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Rede von Dr. David Preisendanz (CDU/CSU) – Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich …

dip / rede 26.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 59. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 13a und 13b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die s.

Das Protokoll 21/59 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 03.03.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Dr. David Preisendanz (CDU/CSU) – Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich … Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Klagen eingesetzt werden, um Journalistinnen, Wissenschaftler oder zivilgesellschaftliche Akteure einzuschüchtern, dann geht es nicht mehr um legitimen Rechtsschutz, sondern um den Versuch, öffentliche Kritik zu ersticken. Genau gegen diese sogenannten SLAPP-Klagen richtet sich diese europäische Richtlinie, und ihr Ziel unterstützen wir ausdrücklich. Gleichzeitig ist es zutreffend – Kollege Sassenrath hat es wunderbar dargestellt –, dass wir als Fraktion bei der Umsetzung dieses Ziels sicher etwas zurückhaltender sind als manch andere Fraktion hier im Haus. Wie so häufig in aktuellen rechtspolitischen Diskussionen liegt das aber, wie gesagt, nicht daran, dass wir ein anderes Ziel sehen würden, uns da nicht einig wären. Ganz im Gegenteil! Etwas pointiert und zugespitzt könnte man sagen: Wir sind immer wieder etwas zurückhaltender, weil das Gegenteil von „gut“ manchmal eben auch „gut gemeint“ ist. Und genau das möchten wir verhindern. Deswegen müssen wir immer wieder, auch bei diesen Themen, nachhaken, nachschärfen, einschränken, auch wenn die Ziele für uns nachvollziehbar und berechtigt sind. Im Fall der Anti-SLAPP-Klagen müssen wir auch die andere Seite sehen, also das Recht jedes Einzelnen, sich vor Gericht wehren zu können: gegen falsche Tatsachenbehauptung, Rufschädigung, Rechtsverletzung. Oder um es mit weiteren passenden Redewendungen zu sagen: Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, das Pendel nicht zu weit in die andere Richtung ausschlagen lassen, nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, wir müssen die Kirche im Dorf lassen. Sie wissen, worauf ich hinauswill. Das ist für Gesinnungsethiker natürlich furchtbar nervig. Trotzdem ist das nicht fehlender Mut; das hat tatsächlich Methode. Der Deutsche Richterbund hat zu dieser europäischen Richtlinie festgestellt: SLAPPs, also die beschriebenen missbräuchlichen Klagen, seien in Deutschland – ich zitiere – „nicht bekannt“. Dagegen sieht der Deutsche Journalisten-Verband durchaus auch in Deutschland eine Tendenz zu missbräuchlichen Klagen, um Berichterstattung zu verhindern. Er sieht sogar das Risiko faktischer Zensur. Erkennbar ist also die Aufgabe für den Gesetzgeber, hier – letztes Sprichwort – den goldenen Mittelweg zu finden. Das ist unsere Aufgabe. Und die werden wir in dem jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren als Koalition auch gut lösen. Vielen Dank.

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