Wettbewerbsfähigkeit Europas und die US-National Security Strategy of the United States of America 2025
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Wettbewerbsfähigkeit Europas und die US-National Security Strategy of the United States of America 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4431
21. Wahlperiode 03.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Adam
Balten, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Wettbewerbsfähigkeit Europas und die US-National Security Strategy
of the United States of America 2025
Die „National Security Strategy of the United States of America 2025“
(NSS 2025; www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/12/2025-National-
Security-Strategy.pdf) enthält Aussagen zur wirtschaftlichen Entwicklung
Europas und zur energiepolitischen Lage, insbesondere in Deutschland. Die
NSS 2025 verweist unter anderem auf einen Rückgang des europäischen
Anteils am weltweiten Bruttoinlandsprodukt sowie auf Belastungen durch
regulatorische Dichte und auf energiepolitische Standortfaktoren. Auch der
sogenannte Draghi-Bericht zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit weist auf strukturelle
Wachstums- und Investitionshemmnisse hin (https://commission.europa.eu/doc
ument/download/97e481fd-2dc3-412d-be4c-f152a8232961_en).
Vor diesem Hintergrund sollen belastbare Daten, Definitionen und die der
Bundesregierung vorliegenden Analysen zu Wettbewerbsfähigkeit, Regulierung,
Energiepreisen, Abhängigkeiten und Standortentscheidungen erfragt werden.
Unter „Europa“ wird in den nachfolgenden Fragen, soweit nicht anders
angegeben, die Europäische Union in heutiger Zusammensetzung (EU‑27; konstante
Zusammensetzung) verstanden. Soweit Daten nur in jeweils damaliger
Zusammensetzung verfügbar sind, wird um gesonderte Ausweisung nach dem
jeweiligen EU-Aggregat (z. B. EU‑12, EU‑15, EU‑25, EU‑28) gebeten. Soweit die
NSS 2025 ausdrücklich von „continental Europe“ spricht, wird um gesonderte
Ausweisung gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der heutigen
EU‑27 (konstante Zusammensetzung) am weltweiten
Bruttoinlandsprodukt (in jeweiligen Preisen und in Kaufkraftparitäten) seit 1990
entwickelt, und welche Datenquellen legt die Bundesregierung hierfür
zugrunde (bitte Zeitreihe 1990, 2000, 2010, 2020 sowie jährlich von 2021
bis 2025 angeben)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Europäischen Union in jeweils damaliger Zusammensetzung (EU‑12, EU‑15,
EU‑25, EU‑27, EU‑28 nach Jahr) am weltweiten Bruttoinlandsprodukt (in
jeweiligen Preisen und in Kaufkraftparitäten) seit 1990 entwickelt (bitte
Zeitreihe 1990, 2000, 2010, 2020 sowie jährlich von 2021 bis 2025 und
Quellen angeben)?
3. Wie hat sich im selben Zeitraum (vgl. Frage 2) der Anteil Deutschlands
am weltweiten Bruttoinlandsprodukt entwickelt (Definitionen wie in
Frage 1, jeweilige Preise und Kaufkraftparitäten; bitte Zeitreihe angeben)?
4. Welche Ursachenanalysen (z. B. Demografie, Produktivitätsentwicklung,
Kapitalbildung, Handels- und Investitionsbedingungen) liegen der
Bundesregierung zum relativen Wachstumsrückstand der EU‑27 gegenüber
den USA und China seit 1990 ggf. vor, und welche Kernergebnisse
ergeben sich daraus?
5. Erarbeitet oder nutzt die Bundesregierung Indikatoren zur Messung von
regulatorischer Dichte und regulatorischer Komplexität in der EU und in
Deutschland – etwa Bürokratiekosten bzw. Bürokratiekostenindex (BKI),
Erfüllungsaufwand, Umfang bzw. Zahl von Informations- und
Berichtspflichten, Dauer von Genehmigungsverfahren, Ergebnisse von
Normenkontroll- bzw. Evaluationsberichten –, wenn ja, welche
Indikatoren sind das (bitte Definition bzw. Methodik und Datenquellen benennen),
und wie haben sie sich seit 2015 entwickelt (bitte Zeitreihen, soweit
verfügbar, und Quellen angeben)?
6. Liegen der Bundesregierung empirische Studien oder Evaluationen vor,
die den Einfluss von EU- und Bundesregulierungen auf
a) Unternehmensgründungen,
b private Investitionen, und
c) Standortentscheidungen untersuchen,
und wenn ja, bitte die wichtigsten Studien bzw. Evaluationen benennen
(Titel bzw. Autor, Auftraggeber, Zeitraum), die Methodik in Grundzügen
darstellen und zentrale Befunde angeben?
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Bearbeitungs- und Genehmigungszeiten für zentrale industrie- und
energiebezogene Vorhaben in Deutschland seit 2018 entwickelt (z. B.
Industrieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz [BImSchG],
Netzausbauvorhaben, LNG- [Flüssigerdgas] und
Stromerzeugungsinfrastruktur; bitte jeweils Median und Spannweite, Jahr und Datenquelle angeben)?
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die industriellen
Strom- und Gaspreise in Deutschland seit 2021 im Vergleich zu den USA
sowie zu China, Japan und Südkorea entwickelt (bitte für Strom und Gas
getrennt jeweils mit definierter Verbrauchergruppe und Lastprofil,
Preisbestandteilen und Datenquelle angeben)?
9. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der industrielle
Strompreis in Deutschland seit 2021 zusammen (Erzeugung und Beschaffung,
Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen, sonstige Bestandteile; bitte
auflisten), und welche Veränderungen in der Kostenstruktur sind seit 2021
eingetreten (bitte jährlich ausweisen)?
10. Welche quantitativen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu den
Auswirkungen des seit 2021 beobachteten Energiepreisniveaus auf
a) die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien,
b) Investitionsentscheidungen und
c) Produktionsverlagerungen ins Ausland oder Standortstilllegungen
vor (bitte nach Branchen, soweit möglich nach NACE-Klassifikation
[NACE = Klassifikation der Wirtschaftszweige], und nach Datenquellen
aufschlüsseln)?
11. Welche Daten liegen der Bundesregierung ggf. zu Direktinvestitionen
deutscher Unternehmen im Ausland im Bereich energieintensiver
Industrien seit 2018 vor, und in welchem Umfang wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in diesem Zeitraum neue Produktionskapazitäten
außerhalb der EU aufgebaut (bitte nach Zielländern, soweit möglich, und
Branchen ausweisen)?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Versorgungssicherheit und
Preisstabilität energieintensiver Industrien in Deutschland seit 2022, und
welche spezifischen Maßnahmen wurden von der Bundesregierung ggf.
ergriffen, um Produktion und Investitionen am Standort zu halten (bitte
Maßnahmen, Rechtsgrundlagen, Beginn und begünstigte Branchen
nennen)?
13. Welche strategisch relevanten Abhängigkeiten Deutschlands von
Drittstaaten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bei
a) Erdgas und LNG,
b) Erdöl,
c) Steinkohle,
d) Uran und Kernbrennstoffen sowie
e) kritischen Rohstoffen und seltenen Erden
(bitte je Produktgruppe die drei größten Lieferländer und deren
Importanteile für 2021 sowie jährlich von 2022 bis 2025 angeben)?
14. Welche dieser Abhängigkeiten (vgl. Frage 13) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2022 neu entstanden oder signifikant gewachsen,
und welche Risikobewertung (z. B. Konzentrationsrisiken, politische
Risiken, Transportwege) legt die Bundesregierung hierzu vor?
15. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Wegfall
russischer Erdgaslieferungen seit 2022 zu einer Substitution durch LNG-
Importe geführt, und welche Unterschiede bestehen auf Ebene der
Beschaffung und des Imports hinsichtlich Preisstabilität,
Versorgungssicherheit und Kostenstruktur (bitte nach Beschaffungs-, Transport- und
Infrastrukturkosten aufschlüsseln)?
16. Wie werden US-amerikanische LNG-Importe in der deutschen
Importstatistik erfasst, insbesondere bei direkter Einfuhr sowie bei Einfuhren über
europäische Nachbarstaaten, und welche Kenntnisse liegen der
Bundesregierung über den Anteil US-amerikanischen Ursprungs an den über
Nachbarstaaten importierten Erdgasmengen vor?
17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Treibhausgas- und
Umweltbilanz von US-amerikanischen LNG-Importen vor, und wie stellt
sich diese im Vergleich zur früheren pipelinegebundenen
Erdgasversorgung Deutschlands aus Russland dar, insbesondere unter
Berücksichtigung der Emissionen entlang des gesamten Lebenszyklus (einschließlich
Förderung, Aufbereitung, Methanemissionen entlang der Lieferkette
sowie Verflüssigung, Transport und Regasifizierung)?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über
Standortverlagerungen oder Kapazitätsverlagerungen deutscher Industrieunternehmen
nach China seit 2021 vor, bei denen Energiepreise, Energieverfügbarkeit
oder energiepolitische Rahmenbedingungen als wesentliche Faktoren
genannt wurden (bitte nach Branchen und, soweit möglich, Zahl der Fälle
und Projekte angeben)?
19. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung ggf. zu öffentlich
berichteten Unternehmensentscheidungen vorgenommen, Produktions- oder
Investitionskapazitäten ins Ausland zu verlagern, um dort zu günstigeren
Energiepreisen zu produzieren (bitte die der Bundesregierung
vorliegenden Daten und Analysen, ohne Einzelfallbewertungen, benennen)?
20. Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung ggf. zur Bewertung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im internationalen Vergleich
(insbesondere Produktivität pro Arbeitsstunde, Bruttowertschöpfung und
Bruttoinlandsprodukt, Investitionsquote, Reallohnentwicklung), und welche
Entwicklung zeigen diese Indikatoren für Deutschland und die EU‑27 seit
2010 (bitte Zeitreihen und Quellen nennen)?
21. Wie ordnet die Bundesregierung ggf. die in der NSS 2025 enthaltenen
Aussagen zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit methodisch ein (z. B.
verwendete Datenquellen, Abgrenzungen, Vergleichsmaßstäbe), und
welche Punkte hält sie auf Basis eigener Daten für belegt bzw. nicht
belegt (bitte jeweils mit Quelle angeben)?
22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
internationalen Debatten zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit (u. a. NSS 2025,
Draghi-Bericht) für
a) den Abbau von Bürokratie- und Berichtspflichten,
b) die Beschleunigung von Genehmigungs- und Planungsverfahren und
c) die Verbesserung von Investitionsbedingungen
(bitte konkrete, bereits beschlossene oder geplante Maßnahmen und
Zeitpläne nennen)?
23. Welche konkreten Maßnahmen plant oder prüft die Bundesregierung ggf.,
um industrielle Energiepreise international wettbewerbsfähiger zu
gestalten, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden (bitte Instrumente,
Zielgruppen, Finanzierungsansatz und beabsichtigten Zeitrahmen darstellen)?
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zu den in der NSS 2025
angesprochenen Vorstellungen eines US-amerikanischen diplomatischen
Engagements zur Wiederherstellung strategischer Stabilität über den
eurasischen Raum, und in welchen Formaten wurde hierzu ggf. mit der US-
Regierung gesprochen (bitte Formate und Themenkomplexe nennen)?
25. Umfasst dieses in der NSS 2025 angesprochene „Management“ (www.wh
itehouse.gov/wp-content/uploads/2025/12/2025-National-Security-Strateg
y.pdf, S. 25) europäisch-russischer Beziehungen nach Kenntnis der
Bundesregierung ausschließlich sicherheitspolitische Fragen oder auch
wirtschafts- und energiepolitische Aspekte einschließlich Handels-,
Investitions- und Finanzbeziehungen (bitte den Kenntnisstand der
Bundesregierung darlegen)?
26. Welche Szenarien oder Folgenabschätzungen liegen der Bundesregierung
ggf. zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der bestehenden Russland-
Sanktionen für
a) Wettbewerbsfähigkeit,
b) Energiepreise und
c) Investorenattraktivität des europäischen Wirtschaftsraums
vor (bitte Studien und Analysen benennen, Zeitraum und zentrale
Ergebnisse angeben)?
27. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit 2024 ggf. mit der US-
Regierung, in G7-Formaten oder innerhalb der EU über die zukünftige
Ausgestaltung der Russland-Sanktionsregime geführt (bitte nach Datum,
Format und Themenkomplexen, soweit ohne Geheimhaltungsinteressen
möglich, aufschlüsseln)?
28. Welche rechtlichen Bewertungen und Risikoprüfungen liegen der
Bundesregierung ggf. zur fortgesetzten Einfrierung russischer
Zentralbankvermögen, insbesondere bei Euroclear, vor (bitte Aspekte auf völker- und
europarechtlicher Grundlage, haftungs- oder prozessuale Risiken,
Auswirkungen auf Vertrauen in europäische Finanzinfrastrukturen und mögliche
Folgen für den Euro als Reserve- und Abrechnungswährung darstellen)?
29. Welche konkreten Befunde und Empfehlungen des Draghi-Berichts hält
die Bundesregierung hinsichtlich Regulierungspraxis,
Investitionshemmnissen und Energiepreisen ggf. für zutreffend, und welche Positionen bzw.
Initiativen bringt sie hierzu auf europäischer Ebene ein (bitte nach
Themenfeldern aufschlüsseln)?
Berlin, den 2. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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