Lage der christlichen Minderheit im Sudan im Kontext des Bürgerkriegs seit April 2023
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Lage der christlichen Minderheit im Sudan im Kontext des Bürgerkriegs seit April 2023
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7186
21. Wahlperiode 17.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Rainer Rothfuß, Stefan Keuter, Udo Theodor
Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Lage der christlichen Minderheit im Sudan im Kontext des Bürgerkriegs seit
April 2023
Seit dem 15. April 2023 befindet sich der Sudan in einem bewaffneten Konflikt
zwischen den Sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces [SAF])
unter General Abdel Fattah al-Burhan und den paramilitärischen Rapid Support
Forces (RSF) unter Mohamed Hamdan Dagalo („Hemedti“). Der Konflikt hat
zu einer massiven humanitären Krise geführt, mit Millionen
Binnenvertriebenen und Flüchtlingen.
Der seit dem 15. April 2023 andauernde bewaffnete Konflikt im Sudan
zwischen den Sudanesischen Streitkräften und den paramilitärischen Rapid
Support Forces hat sich zu einer der schwersten humanitären Krisen weltweit
entwickelt. Nach Angaben internationaler Organisationen sind Millionen
Menschen auf der Flucht, die staatliche Ordnung ist in weiten Teilen des Landes
zusammengebrochen und grundlegende Schutzmechanismen für die
Zivilbevölkerung greifen vielfach nicht mehr (s. u.).
Nach Angaben des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (World
Food Programme [WFP]) wurden seit Kriegsbeginn mehr als 14 Millionen
Menschen vertrieben, davon ein Großteil innerhalb des Landes (www.wfp.org/
countries/sudan).
Nach Angaben des Welternährungsprogramms sind mehr als 11,5 Millionen
Menschen Binnenvertriebene (www.wfp.org/countries/sudan). Zudem
berichten internationale Organisationen von schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen, darunter gezielte Angriffe auf Zivilisten, ethnisch motivierte
Gewalt und Einschränkungen der Religionsfreiheit.
Im Sudan lebt eine christliche Minderheit von etwa zwei Millionen Menschen,
vor allem in Khartum, den Nuba-Bergen (Süd-Kordofan) und der Region
Blauer Nil. Nach der „World Watch List 2026“ von Open Doors gehört der Sudan
zu den Ländern mit sehr hoher Verfolgung von Christen (Platz 4, www.opendo
ors.org/en-US/persecution/countries/sudan).
Berichte weisen auf Kirchenzerstörungen, Festnahmen von Geistlichen sowie
Einschränkungen religiöser Praxis hin – dabei sind nach Dokumentationen von
United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF) und
Open Doors sowohl SAF als auch RSF für Angriffe auf Kirchen und christliche
Einrichtungen verantwortlich (s. o., u. a. Besetzung und Vandalismus durch
RSF in Khartum, Luftangriffe und Abrisse durch die SAF).
Die United States Commission on International Religious Freedom stellt in
ihrem Issue-Update 2025 weiterhin erhebliche Defizite bei der Religionsfreiheit
im Sudan fest und dokumentiert Diskriminierung sowie Gewalt gegen religiöse
Minderheiten durch beide Konfliktparteien (www.uscirf.gov-countries/sudan).
Internationale Menschenrechtsorganisationen dokumentieren schwerwiegende
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter gezielte Angriffe auf
Zivilisten, ethnisch motivierte Gewalt sowie Angriffe auf religiöse
Einrichtungen (www.hrw.org/world-report/2025/country-chapters/sudan).
Vor dem Hintergrund des fortdauernden Konflikts und der angespannten
Sicherheitslage ist unklar, in welchem Umfang Christen gezielt betroffen sind
und welche Maßnahmen die Bundesregierung gegebenenfalls zur Beobachtung
und zum Schutz religiöser Minderheiten ergreift.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die aktuelle Lage der
christlichen Minderheit im Sudan seit Beginn des Bürgerkriegs im April
2023 vor, und wenn ja, welche?
2. In welchem Umfang sind, wenn Frage 1 bejaht wurde, nach Kenntnis der
Bundesregierung Christen im Sudan von Gewalt, Vertreibung oder
gezielten Übergriffen betroffen, insbesondere durch Handlungen der SAF und
bzw. oder RSF?
3. Welche belastbaren Daten oder Berichte liegen der Bundesregierung
gegebenenfalls zu Angriffen auf Kirchen, kirchliche Einrichtungen oder
Geistliche im Sudan vor, einschließlich solcher durch die SAF und durch die
RSF?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über
Einschränkungen der Religionsfreiheit in den von den SAF kontrollierten
Gebieten?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über
Einschränkungen der Religionsfreiheit in den von den RSF kontrollierten
Gebieten?
6. Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Hinweise auf
Zwangsbekehrungen oder andere Formen religiöser Nötigung gegenüber
Christen vor?
7. Welche internationalen Berichte (z. B. von den United Nations [UN], US-
CIRF, Open Doors oder anderen Organisationen) zieht die
Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten im
Sudan heran?
8. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur
Einstufung des Sudans als Land mit schwerwiegenden Defiziten bei der
Religionsfreiheit durch internationale Organisationen, und wenn ja, wie lautet
diese?
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegebenenfalls im
Rahmen ihrer Außenpolitik, um auf die Einhaltung der Religionsfreiheit im
Sudan hinzuwirken?
10. In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung gegebenenfalls im
Rahmen internationaler Organisationen (z. B. UN, EU) für den Schutz
religiöser Minderheiten im Sudan?
11. Welche humanitären Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung kommen
derzeit gegebenenfalls auch christlichen Gemeinden oder Organisationen im
Sudan zugute?
12. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls die
besondere Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten bei der Vergabe von
Hilfsgeldern für den Sudan?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
Fluchtbewegungen von Christen aus dem Sudan in die Nachbarstaaten
vor?
14. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung gegebenenfalls Programme
zum Schutz von Flüchtlingen aus religiösen Minderheiten aus dem
Sudan?
15. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die
Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse
Minderheiten im Sudan zu verbessern?
16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Zwangsarbeit bzw.
Sklaverei im Sudan vor, und wenn ja, inwieweit sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Christen hiervon betroffen (vgl. https://csi-de.de/artikel/chris
tian-solidarity-international-befreit-300-sklaven/)?
17. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur
a) Anzahl der Asylbewerber aus dem Sudan seit 2017 (bitte nach Jahren
aufschlüsseln),
b) Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Sudan seit 2017,
c) Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Sudan seit
2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln),
d) Rückführungsquote der Asylbewerber aus dem Sudan seit 2017(bitte
nach Religionszugehörigkeit und Jahren aufschlüsseln),
und wenn ja, bitte angeben?
Berlin, den 30. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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