Lage der christlichen Minderheit im Jemen im Kontext des langjährigen Bürgerkriegs und der dschihadistischen Bedrohung
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Lage der christlichen Minderheit im Jemen im Kontext des langjährigen Bürgerkriegs und der dschihadistischen Bedrohung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7796
21. Wahlperiode 01.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Heinrich Koch, Uwe
Schulz, Achim Köhler und der Fraktion der AfD
Lage der christlichen Minderheit im Jemen im Kontext des langjährigen
Bürgerkriegs und der dschihadistischen Bedrohung
Der Jemen befindet sich seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs Ende 2014 in
einer der schwersten humanitären und politischen Krisen der Gegenwart. Das
Land ist de facto tief gespalten: Während die Huthi-Bewegung (Ansar Allah)
weite Teile des Nordens einschließlich der Hauptstadt Sanaa kontrolliert, stehen
ihr die international anerkannte jemenitische Regierung und weitere Akteure,
darunter der Südliche Übergangsrat (STC), gegenüber. Gleichzeitig nutzen
dschihadistische Terrorgruppen wie al‑Qaida auf der Arabischen Halbinsel
(AQAP) und Ableger des sogenannten Islamischen Staates (IS) staatliche
Schwäche und lokale Sicherheitsvakuums aus (vgl. https://news.un.org/en/stor
y/2026/01/1166786).
In diesem hochentzündlichen Umfeld ist die Lage für religiöse Minderheiten,
insbesondere für die christliche Minderheit, von extremer Verfolgung und einer
existenziellen Bedrohung geprägt. Der Jemen ist fast vollständig islamisch
geprägt. Die christliche Minderheit – bestehend aus einheimischen Konvertiten
sowie einer schwindenden Zahl ausländischer Arbeitskräfte und Flüchtlinge
(u. a. aus Äthiopien und Eritrea) – umfasst Schätzungen zufolge nur noch
wenige tausend Personen. Nach dem aktuellen „Weltverfolgungsindex 2026“ des
überkonfessionellen Hilfswerks Open Doors belegt der Jemen den dritten Platz
unter den Ländern, in denen Christen der stärksten Verfolgung ausgesetzt sind,
mit einem unverändert extremen Bedrohungsniveau. Die einheimische Kirche
besteht überwiegend aus Konvertiten, die ihren Glauben nur im Untergrund
praktizieren können. Die jemenitische Verfassung deklariert den Islam zur
Staatsreligion und die Scharia zur Hauptquelle der Gesetzgebung. Da es im
Jemen keine rechtliche Anerkennung für einheimische Christen gibt, müssen
Konvertiten ihren Glauben unter strengster Geheimhaltung als reine
„Katakombenkirche“ praktizieren (vgl. www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfol
gungsindex/laenderprofile/jemen).
In den von den Huthi-Rebellen kontrollierten Gebieten im Norden ist der Druck
auf Christen massiv gestiegen. Die Huthis betreiben eine systematische
religiöse Gleichschaltung. Christen und andere religiöse Minderheiten wie die Bahai
werden von den Huthi-Sicherheitsdiensten oft unter dem Vorwurf der
„Spionage“ oder der „Zerstörung der islamischen Identität“ festgenommen, gefoltert
und ohne rechtsstaatliche Verfahren inhaftiert, was durch Berichte der U.S.
Commission on International Religious Freedom (USCIRF) belegt wird (vgl.
www.uscirf.gov/sites/default/files/2025-08/2025%20Factsheet%20Houthi.pdf).
Auch im Süden des Landes, der nominell unter der Kontrolle der international
anerkannten Regierung oder des STC steht, ist der Schutz für Christen nicht
gewährleistet. Dort sind es vor allem dschihadistische Milizen wie AQAP, die
gezielt Jagd auf Christen und christliche Einrichtungen machen. Ein tragisches
historisches Beispiel hierfür war der verheerende Angriff auf das von den
Missionarinnen der Nächstenliebe betriebene Altenheim in Aden im März 2016.
Aktuelle Berichte von Open Doors und anderen Organisationen verweisen
zudem auf Verhaftungen jemenitischer Christen und anti-christliche
Medienkampagnen. Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch
verdeutlichen nach Ansicht der Fragesteller, dass alle Konfliktparteien schwere
Menschenrechtsverletzungen, darunter willkürliche Inhaftierungen und Folter,
mit absoluter Straflosigkeit verüben (vgl. www.hrw.org/world-report/2026/cou
ntry-chapters/yemen).
Zusätzlich zur staatlichen und milizgesteuerten Repression sind jemenitische
Christen einer extremen gesellschaftlichen und familiären Verfolgung
ausgesetzt. Der Übertritt zum Christentum wird in der traditionellen, clan- und
stammesbasierten Gesellschaft des Jemens als schwerer Ehrverlust und Verrat
gewertet. Konvertiten drohen bei Entdeckung Entführung, Misshandlung,
Zwangsverheiratung oder die Ermordung durch eigene Familienmitglieder
(sogenannte Ehrenmorde), ohne dass die staatlichen Behörden eingreifen oder die
Täter strafrechtlich verfolgen (vgl. www.opendoors.de/christenverfolgung/welt
verfolgungsindex/laenderprofile/jemen).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die aktuelle Lage der
christlichen Minderheit im Jemen vor, und wenn ja, welche?
2. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen im
Jemen von Gewalt, Vertreibung, Entführung oder gezielten Tötungen
betroffen, insbesondere durch die Huthi-Rebellen, dschihadistische Gruppen
(wie AQAP bzw. IS) sowie durch gesellschaftliche oder clanbasierte
Akteure?
3. Liegen Erkenntnisse oder Berichte der Bundesregierung gegebenenfalls
zu Angriffen auf verbliebene Kirchengebäude, christliche Friedhöfe,
karitative Einrichtungen oder im Jemen tätige ausländische und einheimische
Geistliche vor?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Einschränkung der Religionsfreiheit und die Verfolgung von Christen in
den von den Huthi-Rebellen kontrollierten Gebieten im Norden des
Jemens, insbesondere im Kontext der vom Iran unterstützten Huthi-
Ideologie?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Lage von Christen und die Durchsetzung von Scharia-Strafen
(insbesondere bezüglich Apostasie) in den von der international anerkannten
jemenitischen Regierung und dem Südlichen Übergangsrat kontrollierten
Gebieten?
6. Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Hinweise auf
Zwangsbekehrungen zum Islam (insbesondere von christlichen Frauen
und Mädchen), Zwangsheiraten oder andere Formen religiöser Nötigung
im Jemen vor?
7. Welche internationalen Berichte (z. B. von UN-Gremien [UN = United
Nations], USCIRF, Open Doors oder anderen
Menschenrechtsorganisationen) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der Lage
religiöser Minderheiten im Jemen heran?
8. Hat sich die Bundesregierung zur Einstufung des Jemens auf Platz 3 des
Weltverfolgungsindex 2026 von Open Doors eine Auffassung erarbeitet,
und wenn ja, wie lautet diese?
9. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen
ihrer diplomatischen Kontakte (sofern vorhanden, auch über
Regionalpartner wie Saudi-Arabien oder den Oman) gegebenenfalls, um auf die
Einhaltung der Religionsfreiheit im Jemen hinzuwirken?
10. In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen
internationaler Organisationen (z. B. Vereinte Nationen [UN], EU) gegebenenfalls
für den Schutz religiöser Minderheiten im Jemen, insbesondere im
Rahmen der UN-Friedensbemühungen für das Land?
11. Welche humanitären Hilfsmaßnahmen oder Programme der
Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung kommen derzeit der
jemenitischen Bevölkerung zugute, und inwieweit wird dabei gegebenenfalls die
extreme Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten (wie Christen oder
Bahai) berücksichtigt?
12. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Vergabe von
Hilfsgeldern an im Jemen tätige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und
UN-Organisationen gegebenenfalls das Risiko einer Diskriminierung von
Christen bei der Verteilung von Lebensmitteln und medizinischer Hilfe,
und liegen ihr hierzu Evaluierungen oder Berichte vor?
13. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung über die rechtliche und
physische Sicherheitslage von in Nachbarstaaten (wie Saudi-Arabien,
Oman, Dschibuti oder Somalia) geflüchteten jemenitischen Christen
erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
14. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung gegebenenfalls Programme
zum Schutz von Flüchtlingen religiöser Minderheiten, die aus dem Jemen
geflohen sind?
15. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die
Erfassung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen
religiöse Minderheiten im Jemen zu verbessern?
16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über moderne Formen der
Sklaverei, über Geiselnahmen oder erpresserische Menschenentführungen im
Jemen vor, und inwieweit sind christliche Konvertiten oder afrikanische
Migranten christlichen Glaubens gegebenenfalls hiervon betroffen (vgl.
auch Berichte über Sklavenbefreiungen durch christliche
Hilfsorganisationen in Konfliktregionen: https://csi-de.de/suedsudan-30-jahre-csi-einsatz-f
uer-die-sklavenbefreiung/)?
17. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur
a) Anzahl der Asylbewerber aus dem Jemen in der Bundesrepublik
Deutschland seit 2017 (bitte gegebenenfalls nach Jahren aufschlüsseln,
soweit verfügbar),
b) Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Jemen seit 2017
(soweit erfasst oder geschätzt),
c) Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Jemen seit
2017 (bitte gegebenenfalls jeweils gemäß der Fragestellung
aufschlüsseln),
d) Rückführungsquote bzw. Abschiebungspraxis von Asylbewerbern aus
dem Jemen seit 2017, aufgeschlüsselt nach Jahren und (sofern erfasst)
Religionszugehörigkeit?
Berlin, den 21. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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