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Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5102)

dip / drucksache 12.05.2026 · WP 21 · 21/5904 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5102) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5904 21. Wahlperiode 12.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Johann Martel, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten – Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5102) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten – Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel“ auf Bundestagsdrucksache 21/5102 ausgeführt, dass zur Bewertung der Wirksamkeit von Bundesmitteln insbesondere Indikatoren zum quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung genutzt werden, darunter die Anzahl betreuter Kinder, Betreuungsquoten sowie Bedarfslücken zwischen elterlichem Bedarf und vorhandenen Betreuungsplätzen. Zugleich verwies die Bundesregierung darauf, dass Monitoringberichte im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) erstellt werden, die unter anderem Fortschrittsberichte der Länder enthalten und eine indikatorengestützte Betrachtung der Handlungsfelder vornehmen (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/5102). In ihrer Antwort erklärte die Bundesregierung ferner, dass ihr keine Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen ungünstigen Betreuungsschlüsseln und häufigeren Gruppenschließungen, verkürzten Betreuungszeiten oder Notbetreuung vorliegen (ebd., Antwort zu Frage 4). Ebenso erklärte die Bundesregierung, dass sie keine Pläne verfolgt, die Vergabe von Bundesmitteln künftig stärker an verbindliche Mindestanforderungen hinsichtlich Fachkraftquote und Qualifikation zu knüpfen (ebd., Antwort zu Frage 8). Darüber hinaus stellte die Bundesregierung fest, dass ihr keine Erkenntnisse über mögliche Zusammenhänge zwischen Betreuungsschlüsseln, Fachkraftquote und Sprach- bzw. Vorläuferkompetenzdefiziten bei Schuleingangsuntersuchungen vorliegen (ebd., Antwort zu Frage 11). Gleichzeitig unterstützt der Bund die Länder weiterhin finanziell im Rahmen des KiQuTG und bereitet ein Investitionsprogramm vor, mit dem den Ländern im Zeitraum von 2026 bis 2029 insgesamt 4 Mrd. Euro für Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden sollen (ebd., Antwort zu den Fragen 15 und 16 sowie Tabelle auf S. 8). Vor dem Hintergrund der erheblichen Bundesmittel sowie auf genannter Bundestagsdrucksache mehrfach festgestellter fehlender Erkenntnisse zu zentralen Qualitätsfragen erscheint den Fragestellern weiterer Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Datengrundlagen, der Wirksamkeit der eingesetzten Mittel sowie möglicher struktureller Defizite bei Betreuungsschlüsseln, Fachkraftquote und Sprachförderung gegeben. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche zusätzlichen Qualitätsindikatoren neben den auf erwähnter Bundestagsdrucksache genannten quantitativen Ausbauindikatoren werden derzeit zur Bewertung der pädagogischen Qualität genutzt, seit wann werden diese erhoben, durch welche Institutionen werden diese erhoben, und in welcher Form werden diese veröffentlicht?  2. Welche konkreten Indikatoren in den Monitoringberichten zum KiQuTG erfassen nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar die pädagogische Prozess- oder Interaktionsqualität, seit wann werden diese erhoben, und welche Entwicklungen zeigen sich seit 2019?  3. Welche wissenschaftlichen Evaluationen zur Wirksamkeit des KiQuTG liegen der Bundesregierung vor, seit wann liegen diese vor, wer hat diese erstellt, und welche messbaren Verbesserungen konnten darin nachgewiesen werden?  4. Wurden Maßnahmen im Rahmen des KiQuTG seit dessen Inkrafttreten aufgrund unzureichender Wirksamkeit verändert oder beendet, wenn ja, welche konkret (bitte mit Datum und Begründung darstellen), und wenn nein, weshalb nicht?  5. Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage keine Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen Betreuungsschlüsseln und Gruppenschließungen vor (ebd., Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 21/5102), seit wann ist dieser Kenntnisstand unverändert, und welche Maßnahmen wurden seitdem ergriffen, um entsprechende Daten zu erheben?  6. Plant die Bundesregierung eine bundesweite systematische Erhebung zu Gruppenschließungen, verkürzten Betreuungszeiten oder zur Notbetreuung, wenn ja, seit wann wird diese vorbereitet, und ab wann soll sie umgesetzt werden, und wenn nein, weshalb nicht (bitte nach Bundesländern darstellen)?  7. Welche Daten zu durchschnittlichen Betreuungsausfällen infolge von Personalmangel liegen der Bundesregierung derzeit vor, seit wann werden diese erhoben, und welche Entwicklung zeigt sich seit 2019 (bitte nach Bundesländern darstellen)?  8. Welche Entwicklungen der Fachkraftquote pro Kindertageseinrichtung sind der Bundesregierung seit 2017 bekannt, und seit wann werden diese Daten bundesweit erhoben (bitte nach Bundesländern darstellen)?  9. Wie hat sich der Anteil von Assistenz- und Hilfskräften ohne vollqualifizierte pädagogische Ausbildung jährlich seit 2017 entwickelt (bitte nach Bundesländern darstellen)? 10. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit 2019 ergriffen, um dem Einsatz nicht vollqualifizierter Kräfte entgegenzuwirken, seit wann bestehen diese Maßnahmen, und welche messbaren Ergebnisse liegen hierzu vor? 11. Aus welchen Gründen verfolgt die Bundesregierung keine Pläne, die Vergabe von Bundesmitteln an Mindestanforderungen hinsichtlich Fachkraftquote und Qualifikation zu knüpfen (ebd., Antwort zu Frage 8), seit wann besteht diese Position, und welche fachlichen Bewertungen liegen dieser zugrunde? 12. Welche Mindestanforderungen an die Fachkraftquote und Qualifikation hält die Bundesregierung fachlich für erforderlich, seit wann liegen hierzu fachliche Empfehlungen vor, und auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen sich diese? 13. Welche alternativen Modelle einer qualitätsorientierten Mittelvergabe wurden seit 2019 geprüft, wann wurden diese geprüft, und aus welchen Gründen wurden diese nicht umgesetzt? 14. Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Fachkraftquote und Sprachkompetenzdefiziten vor (ebd., Antwort zu Frage 11), seit wann ist dieser Kenntnisstand unverändert, und welche Maßnahmen wurden seitdem ergriffen, um entsprechende Daten zu erheben? 15. Welche bundesweiten Daten zum Sprachförderbedarf bei Schuleingangsuntersuchungen liegen der Bundesregierung seit 2017 vor, seit wann werden diese systematisch ausgewertet, und welche Entwicklungen zeigen sich seither? 16. Welche konkreten messbaren Verbesserungen in der Betreuungssituation konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Bereitstellung der Bundesmittel im Rahmen des KiQuTG festgestellt werden, seit wann werden diese Verbesserungen erfasst, und wie stellen sich diese nach Bundesländern dar? 17. Welche Daten zu Betreuungsschlüsseln, zur Fachkraftquote, zum Sprachförderbedarf oder zu Betreuungsausfällen müssen die Länder der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Gewährung von Bundesmitteln im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes verbindlich übermitteln, seit wann erfolgt diese Datenerhebung, und welche Konsequenzen ergeben sich bei fehlenden oder unvollständigen Datenmeldungen? 18. Welche wissenschaftlichen Methoden werden zur Bewertung der Wirksamkeit der Bundesmittel eingesetzt, seit wann werden diese angewendet, und welche Ergebnisse liegen hierzu vor? 19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass trotz erheblicher Bundesmittel weiterhin deutliche Unterschiede bei Betreuungsschlüsseln und Fachkraftquoten bestehen (ebd., Antwort zu Frage 14), seit wann besteht dieser Kenntnisstand, und welche Maßnahmen wurden daraus ggf. abgeleitet? Berlin, den 7. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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