Einladungs- und Informationspraxis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fusionskongress des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt am 24. März 2026 (Antwort zu Drs. 21/6819)
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Einladungs- und Informationspraxis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fusionskongress des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt am 24. März 2026 (Antwort zu Drs. 21/6819)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7185
21. Wahlperiode 16.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schröder, Nicole Höchst,
Dr. Michael Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6819 –
Einladungs- und Informationspraxis der Bundesregierung im Zusammenhang mit
dem Fusionskongress des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt am 24. März 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
veranstaltete am 24. März 2026 seinen ersten Fusionskongress „Auf dem Weg
zum Fusionskraftwerk“. Nach Angaben des BMFTR nahmen daran unter
anderem die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt,
Dorothee Bär, sowie die Parlamentarische Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dr. Silke Launert, teil
(www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026/03/240326-fusion
skongress.html).
Nach Information der Fragesteller wurde im Vorfeld des Kongresses eine
Einladung an den Vorsitzenden des Ausschusses für Forschung, Technologie,
Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung mit der Bitte um Weiterleitung an
weitere parlamentarische Empfänger versandt. Zugleich bestehen für die
Fragesteller Anhaltspunkte dafür, dass Mitglieder einzelner Fraktionen eine
Einladung oder entsprechende Informationen erhielten, während andere
Ausschussmitglieder hiervon keine Kenntnis erlangten. Der Vorgang wirft bei den
Fragestellern Fragen nach dem konkreten Versandweg, dem Empfängerkreis,
dem Inhalt etwaiger Weiterleitungsbitten, der Dokumentation innerhalb der
Bundesregierung sowie nach den Schlussfolgerungen für künftige
parlamentarische Einladungsprozesse auf.
1. Welche Stellen des BMFTR waren mit der Planung, Einladung,
Teilnehmerkoordination und Nachbereitung des Fusionskongresses „Auf dem
Weg zum Fusionskraftwerk“ am 24. März 2026 befasst?
Der Fusionskongress des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) wurde durch das Referat F14 „Fusionstechnologien“
geplant, durchgeführt und nachbereitet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 15. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wurde der Versand der Einladungen durch das BMFTR selbst, durch
eine nachgeordnete Einrichtung oder durch einen externen Dienstleister
vorgenommen, und wer trug jeweils die fachliche und organisatorische
Verantwortung?
Der Versand der Einladungen erfolgte durch das BMFTR selbst.
3. Welche parlamentarischen Empfängergruppen wurden von der
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fusionskongress eingeladen oder
über die Veranstaltung informiert (bitte nach Empfängergruppe, Anzahl,
Versanddatum und Versandweg aufschlüsseln)?
4. Inwiefern trifft es gegebenenfalls zu, dass an den Vorsitzenden des
Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung eine Einladung mit der Bitte um Weiterleitung an weitere
parlamentarische Empfänger übersandt wurde (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
5. Welchen genauen Inhalt hatte eine etwaige Bitte der Bundesregierung
um Weiterleitung der Einladung an Fraktionen, Ausschussmitglieder
oder sonstige parlamentarische Empfänger (vgl. Frage 4), ist die
Bundesregierung bereit, eine etwaige Bitte zu veröffentlichen, und wenn nein,
warum nicht?
6. Auf welchem Weg wurde die Einladung gegebenenfalls an den
Ausschussvorsitzenden oder dessen Büro übermittelt (bitte nach Postversand,
E‑Mail, Kurier, persönlicher Übergabe oder sonstigem Versandweg
aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Für die Einladung an die Mitglieder des Ausschusses für Forschung,
Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages war
vorgesehen, dass die Bundesministerin für Forschung, Technologie und
Raumfahrt Dorothee Bär per Schreiben nach einem etablierten Verfahren zum
BMFTR-Fusionskongress einlädt. Die Einladung wurde per E-Mail versendet.
Dabei kam es zu einem Versehen. Das ist bedauerlich. In der Folge wurde die
Einladung nicht an die Mitglieder des Ausschusses versandt.
7. Wurden identische oder ähnliche Einladungen zusätzlich unmittelbar an
Fraktionen, Fraktionsarbeitskreise, einzelne Mitglieder des Deutschen
Bundestages, Mitarbeiterbüros oder an das Ausschusssekretariat
versandt, wenn ja, an welche Empfängergruppen jeweils wann, und auf
welchem Weg?
8. Nach welchen Kriterien entschied die Bundesregierung, welche
parlamentarischen Akteure unmittelbar eingeladen und welche gegebenenfalls
nur mittelbar über Dritte informiert werden sollten?
Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung,
Technologie und Raumfahrt Dr. Silke Launert lud mittels einer durch ihr Büro
am 20. Januar 2026 versandten E-Mail die damaligen, dem Ausschuss für
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (FTR-
Ausschuss) angehörigen Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion ein. Diese Einladung
erfolgte kollegialiter und ergänzend zur vorgesehenen Einladung von der
Bundesministerin Dorothee Bär an den gesamten FTR-Ausschuss. Außerdem
erwähnte in der Sitzung des FTR-Ausschusses am 28. Januar 2026 der
Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie
und Raumfahrt Matthias Hauer die Veranstaltung.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Mitglieder
des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung die Einladung tatsächlich erhalten haben und welche
nicht?
Die Bundesregierung erfuhr im Nachgang des Fusionskongresses davon, dass
die an alle Mitglieder des FTR-Ausschusses gerichtete Einladung
bedauerlicherweise nicht angekommen ist.
10. Seit wann liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Erkenntnisse oder
Hinweise dazu vor, dass einzelne Ausschussmitglieder oder Fraktionen
die Einladung nicht erhalten haben könnten?
Ebenso wie die vorliegende Kleine Anfrage behandelte bereits die Schriftliche
Frage 63 des Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann auf Bundestagsdrucksache
21/5005, den Fusionskongress. Es war daher davon auszugehen, dass die
Mitglieder des FTR-Ausschusses zu diesem Zeitpunkt über den Fusionskongress
informiert waren. Dies gilt umso mehr, als in der Sitzung des FTR-Ausschusses
am 28. Januar 2026 der Parlamentarische Staatssekretär Matthias Hauer die
Veranstaltung erwähnt hat.
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenenfalls ergriffen,
nachdem ihr mögliche Unstimmigkeiten bei der Weiterleitung oder beim
Zugang der Einladung bekannt geworden waren?
Die Bundesregierung überprüfte im Nachgang des Fusionskongresses ihr
Einladungsmanagement.
12. Welche internen Dokumente, Vermerke, E-Mails, Verteilerlisten,
Versandnachweise oder sonstigen Unterlagen liegen der Bundesregierung
zum Versand und zur Weiterleitung der Einladung vor?
13. Wurden im BMFTR Kopien der Einladung, Verteilerlisten oder
Nachweise über Versand und Zugang aufbewahrt, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die entsprechenden Dokumente liegen vor und werden im BMFTR
aufbewahrt.
14. Hat die Bundesregierung vor dem Kongress überprüft oder
sicherzustellen versucht, dass alle vorgesehenen parlamentarischen Empfänger von
der Veranstaltung Kenntnis erlangt haben, und wenn ja, in welcher
Form?
Die Bundesregierung hat im Vorfeld des Fusionskongresses nicht gesondert
überprüft, ob alle Ausschussmitglieder die Einladung tatsächlich erhalten
haben.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige
unterschiedliche Informationsstände zwischen Mitgliedern verschiedener Fraktionen
im Zusammenhang mit der Einladung zum Fusionskongress?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
16. Hat die Bundesregierung den Vorgang nachträglich intern aufgearbeitet,
und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie hierbei gelangt?
Die Bundesregierung hat im Nachgang des Fusionskongresses den Vorgang
überprüft.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 verwiesen.
17. Welche allgemeinen Verfahrensregeln gelten im BMFTR für die
Einladung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Ausschüssen,
Ausschussvorsitzenden und Ausschusssekretariaten zu ministeriellen
Fachveranstaltungen?
Die Ergänzende Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (EGO-BMFTR) enthält keine allgemeinen
Verfahrensregeln für die Einladung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu
ministeriellen Fachveranstaltungen.
18. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen,
um bei künftigen Fachveranstaltungen eine vollständige,
nachvollziehbare und gleichmäßige Information parlamentarischer Empfänger
sicherzustellen?
Die Bundesregierung wird die etablierten, in der Vergangenheit vielfach
bewährten Verfahren weiterhin anwenden.
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ISSN 0722-8333
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