Bundesmittel für die Organisation "Islamic Relief Deutschland e. V." und mögliche Mittelabflüsse an islamistische bzw. terroristische Strukturen in Syrien (Antwort zu Drs. 21/6719)
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Bundesmittel für die Organisation "Islamic Relief Deutschland e. V." und mögliche Mittelabflüsse an islamistische bzw. terroristische Strukturen in Syrien (Antwort zu Drs. 21/6719)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7057
21. Wahlperiode 09.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Markus Frohnmaier,
Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6719 –
Bundesmittel für die Organisation „Islamic Relief Deutschland e. V.“ und
mögliche Mittelabflüsse an islamistische bzw. terroristische Strukturen in Syrien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wie die Presse berichtet, hat das Auswärtige Amt (AA) über Jahre hinweg
erhebliche Mittel an den Verein „Islamic Relief Deutschland e. V.“ (IRD)
vergeben, obwohl die Bundesregierung bereits 2017 über Verbindungen zwischen
dem IRD und der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (wichtige
Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft in Deutschland) berichtet hat.
Die Mutterorganisation „Islamic Relief Worldwide“ wurde bereits 2014 in
Israel als Terrororganisation eingestuft und verboten (vgl. www.bild.de/politi
k/inland/rechnungshof-ruegt-auswaertiges-amt-wegen-islamisten-foerderung-
6a173519bd0d0e58e09d9dc6, zuletzt abgerufen am 2. Juni 2026). In den
Vereinigten Arabischen Emiraten ist „Islamic Relief Worldwide“ ebenfalls wegen
des Verdachtes der Terrorfinanzierung für die Hamas verboten (vgl. www.focu
s.de/politik/deutschland/regierung-foerderte-unter-steinmeier-islamismusnahe
n-verein-mit-15-millionen-euro-und-verstiess-damit-gegen-eigenen-extremiste
n-erlass_5cd5c1bd-c160-47f0-9356-fbc8e5bd1d3c.html, zuletzt aufgerufen
am 2. Juni 2026).
Es bestehen konkrete Hinweise, dass Gelder in Gebiete gelangt sein könnten,
die von dschihadistischen Gruppen wie der Al-Nusra-Front (heute HTS)
kontrolliert wurden. „Vor zehn Jahren herrschte aber in Nordsyrien die
jihadistische Al-Nusra-Front, eine Vorläuferorganisation der heutigen syrischen
Regierung. Es sei deshalb davon auszugehen, dass diese Islamisten «einen Teil
dieser Gelder eingetrieben haben könnten», sagt die Terrorismusexpertin Rebecca
Schönenbach der „NZZ“ [Neue Zürcher Zeitung]. Sie äußert den Verdacht
einer «indirekten Terrorfinanzierung» durch das Auswärtige Amt“ (www.nzz.
ch/deutschland/politik/foerdergelder-fuer-den-terror-bundesrechnungshof-rueg
t-auswaertiges-amt-ld.10008527, zuletzt abgerufen am 2. Juni 2026).
Trotz mehrerer Prüfberichte und Warnungen sei die Förderung fortgesetzt
worden. Die Bundesregierung hielt jahrelang einen Prüfbericht des
Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2019 geheim, der erst nach erfolgreicher Klage
durch Seyran Ateş mit Schwärzungen herausgegeben wurde. Der
Bundesrechnungshof kritisiert zum einen eine mangelnde wirtschaftliche Prüfung der
geförderten Projekte. Zum anderen sehen die Prüfer kritisch, dass das
Auswärtige Amt gegen den Runderlass „AARES 55‑1“ (Titel: Verhinderung der Inan-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
spruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen)
verstoßen hat. „Das AA hat auch bei der Förderung des aktuellen Projekts von
IRD trotz der Hinweise des BND [Bundesnachrichtendienst] und damit
entgegen seiner eigenen Weisungslage die Eignung von IRD als
Zuwendungsempfänger bejaht“ (www.focus.de/politik/deutschland/regierung-foerderte-unt
er-steinmeier-islamismusnahen-verein-mit-15-millionen-euro-und-verstiess-da
mit-gegen-eigenen-extremisten-erlass_5cd5c1bd-c160-47f0-9356-fbc8e5bd1d
3c.html, zuletzt abgerufen am 2. Juni 2026).
Die Fraktion der AfD hat sich auf Bundestagsdrucksache 19/23148 bereits mit
der Vergabe von deutschen Steuergeldern an IRD auseinandergesetzt. Ebenso
hat die damalige Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8306 IRD
thematisiert. Doch eine Presseberichterstattung über die Vorgänge erfolgt nach
Wahrnehmung der Fragesteller erst seit Mai 2026. Die Fragesteller haben
daher ein Interesse an Aufklärung über mögliche Fehlverwendung deutscher
Steuergelder. Des Weiteren besteht bei ihnen ein Interesse an einer Klärung,
inwiefern mit deutschen Steuergeldern indirekt islamistische Strukturen
unterstützt wurden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die vom Auswärtigen Amt (AA) bis 2020 geförderten Projekte von Islamic
Relief Deutschland in Syrien haben zur Bewältigung der humanitären
Auswirkungen einer der größten humanitären Krisen der letzten Jahrzehnte beigetragen.
Insgesamt wurden mindestens 2.453.843 hilfsbedürftige Personen erreicht.
60 Gesundheitseinrichtungen wurden mit Medikamenten, medizinischen
Verbrauchsmaterialien und Geräten versorgt. 65 Krankenhäuser konnten ihren
Betrieb aufrechterhalten und 1.350.784 Patienten behandeln. Darüber hinaus
profitierten 6.855 Patienten mit Thalassämie von spezialisierter Versorgung in
sechs unterstützten Zentren. Die Projekte umfassten auch die Bereitstellung
kostenloser medizinischer Behandlungen für rund 700.979 Menschen in den
Krankenhäusern Atmeh, Al-Dana und Talbisah sowie die Unterstützung von
175.000 Patienten mit Zugang zu Medikamenten und Behandlungen. 2.500
Patienten wurden in Dialysezentren mit kostenlosen Medikamenten versorgt und
134.000 Menschen über epidemische Krankheiten aufgeklärt.
Die projektbezogene Förderung erfolgte nach umfänglichem
Informationsaustausch mit dem Bundesministerium des Innern (BMI).
Islamic Relief Deutschland verfügte im Förderzeitraum über ein sogenanntes
„Framework Partnership Agreement“ mit der Generaldirektion für Humanitäre
Hilfe und Katastrophenschutz der Europäischen Union (DG ECHO). Dabei
handelt es sich um eine Zertifizierung, die mit umfangreichen Prüfungen und
Audits verbunden ist und von Gebern als Qualitätssiegel anerkannt wird. Im
Vorfeld der Projektförderung wurden zur Bonitätsprüfung darüber hinaus die
Satzung der Organisation, der Jahresbericht, sowie der Bericht des
Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss 2011 herangezogen und ausgewertet. Das AA
hat sich im Projektverlauf durch regelmäßige Gespräche, Zwischenberichte,
Nachweise und Gespräche mit anderen Gebern davon überzeugt, dass der
Zuwendungsempfänger in Syrien einen wesentlichen Beitrag zur Minderung des
humanitären Leids leistet. Nach Abschluss wurden die Projekte einer vertieften
Verwendungsnachweisprüfung unterzogen. Dabei wurden keine Hinweise für
eine zweckwidrige Verwendung von Zuwendungsmitteln festgestellt.
1. Wie hoch waren die Gesamtzahlungen des Bundes, insbesondere des
Auswärtigen Amts, an den Verein „Islamic Relief Deutschland e. V.“ sowie an
mit ihm verbundene Organisationen in den Jahren von 2013 bis 2025
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Für den Zeitraum von 2013 bis 2020 wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/24269 verwiesen. Seitdem hat die Bundesregierung keine Projekte
von Islamic Relief Deutschland gefördert.
2. Für welche konkreten Projekte in welchen syrischen Regionen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 1 erfragten Mittel
verwendet, und welche Partnerorganisationen vor Ort waren in die
Projektdurchführung eingebunden (bitte ausführen)?
Die in Frage 1 abgefragten Mittel zur Aufrechterhaltung der medizinischen
Grundversorgung in Syrien wurden in Gebieten Nord- und Zentralsyriens
umgesetzt, die schwer zugänglich waren und in denen ein hoher humanitärer
Bedarf bestand. Dazu gehörten Aleppo Stadt und Provinz (Nord und Deir Hafer)
sowie Idlib, Hama, Latakia, Homs. Ferner wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/24094 verwiesen.
3. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung über Verbindungen des
internationalen Islamic-Relief-Netzwerks bzw. von IRD zur
Muslimbruderschaft und deren ideologische Ableger (bitte ausführen)?
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten projektbezogenen Förderungen
erfolgten nach umfänglichem Informationsaustausch mit dem BMI. Auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 50 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9415 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen. Nach Abschluss wurden die Projekte einer vertieften
Verwendungsnachweisprüfung unterzogen. Dabei wurden keine Hinweise für
eine zweckwidrige Verwendung von Zuwendungsmitteln festgestellt. Die
Förderung stellte im Projektgebiet die einzige Möglichkeit dar, lebensrettende
Gesundheitsversorgung für die von den bewaffneten Auseinandersetzungen
betroffenen Menschen zu leisten.
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenenfalls ergriffen, um
sicherzustellen, dass die vergebenen Projektmittel nicht direkt oder
indirekt dschihadistischen Gruppen (z. B. Al‑Nusra-Front bzw. HTS) oder
anderen salafistisch-dschihadistischen Akteuren zugutekommen (bitte
ausführen)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24269 und die Vorbemerkung
der Bundesregierung wird verwiesen.
5. Zu welchem Ergebnis kamen die internen Prüfungen der Bundesregierung
hinsichtlich der Frage, ob durch die Förderung von IRD eine indirekte
Finanzierung terroristischer Strukturen ermöglicht wurde?
6. Wurde das Auswärtige Amt über mögliche Mittelverwendungen in von
Extremisten kontrollierten Gebieten (z. B. Idlib) informiert?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und welche Konsequenzen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung daraus gezogen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 6b werden zusammen beantwortet.
Die von der Bundesregierung geförderten Projekte wurden einer vertieften
Verwendungsnachweisprüfung unterzogen. Das beinhaltet eine detaillierte
Einzelprüfung mit Nachweisen, ob Zuwendungsmittel zweckentsprechend,
wirtschaftlich und rechtmäßig verwendet wurden. Dabei wurden keine Hinweise
für eine zweckwidrige Verwendung von Zuwendungsmitteln festgestellt.
7. Warum wurde die Förderung des IRD trotz der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Warnungen und Berichte, unter anderem aus den
Jahren 2015, 2019 und 2020, fortgesetzt, und welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung aus den nun öffentlich gewordenen kritischen
Berichten des Bundesrechnungshofes (bitte ausführen)?
Das AA hat die Prüfberichte des Bundesrechnungshofs von 2019 zur Kenntnis
genommen. Die darin enthaltenen Vorwürfe wurden geprüft und die daraus
gewonnenen Erkenntnisse sind in die Weiterentwicklung der projektbezogenen
Zusammenarbeit mit Fördermittelempfängern eingeflossen.
Allgemein sind die derzeitigen Anforderungen in der Zusammenarbeit mit
Zuwendungsempfängern deutlich umfassender. Das betrifft unterschiedliche
Bereiche, darunter die erweiterte Prüfung der Eignung und der Zuverlässigkeit
eines Zuwendungsempfängers, die erweiterte Prüfung sanktionsrechtlicher
Bestimmungen im Antragsverfahren sowie erweiterte Auflagen zur Sicherstellung
zweckentsprechender Mittelverwendung. Dazu gehören ferner erweiterte
Auflagen und Prüfpflichten, Verwendungsnachweisprüfungen und
Erfolgskontrollen.
8. Plant die Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit IRD und verwandten
Organisationen zu beenden sowie bestehende Förderzusagen zu
überprüfen bzw. einzustellen, wenn nein, warum nicht?
Seit 2020 hat die Bundesregierung gegenüber Islamic Relief Deutschland keine
Förderzusagen getätigt oder Projekte von Islamic Relief Deutschland gefördert.
9. In wie vielen weiteren Fällen hat das Auswärtige Amt in den vergangenen
zehn Jahren Gelder zur humanitären Hilfe an Organisationen genehmigt
und vergeben, die nachgewiesen Verbindungen zur Muslimbruderschaft
oder zu anderen islamistischen Netzwerken haben bzw. denen
Verbindungen zu diesen vorgeworfen werden (bitte nach Jahr und Empfänger
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5840 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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