Erweiterung der Europäischen Union um die Ukraine vor dem Hintergrund einer assoziierten Mitgliedschaft
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Erweiterung der Europäischen Union um die Ukraine vor dem Hintergrund einer assoziierten Mitgliedschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7361
21. Wahlperiode 28.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Teich, Peter Boehringer, Micha Fehre, Pierre Lamely,
Matthias Moosdorf, Dr. Maximilian Krah, Christoph Grimm, Boris Gamanov,
Stefan Keuter, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Alexander Gauland, Uwe Schulz, Udo
Theodor Hemmelgarn, Dr. Anna Rathert und der Fraktion der AfD
Erweiterung der Europäischen Union um die Ukraine vor dem Hintergrund einer
assoziierten Mitgliedschaft
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine sind in
der Vergangenheit durch politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche
Annäherungsprozesse geprägt. Am 28. Februar 2022 stellte die Ukraine einen
Antrag auf Mitgliedschaft in der EU (https://commission.europa.eu/topics/eu-solid
arity-ukraine/ukraines-path-towards-eu-accession_de). Am 22. Juni 2022
wurde der Ukraine der EU-Beitrittskandidatenstatus verliehen (www.auswaerti
ges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/erweiterung-nachbarschaft/eu-beitrittskandi
daten-node/eu-ukraine-2556606).
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der
Ukraine wurde im Jahr 2023 beschlossen; es sollte die politische Zusammenarbeit
vertiefen und den Zugang zum europäischen Binnenmarkt schrittweise
ausweiten. Mit dem Antrag der Ukraine auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union
und der Verleihung des Kandidatenstatus wurde dieser Integrationsprozess auf
eine neue Ebene gehoben (https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/
association-agreement-with-ukraine.html).
Die mögliche Aufnahme der Ukraine in die Europäische Union wird sowohl
unter wirtschaftlichen als auch unter institutionellen und sicherheitspolitischen
Gesichtspunkten intensiv diskutiert. Dabei stehen Fragen nach der Erfüllung
der Beitrittskriterien, den finanziellen Auswirkungen auf die Europäische
Union, den Folgen für die gemeinsame Agrar- und Kohäsionspolitik sowie den
Auswirkungen auf die Entscheidungsstrukturen der Europäischen Union im
Mittelpunkt.
Darüber hinaus wird über Modelle einer schrittweisen Integration oder einer
assoziierten Mitgliedschaft diskutiert, die eine vertiefte Einbindung der Ukraine
in europäische Strukturen ermöglichen könnten, ohne bereits alle Rechte und
Pflichten einer Vollmitgliedschaft zu begründen (www.zeit.de/politik/ausland/2
026-05/europaeische-union-friedrich-merz-ukraine-assoziierte-
mitgliedschaftgxe).
Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die
sicherheitspolitischen Konsequenzen eines möglichen Beitritts, insbesondere die Reichweite
der Beistandsklausel gemäß Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die
Europäische Union und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen für die
Mitgliedstaaten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand des EU-
Beitrittsprozesses der Ukraine?
2. Welche politischen, wirtschaftlichen und rechtsstaatlichen Reformen muss
die Ukraine nach Einschätzung der Bundesregierung noch umsetzen, um
die Beitrittskriterien vollständig zu erfüllen?
3. Welche Fortschritte verzeichnet die Ukraine nach Ansicht der
Bundesregierung in dem Bereich der Kopenhagener Kriterien, die eine zwingende
Grundvoraussetzung für einen EU-Beitritt bilden (https://eur-lex.europ
a.eu/DE/legal-content/glossary/accession-criteria-copenhagen-criteri
a.html), aufgeschlüsselt in die Bereiche
a) institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und
rechtsstaatliche Ordnung,
b) Wahrung der Menschenrechte,
c) Achtung und Schutz von Minderheiten,
d) eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem
Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten,
e) die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden
Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich der Fähigkeit, die zum EU-Recht
gehörenden gemeinsamen Vorschriften, Normen und politischen Strategien
wirksam umzusetzen?
4. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem bestehenden
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine bei?
5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine erweiterte oder
assoziierte Mitgliedschaft der Ukraine als Zwischenschritt vor einem
vollständigen EU-Beitritt?
6. Welche Rechte und Pflichten wären mit einer möglichen assoziierten
Mitgliedschaft verbunden?
7. Welche Auswirkungen hätte ein EU-Beitritt der Ukraine auf die
Haushalts-, Agrar- und Kohäsionspolitik der Europäischen Union?
8. Welche Herausforderungen ergeben sich für Deutschland durch eine
zukünftige Mitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union?
9. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Beistandsklausel nach
Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union im
Zusammenhang mit einem möglichen EU-Beitritt der Ukraine bei?
10. Würde die Beistandsverpflichtung der EU-Mitgliedstaaten im Falle eines
fortbestehenden bewaffneten Konflikts auf ukrainischem Staatsgebiet
unmittelbar nach einem Beitritt Anwendung finden?
11. Welche rechtlichen, politischen und militärischen Konsequenzen erwartet
die Bundesregierung aus einer möglichen Anwendung der europäischen
Beistandsklausel gegenüber der Ukraine?
12. Inwiefern unterscheidet sich die Beistandsverpflichtung der Europäischen
Union von den Verpflichtungen innerhalb der NATO nach Artikel 5 des
Nordatlantikvertrags?
13. Hat die Bundesregierung geprüft, ob für den Fall eines Beitritts der
Ukraine Übergangsregelungen oder besondere Vorbehalte hinsichtlich der
Anwendung der Beistandsklausel erforderlich sein könnten?
14. Welche Vorkehrungen hält die Bundesregierung für erforderlich, um
sicherzustellen, dass ein EU-Beitritt der Ukraine nicht zu rechtlichen
Unsicherheiten hinsichtlich bestehender Sicherheits- und
Verteidigungsverpflichtungen führt?
15. Welche Zeitschiene hält die Bundesregierung für realistisch, sofern die
Ukraine die erforderlichen Reformen erfolgreich umsetzt?
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Ukraine auf ihrem
Weg der europäischen Integration weiterhin zu unterstützen?
Berlin, den 7. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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