Europäische Verteidigungsfähigkeit und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Europäischen Union
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Europäische Verteidigungsfähigkeit und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Europäischen Union
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8094
21. Wahlperiode 22.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Chantal Kopf, Agnieszka Brugger, Dr. Anton Hofreiter, Ayse
Asar, Julian Joswig, Jeanne Dillschneider, Katrin Göring-Eckardt, Sara Nanni,
Dr. Andrea Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Europäische Verteidigungsfähigkeit und sicherheitspolitische
Handlungsfähigkeit der Europäischen Union
Die russische Vollinvasion der Ukraine seit Februar 2022 markiert eine
tiefgreifende Zäsur für die europäische Sicherheitsordnung. Neben der militärischen
Aggression gegen die Ukraine richtet Russland seine Attacken zunehmend
gegen weitere europäische Staaten. Angriffe auf kritische Infrastruktur,
Cyberattacken, Desinformationskampagnen und wiederholte Provokationen im
europäischen Luftraum verdeutlichen, dass längst ganz Europa zum zentralen Ziel
russischer Destabilisierungsversuche geworden ist (www.bundestag.de/ausschu
esse/weitere_gremien/parlamentarisches-kontrollgremium/1111516-1111516).
Die veränderte Bedrohungslage hat in Europa einen grundlegenden
sicherheitspolitischen Wandel ausgelöst. Sicherheit gilt in Europa nicht mehr als
Selbstverständlichkeit, sondern rückt als zentrale politische Aufgabe wieder stärker
ins Zentrum staatlicher Handlungsfähigkeit. Entsprechend haben die
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren ihre
Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik deutlich intensiviert. Mit
dem Strategischen Kompass und der angekündigten Europäischen
Sicherheitsstrategie, dem Ausbau gemeinsamer verteidigungsindustrieller Kapazitäten,
neuen Finanzierungsinstrumenten wie SAFE sowie dem Weißbuch zur
Europäischen Verteidigung wurden wichtige Schritte unternommen, um die
Verteidigungsbereitschaft Europas zu stärken, Fähigkeitslücken zu schließen und die
europäische Rüstungskooperation zu vertiefen. Auch die sicherheits- und
verteidigungspolitische Zusammenarbeit mit europäischen Partnern außerhalb der
Europäischen Union hat seit Beginn der russischen Vollinvasion deutlich an
Bedeutung gewonnen (https://eu.boell.org/en/defence-partnerships-europe-
PDF).
Gleichzeitig sieht sich Europa mit einer zunehmenden Unsicherheit über die
zukünftige Rolle der Vereinigten Staaten von Amerika als sicherheitspolitischer
Garant konfrontiert. Vor dem Hintergrund der außen- und sicherheitspolitischen
Neuausrichtung der USA ist die zweite Präsidentschaft Donald Trumps von
Forderungen nach einer stärkeren sicherheitspolitischen Eigenverantwortung
Europas begleitet. Zwar bleibt die NATO weiterhin das Fundament der
europäischen Sicherheitsarchitektur, und die Vereinigten Staaten stellen nach wie vor
einen wesentlichen Teil der militärischen Fähigkeiten des Bündnisses. Zudem
wird mit dem Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) das höchste
militärische Kommando der NATO traditionell von einem US-amerikanischen
General oder Admiral geführt. Politisch mehren sich jedoch die Anzeichen
dafür, dass sich die Vereinigten Staaten aus ihrer bisherigen Rolle als Garant
europäischer Sicherheit zurückziehen. Ankündigungen zum Abzug von US-
Truppen aus Europa sowie eine zunehmend transaktionale Ausgestaltung der
amerikanischen Bündnispolitik haben die Debatte über die strategische
Handlungsfähigkeit Europas zusätzlich verstärkt (www.zdfheute.de/politik/ausland/n
ato-verteidigung-us-generel-militaer-europa-usa-truppenabzug-raketenplaene-1
00.html). Dies spiegelt sich auch in der Nationalen Sicherheitsstrategie und der
Nationalen Verteidigungsstrategie der USA wider, die eine
Schwerpunktverlagerung auf den Indopazifik, eine zunehmende Erwartung an Lastenverlagerung
(Burden Shifting) innerhalb der NATO sowie eine wachsende Betonung
europäischer Eigenverantwortung erkennen lassen (www.whitehouse.gov/wp-conte
nt/uploads/2025/12/2025-National-Security-Strategy.pdf). Nicht zuletzt zeigt
sich in der US-Intervention gegen den Iran, dass die USA stärker als zuvor
ohne Absprache mit den europäischen Alliierten bereit sind, militärische
Schritte zu unternehmen, die Dynamiken auslösen, die für Europa
sicherheitspolitisch nachteilig sind. Der Wunsch der USA, diese Intervention nachträglich
zu einer Angelegenheit der NATO oder ihrer Mitglieder zu machen, lässt nach
Ansicht der Fragestellenden auf ein von den Verträgen nicht gedecktes
Verständnis des Bündnisses schließen.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die wachsenden Zweifel an
der Verlässlichkeit amerikanischer Sicherheitsgarantien markieren damit einen
Wendepunkt für die europäische Verteidigungspolitik. Während Russland seine
militärische Bedrohung für Europa ausweitet, wird immer deutlicher, dass die
Europäische Union ihre eigenständige sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit
stärken muss. Dies gilt insbesondere in einer Zeit, in der China Europas
Abhängigkeiten von Drittstaaten im Bereich kritischer Rohstoffe weiter verstärkt. Der
Aufbau eines leistungsfähigen europäischen Verteidigungspfeilers ist damit
nicht länger nur ein politisches Ziel, sondern eine sicherheitspolitische
Notwendigkeit.
Deutschlands Ambition, die Bundeswehr zur „stärksten konventionellen Armee
Europas“ auszubauen, sowie die dafür vorgesehenen hohen
Verteidigungsausgaben machen auch nach Auffassung der Fragesteller deutlich, wie wichtig eine
enge europäische Einbettung nationaler Rüstungsanstrengungen ist. Nationale
Aufrüstung darf nicht losgelöst von dem Ziel einer stärkeren europäischen
Verteidigungsfähigkeit erfolgen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/
aufruestungder-bundeswehr-wer-hat-angst-vor-deutschland-accg-200877484.html).
Nationale Rüstungsanstrengungen, die nicht europäisch eingebettet sind, wären in
ihren Augen ein historischer Fehler. Deutschland kann nur dann glaubhaft für
europäische Handlungsfähigkeit eintreten, wenn es Verteidigung europäisch
und nicht national denkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Anhand welcher konkreten qualitativen und quantitativen Kriterien
bewertet die Bundesregierung den Fortschritt beim Aufbau eines stärkeren
europäischen Pfeilers innerhalb der NATO, und welche Zielsetzungen verfolgt
sie diesbezüglich bis zum Jahr 2030?
2. In welchen Fähigkeitsbereichen der Bundeswehr bestehen nach
Einschätzung der Bundesregierung derzeit kritische Abhängigkeiten von US-
amerikanischen Systemen oder Dienstleistungen, insbesondere in den
Bereichen Nachrichtendienst und Aufklärung, Satellitenkommunikation,
Führungssysteme, strategischer Lufttransport, Luftbetankung, Deep-
Precision-Strike und Luftverteidigung, und welche nationalen und
europäischen Maßnahmen sind in diesen Fähigkeitsbereichen bis 2029 geplant?
3. Welche konkreten Abhängigkeiten europäischer Rüstungsindustrien
bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung bei kritischen Rohstoffen,
Halbleitern und zentralen Vorprodukten gegenüber Dritten, insbesondere
China?
4. Welche Hindernisse bestehen nach Beurteilung der Bundesregierung
weiterhin bei der Interoperabilität europäischer Streitkräfte, insbesondere im
Bereich Führungsinformationssysteme, Datenstandards, Munitionstypen
und Kommunikationssysteme, und welche konkreten
Standardisierungsinitiativen trägt die Bundesregierung auf Ebene der EU aktiv mit, oder
bringt sie selbst ein?
5. Welche Weiterentwicklung der europäischen Governance- und
Führungsarchitektur im Bereich Sicherheit und Verteidigung hält die
Bundesregierung für erforderlich, um die unterschiedlichen EU-, NATO- und
zwischenstaatlichen Kooperationsformate besser miteinander zu verzahnen
und eine kohärente europäische Fähigkeitsplanung, Beschaffung sowie
militärische Einsatzplanung und Einsatzführung zu gewährleisten?
6. Welche konkreten militärischen, technologischen, industriellen und
politischen Fähigkeiten und Voraussetzungen müssen nach Auffassung der
Bundesregierung aufgebaut und gestärkt werden, damit die Europäische
Union im Falle eines teilweisen oder dauerhaften Rückzugs der USA aus
ihrer bisherigen sicherheitspolitischen Rolle in Europa im Bereich der
konventionellen Abschreckung, der strategischen Enabler (Aufklärung,
Lufttransport, Luftbetankung), der Rüstungsproduktion sowie der
digitalen (inklusive cloud-) und satellitengestützten Infrastruktur eigenständig
handlungsfähig bleibt?
7. Inwieweit setzt eine solche eigenständige europäische Handlungsfähigkeit
nach Auffassung der Bundesregierung voraus, dass die Europäische
Union und ihre Mitgliedstaaten in den in Frage 5 genannten Bereichen die
hierfür erforderlichen Systeme und Fähigkeiten von Forschung und
Entwicklung über die Herstellung kritischer Komponenten, Software,
Integration und Endfertigung bis zu Betrieb, Wartung, Instandsetzung,
Ersatzteilversorgung und Weiterentwicklung ohne Zustimmung, technische
Unterstützung oder sonstige Mitwirkung von Drittstaaten oder Unternehmen
aus Drittstaaten bereitstellen und dauerhaft betreiben können?
8. In welchen der in Frage 5 genannten Bereiche bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit Abhängigkeiten von Drittstaaten oder
Unternehmen aus Drittstaaten, die die eigenständige Handlungsfähigkeit der
Europäischen Union im Falle einer Einschränkung oder Einstellung der
Zusammenarbeit durch diese Drittstaaten beeinträchtigen könnten (bitte nach
den in Frage 5 genannten Bereichen sowie nach Art der jeweiligen
Abhängigkeit aufschlüsseln)?
9. In welchen der in Frage 5 genannten Bereiche hält die Bundesregierung
den Aufbau einer vollständig innerhalb der Europäischen Union
verfügbaren Fähigkeit für erforderlich, bei der Forschung und Entwicklung,
Herstellung kritischer Komponenten, Integration und Endfertigung, Software
und digitale Infrastruktur, Betrieb, Wartung, Instandsetzung,
Ersatzteilversorgung und Weiterentwicklung ohne Leistungen aus Drittstaaten
gewährleistet werden können, und in welchen Bereichen hält sie Abhängigkeiten
von Drittstaaten weiterhin für vertretbar (bitte jeweils begründen)?
10. Inwieweit wird bei der Satellitenkonstellation IRIS² gewährleistet, dass
sämtliche für Entwicklung, Herstellung, Inbetriebnahme und dauerhaften
Betrieb erforderlichen Leistungen, Technologien und Komponenten – von
Forschung und Entwicklung über Rohstoffe und Vorprodukte, kritische
Komponenten, Satellitenbau, Software und Cloud-Dienste,
Startdienstleistungen und Bodeninfrastruktur bis zu Datenverarbeitung, Betrieb,
Wartung und Weiterentwicklung – aus der Europäischen Union stammen bzw.
innerhalb der Europäischen Union erbracht und kontrolliert werden, und
welche Bestandteile dieser Wertschöpfungs- und Betriebskette stammen
derzeit aus Drittstaaten oder werden durch Unternehmen aus Drittstaaten
erbracht oder kontrolliert?
11. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis des geplanten
Vorhabens SATCOMBw Stufe 4 zum europäischen
Satellitenkommunikationsprogramm IRIS², insbesondere mit Blick auf Verfügbarkeit, Resilienz,
Sicherheit, technologische Souveränität und Interoperabilität, und welche
Bedarfe soll SATCOMBw Stufe 4 nach Auffassung der Bundesregierung
abdecken, die durch IRIS² nicht, nicht in gleichem Umfang oder nicht im
erforderlichen Zeitrahmen gedeckt werden können?
12. In welchen Bereichen der Forschung und Entwicklung von Technologien
mit Dual-Use-Potenzial sowie der militärischen Forschung und
Entwicklung sieht die Bundesregierung Potenzial für eine stärkere europäische
Zusammenarbeit, und welche konkreten Instrumente und Mechanismen
auf Ebene der Europäischen Union oder im Rahmen zwischenstaatlicher
Kooperationen befürwortet oder verfolgt sie, um gemeinsame
Forschungsvorhaben, Forschungsinfrastrukturen sowie die Entwicklung, Erprobung
und Überführung entsprechender Technologien in die Anwendung zu
stärken?
13. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem für den Zeitraum von 2028
bis 2034 vorgeschlagenen EU-Rahmenprogramm „Horizont Europa“ für
die Förderung sicherheitsrelevanter Forschung und von Technologien mit
Dual-Use-Potenzial in Europa bei, insbesondere im Zusammenspiel mit
dem Europäischen Verteidigungsfonds und weiteren europäischen
Förderinstrumenten, und welche konkreten Positionen und Maßnahmen verfolgt
die Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene, um
bestehende Fördermöglichkeiten und Synergien künftig zu stärken?
14. Welche konventionellen militärischen Fähigkeiten werden nach
Auffassung der Bundesregierung derzeit überwiegend durch die Vereinigten
Staaten innerhalb der NATO bereitgestellt, die künftig durch die
europäischen NATO-Mitglieder eigenständig vorgehalten werden sollten, und
welchen Zeitrahmen hält sie hierfür für realistisch?
15. Welche Daten erhebt oder führt das Bundesministerium der Verteidigung
zu der Frage, in welchen Staaten die von der Bundeswehr beschafften
Rüstungsgüter entwickelt, endgefertigt und im wesentlichen Teilen
produziert werden, und anhand welcher Kriterien ordnet die Bundesregierung
ein Rüstungsgut einem oder mehreren Entwicklungs- bzw.
Produktionsstaaten zu?
16. Welcher Anteil des geplanten Aufwuchses des Verteidigungshaushalts soll
nach Planung der Bundesregierung in europäische
Beschaffungsprogramme, europäische Rüstungskooperationen sowie den Ausbau europäischer
Produktionskapazitäten fließen, und anhand welcher Kriterien erfolgt
diese Zuordnung, und wie wird das gemessen?
17. Welche strukturellen Hindernisse bestehen nach Auffassung der
Bundesregierung in der nationalen Beschaffungs- und Vergabepolitik der EU-
Mitgliedstaaten einschließlich Deutschlands, und welche
Harmonisierungsschritte hält sie für notwendig, um gemeinsame europäische
Beschaffung zu erleichtern?
18. Welche konkreten Mechanismen befürwortet die Bundesregierung, um
das Vereinigte Königreich, Norwegen und die Ukraine beim Aufbau
europäischer Verteidigungsfähigkeiten und an europäischen
Beschaffungsinitiativen zu beteiligen?
19. Welche Rüstungsprojekte oder Beschaffungsvorhaben mit deutscher
Beteiligung beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen des SAFE-
Instruments zu unterstützen, nach welchen Kriterien erfolgt deren
Auswahl, welchen Beitrag erwartet sie hiervon zur Schließung europäischer
Fähigkeitslücken sowie zur Stärkung der europäischen
verteidigungsindustriellen Produktionskapazitäten, und mit welchen Staaten plant die
Bundesregierung diese Vorhaben?
20. Auf welcher Bedarfsanalyse beruht die Entscheidung der
Bundesregierung zur Einrichtung einer Außenstelle des Bundesamts für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in
Brüssel, und welche konkreten Aufgaben sowie strategischen Ziele sind mit
der Einrichtung dieser Außenstelle verbunden?
21. Welche Aufgaben soll die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) nach
Auffassung der Bundesregierung künftig bei der Vorbereitung und
Koordinierung gemeinsamer europäischer Beschaffungsvorhaben
übernehmen, um gemeinsame europäische Beschaffung im Verteidigungsbereich
wirksamer zu unterstützen, und welche Anpassungen auf Ebene der
Mitgliedstaaten hält die Bundesregierung für erforderlich, damit diese die
Rolle der EDA bestmöglich nutzen und unterstützen können?
22. Hat sich die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union oder der
NATO für die Schaffung ergänzender europäischer
Konsultationsmechanismen im Anschluss an Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-
Vertrags eingesetzt, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
23. Welche Defizite identifiziert die Bundesregierung bei den bestehenden
Krisenreaktions- und Koordinierungsmechanismen der Europäischen
Union hinsichtlich der Abstimmung sicherheitspolitischer
Lagebewertungen im Zusammenhang mit Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-
Vertrags, und welchen Reformbedarf sieht sie?
24. Welche Defizite bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit
bei der militärischen Mobilität innerhalb Europas hinsichtlich
Infrastruktur, Genehmigungsverfahren sowie der grenzüberschreitenden Truppen-
und Materialverlegung, und welche Maßnahmen unterstützt sie auf
europäischer Ebene zu deren Behebung?
25. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei Planung, Sanierung und
Ausbau der zivilen Verkehrsinfrastruktur, insbesondere des
Schienennetzes, systematisch die Anforderungen der militärischen Mobilität und der
grenzüberschreitenden Interoperabilität mit den Verkehrsinfrastrukturen
anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und welche Defizite
bestehen hierbei nach Einschätzung der Bundesregierung?
26. Plant die Bundesregierung, künftig verstärkt auf „Gruppen williger
Staaten“ innerhalb Europas zurückzugreifen, und wenn ja, in welchen
Konstellationen, und für welche konkreten verteidigungs- und
sicherheitspolitischen Initiativen?
27. Welche konkreten Schritte hält die Bundesregierung hinsichtlich der
Einbindung der Ukraine in die Beratungs- und Entscheidungsstrukturen der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) für erforderlich, um
die Ukraine im Sinne der von Bundeskanzler Friedrich Merz
vorgeschlagenen „assoziierten EU-Mitgliedschaft“ an die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik der Europäischen Union heranzuführen, und welche
institutionellen Anpassungen innerhalb des Rates der Europäischen Union
wären hierfür aus Sicht der Bundesregierung erforderlich?
28. Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine „assoziierte EU-
Mitgliedschaft“ eine Anwendung oder entsprechende Ausgestaltung der
Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die
Europäische Union (EUV) für die Ukraine ermöglichen soll, und welche
rechtlichen sowie institutionellen Voraussetzungen hält sie für eine
Einbeziehung der Ukraine in diesen Beistandsmechanismus für erforderlich?
29. Wie legt die Bundesregierung Artikel 42 Absatz 7 EUV im Falle eines
bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat aus, insbesondere
hinsichtlich politischer Konsultationen, militärischer Unterstützung und möglicher
Verpflichtungen der übrigen Mitgliedstaaten?
30. Welche Anforderungen an institutionelle Prozesse und Strukturen der EU
sieht die Bundesregierung, um die Anwendung von Artikel 42 Absatz 7
EUV im Angriffsfall zu gewährleisten?
Berlin, den 7. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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