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Lage der christlichen Minderheit im Jemen im Kontext des langjährigen Bürgerkriegs und der dschihadistischen Bedrohung (Antwort zu Drs. 21/7796)

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 21/8147 · Antwort · Original ↗

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Lage der christlichen Minderheit im Jemen im Kontext des langjährigen Bürgerkriegs und der dschihadistischen Bedrohung (Antwort zu Drs. 21/7796) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8147 21. Wahlperiode 22.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Heinrich Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7796 – Lage der christlichen Minderheit im Jemen im Kontext des langjährigen Bürgerkriegs und der dschihadistischen Bedrohung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Jemen befindet sich seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs Ende 2014 in einer der schwersten humanitären und politischen Krisen der Gegenwart. Das Land ist de facto tief gespalten: Während die Huthi-Bewegung (Ansar Allah) weite Teile des Nordens einschließlich der Hauptstadt Sanaa kontrolliert, stehen ihr die international anerkannte jemenitische Regierung und weitere Akteure, darunter der Südliche Übergangsrat (STC), gegenüber. Gleichzeitig nutzen dschihadistische Terrorgruppen wie al‑Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) und Ableger des sogenannten Islamischen Staates (IS) staatliche Schwäche und lokale Sicherheitsvakuums aus (vgl. https://news.un.org/en/stor y/2026/01/1166786). In diesem hochentzündlichen Umfeld ist die Lage für religiöse Minderheiten, insbesondere für die christliche Minderheit, von extremer Verfolgung und einer existenziellen Bedrohung geprägt. Der Jemen ist fast vollständig islamisch geprägt. Die christliche Minderheit – bestehend aus einheimischen Konvertiten sowie einer schwindenden Zahl ausländischer Arbeitskräfte und Flüchtlinge (u. a. aus Äthiopien und Eritrea) – umfasst Schätzungen zufolge nur noch wenige tausend Personen. Nach dem aktuellen „Weltverfolgungsindex 2026“ des überkonfessionellen Hilfswerks Open Doors belegt der Jemen den dritten Platz unter den Ländern, in denen Christen der stärksten Verfolgung ausgesetzt sind, mit einem unverändert extremen Bedrohungsniveau. Die einheimische Kirche besteht überwiegend aus Konvertiten, die ihren Glauben nur im Untergrund praktizieren können. Die jemenitische Verfassung deklariert den Islam zur Staatsreligion und die Scharia zur Hauptquelle der Gesetzgebung. Da es im Jemen keine rechtliche Anerkennung für einheimische Christen gibt, müssen Konvertiten ihren Glauben unter strengster Geheimhaltung als reine „Katakombenkirche“ praktizieren (vgl. www.opendoors.de/chris tenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/jemen). In den von den Huthi-Rebellen kontrollierten Gebieten im Norden ist der Druck auf Christen massiv gestiegen. Die Huthis betreiben eine systematische religiöse Gleichschaltung. Christen und andere religiöse Minderheiten wie die Bahai werden von den Huthi-Sicherheitsdiensten oft unter dem Vorwurf der „Spionage“ oder der „Zerstörung der islamischen Identität“ festgenommen, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gefoltert und ohne rechtsstaatliche Verfahren inhaftiert, was durch Berichte der U.S. Commission on International Religious Freedom (USCIRF) belegt wird (vgl. www.uscirf.gov/sites/default/files/2025-08/2025%20Factsheet%20 Houthi.pdf). Auch im Süden des Landes, der nominell unter der Kontrolle der international anerkannten Regierung oder des STC steht, ist der Schutz für Christen nicht gewährleistet. Dort sind es vor allem dschihadistische Milizen wie AQAP, die gezielt Jagd auf Christen und christliche Einrichtungen machen. Ein tragisches historisches Beispiel hierfür war der verheerende Angriff auf das von den Missionarinnen der Nächstenliebe betriebene Altenheim in Aden im März 2016. Aktuelle Berichte von Open Doors und anderen Organisationen verweisen zudem auf Verhaftungen jemenitischer Christen und anti-christliche Medienkampagnen. Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch verdeutlichen nach Ansicht der Fragesteller, dass alle Konfliktparteien schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter willkürliche Inhaftierungen und Folter, mit absoluter Straflosigkeit verüben (vgl. www.hrw.org/wo rld-report/2026/country-chapters/yemen). Zusätzlich zur staatlichen und milizgesteuerten Repression sind jemenitische Christen einer extremen gesellschaftlichen und familiären Verfolgung ausgesetzt. Der Übertritt zum Christentum wird in der traditionellen, clan- und stammesbasierten Gesellschaft des Jemens als schwerer Ehrverlust und Verrat gewertet. Konvertiten drohen bei Entdeckung Entführung, Misshandlung, Zwangsverheiratung oder die Ermordung durch eigene Familienmitglieder (sogenannte Ehrenmorde), ohne dass die staatlichen Behörden eingreifen oder die Täter strafrechtlich verfolgen (vgl. www.opendoors.de/christenverfolgung/ weltverfolgungsindex/laenderprofile/jemen). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Seit 2015 bekämpft die Huthi-Miliz die jemenitische Regierung. Das Land ist faktisch zweigeteilt in den Norden mit der weiterhin offiziellen Hauptstadt Sanaa unter Kontrolle der Huthi und dem unter Regierungskontrolle stehenden Süden mit der Interim-Hauptstadt Aden. Unter der Ägide der Vereinten Nationen (VN) laufen Bemühungen für einen Friedensprozess zwischen Huthi-Miliz und Regierung. Die Huthi-Miliz sieht jedoch vor allem in Saudi-Arabien ihren Verhandlungspartner und schließt direkte Gespräche mit der jemenitischen Regierung kategorisch aus. Darüber hinaus werden die Verhandlungen dadurch beeinträchtigt, dass die Huthi die Büros der VN besetzt und deren Personal festgenommen haben. Am 20. Juli 2026 verkündeten die Huthi zudem eine Seeblockade gegen Saudi-Arabien im Roten Meer und kündigten in diesem Zusammenhang die Waffenruhe auf, die seit 2022 zu einer deutlichen Beruhigung in den angespannten Beziehungen zu Saudi-Arabien beigetragen hatte. In der Folge griffen die Huthi mehrere Schiffe an und zwangen andere zu Kursänderungen. Seitdem ist die Passage durch das Bab al-Mandab deutlich beeinträchtigt. Seit Anfang August 2026 greifen die Huthi zudem in großem Umfang Ziele in unter Regierungskontrolle stehenden Gebieten an. In Jemen herrscht laut den VN eine der größten humanitären Krisen weltweit. Sie hat sich seit Beginn des Jemen-Konflikts im März 2015 sukzessive zugespitzt. Von den etwa 32 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Jemens sind 2026 22,2 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, davon sind ca. 23 Prozent Frauen und 53 Prozent Kinder. Die Zahl der Binnenvertriebenen liegt bei etwa 4,5 Millionen. Zudem ist Jemen Aufnahme- und insbesondere Transitland für Geflüchtete u. a. aus Somalia, Äthiopien und Dschibuti. Laut der Verfassung ist der Islam Staatsreligion und die Sharia Quelle der Gesetzgebung. Etwa 99 Prozent der Jemeniten sind Muslime, darüber hinaus gibt es wenige Juden, Christen, Hindus und Baha’i. Gotteslästerung und die Verunglimpfung jeglicher Religion sind strafbar. Auf den Abfall vom Islam und die Missionierung von Muslimen stehen die Todesstrafe. Die politischen Rechte von Nicht-Muslimen sind eingeschränkt, sie genießen das aktive, jedoch nicht das passive Wahlrecht. Der Neubau nicht-muslimischer Sakralbauten ist untersagt. Arrangierte Ehen stellen in Jemen den Regelfall dar, Kinderehen sind verbreitet. Laut dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) wurden 75 Prozent der Jemenitinnen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet, über 40 Prozent sogar vor ihrem 15. Geburtstag. Die zayditischen Machthaber in Sanaa verfolgen religiöse Minderheiten, insbesondere Baha’i und Juden. Mit „INSAF for Rights and Development“ gibt es eine Nichtregierungsorganisation, die sich mit Nachdruck für die Interessen religiöser und ethnischer Minderheiten in Jemen einsetzt. Gesellschaftlich ausgegrenzt wird die ethnische Gruppe der „Akhdam“ (Selbstbezeichnung „Muhamasheen“), Nachfahren von vor Jahrhunderten eingewanderten Äthiopiern. Zu den diskriminierten religiösen Minderheiten gehören ferner die Baha’i, aber auch die kleine Religionsgruppe der Ismailiten sowie die letzten in Jemen verbleibenden Juden und Christen (meist Ausländer). In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch regionale Ableger der Terrornetzwerke Al‑Qaida und des sogenannten Islamischen Staates. Wiederholt wurde im Internet auch mit Entführungen nicht- muslimischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten Arabischen Halbinsel gedroht.  1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die aktuelle Lage der christlichen Minderheit im Jemen vor, und wenn ja, welche?  2. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen im Jemen von Gewalt, Vertreibung, Entführung oder gezielten Tötungen betroffen, insbesondere durch die Huthi-Rebellen, dschihadistische Gruppen (wie AQAP bzw. IS) sowie durch gesellschaftliche oder clanbasierte Akteure?  3. Liegen Erkenntnisse oder Berichte der Bundesregierung gegebenenfalls zu Angriffen auf verbliebene Kirchengebäude, christliche Friedhöfe, karitative Einrichtungen oder im Jemen tätige ausländische und einheimische Geistliche vor?  4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die Einschränkung der Religionsfreiheit und die Verfolgung von Christen in den von den Huthi-Rebellen kontrollierten Gebieten im Norden des Jemens, insbesondere im Kontext der vom Iran unterstützten Huthi- Ideologie?  5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die Lage von Christen und die Durchsetzung von Scharia-Strafen (insbesondere bezüglich Apostasie) in den von der international anerkannten jemenitischen Regierung und dem Südlichen Übergangsrat kontrollierten Gebieten?  6. Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Hinweise auf Zwangsbekehrungen zum Islam (insbesondere von christlichen Frauen und Mädchen), Zwangsheiraten oder andere Formen religiöser Nötigung im Jemen vor?  7. Welche internationalen Berichte (z. B. von UN-Gremien [UN = United Nations], USCIRF, Open Doors oder anderen Menschenrechtsorganisationen) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten im Jemen heran? Die Fragen 1 bis 7 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  8. Hat sich die Bundesregierung zur Einstufung des Jemens auf Platz 3 des Weltverfolgungsindex 2026 von Open Doors eine Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? Der Bundesregierung ist der in der Vorbemerkung der Fragestellenden aufgeführte Weltverfolgungsindex 2026 der Nichtregierungsorganisation Open Doors bekannt. Einzelne Berichte kommentiert die Bundesregierung nicht.  9. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen ihrer diplomatischen Kontakte (sofern vorhanden, auch über Regionalpartner wie Saudi-Arabien oder den Oman) gegebenenfalls, um auf die Einhaltung der Religionsfreiheit im Jemen hinzuwirken? Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zu Jemen sowie im europäischen und multilateralen Rahmen für die Achtung und den Schutz der universellen Menschenrechte, einschließlich der Religions- und Glaubensfreiheit, ein. Im politischen Dialog mit der jemenitischen Regierung werden Fragen der Menschenrechte regelmäßig thematisiert. 10. In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen internationaler Organisationen (z. B. Vereinte Nationen [UN], EU) gegebenenfalls für den Schutz religiöser Minderheiten im Jemen, insbesondere im Rahmen der UN-Friedensbemühungen für das Land? Die Bundesregierung verfolgt die Lage von bedrängten Religionsgemeinschaften weltweit aufmerksam und führt dazu regelmäßig Gespräche im In- und Ausland, beispielsweise auf Ebene des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Bei den VN sowie innerhalb der Europäischen Union (EU) unterstützt die Bundesregierung entsprechende Aktivitäten zum Schutz religiöser Minderheiten einschließlich der jeweiligen Arbeit der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie der Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen des VN‑Sondergesandten für den Jemen um eine friedliche, inklusive und von Jemen geleitete politische Transition. 11. Welche humanitären Hilfsmaßnahmen oder Programme der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung kommen derzeit der jemenitischen Bevölkerung zugute, und inwieweit wird dabei gegebenenfalls die extreme Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten (wie Christen oder Bahai) berücksichtigt? Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung richtet sich nach humanitären Grundsätzen und erfolgt grundsätzlich bedarfsorientiert sowie unabhängig von Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Begünstigten. Sie kommt daher grundsätzlich allen schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zugute, einschließlich christlicher Minderheiten. Die Bundesregierung stellte 2025 49 Mio. Euro für die Entwicklungszusammenarbeit bereit und leistet im Jahr 2026 humanitäre Hilfe in Jemen in Höhe von 13,4 Mio. Euro. 12. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Vergabe von Hilfsgeldern an im Jemen tätige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und UN-Organisationen gegebenenfalls das Risiko einer Diskriminierung von Christen bei der Verteilung von Lebensmitteln und medizinischer Hilfe, und liegen ihr hierzu Evaluierungen oder Berichte vor? Hilfsgelder der Bundesregierung werden mit klar definierten Förderbedingungen vergeben, in der humanitären Hilfe etwa die streng bedarfsorientierte Umsetzung entlang der humanitären Grundsätze. Eine Diskriminierung der Empfänger – etwa nach Religion – ist explizit ausgeschlossen. Es liegen keine Evaluierungen oder Berichte zu diesem Einzelaspekt vor. 13. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung über die rechtliche und physische Sicherheitslage von in Nachbarstaaten (wie Saudi-Arabien, Oman, Dschibuti oder Somalia) geflüchteten jemenitischen Christen erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 14. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung gegebenenfalls Programme zum Schutz von Flüchtlingen religiöser Minderheiten, die aus dem Jemen geflohen sind? Derartige Projektförderungen aus Bundesmitteln existieren nicht. 15. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die Erfassung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse Minderheiten im Jemen zu verbessern? Das Arbeitsumfeld für die Partnerorganisationen der Bundesregierung (zivilgesellschaftliche Akteure, staatliche Durchführungsorganisationen, VN) hat sich in Jemen seit Mitte 2024 deutlich verschlechtert. Nach Festnahme zahlreicher Mitarbeiter der VN durch die Huthi in den letzten Monaten haben inzwischen alle Organisationen der VN den Huthi-kontrollierten Norden verlassen, nur das Büro des Sondergesandten des Generalsekretärs der VN für den Jemen unterhält noch eine Vertretung in Sanaa mit einer kleinen Anzahl an Beschäftigten. Die Bundesregierung prüft gemeinsam mit Partnern und in Abstimmung mit den VN, wie der Zugang zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen möglichst aufrechterhalten werden kann. 16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über moderne Formen der Sklaverei, über Geiselnahmen oder erpresserische Menschenentführungen im Jemen vor, und inwieweit sind christliche Konvertiten oder afrikanische Migranten christlichen Glaubens gegebenenfalls hiervon betroffen (vgl. auch Berichte über Sklavenbefreiungen durch christliche Hilfsorganisationen in Konfliktregionen: https://csi-de.de/suedsudan-30-jahre- csi-einsatz-fuer-die-sklavenbefreiung/)? Die Bundesregierung hat Kenntnis des genannten Berichts. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 17. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur a) Anzahl der Asylbewerber aus dem Jemen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017 (bitte gegebenenfalls nach Jahren aufschlüsseln, soweit verfügbar), Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Jahr Asylanträge von Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit 2017 559 2018 916 2019 884 2020 480 2021 752 2022 1.055 2023 1.809 2024 1.037 2025 379 Januar bis Juli 2026 150 b) Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Jemen seit 2017 (soweit erfasst oder geschätzt), Die erbetenen Informationen können der Tabelle in Anlage 1* entnommen werden. c) Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Jemen seit 2017 (bitte gegebenenfalls jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln), Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Asylanträge von Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2017 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter 4 Jahre 44 21 23 von  4 bis unter  6 Jahre 16 7 9 von  6 bis unter 11 Jahre 45 26 19 von 11 bis unter 16 Jahre 42 25 17 von 16 bis unter 18 Jahre 23 17 6 von 18 bis unter 25 Jahre 121 95 26 * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8147 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Asylanträge von Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2017 Asylanträge Gesamt männlich weiblich von 25 bis unter 30 Jahre 80 59 21 von 30 bis unter 35 Jahre 71 52 19 von 35 bis unter 40 Jahre 54 34 20 von 40 bis unter 45 Jahre 25 17 8 von 45 bis unter 50 Jahre 20 11 9 von 50 bis unter 55 Jahre 8 3 5 von 55 bis unter 60 Jahre 3 3 0 von 60 bis unter 65 Jahre 0 0 0 65 Jahre und älter 7 3 4 Summe 559 373 186 Asylanträge von Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2018 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter 4 Jahre 85 46 39 von  4 bis unter  6 Jahre 32 18 14 von  6 bis unter 11 Jahre 68 40 28 von 11 bis unter 16 Jahre 70 33 37 von 16 bis unter 18 Jahre 38 33 5 von 18 bis unter 25 Jahre 167 120 47 von 25 bis unter 30 Jahre 155 113 42 von 30 bis unter 35 Jahre 112 75 37 von 35 bis unter 40 Jahre 69 42 27 von 40 bis unter 45 Jahre 55 40 15 von 45 bis unter 50 Jahre 33 18 15 von 50 bis unter 55 Jahre 11 6 5 von 55 bis unter 60 Jahre 9 3 6 von 60 bis unter 65 Jahre 3 2 1 65 Jahre und älter 9 6 3 Summe 916 595 321 Asylanträge von Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2019 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter 4 Jahre 81 32 49 von  4 bis unter  6 Jahre 22 12 10 von  6 bis unter 11 Jahre 63 31 32 von 11 bis unter 16 Jahre 61 31 30 von 16 bis unter 18 Jahre 26 19 7 von 18 bis unter 25 Jahre 212 176 36 von 25 bis unter 30 Jahre 131 99 32 von 30 bis unter 35 Jahre 100 73 27 von 35 bis unter 40 Jahre 87 53 34 von 40 bis unter 45 Jahre 51 35 16 von 45 bis unter 50 Jahre 21 14 7 von 50 bis unter 55 Jahre 11 5 6 von 55 bis unter 60 Jahre 9 6 3 von 60 bis unter 65 Jahre 5 4 1 Asylanträge von Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2019 Asylanträge Gesamt männlich weiblich 65 Jahre und älter 4 2 2 Summe 884 592 292 Asylanträge von Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2020 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter 4 Jahre 75 34 41 von  4 bis unter  6 Jahre 8 3 5 von  6 bis unter 11 Jahre 21 7 14 von 11 bis unter 16 Jahre 21 13 8 von 16 bis unter 18 Jahre 15 10 5 von 18 bis unter 25 Jahre 81 68 13 von 25 bis unter 30 Jahre 85 71 14 von 30 bis unter 35 Jahre 75 61 14 von 35 bis unter 40 Jahre 49 34 15 von 40 bis unter 45 Jahre 22 11 11 von 45 bis unter 50 Jahre 10 7 3 von 50 bis unter 55 Jahre 7 5 2 von 55 bis unter 60 Jahre 3 2 1 von 60 bis unter 65 Jahre 4 0 4 65 Jahre und älter 4 2 2 Summe 480 328 152 Asylanträge von Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2021 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter 4 Jahre 64 26 38 von  4 bis unter  6 Jahre 11 4 7 von  6 bis unter 11 Jahre 16 10 6 von 11 bis unter 16 Jahre 13 7 6 von 16 bis unter 18 Jahre 7 3 4 von 18 bis unter 25 Jahre 184 163 21 von 25 bis unter 30 Jahre 186 175 11 von 30 bis unter 35 Jahre 147 139 8 von 35 bis unter 40 Jahre 71 58 13 von 40 bis unter 45 Jahre 29 27 2 von 45 bis unter 50 Jahre 10 8 2 von 50 bis unter 55 Jahre 5 2 3 von 55 bis unter 60 Jahre 5 3 2 von 60 bis unter 65 Jahre 2 2 0 65 Jahre und älter 2 1 1 Summe 752 628 124 Asylanträge von Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2022 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter 4 Jahre 58 29 29 von  4 bis unter  6 Jahre 8 2 6 von  6 bis unter 11 Jahre 18 11 7 von 11 bis unter 16 Jahre 17 9 8 von 16 bis unter 18 Jahre 24 17 7 von 18 bis unter 25 Jahre 299 281 18 von 25 bis unter 30 Jahre 296 279 17 von 30 bis unter 35 Jahre 174 153 21 von 35 bis unter 40 Jahre 81 72 9 von 40 bis unter 45 Jahre 44 36 8 von 45 bis unter 50 Jahre 16 14 2 von 50 bis unter 55 Jahre 8 3 5 von 55 bis unter 60 Jahre 4 3 1 von 60 bis unter 65 Jahre 3 0 3 65 Jahre und älter 5 3 2 Summe 1.055 912 143 Asylanträge von Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2023 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter 4 Jahre 48 25 23 von  4 bis unter  6 Jahre 8 7 1 von  6 bis unter 11 Jahre 20 13 7 von 11 bis unter 16 Jahre 34 22 12 von 16 bis unter 18 Jahre 34 28 6 von 18 bis unter 25 Jahre 500 479 21 von 25 bis unter 30 Jahre 552 525 27 von 30 bis unter 35 Jahre 300 276 24 von 35 bis unter 40 Jahre 165 147 18 von 40 bis unter 45 Jahre 83 70 13 von 45 bis unter 50 Jahre 30 25 5 von 50 bis unter 55 Jahre 18 15 3 von 55 bis unter 60 Jahre 3 2 1 von 60 bis unter 65 Jahre 8 6 2 65 Jahre und älter 6 3 3 Summe 1.809 1.643 166 Asylanträge von Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2024 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter 4 Jahre 43 18 25 von  4 bis unter  6 Jahre 9 2 7 von  6 bis unter 11 Jahre 16 6 10 von 11 bis unter 16 Jahre 24 16 8 von 16 bis unter 18 Jahre 34 31 3 von 18 bis unter 25 Jahre 302 280 22 von 25 bis unter 30 Jahre 277 259 18 von 30 bis unter 35 Jahre 181 163 18 von 35 bis unter 40 Jahre 83 73 10 Asylanträge von Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2024 Asylanträge Gesamt männlich weiblich von 40 bis unter 45 Jahre 35 27 8 von 45 bis unter 50 Jahre 17 13 4 von 50 bis unter 55 Jahre 6 4 2 von 55 bis unter 60 Jahre 2 2 0 von 60 bis unter 65 Jahre 4 1 3 65 Jahre und älter 4 2 2 Summe 1.037 897 140 Asylanträge von Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2025 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter 4 Jahre 36 14 22 von  4 bis unter  6 Jahre 8 5 3 von  6 bis unter 11 Jahre 16 7 9 von 11 bis unter 16 Jahre 15 10 5 von 16 bis unter 18 Jahre 15 11 4 von 18 bis unter 25 Jahre 108 96 12 von 25 bis unter 30 Jahre 77 69 8 von 30 bis unter 35 Jahre 37 31 6 von 35 bis unter 40 Jahre 36 24 12 von 40 bis unter 45 Jahre 17 14 3 von 45 bis unter 50 Jahre 7 4 3 von 50 bis unter 55 Jahre 2 2 0 von 55 bis unter 60 Jahre 1 1 0 von 60 bis unter 65 Jahre 1 0 1 65 Jahre und älter 3 1 2 Summe 379 289 90 Asylanträge von Personen mit jemenitischer Staatsangehörigkeit im Zeitraum 01.01.–31.07.2026 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter 4 Jahre 11 4 7 von  4 bis unter  6 Jahre 2 1 1 von  6 bis unter 11 Jahre 8 5 3 von 11 bis unter 16 Jahre 4 2 2 von 16 bis unter 18 Jahre 5 5 0 von 18 bis unter 25 Jahre 32 32 0 von 25 bis unter 30 Jahre 40 37 3 von 30 bis unter 35 Jahre 18 16 2 von 35 bis unter 40 Jahre 10 7 3 von 40 bis unter 45 Jahre 11 9 2 von 45 bis unter 50 Jahre 4 4 0 von 50 bis unter 55 Jahre 1 0 1 von 55 bis unter 60 Jahre 1 0 1 von 60 bis unter 65 Jahre 2 1 1 65 Jahre und älter 1 0 1 Summe 150 123 27 d) Rückführungsquote bzw. Abschiebungspraxis von Asylbewerbern aus dem Jemen seit 2017, aufgeschlüsselt nach Jahren und (sofern erfasst) Religionszugehörigkeit? Der Bundesregierung liegen keine Daten von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Rückführung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass ausländischen Staatsangehörigen zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet im Rahmen der in § 55 Absatz 1 AsylG genannten Voraussetzungen gestattet ist. Zuständig für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind die Länder. Anlage 1 17. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu b) der Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Jemen seit 2017 (soweit erfasst oder geschätzt)? Die Angaben zur Religionszugehörigkeit beruhen auf freiwilligen Angaben der Asylbewerber während des Asylverfahrens und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 (1. Januar bis 30. Juli) Religionen Gesamt 559 916 884 480 752 1.055 1.809 1.037 379 150 Christentum 8 4 2 1 1 8 7 9 2 0 Islam 526 871 842 416 698 986 1.745 978 362 135 Konfessionslos 17 6 16 8 17 20 22 23 9 8 Unbekannt 8 35 23 54 36 40 33 26 6 7 Sonstige 1 1 1 2 1 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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