2. Juni 2026). Die Fraktion der AfD hat sich auf Bundestagsdrucksache 19/23148 bereits mit der Vergabe von deutschen Steuergeldern an IRD auseinandergesetzt. Ebenso hat die damalige Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8306 IRD thematisiert. Doch eine Presseberichterstattung über die Vorgänge erfolgt nach Wahrnehmung der Fragesteller erst seit Mai 2026. Die Fragesteller haben daher ein Interesse an Aufklärung über mögliche Fehlverwendung deutscher Steuergelder. Des Weiteren besteht bei ihnen ein Interesse an einer Klärung, inwiefern mit deutschen Steuergeldern indirekt islamistische Strukturen unterstützt wurden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hoch waren die Gesamtzahlungen des Bundes, insbesondere des Auswärtigen Amts, an den Verein „Islamic Relief Deutschland e. V.“ sowie an mit ihm verbundene Organisationen in den Jahren von 2013 bis 2025 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Für welche konkreten Projekte in welchen syrischen Regionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 1 erfragten Mittel verwendet, und welche Partnerorganisationen vor Ort waren in die Projektdurchführung eingebunden (bitte ausführen)? 3. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung über Verbindungen des internationalen Islamic-Relief-Netzwerks bzw. von IRD zur Muslimbruderschaft und deren ideologische Ableger (bitte ausführen)? 4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um sicherzustellen, dass die vergebenen Projektmittel nicht direkt oder indirekt dschihadistischen Gruppen (z. B. Al‑Nusra-Front bzw. HTS) oder anderen salafistisch-dschihadistischen Akteuren zugutekommen (bitte ausführen)? 5. Zu welchem Ergebnis kamen die internen Prüfungen der Bundesregierung hinsichtlich der Frage, ob durch die Förderung von IRD eine indirekte Finanzierung terroristischer Strukturen ermöglicht wurde? 6. Wurde das Auswärtige Amt über mögliche Mittelverwendungen in von Extremisten kontrollierten Gebieten (z. B. Idlib) informiert? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und welche Konsequenzen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung daraus gezogen? b) Wenn nein, warum nicht? 7. Warum wurde die Förderung des IRD trotz der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Warnungen und Berichte, unter anderem aus den Jahren 2015, 2019 und 2020, fortgesetzt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den nun öffentlich gewordenen kritischen Berichten des Bundesrechnungshofes (bitte ausführen)? 8. Plant die Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit IRD und verwandten Organisationen zu beenden sowie bestehende Förderzusagen zu überprüfen bzw. einzustellen, wenn nein, warum nicht? 9. In wie vielen weiteren Fällen hat das Auswärtige Amt in den vergangenen zehn Jahren Gelder zur humanitären Hilfe an Organisationen genehmigt und vergeben, die nachgewiesen Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder zu anderen islamistischen Netzwerken haben bzw. denen Verbindungen zu diesen vorgeworfen werden (bitte nach Jahr und Empfänger aufschlüsseln)? Berlin, den 24. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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