Lage der christlichen Minderheit in Somalia und die anhaltende Existenzbedrohung durch dschihadistischen Terror und gesellschaftliche Verfolgung
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Lage der christlichen Minderheit in Somalia und die anhaltende Existenzbedrohung durch dschihadistischen Terror und gesellschaftliche Verfolgung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7456
21. Wahlperiode 03.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Rainer Rothfuss und der Fraktion der AfD
Lage der christlichen Minderheit in Somalia und die anhaltende
Existenzbedrohung durch dschihadistischen Terror und gesellschaftliche
Verfolgung
Somalia befindet sich seit Jahrzehnten in einem Zustand fragiler Staatlichkeit,
geprägt von bewaffneten Konflikten, politischer Instabilität und einer
verheerenden humanitären Krise. Neben den verfeindeten politischen Akteuren
kontrolliert die dschihadistische Terrororganisation al‑Shabaab weiterhin weite
Teile des zentralen und südlichen Somalia und verübt regelmäßig verheerende
Anschläge (www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/somaliasicherheit-20
3132). In diesem instabilen Umfeld ist die Lage für religiöse Minderheiten,
insbesondere für die verschwindend kleine christliche Minderheit, nach
Auffassung der Fragesteller von einer extremen, existenziellen Bedrohung geprägt.
Die somalische Bevölkerung ist fast ausnahmslos sunnitisch-muslimisch
(circa 99 Prozent). Genaue Zahlen über die christliche Minderheit existieren
nicht; Schätzungen gehen von lediglich einigen Hundert bis maximal wenigen
Tausend Christen aus, die ihren Glauben unter ständiger Lebensgefahr im
Verborgenen praktizieren müssen. Nach dem aktuellen „Weltverfolgungsindex
2026“ des christlichen Hilfswerks Open Doors belegt Somalia im globalen
Negativranking der Christenverfolgung den zweiten Platz (direkt hinter
Nordkorea) mit einer extremen Wertung von 94 von 100 Punkten. Diese Einstufung ist
seit Jahren konstant hoch und verdeutlicht in den Augen der Fragesteller das
dauerhaft lebensgefährliche Umfeld für Christen in diesem Land (www.opendo
ors.de/christenverfolgung und www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfo
lgungsindex/laenderprofile/somalia).
Die rechtliche Situation für Religionsminderheiten ist bereits auf
verfassungsmäßiger Ebene stark eingeschränkt. Die provisorische Bundesverfassung
Somalias (Provisional Federal Constitution) deklariert den Islam als
Staatsreligion, verbietet die Verbreitung jeder anderen Religion und schreibt vor, dass kein
Gesetz erlassen werden darf, das den allgemeinen Grundsätzen der Scharia
widerspricht. Zudem ist das Amt des Staatspräsidenten laut Verfassung
(Artikel 88a) ausschließlich Muslimen vorbehalten. Zwar verbietet die Verfassung
nominell die Diskriminierung aufgrund der Religion, doch schützt sie in der
Praxis weder das Recht auf Konversion noch die Religionsausübung von
Nichtmuslimen. In den quasi-autonomen Regionen Somaliland und Puntland
verbieten die dortigen Verfassungen den Übertritt vom Islam zu einer anderen
Religion (Apostasie) sogar explizit und sehen strenge strafrechtliche Konsequenzen
vor (vgl. EUAA (European Union Agency for Asylum), Country Guidance:
Somalia, Oktober 2025).
Die größte unmittelbare Gefahr für Christen geht von der Terrorgruppe al-
Shabaab aus. Al‑Shabaab setzt in den von ihr kontrollierten Gebieten eine
extremistische Interpretation der Scharia gewaltsam durch. Personen, die
verdächtigt werden, christliche Konvertiten zu sein, werden von den Terroristen
systematisch aufgespürt, gefoltert und bei bloßem Verdacht hingerichtet. Die
Terrororganisation deklariert Christen als „Feinde des Islam“ (www.opendoors.de/chr
istenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/somalia).
Über die terroristische Bedrohung hinaus sind Christen in Somalia einer
extremen gesellschaftlichen und familiären Verfolgung ausgesetzt. Konversion gilt
in der traditionell-konservativen, clanbasierten somalischen Gesellschaft als
schwerer Verrat an der Familie und der Gemeinschaft. Clanführer, Älteste und
Familienmitglieder überwachen Verdächtige engmaschig. Wird die Konversion
eines Familienmitglieds bekannt, drohen den Betroffenen körperliche Gewalt,
Entführung, Zwangsheirat oder die Ermordung im Rahmen sogenannter
Ehrenmorde, um die vermeintliche Schande vom Clan abzuwenden (vgl. EUAA,
Country Guidance: Somalia, Oktober 2025 und USCIRF (United States
Commission on International Religious Freedom) Annual Report 2026, Somalia
Chapter).
Auch die United States Commission on International Religious Freedom (US-
CIRF) stellt in ihren Berichten regelmäßig schwerwiegende Verletzungen der
Religionsfreiheit fest. Da die international anerkannte somalische
Bundesregierung (FGS) kaum über die Kapazitäten oder den politischen Willen verfügt, den
Schutz religiöser Minderheiten rechtlich oder physisch durchzusetzen, bleibt
die Situation für Christen im Land katastrophal (vgl. USCIRF Annual Report
2026, Somalia Chapter).
Vor dem Hintergrund dieser andauernden, existenziellen Bedrohungslage für
die christliche Minderheit in Somalia ist für die Fragesteller unklar, inwieweit
die Bundesregierung diese Missstände im Rahmen ihrer bilateralen
Beziehungen und der Entwicklungszusammenarbeit thematisiert und welche
Erkenntnisse sie über die tatsächliche Lage der Betroffenen besitzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die aktuelle Lage der
christlichen Minderheit in Somalia vor, und wenn ja, welche?
2. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen in
Somalia von Gewalt, Vertreibung, gezielten Entführungen oder Tötungen
betroffen, insbesondere durch Handlungen von al-Shabaab sowie durch
clanbasierte und familiäre Akteure?
3. Welche Erkenntnisse oder Berichte liegen der Bundesregierung
gegebenenfalls zu Angriffen auf (Untergrund-)Kirchen, geheime christliche
Versammlungsorte, Symbole oder im Verborgenen agierende Geistliche in
Somalia vor?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über
Einschränkungen der Religionsfreiheit in den von der somalischen
Bundesregierung (FGS) direkt kontrollierten Gebieten sowie über die rechtliche
Praxis bei der Verfolgung von Apostasie (Abkehr vom Islam)?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über
Einschränkungen der Religionsfreiheit und die systematische Verfolgung von
Christen in den von der Terrororganisation al-Shabaab kontrollierten
Gebieten?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Lage von Christen und Einschränkungen der Religionsfreiheit in den
Regionen Somaliland und Puntland, insbesondere im Hinblick auf deren
verfassungsrechtliche Verbote von Konversionen?
7. Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Hinweise auf
Zwangsbekehrungen zum Islam (insbesondere von Frauen aus christlichen
Minderheitsstrukturen), Zwangsheiraten oder andere Formen der
religiösen Nötigung in Somalia vor?
8. Welche internationalen Berichte (z. B. von UN, USCIRF, Open Doors
oder anderen Organisationen) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls
zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten in Somalia heran?
9. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu der
Einstufung Somalias auf Platz zwei des Weltverfolgungsindex 2026 von
Open Doors, und wenn ja, wie lautet diese?
10. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung
gegebenenfalls im Rahmen ihrer Außen- und Entwicklungspolitik gegenüber der
somalischen Bundesregierung, um auf die Einhaltung universeller
Menschenrechte, insbesondere der Religions- und Glaubensfreiheit,
hinzuwirken?
11. Welche humanitären Hilfsmaßnahmen oder Programme der
Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung kommen derzeit der
somalischen Bevölkerung zugute, und inwieweit wird dabei die gegebenenfalls
extreme Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten bei der Vergabe von
Mitteln berücksichtigt?
12. Wurden in Zusammenhang mit den Fragen 10 und 11 nach Kenntnis der
Bundesregierung jemals Mittel der Entwicklungszusammenarbeit
aufgrund von Verstößen gegen die Religionsfreiheit in Somalia gekürzt oder
zurückgehalten?
13. In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen
internationaler Organisationen (z. B. Vereinte Nationen, Europäische Union)
gegebenenfalls für den Schutz religiöser Minderheiten in Somalia,
insbesondere im Kontext von EU-Missionen wie EUCAP (European Union Capacity
Building Mission) Somalia oder EUTM (European Union Training
Mission) Somalia?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
Fluchtbewegungen von Christen aus Somalia in Nachbarstaaten (wie
Kenia, Äthiopien oder Dschibuti) vor, und wie stellt sich nach Kenntnis
der Bundesregierung deren Sicherheitslage beispielsweise in großen
Flüchtlingslagern wie Dadaab dar?
15. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung gegebenenfalls Programme
zum Schutz von Flüchtlingen aus religiösen Minderheiten, die aus
Somalia geflohen sind?
16. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die
Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse
Minderheiten in Somalia, die aufgrund der Sicherheitslage fast ausschließlich im
Verborgenen stattfinden, zu verbessern?
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Menschenhandel,
Zwangsarbeit oder sklavenähnliche Verhältnisse in Somalia vor, und inwieweit
sind christliche Konvertiten oder Angehörige marginalisierter
Minderheitsclans hiervon betroffen?
18. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu
a) der Anzahl der Asylbewerber aus Somalia in der Bundesrepublik
Deutschland seit 2017 (bitte nach Jahren aufschlüsseln),
b) der Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus Somalia seit 2017,
c) der Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus Somalia seit
2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln),
d) der statistischen Erfassung der Anzahl somalischer Asylbewerber seit
2017, die „religiöse Verfolgung“ als Fluchtgrund nannten (bitte nach
Jahren aufschlüsseln), und
e) der Rückführungsquote bzw. Abschiebungspraxis von Asylbewerbern
aus Somalia seit 2017 (bitte nach Jahren und (sofern erfasst)
Religionszugehörigkeit aufschlüsseln)?
Berlin, den 30. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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