Lage der christlichen Minderheit im Irak - Bedrohung durch Milizengewalt, demografischer Niedergang und institutionelle Diskriminierung
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Lage der christlichen Minderheit im Irak - Bedrohung durch Milizengewalt, demografischer Niedergang und institutionelle Diskriminierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7440
21. Wahlperiode 31.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Rainer Rothfuss, Stefan Keuter, Udo
Theodor Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Lage der christlichen Minderheit im Irak – Bedrohung durch Milizengewalt,
demografischer Niedergang und institutionelle Diskriminierung
Der Irak gehört nach Einschätzung internationaler Beobachtungsstellen zu den
Staaten mit den weltweit schwerwiegendsten Einschränkungen der
Religionsfreiheit. Das Land wurde 2026 erstmals neu auf die sogenannte Special Watch
List gesetzt, u. a. wegen zunehmender Diskriminierung religiöser Minderheiten
und rückläufiger Standards bei Registrierungsgesetzen und Blasphemie-
Vorschriften (vgl. Annual Report 2026 der United States Commission on
International Religious Freedom [USCIRF], Iraque Chapter).
Die traditionellen Kirchen – die Assyrische Kirche des Ostens, die Syrisch-
Orthodoxe Kirche, die Syrisch-Katholische Kirche, die Chaldäisch-Katholische
Kirche und die Armenisch-Orthodoxe Kirche – sind stark von Gewalt,
Intoleranz und Diskriminierung betroffen. Christen mit muslimischem Hintergrund
erfahren den größten Druck aus dem eigenen familiären Umfeld und halten
ihren Glauben häufig geheim, weil ihnen der Verlust von Erb- und Eherechten
droht. Seit der Zurückdrängung des sogenannten Islamischen Staats (IS) setzen
vor allem vom Iran unterstützte schiitische Milizen die Christen im Irak unter
Druck; der IS selbst hat seine Angriffe auf Zivilisten, Infrastruktur und
Sicherheitskräfte 2023 sowie in geringerem Maße 2024 und 2025 fortgesetzt (www.o
pendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/irak).
Die christliche Bevölkerung des Irak schrumpft dramatisch: Von rund 1,5
Millionen Christen Anfang der 1990er-Jahre ist nach Angaben von Open Doors
kaum mehr als ein Zehntel übriggeblieben; im Distrikt Tel Keppe etwa sank
ihre Zahl von rund 5 000 im Jahr 2014 auf nur noch etwa 150. Als Ursachen
werden neben den Gewaltwellen der 1980er- bis 2010er-Jahre auch gezielte
Landkäufe durch schiitische Gruppen in der Ninive-Ebene sowie mangelnde
wirtschaftliche Perspektiven genannt (www.opendoors.de/nachrichten/
aktuellemeldungen/irak-zahl-der-christen-dramatisch-gesunken). Eine gesonderte
Befragung des katholischen Hilfswerks Kirche in Not unter Christen in der
Ninive-Ebene ergab zudem, dass sich 100 Prozent der Befragten dort aktuell
unsicher fühlen, 87 Prozent davon „spürbar“ oder „deutlich“ unsicher; 69
Prozent nannten diese Bedrohungslage als Hauptgrund, über eine Auswanderung
nachzudenken (www.kirche-in-not.de/allgemein/aktuelles/irak-christen-weiterh
in-von-ausloeschung-bedroht/).
Die anhaltende institutionelle Bedrängnis der Kirchen im Irak zeigt sich auch
am Umgang mit dem chaldäisch-katholischen Patriarchen Kardinal Louis Sako,
dem die irakische Präsidentschaft 2023 im Streit um Landrechte der Christen in
der Ninive-Ebene die staatliche Anerkennung entzog und der im März 2026
unter anhaltendem Druck von seinem Amt zurücktrat (www.csi-schweiz.ch/ne
ws/irak-csi-informiert-europaeischen-parlament-ueber-christen-irak). Der
Deutsche Bundestag hatte bereits am 19. Januar 2023 die Verbrechen des IS an
den Jesiden im Irak einstimmig als Völkermord anerkannt und dabei auch die
fortdauernde Verfolgung und Diskriminierung religiöser Minderheiten im Irak
festgestellt (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-jesiden-9
27032).
Die Kleine Anfrage dient für die Fragesteller der parlamentarischen Kontrolle,
inwieweit die Bundesregierung diese Berichte kennt, sie in ihre
Lageeinschätzung einbezieht und welche konkreten Maßnahmen sie im Rahmen der
bilateralen Beziehungen, der Entwicklungszusammenarbeit und internationaler Foren
ergreift, um die Religionsfreiheit und den Schutz christlicher sowie anderer
religiöser Bevölkerungsgruppen im Irak zu fördern. Angesichts der deutschen
Entwicklungs- und Stabilisierungszusammenarbeit mit dem Irak ist
Transparenz über die Berücksichtigung religiöser Verfolgungslagen nach Auffassung
der Fragesteller geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die aktuelle
Sicherheitslage von Christen und anderen religiösen Minderheiten im Irak vor,
insbesondere seit 2023?
2. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen im
Irak Opfer von Verhaftungen, Verurteilungen oder anderen staatlichen
Repressionsmaßnahmen wegen ihres Glaubens (bitte nach Jahren von 2023
bis 2026, Ländern sowie Art der Repressionen differenzieren)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
besondere rechtliche und gesellschaftliche Lage von Konvertiten
muslimischer Herkunft im Irak, insbesondere hinsichtlich des drohenden Verlusts
von Erb- und Eherechten sowie der Bedrohungen durch das eigene
familiäre Umfeld?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
strafrechtliche Verfolgung christlicher Konvertiten im Irak?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
fortgesetzte Bedrohung durch den sogenannten Islamischen Staat für
Christen und andere religiöse Minderheiten im Irak?
6. Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Anerkennung des
Völkermords an den Jesiden durch den Deutschen Bundestag (Beschluss
vom 19. Januar 2023) eine Auffassung dazu gebildet, ob auch andere
religiöse Minderheiten im Irak, insbesondere Christen, während der
Herrschaft des IS Opfer genozidaler Gewalt wurden, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls für die aktuelle Schutzpraxis daraus?
7. Welche internationalen Berichte (z. B. von USCIRF, Open Doors, Human
Rights Watch, Armed Conflict Location and Event Data, Kirche in Not,
International Crisis Group) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur
Bewertung der Lage religiöser Minderheiten im Irak heran?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über
regionale Unterschiede hinsichtlich der Gefährdung religiöser Minderheiten im
Irak, insbesondere zwischen der Kurdistan-Region und der Ninive-Ebene
bzw. dem Zentralirak?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über den
anhaltenden Rückgang der christlichen Bevölkerung im Irak (Schätzungen
reichen von rund 150 000 bis 265 000 Personen gegenüber rund 1,5
Millionen Anfang der 1990er-Jahre; im Distrikt Tel Keppe sank die Zahl von
rund 5 000 im Jahr 2014 auf nur noch etwa 150, vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und hat sie sich zu den berichteten Ursachen, u. a. gezielte
Landkäufe und Vertreibungsdruck durch schiitische Milizen in der Ninive-
Ebene, eine eigene Positionierung erarbeitet (wenn ja, welche)?
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen ihrer
bilateralen Beziehungen zum Irak gegebenenfalls, um auf den Schutz religiöser
Minderheiten und die Einhaltung der Religionsfreiheit hinzuwirken?
11. In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung gegebenenfalls im
Rahmen internationaler Organisationen (z. B. der Vereinten Nationen, der
Europäischen Union) oder in Zusammenarbeit mit internationalen
Partnern für den Schutz religiöser Minderheiten im Irak?
12. Welche humanitären Hilfmaßnahmen der Bundesregierung kommen
derzeit gegebenenfalls auch christlichen und anderen religiösen Gemeinden
oder Organisationen im Irak zugute (bitte nach Ländern, Haushaltstiteln,
Projekt- bzw. Vorhabentiteln, Förderzeiträumen, Zuwendungssummen
sowie Durchführungs- und Trägerorganisationen aufschlüsseln)?
13. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls die
besondere Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten bei der Vergabe von
Entwicklungs-, Stabilisierungs- und Wiederaufbaumitteln für den Irak,
insbesondere für die Ninive-Ebene?
14. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die
Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse
Minderheiten im Irak zu verbessern?
15. Erkennt die Bundesregierung die Fähigkeit und den politischen Willen der
Regierung in Bagdad sowie der Regionalregierung Kurdistan-Irak,
religiöse Minderheiten wirksam vor Angriffen zu schützen?
16. Inwieweit macht die Bundesregierung gegebenenfalls die Gewährung von
Entwicklungszusammenarbeit oder diplomatischer bzw.
sicherheitspolitischer Kooperation mit dem Irak von Fortschritten beim Schutz religiöser
Minderheiten abhängig?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
aktuelle Fluchtbewegungen christlicher und anderer religiöser
Minderheiten aus dem Irak nach Deutschland oder in Nachbarstaaten vor?
18. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu
a) der Anzahl der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017 (bitte nach
Jahren und Herkunftsländern aufschlüsseln),
b) der Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017,
c) der Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Irak
seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln),
d) der statistischen Erfassung der Anzahl somalischer Asylbewerber seit
2017, die „religiöse Verfolgung“ als Fluchtgrund nannten (bitte nach
Jahren aufschlüsseln),
e) der Rückführungsquote der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017
(bitte nach Herkunftsländern, Religionszugehörigkeiten und Jahren
aufschlüsseln)?
Berlin, den 30. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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