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Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes in Bezug auf die Förderung von Islamic Relief Deutschland durch das Auswärtige Amt (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7057) (Antwort zu Drs. 21/7574)

dip / drucksache 17.09.2026 · WP 21 · 21/8057 · Antwort · Original ↗

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Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes in Bezug auf die Förderung von Islamic Relief Deutschland durch das Auswärtige Amt (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7057) (Antwort zu Drs. 21/7574) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8057 21. Wahlperiode 17.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Stefan Keuter, Heinrich Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7574 – Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes in Bezug auf die Förderung von Islamic Relief Deutschland durch das Auswärtige Amt (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7057) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7057, dass sie die Kritik des Bundesrechnungshofes geprüft und ihre Förderpraxis weiterentwickelt habe. Welche konkreten organisatorischen Konsequenzen daraus gezogen wurden, bleibt jedoch offen. Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse an einer Aufklärung über die Lehren aus der Kritik des Bundesrechnungshofes sowie über die vorgenommenen Maßnahmen zur Anpassung der Förderpraxis im Auswärtigen Amt. Sollten einzelne Angaben aus Geheimhaltungsgründen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden können, wird um eine Beantwortung in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages gebeten.  1. Welche einzelnen Beanstandungen in den Berichten des Bundesrechnungshofes wurden seitens der Bundesregierung als berechtigt anerkannt, und warum? Das Auswärtige Amt (AA) hat gegenüber dem Bundesrechnungshof eingeräumt, dass es im Zeitraum von 2013 bis 2019 vereinzelt Versäumnisse bei der lückenlosen Dokumentation und Aktenführung gegeben hat. Ferner wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachennummer 21/7057 verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Welche Beanstandungen teilte die Bundesregierung ausdrücklich nicht, und warum nicht?  3. Welche internen Dienstvereinbarungen, Leitfäden oder sonstigen verwaltungsinternen Weisungen (insbesondere zur Anpassung des Runderlasses AARES 55‑1) wurden seit Kenntnis der Berichte des Bundesrechnungshofes durch die Bundesregierung geändert oder neu erlassen, um die Vergabe von Fördermitteln abzusichern? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Seit 2020 wurde die Geschäftspartnerprüfung in der humanitären Hilfe, der sogenannte Qualitätsprofilprozess, kontinuierlich weiterentwickelt und in der Richtlinie des Auswärtigen Amts für die Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland vom 17. Dezember 2025 verankert (abrufbar unter: www.auswaertiges-amt.de/de/2666512-2666512). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden seitdem nochmals verstärkt in Form von regelmäßigen Fortbildungen, in ihren Arbeitseinheiten und im Intranet auf die Pflicht zu einer lückenlosen und nachvollziehbaren Aktenführung hingewiesen. Das AA hat die damalige Weisungslage, wie sie im genannten RES 55-1 in der damals gültigen Fassung niedergelegt war, eingehalten. Es teilt die diesbezügliche Beanstandung des Bundesrechnungshofs nicht. RES 55‑1 wurde zuletzt 2023 redaktionell überarbeitet. Die Änderung trat am 21. Juli 2023 in Kraft. Ferner wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachennummer 21/7057 verwiesen.  4. Wann traten diese Änderungen jeweils in Kraft (vgl. Frage 3)? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen.  5. Welche zusätzlichen Prüfpflichten bestehen heute gegenüber Zuwendungsempfängern? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachennummer 21/7057 wird verwiesen.  6. Welche spezifischen Indikatoren wurden seit Kenntnis der Prüfberichte in den Prüfkatalog für Zuwendungsempfänger neu aufgenommen, um Bezüge zu extremistischen Organisationen (insbesondere im Umfeld der Muslimbruderschaft) frühzeitig zu identifizieren?  7. Welche neuen Dokumentationspflichten bezüglich Projektförderungen bestehen seit Kenntnis der Berichte des Bundesrechnungshofes?  8. Welche neuen Kontrollinstrumente bezüglich Projektförderungen wurden seit Kenntnis der Prüfberichte des Bundesrechnungshofes eingeführt? Die Fragen 6 bis 8 werden zusammen beantwortet. Auf die Richtlinie des Auswärtigen Amts für die Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland vom 17. Dezember 2025 wird verwiesen. Diese gibt Anforderungen für die Zuwendungsempfänger vor. Darin enthalten sind Bestimmungen zu Risikoanalysen, Sicherheitskonzept und Maßnahmen zur Verhinderung der Finanzierung terroristischer Aktivitäten oder Vereinigungen.  9. Wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts hierzu nachgeschult (vgl. Frage 8)? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wann fanden diese Schulungen statt? c) Wenn nein, warum nicht? Die Frage 9 und 9a) bis 9c) werden zusammen beantwortet. Es finden regelmäßige mehrtägige Schulungen zum Zuwendungsrecht statt, die jeweils die aktuellste Rechtslage vermitteln. 10. Welche konkreten Schritte hat das Auswärtige Amt nach der Empfehlung des Bundesrechnungshofes bezüglich der Organisation „Islamic Relief Deutschland“ spezifisch unternommen, um eine etwaige Einflussnahme oder Fehlverwendung von Mitteln durch ideologisch nahestehende Strukturen auszuschließen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachennummer 21/7057 wird verwiesen. 11. Wie häufig wurden seit Kenntnis der Prüfberichte des Bundesrechnungshofes Förderanträge wegen extremistischer Risiken abgelehnt (bitte nach Jahr und konkretem Grund der Ablehnung auflisten)? 12. Wie häufig wurden seit Kenntnis der Prüfberichte des Bundesrechnungshofes Förderanträge wegen Sicherheitsbedenken abgelehnt (bitte nach Jahr und konkretem Grund der Ablehnung auflisten)? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung erhebt keine Statistik zu spezifischen Ablehnungsgründen von Förderanträgen. 13. Wie viele laufende Förderungen wurden aufgrund entsprechender Risiken beendet (bitte nach Jahr auflisten)? Die Förderung von Islamic Relief wurde eingestellt. Eine weitere Beantwortung der Frage kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beibringung der Informationen verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil des BVerfG vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die Daten liegen dem AA nicht in maschinell auswertbarer Form vor. Stattdessen müsste die gesamte Förderung des AA der letzten Jahre in Einzelakten durchsucht werden. Dies würde eine Bürokraft über mehrere Wochen vollständig beanspruchen. 14. Hat der Bundesrechnungshof die inzwischen eingeführten Maßnahmen bewertet? a) Wenn ja, wann, und liegt bereits ein Prüfbericht bzw. liegen bereits Prüfberichte vor? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 14, 14a) und 14b) werden zusammen beantwortet. Der Bundesrechnungshof (BRH) ist nach § 1 des Gesetzes über den Bundesrechnungshof als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Er agiert selbstständig und weisungsunabhängig. Das AA hat keine Kenntnis über etwaige BRH-interne Berichte. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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