Beachtung von Kinderrechten durch die Bundeswehr und bei Rüstungsexporten
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Beachtung von Kinderrechten durch die Bundeswehr und bei Rüstungsexporten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1985
21. Wahlperiode 06.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Desiree Becker, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Janina Böttger,
Jorrit Bosch, Maik Brückner, Mirze Edis, Mandy Eißing, Katrin Fey, Vinzenz
Glaser, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski,
Cansin Köktürk, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Neuhäuser, Cansu
Özdemir, Heidi Reichinnek, Lea Reisner, Zada Salihović, David Schliesing,
Evelyn Schötz, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Beachtung von Kinderrechten durch die Bundeswehr und bei Rüstungsexporten
Deutschland hat das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“
(Kinderrechtskonvention) von 1989 sowie das „2. Fakultativprotokoll zum
Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an
bewaffneten Konflikten“ (Observing-Process-Aid-and-Control (OPAC)) aus
dem Jahr 2000 unterzeichnet. Im Jahr 2007 wurden zudem die Pariser
Prinzipien gegen die rechtswidrige Rekrutierung von Kindern für Streitkräfte oder
bewaffnete Gruppen von der Bundesregierung unterzeichnet. In Artikel 3 OPAC
wird ausdrücklich die Rekrutierung von Minderjährigen unter 18 Jahren unter
den Vorbehalt der Einhaltung von Schutzmaßnahmen, insbesondere die
Bedingung der Freiwilligkeit, gestellt. Auch das „Übereinkommen über das Verbot
und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der
Kinderarbeit“ (Übereinkommen 182) der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) von 1999 untersagt in Artikel 3a die Zwangsrekrutierung von
Minderjährigen.
Der UN-Menschenrechtsausschuss für die Rechte des Kindes ist für die
Überwachung der Umsetzung der Kinderrechtskonvention und des
Fakultativprotokolls zuständig und bewertet in regelmäßigen Abständen die vorgelegten
Jahresberichte der Unterzeichnerstaaten. Auch in der letzten Beurteilung zur
Situation in Deutschland im Jahr 2022 (www.kinderrechte.de/fileadmin/Redaktion-
Kinderrechte/1_Kinderrechte/1.7_Staatenberichte/Concluding_Observations_D
EU_Fassung.pdf) erneuerte der UN-Menschenrechtsausschuss für die Rechte
des Kindes seine deutliche Kritik an der Rekrutierungspraxis der Bundeswehr
und der gezielten Bundeswehrwerbung an Schulen. Die Bundesregierung wird
aufgefordert, auf die Rekrutierung von Minderjährigen zu verzichten und die
Werbung an Schulen zu verbieten. Der UN-Ausschuss fordert, dass Berichte
über sexuellen Missbrauch, sexuelle Belästigung und sonstige Formen von
Gewalt gegen Kinder in den Streitkräften von der Bundeswehr untersucht werden
und die strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen und Täter gewährleistet wird.
Außerdem soll die Bundesregierung die exportrechtlichen Verfahren und
Vorschriften verbessern, um zu gewährleisten, dass deutsche Waffen nicht an
Staaten oder in Konfliktgebiete geliefert werden, in denen Streitkräfte und
bewaffnete Gruppen entweder Kinder rekrutieren oder ihre Waffen auch gegen Kinder
einsetzen. Der jährliche Bericht der UN-Sonderbeauftragten für Kinder und
bewaffnete Konflikte (https://docs.un.org/en/S/2025/247) liefert einen Überblick
über die gravierendsten Verletzungen von Kinderrechten in bewaffneten
Konflikten und benennt die Staaten und bewaffneten Gruppen, die aktiv gegen die
Kinderrechtskonvention verstoßen.
Seit dem jüngsten Bericht des UN-Menschenrechtsausschusses für die Rechte
des Kindes hat die Bundesregierung augenscheinlich keine Anstrengungen
unternommen, um die genannten Empfehlungen des Ausschusses umzusetzen.
Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf zur
Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG), der die Grundlagen für eine verpflichtende
Erfassung und Musterung von jungen Männern schaffen soll und weiterhin
einen freiwilligen Militärdienst von Minderjährigen erlaubt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Minderjährige wurden von der Bundeswehr seit 2022
angeschrieben und mit Informationsmaterial beschickt (bitte nach Jahren und
Geschlecht aufschlüsseln)?
2. Wie viele dieser Briefe enthielten einen QR-Code?
3. Wie viele Minderjährige haben den QR-Code auf den
Bundeswehrwerbematerialien genutzt und ein Onlineformular ausgefüllt?
4. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022
von ihrem Recht Gebrauch gemacht, einer Übermittlung ihrer Daten u. a.
an die Bundeswehr nach § 36 des Bundesmeldegesetzes zu widersprechen
(bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
5. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass
Minderjährige und ihre Erziehungsberechtigten rechtzeitig über das Recht
informiert werden, der Datenübermittlung an die Bundeswehr nach dem
Bundesmeldegesetz zu widersprechen?
6. Wie viele Minderjährige wurden seit Januar 2022 bei der Bundeswehr
gemustert (bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
7. Wie viele Minderjährige haben seit Januar 2022 ihren Dienst bei der
Bundeswehr angetreten als
a) Freiwillig Wehrdienstleistende,
b) Soldaten und Soldatinnen auf Zeit
(bitte jeweils nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
8. Wie viele der Minderjährigen seit Januar 2022
a) haben ihren Dienst vorzeitig abgebrochen,
b) mussten den Dienst aufgrund gesundheitlicher Gründe vorzeitig
beenden,
c) wurden von der Bundeswehr vorzeitig entlassen
(bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
9. Wie viele Suizide und Suizidversuche hat die Bundeswehr seit 2022
erfasst, und wie viele davon betrafen jeweils Minderjährige (bitte nach
Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
10. Wie viele Minderjährige in der Bundeswehr waren seit 2022 von sexueller
Gewalt oder Missbrauch betroffen (bitte nach Jahren und Geschlecht
aufschlüsseln)?
11. Welche strafrechtlichen oder disziplinarischen Maßnahmen erfolgten in
diesen Fällen?
12. Wie viele Unfälle und Verletzungen gab es bei Minderjährigen in der
Bundeswehr seit 2022 (bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
13. Wie viele Fälle von Dienstvergehen von Minderjährigen wurden seit 2022
erfasst (bitte nach Jahren und Geschlecht und Art des Vergehens
aufschlüsseln)?
14. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen
eine Umsetzung der Empfehlungen des UN-Menschenrechtsausschusses
für die Rechte der Kinder vom 23. September 2022, die vorsehen, auf die
gezielte Werbung von Minderjährigen u. a. an Schulen sowie die
Einberufung von Minderjährigen zu verzichten?
15. Wie will die Bundesregierung in Zukunft gewährleisten, dass die von der
Bundeswehr angesprochenen Minderjährigen entsprechend Artikel 3
Absatz 3 des 2. Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte
des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten
Konflikten unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten vollumfassend
über die Chancen und Risiken eines Wehrdienstes aufgeklärt werden?
16. Welchen unverzichtbaren Beitrag leisten die minderjährigen Rekrutinnen
und Rekruten zur Verteidigungsfähigkeit Deutschlands, und welche
Nachteile für die nationale Sicherheit wären zu befürchten, wenn man
stattdessen nur Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres mustert und
einberuft?
17. Für den Fall, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) den
Beitrag von minderjährigen Rekrutinnen und Rekruten als unverzichtbar
einstuft, auf welchen Untersuchungen und Studien basiert diese
Einstufung?
18. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die mit dem Wehrdienst-
Modernisierungsgesetz (WDModG) geplanten neuen gesetzlichen
Bestimmungen noch vereinbar mit der Aussage der Bundesregierung:
„Deutschland vollzieht seine Einstellungspraxis vollständig im Einklang mit den
eingegangenen völkerrechtlichen Abkommen zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen und stellt nur sich freiwillig bewerbende 17-Jährige als
Soldaten und Soldatinnen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten
ein“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/11991, S. 2)?
19. Plant die Bundesregierung, im WDModG die Vorgaben von Artikel 3
OPAC über die freiwillige Rekrutierung von Minderjährigen weiterhin
umzusetzen, und wenn nein, mit welcher Begründung?
20. An welche Staaten, deren Militär- und teilweise Sicherheitsbehörden im
aktuellen Jahresbericht der Sonderbeauftragten zu Kindern und
bewaffneten Konflikten vom 17. Juni 2025 wegen schwerer Verstöße gegen Kinder
aufgeführt werden (DR Kongo, Israel, Myanmar, Somalia, Südsudan,
Sudan, Syrien, Russland), hat Deutschland seit 2022
a) Rüstungsexporte genehmigt,
b) tatsächlich Kriegswaffen geliefert,
c) Kleine und Leichte Waffen gemäß Beschluss der UN-
Vollversammlung „International Instrument to Enable States to
Identify and Trace, in a Timely and Reliable Manner, Illicit Small Arms and
Light Weapons“ (A/60/88) aus dem Jahr 2005 genehmigt und geliefert
(bitte jeweils nach Jahren, Genehmigungswert und Stückzahl
aufschlüsseln)?
21. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass die
gelieferten Rüstungsgüter und Kriegswaffen nicht bei den
Kinderrechtsverletzungen eingesetzt werden, und in wie vielen Fällen hat die
Bundesregierung Anstrengungen unternommen, die Verwendung der gelieferten
Rüstungsgüter vor Ort zu überprüfen?
22. In welchen der in Frage 20 erwähnten Staaten hat die Bundesregierung
Angehörige der Militär- und bzw. oder Sicherheitsbehörden ausgebildet
oder die Ausbildung finanziell und logistisch unterstützt?
23. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass keine
Minderjährigen in diesen Sicherheitsbehörden ausgebildet worden sind?
24. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Sicherheitsbehörden
der in Frage 20 aufgeführten Staaten seit 2022 Verstöße im Sinne der UN-
Sicherheitsratsresolution 1612 aus dem Jahr 2005 begangen (Rekrutierung
von Kindern, Entführung und Verschleppung von Kindern, Tötung und
Verstümmelung von Kindern, sexuelle Gewalt gegen Kinder, Angriffe auf
Schulen und Krankenhäuser, Verweigerung des Zugangs zu humanitärer
Hilfe)?
25. Wenn Frage 24 mit Ja beantwortet wird, welche Konsequenzen hat die
Bundesregierung jeweils daraus für die Genehmigung und Lieferung von
Rüstungsgütern sowie die gemeinsame Ausbildung mit diesen
Sicherheitsbehörden gezogen?
Berlin, den 19. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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