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Europäische Verteidigungsfähigkeit und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Europäischen Union

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 21/8094 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Europäische Verteidigungsfähigkeit und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Europäischen Union Deutscher Bundestag Drucksache 21/8094 21. Wahlperiode 22.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Chantal Kopf, Agnieszka Brugger, Dr. Anton Hofreiter, Ayse Asar, Julian Joswig, Jeanne Dillschneider, Katrin Göring-Eckardt, Sara Nanni, Dr. Andrea Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Europäische Verteidigungsfähigkeit und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Europäischen Union Die russische Vollinvasion der Ukraine seit Februar 2022 markiert eine tiefgreifende Zäsur für die europäische Sicherheitsordnung. Neben der militärischen Aggression gegen die Ukraine richtet Russland seine Attacken zunehmend gegen weitere europäische Staaten. Angriffe auf kritische Infrastruktur, Cyberattacken, Desinformationskampagnen und wiederholte Provokationen im europäischen Luftraum verdeutlichen, dass längst ganz Europa zum zentralen Ziel russischer Destabilisierungsversuche geworden ist (www.bundestag.de/ausschu esse/weitere_gremien/parlamentarisches-kontrollgremium/1111516-1111516). Die veränderte Bedrohungslage hat in Europa einen grundlegenden sicherheitspolitischen Wandel ausgelöst. Sicherheit gilt in Europa nicht mehr als Selbstverständlichkeit, sondern rückt als zentrale politische Aufgabe wieder stärker ins Zentrum staatlicher Handlungsfähigkeit. Entsprechend haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren ihre Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik deutlich intensiviert. Mit dem Strategischen Kompass und der angekündigten Europäischen Sicherheitsstrategie, dem Ausbau gemeinsamer verteidigungsindustrieller Kapazitäten, neuen Finanzierungsinstrumenten wie SAFE sowie dem Weißbuch zur Europäischen Verteidigung wurden wichtige Schritte unternommen, um die Verteidigungsbereitschaft Europas zu stärken, Fähigkeitslücken zu schließen und die europäische Rüstungskooperation zu vertiefen. Auch die sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit mit europäischen Partnern außerhalb der Europäischen Union hat seit Beginn der russischen Vollinvasion deutlich an Bedeutung gewonnen (https://eu.boell.org/en/defence-partnerships-europe- PDF). Gleichzeitig sieht sich Europa mit einer zunehmenden Unsicherheit über die zukünftige Rolle der Vereinigten Staaten von Amerika als sicherheitspolitischer Garant konfrontiert. Vor dem Hintergrund der außen- und sicherheitspolitischen Neuausrichtung der USA ist die zweite Präsidentschaft Donald Trumps von Forderungen nach einer stärkeren sicherheitspolitischen Eigenverantwortung Europas begleitet. Zwar bleibt die NATO weiterhin das Fundament der europäischen Sicherheitsarchitektur, und die Vereinigten Staaten stellen nach wie vor einen wesentlichen Teil der militärischen Fähigkeiten des Bündnisses. Zudem wird mit dem Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) das höchste militärische Kommando der NATO traditionell von einem US-amerikanischen General oder Admiral geführt. Politisch mehren sich jedoch die Anzeichen dafür, dass sich die Vereinigten Staaten aus ihrer bisherigen Rolle als Garant europäischer Sicherheit zurückziehen. Ankündigungen zum Abzug von US- Truppen aus Europa sowie eine zunehmend transaktionale Ausgestaltung der amerikanischen Bündnispolitik haben die Debatte über die strategische Handlungsfähigkeit Europas zusätzlich verstärkt (www.zdfheute.de/politik/ausland/n ato-verteidigung-us-generel-militaer-europa-usa-truppenabzug-raketenplaene-1 00.html). Dies spiegelt sich auch in der Nationalen Sicherheitsstrategie und der Nationalen Verteidigungsstrategie der USA wider, die eine Schwerpunktverlagerung auf den Indopazifik, eine zunehmende Erwartung an Lastenverlagerung (Burden Shifting) innerhalb der NATO sowie eine wachsende Betonung europäischer Eigenverantwortung erkennen lassen (www.whitehouse.gov/wp-conte nt/uploads/2025/12/2025-National-Security-Strategy.pdf). Nicht zuletzt zeigt sich in der US-Intervention gegen den Iran, dass die USA stärker als zuvor ohne Absprache mit den europäischen Alliierten bereit sind, militärische Schritte zu unternehmen, die Dynamiken auslösen, die für Europa sicherheitspolitisch nachteilig sind. Der Wunsch der USA, diese Intervention nachträglich zu einer Angelegenheit der NATO oder ihrer Mitglieder zu machen, lässt nach Ansicht der Fragestellenden auf ein von den Verträgen nicht gedecktes Verständnis des Bündnisses schließen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die wachsenden Zweifel an der Verlässlichkeit amerikanischer Sicherheitsgarantien markieren damit einen Wendepunkt für die europäische Verteidigungspolitik. Während Russland seine militärische Bedrohung für Europa ausweitet, wird immer deutlicher, dass die Europäische Union ihre eigenständige sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken muss. Dies gilt insbesondere in einer Zeit, in der China Europas Abhängigkeiten von Drittstaaten im Bereich kritischer Rohstoffe weiter verstärkt. Der Aufbau eines leistungsfähigen europäischen Verteidigungspfeilers ist damit nicht länger nur ein politisches Ziel, sondern eine sicherheitspolitische Notwendigkeit. Deutschlands Ambition, die Bundeswehr zur „stärksten konventionellen Armee Europas“ auszubauen, sowie die dafür vorgesehenen hohen Verteidigungsausgaben machen auch nach Auffassung der Fragesteller deutlich, wie wichtig eine enge europäische Einbettung nationaler Rüstungsanstrengungen ist. Nationale Aufrüstung darf nicht losgelöst von dem Ziel einer stärkeren europäischen Verteidigungsfähigkeit erfolgen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ aufruestungder-bundeswehr-wer-hat-angst-vor-deutschland-accg-200877484.html). Nationale Rüstungsanstrengungen, die nicht europäisch eingebettet sind, wären in ihren Augen ein historischer Fehler. Deutschland kann nur dann glaubhaft für europäische Handlungsfähigkeit eintreten, wenn es Verteidigung europäisch und nicht national denkt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Anhand welcher konkreten qualitativen und quantitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung den Fortschritt beim Aufbau eines stärkeren europäischen Pfeilers innerhalb der NATO, und welche Zielsetzungen verfolgt sie diesbezüglich bis zum Jahr 2030?  2. In welchen Fähigkeitsbereichen der Bundeswehr bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit kritische Abhängigkeiten von US- amerikanischen Systemen oder Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Nachrichtendienst und Aufklärung, Satellitenkommunikation, Führungssysteme, strategischer Lufttransport, Luftbetankung, Deep- Precision-Strike und Luftverteidigung, und welche nationalen und europäischen Maßnahmen sind in diesen Fähigkeitsbereichen bis 2029 geplant?  3. Welche konkreten Abhängigkeiten europäischer Rüstungsindustrien bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung bei kritischen Rohstoffen, Halbleitern und zentralen Vorprodukten gegenüber Dritten, insbesondere China?  4. Welche Hindernisse bestehen nach Beurteilung der Bundesregierung weiterhin bei der Interoperabilität europäischer Streitkräfte, insbesondere im Bereich Führungsinformationssysteme, Datenstandards, Munitionstypen und Kommunikationssysteme, und welche konkreten Standardisierungsinitiativen trägt die Bundesregierung auf Ebene der EU aktiv mit, oder bringt sie selbst ein?  5. Welche Weiterentwicklung der europäischen Governance- und Führungsarchitektur im Bereich Sicherheit und Verteidigung hält die Bundesregierung für erforderlich, um die unterschiedlichen EU-, NATO- und zwischenstaatlichen Kooperationsformate besser miteinander zu verzahnen und eine kohärente europäische Fähigkeitsplanung, Beschaffung sowie militärische Einsatzplanung und Einsatzführung zu gewährleisten?  6. Welche konkreten militärischen, technologischen, industriellen und politischen Fähigkeiten und Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung aufgebaut und gestärkt werden, damit die Europäische Union im Falle eines teilweisen oder dauerhaften Rückzugs der USA aus ihrer bisherigen sicherheitspolitischen Rolle in Europa im Bereich der konventionellen Abschreckung, der strategischen Enabler (Aufklärung, Lufttransport, Luftbetankung), der Rüstungsproduktion sowie der digitalen (inklusive cloud-) und satellitengestützten Infrastruktur eigenständig handlungsfähig bleibt?  7. Inwieweit setzt eine solche eigenständige europäische Handlungsfähigkeit nach Auffassung der Bundesregierung voraus, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in den in Frage 5 genannten Bereichen die hierfür erforderlichen Systeme und Fähigkeiten von Forschung und Entwicklung über die Herstellung kritischer Komponenten, Software, Integration und Endfertigung bis zu Betrieb, Wartung, Instandsetzung, Ersatzteilversorgung und Weiterentwicklung ohne Zustimmung, technische Unterstützung oder sonstige Mitwirkung von Drittstaaten oder Unternehmen aus Drittstaaten bereitstellen und dauerhaft betreiben können?  8. In welchen der in Frage 5 genannten Bereiche bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Abhängigkeiten von Drittstaaten oder Unternehmen aus Drittstaaten, die die eigenständige Handlungsfähigkeit der Europäischen Union im Falle einer Einschränkung oder Einstellung der Zusammenarbeit durch diese Drittstaaten beeinträchtigen könnten (bitte nach den in Frage 5 genannten Bereichen sowie nach Art der jeweiligen Abhängigkeit aufschlüsseln)?  9. In welchen der in Frage 5 genannten Bereiche hält die Bundesregierung den Aufbau einer vollständig innerhalb der Europäischen Union verfügbaren Fähigkeit für erforderlich, bei der Forschung und Entwicklung, Herstellung kritischer Komponenten, Integration und Endfertigung, Software und digitale Infrastruktur, Betrieb, Wartung, Instandsetzung, Ersatzteilversorgung und Weiterentwicklung ohne Leistungen aus Drittstaaten gewährleistet werden können, und in welchen Bereichen hält sie Abhängigkeiten von Drittstaaten weiterhin für vertretbar (bitte jeweils begründen)? 10. Inwieweit wird bei der Satellitenkonstellation IRIS² gewährleistet, dass sämtliche für Entwicklung, Herstellung, Inbetriebnahme und dauerhaften Betrieb erforderlichen Leistungen, Technologien und Komponenten – von Forschung und Entwicklung über Rohstoffe und Vorprodukte, kritische Komponenten, Satellitenbau, Software und Cloud-Dienste, Startdienstleistungen und Bodeninfrastruktur bis zu Datenverarbeitung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung – aus der Europäischen Union stammen bzw. innerhalb der Europäischen Union erbracht und kontrolliert werden, und welche Bestandteile dieser Wertschöpfungs- und Betriebskette stammen derzeit aus Drittstaaten oder werden durch Unternehmen aus Drittstaaten erbracht oder kontrolliert? 11. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis des geplanten Vorhabens SATCOMBw Stufe 4 zum europäischen Satellitenkommunikationsprogramm IRIS², insbesondere mit Blick auf Verfügbarkeit, Resilienz, Sicherheit, technologische Souveränität und Interoperabilität, und welche Bedarfe soll SATCOMBw Stufe 4 nach Auffassung der Bundesregierung abdecken, die durch IRIS² nicht, nicht in gleichem Umfang oder nicht im erforderlichen Zeitrahmen gedeckt werden können? 12. In welchen Bereichen der Forschung und Entwicklung von Technologien mit Dual-Use-Potenzial sowie der militärischen Forschung und Entwicklung sieht die Bundesregierung Potenzial für eine stärkere europäische Zusammenarbeit, und welche konkreten Instrumente und Mechanismen auf Ebene der Europäischen Union oder im Rahmen zwischenstaatlicher Kooperationen befürwortet oder verfolgt sie, um gemeinsame Forschungsvorhaben, Forschungsinfrastrukturen sowie die Entwicklung, Erprobung und Überführung entsprechender Technologien in die Anwendung zu stärken? 13. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem für den Zeitraum von 2028 bis 2034 vorgeschlagenen EU-Rahmenprogramm „Horizont Europa“ für die Förderung sicherheitsrelevanter Forschung und von Technologien mit Dual-Use-Potenzial in Europa bei, insbesondere im Zusammenspiel mit dem Europäischen Verteidigungsfonds und weiteren europäischen Förderinstrumenten, und welche konkreten Positionen und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene, um bestehende Fördermöglichkeiten und Synergien künftig zu stärken? 14. Welche konventionellen militärischen Fähigkeiten werden nach Auffassung der Bundesregierung derzeit überwiegend durch die Vereinigten Staaten innerhalb der NATO bereitgestellt, die künftig durch die europäischen NATO-Mitglieder eigenständig vorgehalten werden sollten, und welchen Zeitrahmen hält sie hierfür für realistisch? 15. Welche Daten erhebt oder führt das Bundesministerium der Verteidigung zu der Frage, in welchen Staaten die von der Bundeswehr beschafften Rüstungsgüter entwickelt, endgefertigt und im wesentlichen Teilen produziert werden, und anhand welcher Kriterien ordnet die Bundesregierung ein Rüstungsgut einem oder mehreren Entwicklungs- bzw. Produktionsstaaten zu? 16. Welcher Anteil des geplanten Aufwuchses des Verteidigungshaushalts soll nach Planung der Bundesregierung in europäische Beschaffungsprogramme, europäische Rüstungskooperationen sowie den Ausbau europäischer Produktionskapazitäten fließen, und anhand welcher Kriterien erfolgt diese Zuordnung, und wie wird das gemessen? 17. Welche strukturellen Hindernisse bestehen nach Auffassung der Bundesregierung in der nationalen Beschaffungs- und Vergabepolitik der EU- Mitgliedstaaten einschließlich Deutschlands, und welche Harmonisierungsschritte hält sie für notwendig, um gemeinsame europäische Beschaffung zu erleichtern? 18. Welche konkreten Mechanismen befürwortet die Bundesregierung, um das Vereinigte Königreich, Norwegen und die Ukraine beim Aufbau europäischer Verteidigungsfähigkeiten und an europäischen Beschaffungsinitiativen zu beteiligen? 19. Welche Rüstungsprojekte oder Beschaffungsvorhaben mit deutscher Beteiligung beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen des SAFE- Instruments zu unterstützen, nach welchen Kriterien erfolgt deren Auswahl, welchen Beitrag erwartet sie hiervon zur Schließung europäischer Fähigkeitslücken sowie zur Stärkung der europäischen verteidigungsindustriellen Produktionskapazitäten, und mit welchen Staaten plant die Bundesregierung diese Vorhaben? 20. Auf welcher Bedarfsanalyse beruht die Entscheidung der Bundesregierung zur Einrichtung einer Außenstelle des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Brüssel, und welche konkreten Aufgaben sowie strategischen Ziele sind mit der Einrichtung dieser Außenstelle verbunden? 21. Welche Aufgaben soll die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) nach Auffassung der Bundesregierung künftig bei der Vorbereitung und Koordinierung gemeinsamer europäischer Beschaffungsvorhaben übernehmen, um gemeinsame europäische Beschaffung im Verteidigungsbereich wirksamer zu unterstützen, und welche Anpassungen auf Ebene der Mitgliedstaaten hält die Bundesregierung für erforderlich, damit diese die Rolle der EDA bestmöglich nutzen und unterstützen können? 22. Hat sich die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union oder der NATO für die Schaffung ergänzender europäischer Konsultationsmechanismen im Anschluss an Konsultationen nach Artikel 4 des NATO- Vertrags eingesetzt, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 23. Welche Defizite identifiziert die Bundesregierung bei den bestehenden Krisenreaktions- und Koordinierungsmechanismen der Europäischen Union hinsichtlich der Abstimmung sicherheitspolitischer Lagebewertungen im Zusammenhang mit Konsultationen nach Artikel 4 des NATO- Vertrags, und welchen Reformbedarf sieht sie? 24. Welche Defizite bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit bei der militärischen Mobilität innerhalb Europas hinsichtlich Infrastruktur, Genehmigungsverfahren sowie der grenzüberschreitenden Truppen- und Materialverlegung, und welche Maßnahmen unterstützt sie auf europäischer Ebene zu deren Behebung? 25. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei Planung, Sanierung und Ausbau der zivilen Verkehrsinfrastruktur, insbesondere des Schienennetzes, systematisch die Anforderungen der militärischen Mobilität und der grenzüberschreitenden Interoperabilität mit den Verkehrsinfrastrukturen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und welche Defizite bestehen hierbei nach Einschätzung der Bundesregierung? 26. Plant die Bundesregierung, künftig verstärkt auf „Gruppen williger Staaten“ innerhalb Europas zurückzugreifen, und wenn ja, in welchen Konstellationen, und für welche konkreten verteidigungs- und sicherheitspolitischen Initiativen? 27. Welche konkreten Schritte hält die Bundesregierung hinsichtlich der Einbindung der Ukraine in die Beratungs- und Entscheidungsstrukturen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) für erforderlich, um die Ukraine im Sinne der von Bundeskanzler Friedrich Merz vorgeschlagenen „assoziierten EU-Mitgliedschaft“ an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union heranzuführen, und welche institutionellen Anpassungen innerhalb des Rates der Europäischen Union wären hierfür aus Sicht der Bundesregierung erforderlich? 28. Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine „assoziierte EU- Mitgliedschaft“ eine Anwendung oder entsprechende Ausgestaltung der Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) für die Ukraine ermöglichen soll, und welche rechtlichen sowie institutionellen Voraussetzungen hält sie für eine Einbeziehung der Ukraine in diesen Beistandsmechanismus für erforderlich? 29. Wie legt die Bundesregierung Artikel 42 Absatz 7 EUV im Falle eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat aus, insbesondere hinsichtlich politischer Konsultationen, militärischer Unterstützung und möglicher Verpflichtungen der übrigen Mitgliedstaaten? 30. Welche Anforderungen an institutionelle Prozesse und Strukturen der EU sieht die Bundesregierung, um die Anwendung von Artikel 42 Absatz 7 EUV im Angriffsfall zu gewährleisten? Berlin, den 7. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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