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Bundesmittel für die Organisation "Islamic Relief Deutschland e. V." und mögliche Mittelabflüsse an islamistische bzw. terroristische Strukturen in Syrien (Antwort zu Drs. 21/6719)

dip / drucksache 09.07.2026 · WP 21 · 21/7057 · Antwort · Original ↗

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Bundesmittel für die Organisation "Islamic Relief Deutschland e. V." und mögliche Mittelabflüsse an islamistische bzw. terroristische Strukturen in Syrien (Antwort zu Drs. 21/6719) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7057 21. Wahlperiode 09.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Markus Frohnmaier, Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6719 – Bundesmittel für die Organisation „Islamic Relief Deutschland e. V.“ und mögliche Mittelabflüsse an islamistische bzw. terroristische Strukturen in Syrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie die Presse berichtet, hat das Auswärtige Amt (AA) über Jahre hinweg erhebliche Mittel an den Verein „Islamic Relief Deutschland e. V.“ (IRD) vergeben, obwohl die Bundesregierung bereits 2017 über Verbindungen zwischen dem IRD und der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (wichtige Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft in Deutschland) berichtet hat. Die Mutterorganisation „Islamic Relief Worldwide“ wurde bereits 2014 in Israel als Terrororganisation eingestuft und verboten (vgl. www.bild.de/politi k/inland/rechnungshof-ruegt-auswaertiges-amt-wegen-islamisten-foerderung- 6a173519bd0d0e58e09d9dc6, zuletzt abgerufen am 2. Juni 2026). In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist „Islamic Relief Worldwide“ ebenfalls wegen des Verdachtes der Terrorfinanzierung für die Hamas verboten (vgl. www.focu s.de/politik/deutschland/regierung-foerderte-unter-steinmeier-islamismusnahe n-verein-mit-15-millionen-euro-und-verstiess-damit-gegen-eigenen-extremiste n-erlass_5cd5c1bd-c160-47f0-9356-fbc8e5bd1d3c.html, zuletzt aufgerufen am 2. Juni 2026). Es bestehen konkrete Hinweise, dass Gelder in Gebiete gelangt sein könnten, die von dschihadistischen Gruppen wie der Al-Nusra-Front (heute HTS) kontrolliert wurden. „Vor zehn Jahren herrschte aber in Nordsyrien die jihadistische Al-Nusra-Front, eine Vorläuferorganisation der heutigen syrischen Regierung. Es sei deshalb davon auszugehen, dass diese Islamisten «einen Teil dieser Gelder eingetrieben haben könnten», sagt die Terrorismusexpertin Rebecca Schönenbach der „NZZ“ [Neue Zürcher Zeitung]. Sie äußert den Verdacht einer «indirekten Terrorfinanzierung» durch das Auswärtige Amt“ (www.nzz. ch/deutschland/politik/foerdergelder-fuer-den-terror-bundesrechnungshof-rueg t-auswaertiges-amt-ld.10008527, zuletzt abgerufen am 2. Juni 2026). Trotz mehrerer Prüfberichte und Warnungen sei die Förderung fortgesetzt worden. Die Bundesregierung hielt jahrelang einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2019 geheim, der erst nach erfolgreicher Klage durch Seyran Ateş mit Schwärzungen herausgegeben wurde. Der Bundesrechnungshof kritisiert zum einen eine mangelnde wirtschaftliche Prüfung der geförderten Projekte. Zum anderen sehen die Prüfer kritisch, dass das Auswärtige Amt gegen den Runderlass „AARES 55‑1“ (Titel: Verhinderung der Inan- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. spruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen) verstoßen hat. „Das AA hat auch bei der Förderung des aktuellen Projekts von IRD trotz der Hinweise des BND [Bundesnachrichtendienst] und damit entgegen seiner eigenen Weisungslage die Eignung von IRD als Zuwendungsempfänger bejaht“ (www.focus.de/politik/deutschland/regierung-foerderte-unt er-steinmeier-islamismusnahen-verein-mit-15-millionen-euro-und-verstiess-da mit-gegen-eigenen-extremisten-erlass_5cd5c1bd-c160-47f0-9356-fbc8e5bd1d 3c.html, zuletzt abgerufen am 2. Juni 2026). Die Fraktion der AfD hat sich auf Bundestagsdrucksache 19/23148 bereits mit der Vergabe von deutschen Steuergeldern an IRD auseinandergesetzt. Ebenso hat die damalige Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8306 IRD thematisiert. Doch eine Presseberichterstattung über die Vorgänge erfolgt nach Wahrnehmung der Fragesteller erst seit Mai 2026. Die Fragesteller haben daher ein Interesse an Aufklärung über mögliche Fehlverwendung deutscher Steuergelder. Des Weiteren besteht bei ihnen ein Interesse an einer Klärung, inwiefern mit deutschen Steuergeldern indirekt islamistische Strukturen unterstützt wurden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die vom Auswärtigen Amt (AA) bis 2020 geförderten Projekte von Islamic Relief Deutschland in Syrien haben zur Bewältigung der humanitären Auswirkungen einer der größten humanitären Krisen der letzten Jahrzehnte beigetragen. Insgesamt wurden mindestens 2.453.843 hilfsbedürftige Personen erreicht. 60 Gesundheitseinrichtungen wurden mit Medikamenten, medizinischen Verbrauchsmaterialien und Geräten versorgt. 65 Krankenhäuser konnten ihren Betrieb aufrechterhalten und 1.350.784 Patienten behandeln. Darüber hinaus profitierten 6.855 Patienten mit Thalassämie von spezialisierter Versorgung in sechs unterstützten Zentren. Die Projekte umfassten auch die Bereitstellung kostenloser medizinischer Behandlungen für rund 700.979 Menschen in den Krankenhäusern Atmeh, Al-Dana und Talbisah sowie die Unterstützung von 175.000 Patienten mit Zugang zu Medikamenten und Behandlungen. 2.500 Patienten wurden in Dialysezentren mit kostenlosen Medikamenten versorgt und 134.000 Menschen über epidemische Krankheiten aufgeklärt. Die projektbezogene Förderung erfolgte nach umfänglichem Informationsaustausch mit dem Bundesministerium des Innern (BMI). Islamic Relief Deutschland verfügte im Förderzeitraum über ein sogenanntes „Framework Partnership Agreement“ mit der Generaldirektion für Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der Europäischen Union (DG ECHO). Dabei handelt es sich um eine Zertifizierung, die mit umfangreichen Prüfungen und Audits verbunden ist und von Gebern als Qualitätssiegel anerkannt wird. Im Vorfeld der Projektförderung wurden zur Bonitätsprüfung darüber hinaus die Satzung der Organisation, der Jahresbericht, sowie der Bericht des Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss 2011 herangezogen und ausgewertet. Das AA hat sich im Projektverlauf durch regelmäßige Gespräche, Zwischenberichte, Nachweise und Gespräche mit anderen Gebern davon überzeugt, dass der Zuwendungsempfänger in Syrien einen wesentlichen Beitrag zur Minderung des humanitären Leids leistet. Nach Abschluss wurden die Projekte einer vertieften Verwendungsnachweisprüfung unterzogen. Dabei wurden keine Hinweise für eine zweckwidrige Verwendung von Zuwendungsmitteln festgestellt. 1. Wie hoch waren die Gesamtzahlungen des Bundes, insbesondere des Auswärtigen Amts, an den Verein „Islamic Relief Deutschland e. V.“ sowie an mit ihm verbundene Organisationen in den Jahren von 2013 bis 2025 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Für den Zeitraum von 2013 bis 2020 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24269 verwiesen. Seitdem hat die Bundesregierung keine Projekte von Islamic Relief Deutschland gefördert. 2. Für welche konkreten Projekte in welchen syrischen Regionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 1 erfragten Mittel verwendet, und welche Partnerorganisationen vor Ort waren in die Projektdurchführung eingebunden (bitte ausführen)? Die in Frage 1 abgefragten Mittel zur Aufrechterhaltung der medizinischen Grundversorgung in Syrien wurden in Gebieten Nord- und Zentralsyriens umgesetzt, die schwer zugänglich waren und in denen ein hoher humanitärer Bedarf bestand. Dazu gehörten Aleppo Stadt und Provinz (Nord und Deir Hafer) sowie Idlib, Hama, Latakia, Homs. Ferner wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/24094 verwiesen. 3. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung über Verbindungen des internationalen Islamic-Relief-Netzwerks bzw. von IRD zur Muslimbruderschaft und deren ideologische Ableger (bitte ausführen)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten projektbezogenen Förderungen erfolgten nach umfänglichem Informationsaustausch mit dem BMI. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 50 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9415 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Nach Abschluss wurden die Projekte einer vertieften Verwendungsnachweisprüfung unterzogen. Dabei wurden keine Hinweise für eine zweckwidrige Verwendung von Zuwendungsmitteln festgestellt. Die Förderung stellte im Projektgebiet die einzige Möglichkeit dar, lebensrettende Gesundheitsversorgung für die von den bewaffneten Auseinandersetzungen betroffenen Menschen zu leisten. 4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenenfalls ergriffen, um sicherzustellen, dass die vergebenen Projektmittel nicht direkt oder indirekt dschihadistischen Gruppen (z. B. Al‑Nusra-Front bzw. HTS) oder anderen salafistisch-dschihadistischen Akteuren zugutekommen (bitte ausführen)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24269 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 5. Zu welchem Ergebnis kamen die internen Prüfungen der Bundesregierung hinsichtlich der Frage, ob durch die Förderung von IRD eine indirekte Finanzierung terroristischer Strukturen ermöglicht wurde? 6. Wurde das Auswärtige Amt über mögliche Mittelverwendungen in von Extremisten kontrollierten Gebieten (z. B. Idlib) informiert? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und welche Konsequenzen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung daraus gezogen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 bis 6b werden zusammen beantwortet. Die von der Bundesregierung geförderten Projekte wurden einer vertieften Verwendungsnachweisprüfung unterzogen. Das beinhaltet eine detaillierte Einzelprüfung mit Nachweisen, ob Zuwendungsmittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und rechtmäßig verwendet wurden. Dabei wurden keine Hinweise für eine zweckwidrige Verwendung von Zuwendungsmitteln festgestellt. 7. Warum wurde die Förderung des IRD trotz der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Warnungen und Berichte, unter anderem aus den Jahren 2015, 2019 und 2020, fortgesetzt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den nun öffentlich gewordenen kritischen Berichten des Bundesrechnungshofes (bitte ausführen)? Das AA hat die Prüfberichte des Bundesrechnungshofs von 2019 zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen Vorwürfe wurden geprüft und die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind in die Weiterentwicklung der projektbezogenen Zusammenarbeit mit Fördermittelempfängern eingeflossen. Allgemein sind die derzeitigen Anforderungen in der Zusammenarbeit mit Zuwendungsempfängern deutlich umfassender. Das betrifft unterschiedliche Bereiche, darunter die erweiterte Prüfung der Eignung und der Zuverlässigkeit eines Zuwendungsempfängers, die erweiterte Prüfung sanktionsrechtlicher Bestimmungen im Antragsverfahren sowie erweiterte Auflagen zur Sicherstellung zweckentsprechender Mittelverwendung. Dazu gehören ferner erweiterte Auflagen und Prüfpflichten, Verwendungsnachweisprüfungen und Erfolgskontrollen. 8. Plant die Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit IRD und verwandten Organisationen zu beenden sowie bestehende Förderzusagen zu überprüfen bzw. einzustellen, wenn nein, warum nicht? Seit 2020 hat die Bundesregierung gegenüber Islamic Relief Deutschland keine Förderzusagen getätigt oder Projekte von Islamic Relief Deutschland gefördert. 9. In wie vielen weiteren Fällen hat das Auswärtige Amt in den vergangenen zehn Jahren Gelder zur humanitären Hilfe an Organisationen genehmigt und vergeben, die nachgewiesen Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder zu anderen islamistischen Netzwerken haben bzw. denen Verbindungen zu diesen vorgeworfen werden (bitte nach Jahr und Empfänger aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5840 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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