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Einladungs- und Informationspraxis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fusionskongress des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt am 24. März 2026 (Antwort zu Drs. 21/6819)

dip / drucksache 16.07.2026 · WP 21 · 21/7185 · Antwort · Original ↗

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Einladungs- und Informationspraxis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fusionskongress des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt am 24. März 2026 (Antwort zu Drs. 21/6819) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7185 21. Wahlperiode 16.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schröder, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6819 – Einladungs- und Informationspraxis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fusionskongress des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt am 24. März 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) veranstaltete am 24. März 2026 seinen ersten Fusionskongress „Auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“. Nach Angaben des BMFTR nahmen daran unter anderem die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, sowie die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dr. Silke Launert, teil (www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026/03/240326-fusion skongress.html). Nach Information der Fragesteller wurde im Vorfeld des Kongresses eine Einladung an den Vorsitzenden des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung mit der Bitte um Weiterleitung an weitere parlamentarische Empfänger versandt. Zugleich bestehen für die Fragesteller Anhaltspunkte dafür, dass Mitglieder einzelner Fraktionen eine Einladung oder entsprechende Informationen erhielten, während andere Ausschussmitglieder hiervon keine Kenntnis erlangten. Der Vorgang wirft bei den Fragestellern Fragen nach dem konkreten Versandweg, dem Empfängerkreis, dem Inhalt etwaiger Weiterleitungsbitten, der Dokumentation innerhalb der Bundesregierung sowie nach den Schlussfolgerungen für künftige parlamentarische Einladungsprozesse auf.  1. Welche Stellen des BMFTR waren mit der Planung, Einladung, Teilnehmerkoordination und Nachbereitung des Fusionskongresses „Auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ am 24. März 2026 befasst? Der Fusionskongress des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wurde durch das Referat F14 „Fusionstechnologien“ geplant, durchgeführt und nachbereitet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 15. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wurde der Versand der Einladungen durch das BMFTR selbst, durch eine nachgeordnete Einrichtung oder durch einen externen Dienstleister vorgenommen, und wer trug jeweils die fachliche und organisatorische Verantwortung? Der Versand der Einladungen erfolgte durch das BMFTR selbst.  3. Welche parlamentarischen Empfängergruppen wurden von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fusionskongress eingeladen oder über die Veranstaltung informiert (bitte nach Empfängergruppe, Anzahl, Versanddatum und Versandweg aufschlüsseln)?  4. Inwiefern trifft es gegebenenfalls zu, dass an den Vorsitzenden des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung eine Einladung mit der Bitte um Weiterleitung an weitere parlamentarische Empfänger übersandt wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  5. Welchen genauen Inhalt hatte eine etwaige Bitte der Bundesregierung um Weiterleitung der Einladung an Fraktionen, Ausschussmitglieder oder sonstige parlamentarische Empfänger (vgl. Frage 4), ist die Bundesregierung bereit, eine etwaige Bitte zu veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht?  6. Auf welchem Weg wurde die Einladung gegebenenfalls an den Ausschussvorsitzenden oder dessen Büro übermittelt (bitte nach Postversand, E‑Mail, Kurier, persönlicher Übergabe oder sonstigem Versandweg aufschlüsseln)? Die Fragen 3 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Für die Einladung an die Mitglieder des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages war vorgesehen, dass die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär per Schreiben nach einem etablierten Verfahren zum BMFTR-Fusionskongress einlädt. Die Einladung wurde per E-Mail versendet. Dabei kam es zu einem Versehen. Das ist bedauerlich. In der Folge wurde die Einladung nicht an die Mitglieder des Ausschusses versandt.  7. Wurden identische oder ähnliche Einladungen zusätzlich unmittelbar an Fraktionen, Fraktionsarbeitskreise, einzelne Mitglieder des Deutschen Bundestages, Mitarbeiterbüros oder an das Ausschusssekretariat versandt, wenn ja, an welche Empfängergruppen jeweils wann, und auf welchem Weg?  8. Nach welchen Kriterien entschied die Bundesregierung, welche parlamentarischen Akteure unmittelbar eingeladen und welche gegebenenfalls nur mittelbar über Dritte informiert werden sollten? Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dr. Silke Launert lud mittels einer durch ihr Büro am 20. Januar 2026 versandten E-Mail die damaligen, dem Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (FTR- Ausschuss) angehörigen Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion ein. Diese Einladung erfolgte kollegialiter und ergänzend zur vorgesehenen Einladung von der Bundesministerin Dorothee Bär an den gesamten FTR-Ausschuss. Außerdem erwähnte in der Sitzung des FTR-Ausschusses am 28. Januar 2026 der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Matthias Hauer die Veranstaltung.  9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Mitglieder des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung die Einladung tatsächlich erhalten haben und welche nicht? Die Bundesregierung erfuhr im Nachgang des Fusionskongresses davon, dass die an alle Mitglieder des FTR-Ausschusses gerichtete Einladung bedauerlicherweise nicht angekommen ist. 10. Seit wann liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Erkenntnisse oder Hinweise dazu vor, dass einzelne Ausschussmitglieder oder Fraktionen die Einladung nicht erhalten haben könnten? Ebenso wie die vorliegende Kleine Anfrage behandelte bereits die Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann auf Bundestagsdrucksache 21/5005, den Fusionskongress. Es war daher davon auszugehen, dass die Mitglieder des FTR-Ausschusses zu diesem Zeitpunkt über den Fusionskongress informiert waren. Dies gilt umso mehr, als in der Sitzung des FTR-Ausschusses am 28. Januar 2026 der Parlamentarische Staatssekretär Matthias Hauer die Veranstaltung erwähnt hat. 11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenenfalls ergriffen, nachdem ihr mögliche Unstimmigkeiten bei der Weiterleitung oder beim Zugang der Einladung bekannt geworden waren? Die Bundesregierung überprüfte im Nachgang des Fusionskongresses ihr Einladungsmanagement. 12. Welche internen Dokumente, Vermerke, E-Mails, Verteilerlisten, Versandnachweise oder sonstigen Unterlagen liegen der Bundesregierung zum Versand und zur Weiterleitung der Einladung vor? 13. Wurden im BMFTR Kopien der Einladung, Verteilerlisten oder Nachweise über Versand und Zugang aufbewahrt, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet. Die entsprechenden Dokumente liegen vor und werden im BMFTR aufbewahrt. 14. Hat die Bundesregierung vor dem Kongress überprüft oder sicherzustellen versucht, dass alle vorgesehenen parlamentarischen Empfänger von der Veranstaltung Kenntnis erlangt haben, und wenn ja, in welcher Form? Die Bundesregierung hat im Vorfeld des Fusionskongresses nicht gesondert überprüft, ob alle Ausschussmitglieder die Einladung tatsächlich erhalten haben. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige unterschiedliche Informationsstände zwischen Mitgliedern verschiedener Fraktionen im Zusammenhang mit der Einladung zum Fusionskongress? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 16. Hat die Bundesregierung den Vorgang nachträglich intern aufgearbeitet, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie hierbei gelangt? Die Bundesregierung hat im Nachgang des Fusionskongresses den Vorgang überprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 verwiesen. 17. Welche allgemeinen Verfahrensregeln gelten im BMFTR für die Einladung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Ausschüssen, Ausschussvorsitzenden und Ausschusssekretariaten zu ministeriellen Fachveranstaltungen? Die Ergänzende Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (EGO-BMFTR) enthält keine allgemeinen Verfahrensregeln für die Einladung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu ministeriellen Fachveranstaltungen. 18. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, um bei künftigen Fachveranstaltungen eine vollständige, nachvollziehbare und gleichmäßige Information parlamentarischer Empfänger sicherzustellen? Die Bundesregierung wird die etablierten, in der Vergangenheit vielfach bewährten Verfahren weiterhin anwenden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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