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Lage der christlichen Minderheit im Sudan im Kontext des Bürgerkriegs seit April 2023

dip / drucksache 17.07.2026 · WP 21 · 21/7186 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Lage der christlichen Minderheit im Sudan im Kontext des Bürgerkriegs seit April 2023 Deutscher Bundestag Drucksache 21/7186 21. Wahlperiode 17.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Rainer Rothfuß, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD Lage der christlichen Minderheit im Sudan im Kontext des Bürgerkriegs seit April 2023 Seit dem 15. April 2023 befindet sich der Sudan in einem bewaffneten Konflikt zwischen den Sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces [SAF]) unter General Abdel Fattah al-Burhan und den paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) unter Mohamed Hamdan Dagalo („Hemedti“). Der Konflikt hat zu einer massiven humanitären Krise geführt, mit Millionen Binnenvertriebenen und Flüchtlingen. Der seit dem 15. April 2023 andauernde bewaffnete Konflikt im Sudan zwischen den Sudanesischen Streitkräften und den paramilitärischen Rapid Support Forces hat sich zu einer der schwersten humanitären Krisen weltweit entwickelt. Nach Angaben internationaler Organisationen sind Millionen Menschen auf der Flucht, die staatliche Ordnung ist in weiten Teilen des Landes zusammengebrochen und grundlegende Schutzmechanismen für die Zivilbevölkerung greifen vielfach nicht mehr (s. u.). Nach Angaben des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (World Food Programme [WFP]) wurden seit Kriegsbeginn mehr als 14 Millionen Menschen vertrieben, davon ein Großteil innerhalb des Landes (www.wfp.org/ countries/sudan). Nach Angaben des Welternährungsprogramms sind mehr als 11,5 Millionen Menschen Binnenvertriebene (www.wfp.org/countries/sudan). Zudem berichten internationale Organisationen von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, darunter gezielte Angriffe auf Zivilisten, ethnisch motivierte Gewalt und Einschränkungen der Religionsfreiheit. Im Sudan lebt eine christliche Minderheit von etwa zwei Millionen Menschen, vor allem in Khartum, den Nuba-Bergen (Süd-Kordofan) und der Region Blauer Nil. Nach der „World Watch List 2026“ von Open Doors gehört der Sudan zu den Ländern mit sehr hoher Verfolgung von Christen (Platz 4, www.opendo ors.org/en-US/persecution/countries/sudan). Berichte weisen auf Kirchenzerstörungen, Festnahmen von Geistlichen sowie Einschränkungen religiöser Praxis hin – dabei sind nach Dokumentationen von United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF) und Open Doors sowohl SAF als auch RSF für Angriffe auf Kirchen und christliche Einrichtungen verantwortlich (s. o., u. a. Besetzung und Vandalismus durch RSF in Khartum, Luftangriffe und Abrisse durch die SAF). Die United States Commission on International Religious Freedom stellt in ihrem Issue-Update 2025 weiterhin erhebliche Defizite bei der Religionsfreiheit im Sudan fest und dokumentiert Diskriminierung sowie Gewalt gegen religiöse Minderheiten durch beide Konfliktparteien (www.uscirf.gov-countries/sudan). Internationale Menschenrechtsorganisationen dokumentieren schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter gezielte Angriffe auf Zivilisten, ethnisch motivierte Gewalt sowie Angriffe auf religiöse Einrichtungen (www.hrw.org/world-report/2025/country-chapters/sudan). Vor dem Hintergrund des fortdauernden Konflikts und der angespannten Sicherheitslage ist unklar, in welchem Umfang Christen gezielt betroffen sind und welche Maßnahmen die Bundesregierung gegebenenfalls zur Beobachtung und zum Schutz religiöser Minderheiten ergreift. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die aktuelle Lage der christlichen Minderheit im Sudan seit Beginn des Bürgerkriegs im April 2023 vor, und wenn ja, welche?  2. In welchem Umfang sind, wenn Frage 1 bejaht wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung Christen im Sudan von Gewalt, Vertreibung oder gezielten Übergriffen betroffen, insbesondere durch Handlungen der SAF und bzw. oder RSF?  3. Welche belastbaren Daten oder Berichte liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Angriffen auf Kirchen, kirchliche Einrichtungen oder Geistliche im Sudan vor, einschließlich solcher durch die SAF und durch die RSF?  4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über Einschränkungen der Religionsfreiheit in den von den SAF kontrollierten Gebieten?  5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über Einschränkungen der Religionsfreiheit in den von den RSF kontrollierten Gebieten?  6. Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Hinweise auf Zwangsbekehrungen oder andere Formen religiöser Nötigung gegenüber Christen vor?  7. Welche internationalen Berichte (z. B. von den United Nations [UN], US- CIRF, Open Doors oder anderen Organisationen) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten im Sudan heran?  8. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur Einstufung des Sudans als Land mit schwerwiegenden Defiziten bei der Religionsfreiheit durch internationale Organisationen, und wenn ja, wie lautet diese?  9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen ihrer Außenpolitik, um auf die Einhaltung der Religionsfreiheit im Sudan hinzuwirken? 10. In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen internationaler Organisationen (z. B. UN, EU) für den Schutz religiöser Minderheiten im Sudan? 11. Welche humanitären Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung kommen derzeit gegebenenfalls auch christlichen Gemeinden oder Organisationen im Sudan zugute? 12. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls die besondere Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten bei der Vergabe von Hilfsgeldern für den Sudan? 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Fluchtbewegungen von Christen aus dem Sudan in die Nachbarstaaten vor? 14. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung gegebenenfalls Programme zum Schutz von Flüchtlingen aus religiösen Minderheiten aus dem Sudan? 15. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse Minderheiten im Sudan zu verbessern? 16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Zwangsarbeit bzw. Sklaverei im Sudan vor, und wenn ja, inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen hiervon betroffen (vgl. https://csi-de.de/artikel/chris tian-solidarity-international-befreit-300-sklaven/)? 17. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur a) Anzahl der Asylbewerber aus dem Sudan seit 2017 (bitte nach Jahren aufschlüsseln), b) Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Sudan seit 2017, c) Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Sudan seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln), d) Rückführungsquote der Asylbewerber aus dem Sudan seit 2017(bitte nach Religionszugehörigkeit und Jahren aufschlüsseln), und wenn ja, bitte angeben? Berlin, den 30. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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