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Rede von Banaszak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren

dip / rede 10.02.2023 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 86. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 22: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

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Text

Rede von Banaszak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren Herr Spahn, ich danke Ihnen für Ihre Zwischenfrage, die es mir erlaubt, noch einige Aspekte darzustellen, auch mit Blick auf einen Zwischenruf, den Sie gerade gemacht haben, was sonst in meiner Redezeit eventuell schwierig geworden wären. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass der Haushaltsausschuss vor zwei Wochen, also in der letzten Sitzungswoche, einen anderen Beschluss gefasst hat als in dieser Woche. Ich möchte zum Verfahren Folgendes sagen: Sie haben gerade den Ministerpräsidentenkonferenzbeschluss angesprochen bzw. die Vereinbarung, die auch in der anschließenden Pressekonferenz besprochen wurde. Ich habe gerade auf die Kriterien der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister verwiesen. Sie haben recht: Da stehen auch Öl und Pellets drin, als Wunsch, dass das doch bitte ermöglicht wird. Der Bundestagsbeschluss lautete anders; auch das muss man sagen. Es gab einen Entschließungsantrag, in dem es um Öl und Pellets bei privaten Haushalten ging. Da standen die KMU nicht drin. In der Tat gab es dann verschiedene Rückmeldungen. Herr Jung, Sie haben von einem Wortbruch gesprochen. Das fand ich ganz interessant. Als Herr Jung geredet hat, habe ich noch mal nachgeschaut – ich war mir schon vorher relativ sicher –: Verrückterweise liegt das Haushaltsrecht des Bundes gar nicht bei der Ministerpräsidentenkonferenz – die steht sogar gar nicht in der Verfassung –, sondern Artikel 110 Grundgesetz besagt – ich habe es noch mal nachgelesen –: Das Haushaltsrecht des Bundes liegt beim – halten Sie sich fest, Herr Jung! – Deutschen Bundestag, also bei uns allen hier. Und der Haushaltsausschuss hat dieses Recht wahrgenommen. Jetzt haben wir tatsächlich eine Veränderung. Wir sagen: Ja, für den Fall, dass es Härtefälle gibt, die mit Öl und Pellets zu tun haben, soll es die Möglichkeit der Förderung geben – das haben wir am Mittwoch so beschlossen; das ist die Grundlage –, aber bitte in Anlehnung an den Beschluss der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister. Weil Sie vorhin dazwischengerufen haben, es seien nur 25 Millionen Euro freigegeben worden, sage ich: Vielleicht lassen Sie sich von den Mitgliedern Ihrer Haushalts-AG noch mal kurz aufklären. Es sind 25 Millionen Euro in dieser Woche plus 375 Millionen Euro in der letzten Woche. Das sind nach meiner Rechnung 400 Millionen Euro, die grundsätzlich komplett, auch wenn ich davon ausgehe, dass das nicht passieren wird, für die Entlastung bei der Nutzung von Öl und Pellets und auch beispielsweise Flüssiggas – das ist ja eine unvollständige Aufzählung, wie Frau Scheer gerade richtig erwähnt hat – eingesetzt werden können. Da müssen Sie sich also keine Sorgen machen. Härtefälle, wenn sie vorliegen, werden vernünftig behandelt, übrigens auch im Bereich der Kultur. Jetzt möchte ich gern noch auf eine Pressemitteilung eingehen, die der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anfang der Woche herausgegeben hat. Herr Haase, einen Satz darin fand ich sehr interessant. Er ging in etwa so: Während die Ampelhaushälter süß davon träumen, den Wirtschaftsstabilisierungsfonds nicht voll ausschöpfen zu müssen, haben die Unternehmen große Sorgen. – Das finde ich in zweierlei Hinsicht putzig: Erstens weil es diesen Wirtschaftsstabilisierungsfonds nur gibt – das haben wir gerade festgestellt –, weil wir ihn beschlossen haben – gegen Ihre Stimmen. Also, Sie wollen, dass Geld aus einem Fonds, den Sie für falsch halten, schneller abfließt. (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Zuruf von der CDU/CSU: Wir wollen nur, dass Sie Ihre Zusagen halten!) Zweitens finde ich das interessant, weil ich in der Vergangenheit hier häufig den Eindruck gewonnen habe, dass die Union sich den öffentlichen Finanzen, den Steuergeldern besonders verpflichtet fühlt. Deswegen finde ich den Vorwurf, dass wir Ampelhaushälter den Wunsch hegen, dass diese 200 Milliarden Euro Kreditermächtigung nicht voll ausgeschöpft werden, ein bisschen irritierend. Eine Kreditermächtigung ist ja keine Ausgabeverpflichtung. Wir haben diese Kreditaufnahme ja extra im Rahmen eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds gemacht, der als Sondervermögen überjährig ausgezahlt werden darf, um die Sicherheit zu geben: Wenn es nötig ist, Gelder auszuzahlen, dann steht diese Bundesregierung, dann steht dieser Bundestag als Haushaltsgesetzgeber dafür bereit. – Das ist doch das Signal, das wir geben mussten, das Sie nicht geben konnten oder wollten, weil Sie die Größe dafür nicht hatten. Das zweite Signal ist natürlich: Wenn sich die Energiepreise anders entwickeln und wenn es gar nicht so viele Härtefälle gibt, wer soll sich dann darüber beschweren, dass nicht 200 Milliarden Euro ausgegeben, sondern weniger? Ich finde das durchaus gut.

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