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Rede von Banaszak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren

dip / rede 10.02.2023 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 86. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 22: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

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Rede von Banaszak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Jung, als ich gesehen habe, dass Sie sprechen, dachte ich, das könnte eine konstruktive Debatte werden. Sie sind in der Vergangenheit hier ja häufig als differenzierter Redner aufgetreten. Aber sowohl Ihre Rede als auch die vielen Zwischenrufe aus Ihrer Fraktion waren gleichermaßen von Polemik wie Unkenntnis der Sachlage geprägt. Ich bin meiner Kollegin Nina Scheer sehr dankbar, dass sie begonnen hat, ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen. Ich will daran gerne anschließen. Was ist in den letzten Monaten im Deutschen Bundestag passiert? Im letzten Herbst hat der Deutsche Bundestag mit Mehrheit, das heißt mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP, entschieden – Die Linke hat sich enthalten –, 200 Milliarden Euro Kreditermächtigungen zu erteilen, um ein Signal der Sicherheit an die Unternehmen und die privaten Haushalte zu geben – gegen die Stimmen der Unionsfraktion. Sie haben damals gesagt: Mensch, das kann doch nicht sein; die Regierung will sich einen Freifahrtschein geben; da müssen wir mit Nein stimmen. Wir als Koalition fanden das damals ein bisschen kleingeistig, weil wir uns daran erinnert haben, dass FDP und Grüne beispielsweise bei den Coronakrediten – ich glaube, das war sogar ein viel größerer Betrag – gesagt haben: Na ja, Krise ist Krise, da muss die Regierung handlungsfähig sein; wir stimmen zu, auch wenn wir nicht von allen Details überzeugt sind. – Diese Größe hatten Sie nicht. – Herr Frei, Sie haben gerade dazwischengerufen: Sie haben es falsch gemacht! – Wir haben uns damals gesagt: Na ja, wir lassen der Union mal die Chance, einen eigenen Vorschlag zur Finanzierung zu machen. – Schade, der ist leider ausgeblieben. In der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss kam kein einziger Vorschlag, wie eine Energiepreisbremse, eine Strompreisbremse, eine Gaspreisbremse, ein Härtefallfonds, was auch immer zur Entlastung der Haushalte notwendig ist und finanziert werden sollte. Kein einziger Vorschlag! Das heißt, Sie haben gegen die Finanzierung gestimmt und nicht gesagt, was Sie stattdessen machen wollen, also beispielsweise Sozialleistungen kürzen oder anderes, was man sich hätte vorstellen können. Sie haben sich entschieden, so zu verfahren. Wir als Koalition haben trotzdem im Haushaltsausschuss gesagt: Die Union hat einen Punkt; einen Blankoscheck wollen wir nicht ausstellen. Deshalb sperren wir die Mittel erst mal. Die müssen dann einzeln im Haushaltsausschuss entsperrt werden. Das ist die parlamentarische Kontrolle, der wir uns alle gleichermaßen verpflichtet fühlen, auch die Regierungsfraktionen. Das war in der Vergangenheit nicht immer so; aber wir machen das hier im Parlament durchaus sehr ernsthaft. Deswegen werden jetzt nach und nach die Mittel entsperrt, beispielsweise für die Quartalstranchen der Strom- und der Gaspreisbremse. Und jetzt gab es auch den Entsperrungsantrag in Bezug auf die Härtefallhilfen. Was ist noch im letzten Winter passiert? Es gab zunächst eine Wirtschaftsministerkonferenz, eine Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und ‑minister der Länder mit dem Bundeswirtschaftsminister. Die haben gesagt: Wenn wir neben den breitenwirksamen Entlastungen durch die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse noch Fälle haben, die dadurch nicht abgedeckt sind, sogenannte Härtefälle, für die ein Härtefallfonds geschaffen werden soll, dann ist es durchaus klug, auch im Sinne eines vernünftigen Umgangs mit Steuergeldern, zu definieren, was Härtefälle sind. – Dazu gab es ein Eckpunktepapier, das gute Punkte enthält: Ein Härtefall zeichnet sich dadurch aus, dass bestimmte Kostensteigerungen nachgewiesen werden können. – Das halte ich für eine gute Idee. Deswegen haben wir in dieser Woche im Haushaltsausschuss gesagt: Wir geben die Mittel frei; aber die Härtefallregelung erfolgt bitte in Anlehnung an die gute, parteiübergreifende Vereinbarung, an der beispielsweise auch Herr Aiwanger und Herr Schulze beteiligt waren; Herr Schulze spricht ja auch gleich. An diesen Eckpunkten sollte sich die Härtefallregelung orientieren; das kann man sich ja durchaus vorstellen. Auf jeden Fall sollen Härtefälle gefördert werden und keine allgemeine Wirtschaftsförderung stattfinden; denn wir wollen gut mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgehen. Ich finde, das ist erst mal eine gute Variante, mit Steuergeldern umzugehen.

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