Lage der christlichen Minderheit im Jemen im Kontext des langjährigen Bürgerkriegs und der dschihadistischen Bedrohung (Antwort zu Drs. 21/7796)
Text
Lage der christlichen Minderheit im Jemen im Kontext des langjährigen Bürgerkriegs und der dschihadistischen Bedrohung (Antwort zu Drs. 21/7796)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8147
21. Wahlperiode 22.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann,
Heinrich Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7796 –
Lage der christlichen Minderheit im Jemen im Kontext des langjährigen
Bürgerkriegs und der dschihadistischen Bedrohung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Jemen befindet sich seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs Ende 2014 in
einer der schwersten humanitären und politischen Krisen der Gegenwart. Das
Land ist de facto tief gespalten: Während die Huthi-Bewegung (Ansar Allah)
weite Teile des Nordens einschließlich der Hauptstadt Sanaa kontrolliert,
stehen ihr die international anerkannte jemenitische Regierung und weitere
Akteure, darunter der Südliche Übergangsrat (STC), gegenüber. Gleichzeitig
nutzen dschihadistische Terrorgruppen wie al‑Qaida auf der Arabischen
Halbinsel (AQAP) und Ableger des sogenannten Islamischen Staates (IS) staatliche
Schwäche und lokale Sicherheitsvakuums aus (vgl. https://news.un.org/en/stor
y/2026/01/1166786).
In diesem hochentzündlichen Umfeld ist die Lage für religiöse Minderheiten,
insbesondere für die christliche Minderheit, von extremer Verfolgung und
einer existenziellen Bedrohung geprägt. Der Jemen ist fast vollständig
islamisch geprägt. Die christliche Minderheit – bestehend aus einheimischen
Konvertiten sowie einer schwindenden Zahl ausländischer Arbeitskräfte und
Flüchtlinge (u. a. aus Äthiopien und Eritrea) – umfasst Schätzungen zufolge
nur noch wenige tausend Personen. Nach dem aktuellen
„Weltverfolgungsindex 2026“ des überkonfessionellen Hilfswerks Open Doors belegt der Jemen
den dritten Platz unter den Ländern, in denen Christen der stärksten
Verfolgung ausgesetzt sind, mit einem unverändert extremen Bedrohungsniveau. Die
einheimische Kirche besteht überwiegend aus Konvertiten, die ihren Glauben
nur im Untergrund praktizieren können. Die jemenitische Verfassung
deklariert den Islam zur Staatsreligion und die Scharia zur Hauptquelle der
Gesetzgebung. Da es im Jemen keine rechtliche Anerkennung für einheimische
Christen gibt, müssen Konvertiten ihren Glauben unter strengster
Geheimhaltung als reine „Katakombenkirche“ praktizieren (vgl. www.opendoors.de/chris
tenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/jemen).
In den von den Huthi-Rebellen kontrollierten Gebieten im Norden ist der
Druck auf Christen massiv gestiegen. Die Huthis betreiben eine systematische
religiöse Gleichschaltung. Christen und andere religiöse Minderheiten wie die
Bahai werden von den Huthi-Sicherheitsdiensten oft unter dem Vorwurf der
„Spionage“ oder der „Zerstörung der islamischen Identität“ festgenommen,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gefoltert und ohne rechtsstaatliche Verfahren inhaftiert, was durch Berichte
der U.S. Commission on International Religious Freedom (USCIRF) belegt
wird (vgl. www.uscirf.gov/sites/default/files/2025-08/2025%20Factsheet%20
Houthi.pdf).
Auch im Süden des Landes, der nominell unter der Kontrolle der international
anerkannten Regierung oder des STC steht, ist der Schutz für Christen nicht
gewährleistet. Dort sind es vor allem dschihadistische Milizen wie AQAP, die
gezielt Jagd auf Christen und christliche Einrichtungen machen. Ein tragisches
historisches Beispiel hierfür war der verheerende Angriff auf das von den
Missionarinnen der Nächstenliebe betriebene Altenheim in Aden im März
2016. Aktuelle Berichte von Open Doors und anderen Organisationen
verweisen zudem auf Verhaftungen jemenitischer Christen und anti-christliche
Medienkampagnen. Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie Human
Rights Watch verdeutlichen nach Ansicht der Fragesteller, dass alle
Konfliktparteien schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter willkürliche
Inhaftierungen und Folter, mit absoluter Straflosigkeit verüben (vgl. www.hrw.org/wo
rld-report/2026/country-chapters/yemen).
Zusätzlich zur staatlichen und milizgesteuerten Repression sind jemenitische
Christen einer extremen gesellschaftlichen und familiären Verfolgung
ausgesetzt. Der Übertritt zum Christentum wird in der traditionellen, clan- und
stammesbasierten Gesellschaft des Jemens als schwerer Ehrverlust und Verrat
gewertet. Konvertiten drohen bei Entdeckung Entführung, Misshandlung,
Zwangsverheiratung oder die Ermordung durch eigene Familienmitglieder
(sogenannte Ehrenmorde), ohne dass die staatlichen Behörden eingreifen oder
die Täter strafrechtlich verfolgen (vgl. www.opendoors.de/christenverfolgung/
weltverfolgungsindex/laenderprofile/jemen).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Seit 2015 bekämpft die Huthi-Miliz die jemenitische Regierung. Das Land ist
faktisch zweigeteilt in den Norden mit der weiterhin offiziellen Hauptstadt
Sanaa unter Kontrolle der Huthi und dem unter Regierungskontrolle stehenden
Süden mit der Interim-Hauptstadt Aden.
Unter der Ägide der Vereinten Nationen (VN) laufen Bemühungen für einen
Friedensprozess zwischen Huthi-Miliz und Regierung. Die Huthi-Miliz sieht
jedoch vor allem in Saudi-Arabien ihren Verhandlungspartner und schließt
direkte Gespräche mit der jemenitischen Regierung kategorisch aus. Darüber
hinaus werden die Verhandlungen dadurch beeinträchtigt, dass die Huthi die Büros
der VN besetzt und deren Personal festgenommen haben. Am 20. Juli 2026
verkündeten die Huthi zudem eine Seeblockade gegen Saudi-Arabien im Roten
Meer und kündigten in diesem Zusammenhang die Waffenruhe auf, die seit
2022 zu einer deutlichen Beruhigung in den angespannten Beziehungen zu
Saudi-Arabien beigetragen hatte. In der Folge griffen die Huthi mehrere Schiffe
an und zwangen andere zu Kursänderungen. Seitdem ist die Passage durch das
Bab al-Mandab deutlich beeinträchtigt. Seit Anfang August 2026 greifen die
Huthi zudem in großem Umfang Ziele in unter Regierungskontrolle stehenden
Gebieten an.
In Jemen herrscht laut den VN eine der größten humanitären Krisen weltweit.
Sie hat sich seit Beginn des Jemen-Konflikts im März 2015 sukzessive
zugespitzt. Von den etwa 32 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Jemens
sind 2026 22,2 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, davon sind ca.
23 Prozent Frauen und 53 Prozent Kinder.
Die Zahl der Binnenvertriebenen liegt bei etwa 4,5 Millionen. Zudem ist Jemen
Aufnahme- und insbesondere Transitland für Geflüchtete u. a. aus Somalia,
Äthiopien und Dschibuti.
Laut der Verfassung ist der Islam Staatsreligion und die Sharia Quelle der
Gesetzgebung. Etwa 99 Prozent der Jemeniten sind Muslime, darüber hinaus gibt
es wenige Juden, Christen, Hindus und Baha’i. Gotteslästerung und die
Verunglimpfung jeglicher Religion sind strafbar. Auf den Abfall vom Islam und die
Missionierung von Muslimen stehen die Todesstrafe. Die politischen Rechte
von Nicht-Muslimen sind eingeschränkt, sie genießen das aktive, jedoch nicht
das passive Wahlrecht. Der Neubau nicht-muslimischer Sakralbauten ist
untersagt.
Arrangierte Ehen stellen in Jemen den Regelfall dar, Kinderehen sind
verbreitet. Laut dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) wurden
75 Prozent der Jemenitinnen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet, über 40
Prozent sogar vor ihrem 15. Geburtstag.
Die zayditischen Machthaber in Sanaa verfolgen religiöse Minderheiten,
insbesondere Baha’i und Juden. Mit „INSAF for Rights and Development“ gibt es
eine Nichtregierungsorganisation, die sich mit Nachdruck für die Interessen
religiöser und ethnischer Minderheiten in Jemen einsetzt.
Gesellschaftlich ausgegrenzt wird die ethnische Gruppe der „Akhdam“
(Selbstbezeichnung „Muhamasheen“), Nachfahren von vor Jahrhunderten
eingewanderten Äthiopiern. Zu den diskriminierten religiösen Minderheiten gehören
ferner die Baha’i, aber auch die kleine Religionsgruppe der Ismailiten sowie die
letzten in Jemen verbleibenden Juden und Christen (meist Ausländer).
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch
regionale Ableger der Terrornetzwerke Al‑Qaida und des sogenannten Islamischen
Staates. Wiederholt wurde im Internet auch mit Entführungen nicht-
muslimischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten Arabischen Halbinsel gedroht.
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die aktuelle Lage der
christlichen Minderheit im Jemen vor, und wenn ja, welche?
2. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen
im Jemen von Gewalt, Vertreibung, Entführung oder gezielten Tötungen
betroffen, insbesondere durch die Huthi-Rebellen, dschihadistische
Gruppen (wie AQAP bzw. IS) sowie durch gesellschaftliche oder
clanbasierte Akteure?
3. Liegen Erkenntnisse oder Berichte der Bundesregierung gegebenenfalls
zu Angriffen auf verbliebene Kirchengebäude, christliche Friedhöfe,
karitative Einrichtungen oder im Jemen tätige ausländische und
einheimische Geistliche vor?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Einschränkung der Religionsfreiheit und die Verfolgung von Christen in
den von den Huthi-Rebellen kontrollierten Gebieten im Norden des
Jemens, insbesondere im Kontext der vom Iran unterstützten Huthi-
Ideologie?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Lage von Christen und die Durchsetzung von Scharia-Strafen
(insbesondere bezüglich Apostasie) in den von der international anerkannten
jemenitischen Regierung und dem Südlichen Übergangsrat kontrollierten
Gebieten?
6. Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Hinweise auf
Zwangsbekehrungen zum Islam (insbesondere von christlichen Frauen
und Mädchen), Zwangsheiraten oder andere Formen religiöser Nötigung
im Jemen vor?
7. Welche internationalen Berichte (z. B. von UN-Gremien [UN = United
Nations], USCIRF, Open Doors oder anderen
Menschenrechtsorganisationen) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der Lage
religiöser Minderheiten im Jemen heran?
Die Fragen 1 bis 7 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
8. Hat sich die Bundesregierung zur Einstufung des Jemens auf Platz 3 des
Weltverfolgungsindex 2026 von Open Doors eine Auffassung erarbeitet,
und wenn ja, wie lautet diese?
Der Bundesregierung ist der in der Vorbemerkung der Fragestellenden
aufgeführte Weltverfolgungsindex 2026 der Nichtregierungsorganisation Open
Doors bekannt. Einzelne Berichte kommentiert die Bundesregierung nicht.
9. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen
ihrer diplomatischen Kontakte (sofern vorhanden, auch über
Regionalpartner wie Saudi-Arabien oder den Oman) gegebenenfalls, um auf die
Einhaltung der Religionsfreiheit im Jemen hinzuwirken?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zu
Jemen sowie im europäischen und multilateralen Rahmen für die Achtung und
den Schutz der universellen Menschenrechte, einschließlich der Religions- und
Glaubensfreiheit, ein. Im politischen Dialog mit der jemenitischen Regierung
werden Fragen der Menschenrechte regelmäßig thematisiert.
10. In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen
internationaler Organisationen (z. B. Vereinte Nationen [UN], EU)
gegebenenfalls für den Schutz religiöser Minderheiten im Jemen, insbesondere im
Rahmen der UN-Friedensbemühungen für das Land?
Die Bundesregierung verfolgt die Lage von bedrängten
Religionsgemeinschaften weltweit aufmerksam und führt dazu regelmäßig Gespräche im In- und
Ausland, beispielsweise auf Ebene des Beauftragten der Bundesregierung für
Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Bei den VN sowie innerhalb der
Europäischen Union (EU) unterstützt die Bundesregierung entsprechende
Aktivitäten zum Schutz religiöser Minderheiten einschließlich der jeweiligen Arbeit der
Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit sowie der Sonderbeauftragten der Europäischen Union für
Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Darüber hinaus unterstützt die
Bundesregierung die Bemühungen des VN‑Sondergesandten für den Jemen um eine
friedliche, inklusive und von Jemen geleitete politische Transition.
11. Welche humanitären Hilfsmaßnahmen oder Programme der
Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung kommen derzeit der
jemenitischen Bevölkerung zugute, und inwieweit wird dabei gegebenenfalls
die extreme Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten (wie Christen
oder Bahai) berücksichtigt?
Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung richtet sich nach humanitären
Grundsätzen und erfolgt grundsätzlich bedarfsorientiert sowie unabhängig von
Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Begünstigten. Sie kommt daher
grundsätzlich allen schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zugute,
einschließlich christlicher Minderheiten. Die Bundesregierung stellte 2025 49 Mio. Euro
für die Entwicklungszusammenarbeit bereit und leistet im Jahr 2026
humanitäre Hilfe in Jemen in Höhe von 13,4 Mio. Euro.
12. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Vergabe von
Hilfsgeldern an im Jemen tätige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und
UN-Organisationen gegebenenfalls das Risiko einer Diskriminierung von
Christen bei der Verteilung von Lebensmitteln und medizinischer Hilfe,
und liegen ihr hierzu Evaluierungen oder Berichte vor?
Hilfsgelder der Bundesregierung werden mit klar definierten
Förderbedingungen vergeben, in der humanitären Hilfe etwa die streng bedarfsorientierte
Umsetzung entlang der humanitären Grundsätze. Eine Diskriminierung der
Empfänger – etwa nach Religion – ist explizit ausgeschlossen. Es liegen keine
Evaluierungen oder Berichte zu diesem Einzelaspekt vor.
13. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung über die rechtliche und
physische Sicherheitslage von in Nachbarstaaten (wie Saudi-Arabien,
Oman, Dschibuti oder Somalia) geflüchteten jemenitischen Christen
erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
14. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung gegebenenfalls Programme
zum Schutz von Flüchtlingen religiöser Minderheiten, die aus dem
Jemen geflohen sind?
Derartige Projektförderungen aus Bundesmitteln existieren nicht.
15. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die
Erfassung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen
religiöse Minderheiten im Jemen zu verbessern?
Das Arbeitsumfeld für die Partnerorganisationen der Bundesregierung
(zivilgesellschaftliche Akteure, staatliche Durchführungsorganisationen, VN) hat sich
in Jemen seit Mitte 2024 deutlich verschlechtert. Nach Festnahme zahlreicher
Mitarbeiter der VN durch die Huthi in den letzten Monaten haben inzwischen
alle Organisationen der VN den Huthi-kontrollierten Norden verlassen, nur das
Büro des Sondergesandten des Generalsekretärs der VN für den Jemen
unterhält noch eine Vertretung in Sanaa mit einer kleinen Anzahl an Beschäftigten.
Die Bundesregierung prüft gemeinsam mit Partnern und in Abstimmung mit
den VN, wie der Zugang zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen
möglichst aufrechterhalten werden kann.
16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über moderne Formen der
Sklaverei, über Geiselnahmen oder erpresserische
Menschenentführungen im Jemen vor, und inwieweit sind christliche Konvertiten oder
afrikanische Migranten christlichen Glaubens gegebenenfalls hiervon
betroffen (vgl. auch Berichte über Sklavenbefreiungen durch christliche
Hilfsorganisationen in Konfliktregionen: https://csi-de.de/suedsudan-30-jahre-
csi-einsatz-fuer-die-sklavenbefreiung/)?
Die Bundesregierung hat Kenntnis des genannten Berichts. Darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
17. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur
a) Anzahl der Asylbewerber aus dem Jemen in der Bundesrepublik
Deutschland seit 2017 (bitte gegebenenfalls nach Jahren
aufschlüsseln, soweit verfügbar),
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Jahr Asylanträge von Personen mit jemenitischer
Staatsangehörigkeit
2017 559
2018 916
2019 884
2020 480
2021 752
2022 1.055
2023 1.809
2024 1.037
2025 379
Januar bis Juli 2026 150
b) Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Jemen seit 2017
(soweit erfasst oder geschätzt),
Die erbetenen Informationen können der Tabelle in Anlage 1* entnommen
werden.
c) Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Jemen seit
2017 (bitte gegebenenfalls jeweils gemäß der Fragestellung
aufschlüsseln),
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Asylanträge von Personen
mit jemenitischer
Staatsangehörigkeit im
Jahr 2017
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter 4 Jahre 44 21 23
von 4 bis unter 6 Jahre 16 7 9
von 6 bis unter 11 Jahre 45 26 19
von 11 bis unter 16 Jahre 42 25 17
von 16 bis unter 18 Jahre 23 17 6
von 18 bis unter 25 Jahre 121 95 26
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8147 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Asylanträge von Personen
mit jemenitischer
Staatsangehörigkeit im
Jahr 2017
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
von 25 bis unter 30 Jahre 80 59 21
von 30 bis unter 35 Jahre 71 52 19
von 35 bis unter 40 Jahre 54 34 20
von 40 bis unter 45 Jahre 25 17 8
von 45 bis unter 50 Jahre 20 11 9
von 50 bis unter 55 Jahre 8 3 5
von 55 bis unter 60 Jahre 3 3 0
von 60 bis unter 65 Jahre 0 0 0
65 Jahre und älter 7 3 4
Summe 559 373 186
Asylanträge von Personen
mit jemenitischer
Staatsangehörigkeit im
Jahr 2018
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter 4 Jahre 85 46 39
von 4 bis unter 6 Jahre 32 18 14
von 6 bis unter 11 Jahre 68 40 28
von 11 bis unter 16 Jahre 70 33 37
von 16 bis unter 18 Jahre 38 33 5
von 18 bis unter 25 Jahre 167 120 47
von 25 bis unter 30 Jahre 155 113 42
von 30 bis unter 35 Jahre 112 75 37
von 35 bis unter 40 Jahre 69 42 27
von 40 bis unter 45 Jahre 55 40 15
von 45 bis unter 50 Jahre 33 18 15
von 50 bis unter 55 Jahre 11 6 5
von 55 bis unter 60 Jahre 9 3 6
von 60 bis unter 65 Jahre 3 2 1
65 Jahre und älter 9 6 3
Summe 916 595 321
Asylanträge von Personen
mit jemenitischer
Staatsangehörigkeit im
Jahr 2019
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter 4 Jahre 81 32 49
von 4 bis unter 6 Jahre 22 12 10
von 6 bis unter 11 Jahre 63 31 32
von 11 bis unter 16 Jahre 61 31 30
von 16 bis unter 18 Jahre 26 19 7
von 18 bis unter 25 Jahre 212 176 36
von 25 bis unter 30 Jahre 131 99 32
von 30 bis unter 35 Jahre 100 73 27
von 35 bis unter 40 Jahre 87 53 34
von 40 bis unter 45 Jahre 51 35 16
von 45 bis unter 50 Jahre 21 14 7
von 50 bis unter 55 Jahre 11 5 6
von 55 bis unter 60 Jahre 9 6 3
von 60 bis unter 65 Jahre 5 4 1
Asylanträge von Personen
mit jemenitischer
Staatsangehörigkeit im
Jahr 2019
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
65 Jahre und älter 4 2 2
Summe 884 592 292
Asylanträge von Personen
mit jemenitischer
Staatsangehörigkeit im
Jahr 2020
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter 4 Jahre 75 34 41
von 4 bis unter 6 Jahre 8 3 5
von 6 bis unter 11 Jahre 21 7 14
von 11 bis unter 16 Jahre 21 13 8
von 16 bis unter 18 Jahre 15 10 5
von 18 bis unter 25 Jahre 81 68 13
von 25 bis unter 30 Jahre 85 71 14
von 30 bis unter 35 Jahre 75 61 14
von 35 bis unter 40 Jahre 49 34 15
von 40 bis unter 45 Jahre 22 11 11
von 45 bis unter 50 Jahre 10 7 3
von 50 bis unter 55 Jahre 7 5 2
von 55 bis unter 60 Jahre 3 2 1
von 60 bis unter 65 Jahre 4 0 4
65 Jahre und älter 4 2 2
Summe 480 328 152
Asylanträge von Personen
mit jemenitischer
Staatsangehörigkeit im
Jahr 2021
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter 4 Jahre 64 26 38
von 4 bis unter 6 Jahre 11 4 7
von 6 bis unter 11 Jahre 16 10 6
von 11 bis unter 16 Jahre 13 7 6
von 16 bis unter 18 Jahre 7 3 4
von 18 bis unter 25 Jahre 184 163 21
von 25 bis unter 30 Jahre 186 175 11
von 30 bis unter 35 Jahre 147 139 8
von 35 bis unter 40 Jahre 71 58 13
von 40 bis unter 45 Jahre 29 27 2
von 45 bis unter 50 Jahre 10 8 2
von 50 bis unter 55 Jahre 5 2 3
von 55 bis unter 60 Jahre 5 3 2
von 60 bis unter 65 Jahre 2 2 0
65 Jahre und älter 2 1 1
Summe 752 628 124
Asylanträge von Personen
mit jemenitischer
Staatsangehörigkeit im
Jahr 2022
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter 4 Jahre 58 29 29
von 4 bis unter 6 Jahre 8 2 6
von 6 bis unter 11 Jahre 18 11 7
von 11 bis unter 16 Jahre 17 9 8
von 16 bis unter 18 Jahre 24 17 7
von 18 bis unter 25 Jahre 299 281 18
von 25 bis unter 30 Jahre 296 279 17
von 30 bis unter 35 Jahre 174 153 21
von 35 bis unter 40 Jahre 81 72 9
von 40 bis unter 45 Jahre 44 36 8
von 45 bis unter 50 Jahre 16 14 2
von 50 bis unter 55 Jahre 8 3 5
von 55 bis unter 60 Jahre 4 3 1
von 60 bis unter 65 Jahre 3 0 3
65 Jahre und älter 5 3 2
Summe 1.055 912 143
Asylanträge von Personen
mit jemenitischer
Staatsangehörigkeit im
Jahr 2023
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter 4 Jahre 48 25 23
von 4 bis unter 6 Jahre 8 7 1
von 6 bis unter 11 Jahre 20 13 7
von 11 bis unter 16 Jahre 34 22 12
von 16 bis unter 18 Jahre 34 28 6
von 18 bis unter 25 Jahre 500 479 21
von 25 bis unter 30 Jahre 552 525 27
von 30 bis unter 35 Jahre 300 276 24
von 35 bis unter 40 Jahre 165 147 18
von 40 bis unter 45 Jahre 83 70 13
von 45 bis unter 50 Jahre 30 25 5
von 50 bis unter 55 Jahre 18 15 3
von 55 bis unter 60 Jahre 3 2 1
von 60 bis unter 65 Jahre 8 6 2
65 Jahre und älter 6 3 3
Summe 1.809 1.643 166
Asylanträge von Personen
mit jemenitischer
Staatsangehörigkeit im
Jahr 2024
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter 4 Jahre 43 18 25
von 4 bis unter 6 Jahre 9 2 7
von 6 bis unter 11 Jahre 16 6 10
von 11 bis unter 16 Jahre 24 16 8
von 16 bis unter 18 Jahre 34 31 3
von 18 bis unter 25 Jahre 302 280 22
von 25 bis unter 30 Jahre 277 259 18
von 30 bis unter 35 Jahre 181 163 18
von 35 bis unter 40 Jahre 83 73 10
Asylanträge von Personen
mit jemenitischer
Staatsangehörigkeit im
Jahr 2024
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
von 40 bis unter 45 Jahre 35 27 8
von 45 bis unter 50 Jahre 17 13 4
von 50 bis unter 55 Jahre 6 4 2
von 55 bis unter 60 Jahre 2 2 0
von 60 bis unter 65 Jahre 4 1 3
65 Jahre und älter 4 2 2
Summe 1.037 897 140
Asylanträge von Personen
mit jemenitischer
Staatsangehörigkeit im
Jahr 2025
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter 4 Jahre 36 14 22
von 4 bis unter 6 Jahre 8 5 3
von 6 bis unter 11 Jahre 16 7 9
von 11 bis unter 16 Jahre 15 10 5
von 16 bis unter 18 Jahre 15 11 4
von 18 bis unter 25 Jahre 108 96 12
von 25 bis unter 30 Jahre 77 69 8
von 30 bis unter 35 Jahre 37 31 6
von 35 bis unter 40 Jahre 36 24 12
von 40 bis unter 45 Jahre 17 14 3
von 45 bis unter 50 Jahre 7 4 3
von 50 bis unter 55 Jahre 2 2 0
von 55 bis unter 60 Jahre 1 1 0
von 60 bis unter 65 Jahre 1 0 1
65 Jahre und älter 3 1 2
Summe 379 289 90
Asylanträge von
Personen mit jemenitischer
Staatsangehörigkeit im
Zeitraum
01.01.–31.07.2026
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter 4 Jahre 11 4 7
von 4 bis unter 6 Jahre 2 1 1
von 6 bis unter 11 Jahre 8 5 3
von 11 bis unter 16 Jahre 4 2 2
von 16 bis unter 18 Jahre 5 5 0
von 18 bis unter 25 Jahre 32 32 0
von 25 bis unter 30 Jahre 40 37 3
von 30 bis unter 35 Jahre 18 16 2
von 35 bis unter 40 Jahre 10 7 3
von 40 bis unter 45 Jahre 11 9 2
von 45 bis unter 50 Jahre 4 4 0
von 50 bis unter 55 Jahre 1 0 1
von 55 bis unter 60 Jahre 1 0 1
von 60 bis unter 65 Jahre 2 1 1
65 Jahre und älter 1 0 1
Summe 150 123 27
d) Rückführungsquote bzw. Abschiebungspraxis von Asylbewerbern aus
dem Jemen seit 2017, aufgeschlüsselt nach Jahren und (sofern erfasst)
Religionszugehörigkeit?
Der Bundesregierung liegen keine Daten von Asylbewerbern und
Asylbewerberinnen im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Rückführung vor. Es wird
darauf hingewiesen, dass ausländischen Staatsangehörigen zur Durchführung
des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet im Rahmen der in § 55
Absatz 1 AsylG genannten Voraussetzungen gestattet ist. Zuständig für
aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind die Länder.
Anlage 1
17. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu
b) der Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Jemen seit 2017 (soweit erfasst oder geschätzt)?
Die Angaben zur Religionszugehörigkeit beruhen auf freiwilligen Angaben der Asylbewerber während des Asylverfahrens und können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden:
Aufschlüsselung nach
Religionszugehörigkeit
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
2026
(1. Januar
bis 30. Juli)
Religionen Gesamt 559 916 884 480 752 1.055 1.809 1.037 379 150
Christentum 8 4 2 1 1 8 7 9 2 0
Islam 526 871 842 416 698 986 1.745 978 362 135
Konfessionslos 17 6 16 8 17 20 22 23 9 8
Unbekannt 8 35 23 54 36 40 33 26 6 7
Sonstige 1 1 1 2 1
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ISSN 0722-8333
Relationen
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- part_of_vorgang → Lage der christlichen Minderheit im Jemen im Kontext des langjährigen Bürgerkriegs und der dschihadistischen Bedrohung (Antwort)