Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5102)
Text
Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5102)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5904
21. Wahlperiode 12.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon
Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Christian Zaum,
Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan
Feser, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Johann Martel, Lukas Rehm
und der Fraktion der AfD
Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in
Kindertagesstätten – Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der
veranschlagten Bundesmittel
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5102)
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD „Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz
in Kindertagesstätten – Fragen zu Wirksamkeit der verausgabten und der
veranschlagten Bundesmittel“ auf Bundestagsdrucksache 21/5102 ausgeführt, dass
zur Bewertung der Wirksamkeit von Bundesmitteln insbesondere Indikatoren
zum quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung genutzt werden, darunter
die Anzahl betreuter Kinder, Betreuungsquoten sowie Bedarfslücken zwischen
elterlichem Bedarf und vorhandenen Betreuungsplätzen.
Zugleich verwies die Bundesregierung darauf, dass Monitoringberichte im
Rahmen des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG)
erstellt werden, die unter anderem Fortschrittsberichte der Länder enthalten und
eine indikatorengestützte Betrachtung der Handlungsfelder vornehmen
(Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/5102).
In ihrer Antwort erklärte die Bundesregierung ferner, dass ihr keine
Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen ungünstigen Betreuungsschlüsseln und
häufigeren Gruppenschließungen, verkürzten Betreuungszeiten oder
Notbetreuung vorliegen (ebd., Antwort zu Frage 4).
Ebenso erklärte die Bundesregierung, dass sie keine Pläne verfolgt, die Vergabe
von Bundesmitteln künftig stärker an verbindliche Mindestanforderungen
hinsichtlich Fachkraftquote und Qualifikation zu knüpfen (ebd., Antwort zu
Frage 8).
Darüber hinaus stellte die Bundesregierung fest, dass ihr keine Erkenntnisse
über mögliche Zusammenhänge zwischen Betreuungsschlüsseln,
Fachkraftquote und Sprach- bzw. Vorläuferkompetenzdefiziten bei
Schuleingangsuntersuchungen vorliegen (ebd., Antwort zu Frage 11).
Gleichzeitig unterstützt der Bund die Länder weiterhin finanziell im Rahmen
des KiQuTG und bereitet ein Investitionsprogramm vor, mit dem den Ländern
im Zeitraum von 2026 bis 2029 insgesamt 4 Mrd. Euro für Investitionen in
Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden sollen
(ebd., Antwort zu den Fragen 15 und 16 sowie Tabelle auf S. 8).
Vor dem Hintergrund der erheblichen Bundesmittel sowie auf genannter
Bundestagsdrucksache mehrfach festgestellter fehlender Erkenntnisse zu zentralen
Qualitätsfragen erscheint den Fragestellern weiterer Aufklärungsbedarf
hinsichtlich der Datengrundlagen, der Wirksamkeit der eingesetzten Mittel sowie
möglicher struktureller Defizite bei Betreuungsschlüsseln, Fachkraftquote und
Sprachförderung gegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche zusätzlichen Qualitätsindikatoren neben den auf erwähnter
Bundestagsdrucksache genannten quantitativen Ausbauindikatoren werden
derzeit zur Bewertung der pädagogischen Qualität genutzt, seit wann
werden diese erhoben, durch welche Institutionen werden diese erhoben, und
in welcher Form werden diese veröffentlicht?
2. Welche konkreten Indikatoren in den Monitoringberichten zum KiQuTG
erfassen nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar die
pädagogische Prozess- oder Interaktionsqualität, seit wann werden diese erhoben,
und welche Entwicklungen zeigen sich seit 2019?
3. Welche wissenschaftlichen Evaluationen zur Wirksamkeit des KiQuTG
liegen der Bundesregierung vor, seit wann liegen diese vor, wer hat diese
erstellt, und welche messbaren Verbesserungen konnten darin
nachgewiesen werden?
4. Wurden Maßnahmen im Rahmen des KiQuTG seit dessen Inkrafttreten
aufgrund unzureichender Wirksamkeit verändert oder beendet, wenn ja,
welche konkret (bitte mit Datum und Begründung darstellen), und wenn
nein, weshalb nicht?
5. Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage
keine Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen Betreuungsschlüsseln
und Gruppenschließungen vor (ebd., Antwort zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 21/5102), seit wann ist dieser Kenntnisstand unverändert, und
welche Maßnahmen wurden seitdem ergriffen, um entsprechende Daten
zu erheben?
6. Plant die Bundesregierung eine bundesweite systematische Erhebung zu
Gruppenschließungen, verkürzten Betreuungszeiten oder zur
Notbetreuung, wenn ja, seit wann wird diese vorbereitet, und ab wann soll sie
umgesetzt werden, und wenn nein, weshalb nicht (bitte nach Bundesländern
darstellen)?
7. Welche Daten zu durchschnittlichen Betreuungsausfällen infolge von
Personalmangel liegen der Bundesregierung derzeit vor, seit wann werden
diese erhoben, und welche Entwicklung zeigt sich seit 2019 (bitte nach
Bundesländern darstellen)?
8. Welche Entwicklungen der Fachkraftquote pro Kindertageseinrichtung
sind der Bundesregierung seit 2017 bekannt, und seit wann werden diese
Daten bundesweit erhoben (bitte nach Bundesländern darstellen)?
9. Wie hat sich der Anteil von Assistenz- und Hilfskräften ohne
vollqualifizierte pädagogische Ausbildung jährlich seit 2017 entwickelt (bitte nach
Bundesländern darstellen)?
10. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit 2019 ergriffen, um dem
Einsatz nicht vollqualifizierter Kräfte entgegenzuwirken, seit wann bestehen
diese Maßnahmen, und welche messbaren Ergebnisse liegen hierzu vor?
11. Aus welchen Gründen verfolgt die Bundesregierung keine Pläne, die
Vergabe von Bundesmitteln an Mindestanforderungen hinsichtlich
Fachkraftquote und Qualifikation zu knüpfen (ebd., Antwort zu Frage 8), seit wann
besteht diese Position, und welche fachlichen Bewertungen liegen dieser
zugrunde?
12. Welche Mindestanforderungen an die Fachkraftquote und Qualifikation
hält die Bundesregierung fachlich für erforderlich, seit wann liegen hierzu
fachliche Empfehlungen vor, und auf welche wissenschaftlichen
Erkenntnisse stützen sich diese?
13. Welche alternativen Modelle einer qualitätsorientierten Mittelvergabe
wurden seit 2019 geprüft, wann wurden diese geprüft, und aus welchen
Gründen wurden diese nicht umgesetzt?
14. Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
über die Zusammenhänge zwischen Fachkraftquote und
Sprachkompetenzdefiziten vor (ebd., Antwort zu Frage 11), seit wann ist dieser
Kenntnisstand unverändert, und welche Maßnahmen wurden seitdem ergriffen,
um entsprechende Daten zu erheben?
15. Welche bundesweiten Daten zum Sprachförderbedarf bei
Schuleingangsuntersuchungen liegen der Bundesregierung seit 2017 vor, seit wann
werden diese systematisch ausgewertet, und welche Entwicklungen zeigen
sich seither?
16. Welche konkreten messbaren Verbesserungen in der Betreuungssituation
konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Bereitstellung der
Bundesmittel im Rahmen des KiQuTG festgestellt werden, seit wann
werden diese Verbesserungen erfasst, und wie stellen sich diese nach
Bundesländern dar?
17. Welche Daten zu Betreuungsschlüsseln, zur Fachkraftquote, zum
Sprachförderbedarf oder zu Betreuungsausfällen müssen die Länder der
Bundesregierung im Zusammenhang mit der Gewährung von Bundesmitteln im
Rahmen des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes
verbindlich übermitteln, seit wann erfolgt diese Datenerhebung, und welche
Konsequenzen ergeben sich bei fehlenden oder unvollständigen
Datenmeldungen?
18. Welche wissenschaftlichen Methoden werden zur Bewertung der
Wirksamkeit der Bundesmittel eingesetzt, seit wann werden diese angewendet,
und welche Ergebnisse liegen hierzu vor?
19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
trotz erheblicher Bundesmittel weiterhin deutliche Unterschiede bei
Betreuungsschlüsseln und Fachkraftquoten bestehen (ebd., Antwort zu
Frage 14), seit wann besteht dieser Kenntnisstand, und welche
Maßnahmen wurden daraus ggf. abgeleitet?
Berlin, den 7. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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