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Entscheidungsprozesse im Auswärtigen Amt bei der Förderung von Islamic Relief Deutschland e.V. (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/7057)

dip / drucksache 10.08.2026 · WP 21 · 21/7525 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Entscheidungsprozesse im Auswärtigen Amt bei der Förderung von Islamic Relief Deutschland e.V. (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/7057) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7525 21. Wahlperiode 10.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Stefan Keuter, Heinrich Koch, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Martin Hess, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD Entscheidungsprozesse im Auswärtigen Amt bei der Förderung von Islamic Relief Deutschland e.V. (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7057) Der Bundesrechnungshof hat die Förderung von Islamic Relief Deutschland (IRD) durch das Auswärtige Amt in zwei Prüfberichten kritisiert (vgl. www.we lt.de/politik/deutschland/plus6a0eccdef0f7eb608db79082/rechnungshof-ruegt-a uswaertiges-amt-fuer-foerderung-muslimischer-hilfsorganisation.html, zuletzt aufgerufen am: 17. Juli 2026). Im ersten Prüfbericht wird darauf hingewiesen, das Auswärtige Amt „vermag nicht zu erklären, auf welcher Grundlage es zu der Einschätzung gelangt war, Islamic Relief habe als humanitäre Nichtregierungsorganisation einen guten Ruf“ (ebd.). Im zweiten Prüfbericht wird der Bundesrechnungshof noch deutlicher: „Ihre stereotyp gegebenen Zusicherungen, alles Erforderliche sei getan, nur halt nicht dokumentiert worden, werden, je häufiger vorgetragen, desto weniger glaubwürdig“ (ebd.). Trotz sicherheitsbehördlicher Hinweise wurde eine Förderentscheidung getroffen. Bereits seit mehreren Jahren gab es Erkenntnisse zu Verbindungen des Internationalen Islamic Relief-Netzwerkes zur Muslimbruderschaft (vgl. www.bild.de/politik/inlan d/rechnungshof-ruegt-auswaertiges-amt-wegen-islamisten-foerderung-6a17351 9bd0d0e58e09d9dc6, zuletzt aufgerufen am: 20. Juli 2026). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7057 verweist die Bundesregierung mehrfach auf frühere Bundestagsdrucksachen. Sie beantwortet jedoch zentrale Fragen zum internen Entscheidungsprozess nicht. Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse an einer Aufklärung der behördlichen Entscheidungsabläufe. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Referate und Abteilungen des Auswärtigen Amts waren jeweils an den Förderentscheidungen zugunsten von IRD beteiligt?  2. Welche weiteren Bundesbehörden (z. B. nachgeordnete Behörden) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an den Förderentscheidungen beteiligt?  3. Welche Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) oder anderer Sicherheitsbehörden zu IRD oder dem internationalen Islamic-Relief-Netzwerk lagen zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidungen vor?  4. Wurden im Zuge der Prüfung der Förderwürdigkeit von Islamic Relief Deutschland Informationen mit Partnerdiensten ausländischer Staaten ausgetauscht, und wenn ja, mit welchen Staaten bzw. mit welchen von deren Diensten erfolgte dieser Austausch, und was war das jeweilige Ergebnis dieser Konsultationen?  5. Welche konkreten Empfehlungen gaben diese Sicherheitsbehörden im Rahmen der Konsultationen gegebenenfalls jeweils ab?  6. Welche Stelle bzw. welche Amtsträger trafen letztendlich die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel, und mit welcher fachlichen Begründung geschah dies?  7. Welche weiteren Bundesministerien (nebst zugehörigen Abteilungen bzw. Referaten) wurden neben dem Auswärtigen Amt an den Förderentscheidungen beteiligt?  8. Welche schriftlichen Risikoabwägungen (z. B. bezüglich politischer Risiken oder der Mittelverwendung) wurden vor den Bewilligungen erstellt, und was besagten diese (bitte ausführen)?  9. Welche Kriterien führten dazu, dass trotz vorliegender Hinweise auf islamistische Bezüge weiterhin positive Förderentscheidungen getroffen wurden? 10. Welche Dokumentationspflichten galten zum jeweiligen Zeitpunkt der Förderentscheidung, und was beinhalteten die entsprechenden Dokumentationen (bitte ausführen)? 11. Wurden infolge der Kritik des Bundesrechnungshofes interne Regelungen oder Prüfprozesse für die Vergabe von Fördermitteln geändert, und wenn ja, welche? Berlin, den 6. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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