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Rede von Thomas Jarzombek (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung) – Fragestunde

dip / rede 25.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Text

Rede von Thomas Jarzombek (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung) – Fragestunde Ja, Frau Präsidentin. Herr Kollege, vielen Dank für die Frage. – Wir hatten das hier in einer Aktuellen Stunde schon sehr umfangreich diskutiert. Insofern kann ich an der Stelle schon mal auf das dort Gesagte verweisen. Das, was in dem Gesetzentwurf eingetragen wurde, ist dieselbe Konstruktion, die sich bei vergleichbaren Aufsichtsrechten im Bereich des Wettbewerbsrechts findet, beispielsweise in § 59b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Insofern ist das ein absolut übliches Verfahren, was man dann, glaube ich, im größeren Maßstab diskutieren muss. Wenn es hierbei um Ihre immer wieder medial geäußerte Sorge geht, es könnten Räumlichkeiten von Zeitungsverlagen oder anderen Medien durchsucht werden, will ich noch mal ganz deutlich sagen, dass in dem Gesetzentwurf ausdrücklich benannt ist, dass landesrechtliche Bestimmungen außen vor bleiben. Das heißt, alles das, worüber wir hier reden, wenn es sich tatsächlich um Presse- und Medienrecht handelt, ist alleiniges Landesrecht und ist in keiner Weise umfasst von dem, was der Deutsche Bundestag hier beschließen könnte. Darüber hinaus wird der Gesetzentwurf am Freitag dem Deutschen Bundestag vorgelegt und ist ab da in der Hoheit der Abgeordneten. Ich denke, Sie alle sind kluge Abgeordnete. Sie werden sich darüber beugen und sind natürlich immer frei, Gesetzentwürfe zu verbessern.

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