Deutsche Außenpolitik in Bosnien und Herzegowina und die Beteiligung an der Mission European Union Force Althea
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Deutsche Außenpolitik in Bosnien und Herzegowina und die Beteiligung an der Mission European Union Force Althea
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6537
21. Wahlperiode 18.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Zada Salihović, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina
Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering,
Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Ulrich Thoden,
Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Deutsche Außenpolitik in Bosnien und Herzegowina und die Beteiligung an der
Mission European Union Force Althea
Seit 1992 engagiert sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von
wechselnden NATO-Operationen im Auftrag der UN in der Balkanregion und
besonders auch in Bosnien und Herzegowina (BiH). Insgesamt hat man es im
Rahmen des Einsatzes zwar geschafft, die Kampfhandlungen in BiH zu
beenden, jedoch existieren die politischen und innergesellschaftlichen Konfliktlinien
bis heute weiter (www.deutschlandfunk.de/bosnien-herzegowina-republika-srp
ska-milorad-dodik-100.html).
Der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesregierung kommt in BiH eine
besondere Rolle zu. Einmal durch den jahrzehntelangen Einsatz der
Bundeswehr im Land und durch das wirtschaftliche Gewicht auf dem europäischen
Kontinent sowie innerhalb der Europäischen Union, aber noch viel stärker auf
diplomatischer Ebene durch das Amt des Hohen Repräsentanten, welches seit
August 2021 der CSU-Politiker Christian Schmidt bekleidet.
Da die Bundesrepublik Deutschland in erheblichem Maße in die Politik BiHs
involviert ist, besteht ein großes Interesse, Informationen zur Haltung der
Bundesregierung zu BiH, über die diplomatischen Bemühungen und über die
Zukunft der Mission European Union Force (EUFOR) Althea zu erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie unterstützt die Bundesregierung die institutionelle Stabilisierung
Bosniens und Herzegowinas (BiH), insbesondere angesichts der
Blockadepolitik der Republik Srpska (RS), und welche diplomatischen Konsequenzen
oder Sanktionsmöglichkeiten zieht sie aus der möglichen Nähe Milorad
Dodiks und Siniša Karans zu Russland (https://europeanwesternbalkan
s.com/2026/05/08/delegation-from-republika-srpska-to-meet-putin-on-9-
may/)?
2. Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung zur Förderung von
Antikorruptionsstrukturen auf kommunaler Ebene ein, und wie werden diese
evaluiert, und wie fördert die Bundesregierung
Antikorruptionsmaßnahmen auf nationaler, regionaler sowie lokaler Ebene, und wie und nach
welchen Kriterien werden diese evaluiert (bitte nach Maßnahmen
Deutschlands und Europas aufgliedern)?
3. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber nationalistischen
Parteien, die zunehmend versuchen, den Dayton-Vertrag zugunsten
ethnischer Abgrenzungen zu verändern, und wie möchte die Bundesregierung
dem entgegenwirken?
4. Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob der Dayton-Vertrag
einen langfristigen Frieden in BiH und dem Westbalkan festigen und den
Friedensprozess weiter voranbringen kann und ob sie die Unterzeichnung
und Aufteilung, wie im Dayton-Vertrag geregelt, auch jetzt noch
unterstützen würde, und wenn ja, warum, bzw. wenn nein, was wären die
Änderungen, die die Bundesregierung beansprucht hätte, um einen
langfristigen Frieden zu ermöglichen?
5. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu den Forderungen einer neuen
Verfassung, und will sie diese unterstützen, und wenn ja, wie?
6. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen
betreffend die weiterhin bestehende ethnisch basierte Struktur des politischen
Systems, inklusive der „Drei-Völker-Logik“, vor, und wenn ja, wie lauten
diese?
a) Wenn ja, welche Auswirkungen sieht sie auf demokratische Teilhabe
von Minderheiten?
b) Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Forderung nach einer
Verfassungsreform, die ethnische Diskriminierung (z. B. „Drei-
Völker-Prinzip“) überwindet, und wurden oder werden seitens der
Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um die Blockade des
Reformprozesses zu überwinden?
7. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu der
Situation von Frauen in Bosnien und Herzegowina vor, und wenn ja, wie
lauten diese?
8. Hat die Bundesregierung eine Position zur notwendigen
Verfassungsreform (z. B. Umsetzung des Sejdić-Finci-Urteils), und wenn ja, welche,
und unternimmt sie diplomatische Schritte, um diese zu unterstützen, und
wenn ja, welche?
9. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu
möglichen Gefahren hinsichtlich der Auswirkungen vor, die Milorad Dodiks
Gesetzespakete auf die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
und Medien und auf die staatliche Gerichtsbarkeit haben, und wenn ja,
wie lauten diese, und welche Reaktionen hat die Bundesregierung
gegenüber Banja Luka mögliche Reaktionen auf die Verabschiedung des oben
genannten Gesetzespakets geäußert?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis von konkreten Kooperationen
zwischen der Republik Srpska (RS) und Russland sowie Initiativen zu
solchen, und wenn ja, von welchen?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von konkreten Kooperationen
zwischen der Republik Srpska (RS) und den Vereinigten Staaten von Amerika
sowie Initiativen zu solchen, und wenn ja, von welchen?
12. Unterstützt die Bundesregierung Sanktionen gegen Milorad Dodik oder
Akteure der RS?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, welche Alternativen werden verfolgt?
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob nach den Neuwahlen in Ungarn
neue Sanktionen gegen Vertreter der RS angestrebt werden, und wird sie
sich auf internationaler und/oder europäischer Ebene dafür einsetzen, dass
neue Sanktionen verhängt werden?
14. Liegen der Bundesregierung Belege über etwaige
Desinformationskampagnen russischer oder serbischer Akteure im Einflussgebiet der RS vor,
und wenn ja, welche?
15. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zum Stand der EU-
Beitrittsverhandlungen mit BiH?
a) Welche Fortschritte sieht sie seit 2022?
b) Welche Bereiche bewertet sie als besonders reformbedürftig?
c) In welchen Bereichen werden Rückschritte wahrgenommen?
16. Welche Rolle misst Deutschland der EUFOR-Mission Althea für Stabilität
im Land bei?
a) Welche militärischen und zivilen Aufgaben hält sie für prioritär?
b) Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte
politische Akteure in RS relevant für die Mission, und welche
Auswirkungen haben Wahlen auf die Verlängerung des Mandats?
c) Liegen der Bundesregierung Einschätzungen oder Szenarien vor, unter
denen die Bundesregierung von einer Verlängerung der EUFOR-
Mission Althea abraten würde?
17. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Bewertungen zu
möglichen Szenarien für die Zukunft des Office of the High Representative
(OHR) vor, und wenn ja, wie lauten diese?
a) Wenn ja, für wie notwendig hält sie die Beibehaltung seiner
Vollmachten?
b) Wenn ja, hat die Bundesregierung eine Position dazu, unter welchen
Voraussetzungen sie die Abwahl des Hohen Repräsentanten fordern
und keine neue Wahl verlangen würde (Absetzung und Abzug des
OHR)?
c) Wenn ja, welche Begründung liegt der Bundesregierung vor, ein OHR
weiterhin in BiH zu behalten?
18. Welche eigenen oder fremden Bewertungen liegen der Bundesregierung
vor betreffend den generellen Einfluss Serbiens, Nordmazedoniens,
Montenegros, der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens, Chinas,
Russlands und der Türkei auf BiH (bitte jeweils für die einzelnen Staaten
darstellen und dabei jeweils auf Soft und Hard Powers eingehen)?
19. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des wachsenden
Einflusses Chinas in BiH?
a) Welche Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen?
b) Welche möglichen Risiken sieht die Bundesregierung?
20. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Lage der
Menschenrechte in BiH insgesamt, und wo sieht sie ggf. Fortschritte, aber auch
Rückschritte?
21. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Lage der Frauenrechte in
BiH insgesamt und wo sieht sie ggf. Fortschritte, aber auch Rückschritte?
22. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu
Fortschritten im Bereich der Kriegsverbrechensaufarbeitung vor, und wenn ja,
wie lauten diese, und welche Probleme bestehen bei Ermittlungen und
Gerichtsbarkeit?
23. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Versöhnungsinitiativen bei,
und welche Programme fördert Deutschland konkret?
24. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen vor über
den Umgang politischer Parteien in BiH mit Genozidleugnung,
Geschichtsrevisionismus und Hasspropaganda, und wenn ja, wie lauten
diese?
25. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen vor
betreffend den Einfluss Serbiens auf politische Akteure in RS, und wenn ja,
wie lauten diese?
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextreme
Netzwerke, paramilitärische Gruppen oder Waffenschmuggel in BiH?
27. Welche Erkenntnisse liegen über islamfeindliche Radikalisierungsdiskurse
vor, die Bosniakinnen und Bosniaken kollektiv stigmatisieren?
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der bosnischen Diaspora in
Deutschland für politische und soziale Entwicklungen in BiH?
29. Welche Zusammenarbeit gibt es mit Diasporaorganisationen zur
Demokratieförderung oder Versöhnungspolitik?
30. Welche Rolle nimmt Deutschland strategisch in BiH ein, und welche
Prioritäten setzen das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und die Bundesregierung insgesamt?
31. Welche Risiken sieht die Bundesregierung, dass internationale
Investitionen (auch deutsche) Nationalismen, separatistische Bestrebungen oder
Korruptionsstrukturen stärken?
32. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor,
welche Sicherheitsrisiken sich für BiH durch die verstärkte Militarisierung
in Serbien ergeben, und wenn ja, welche?
33. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gemeinsam mit EU-
Partnern, um BiH langfristig politisch zu stabilisieren?
34. Hat die Bundesregierung detaillierte Erkenntnisse darüber, ob das
Janitscharen-System sowie andere Aspekte der osmanischen Herrschaft in
BiH in aktuellen politischen Debatten, Schulcurricula, Parteiprogrammen,
Medienkommentaren und religiösen Predigten unterschiedlich
interpretiert bzw. instrumentalisiert werden, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, welche konkreten Formulierungen in Schulbüchern
existieren diesbezüglich in der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH)
und RS?
b) Wenn ja, wie unterscheiden sich diese Darstellungen von jenen in
Serbien und Montenegro?
c) Wenn ja, welche Parteien oder Akteure nutzen Osmanismus- oder
Anti-Osmanismus-Narrative zur Mobilisierung?
d) Welche geschichtspolitischen Interventionen deutscher Stiftungen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 dokumentiert?
e) Welche Rückwirkungen haben nach ggf. vorliegender Einschätzung
der Bundesregierung diese Narrative auf interethnische Spannungen?
35. Liegen der Bundesregierung Informationen über die vollständige Struktur,
personelle Zusammensetzung, Finanzierung und internationale
Verstrickung der Tätergruppen vor, die an der sogenannten Sarajevo Safari
beteiligt waren, einschließlich der Rollen ausländischer Staatsangehöriger,
ihrer Auftraggeber, Kontaktpersonen, logistischer Unterstützer und
möglicher staatlicher Akteure, und wenn ja, welche?
a) Welche Dokumente liegen hierzu deutschen Behörden oder nach
Kenntnis der Bundesregierung NATO-Partnern vor?
b) Welche Beweise für mutmaßliche Kooperationen zwischen
bosnischserbischen Kräften und ausländischen „Touristen-Scharfschützen“
sind der Bundesregierung bekannt?
c) Welche Archive wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020
geöffnet oder erneut gesperrt?
d) Welche diplomatischen Hürden bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung für weitere Ermittlungen?
e) Welche Opfer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
identifiziert, und welche Formen der Entschädigung werden diskutiert?
36. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige systematische
Strategien zur Leugnung, Relativierung oder Umdeutung des Genozids von
Srebrenica, sowohl durch die politische Vertretung der RS und Serbiens als
auch durch Drittstaaten oder transnationale Netzwerke, und wenn ja,
welche?
a) Wenn ja, welche Reden, Interviews und Social-Media-Kampagnen
sind der Bundesregierung bekannt, in denen vorgenannte Strategien
verfolgt werden?
b) Wenn ja, welche Auswirkungen haben neuere Gesetzesinitiativen in
RS zur Kriminalisierung von „Verleumdung“ auf die örtliche
Genozidforschung?
c) Führte die Bundesregierung ggf. diplomatische Gespräche zu diesem
Thema mit Belgrad, und wenn ja, welche?
d) Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen hält die Bundesregierung für
geeignet?
37. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob kommunale
Behörden in BiH Gedenkorte bewusst vernachlässigen, Straßen
umbenennen, Denkmäler entfernen oder die geschichtliche Bedeutung von
historisch relevanten Orten verschweigen?
a) Wenn ja, welche dokumentierten Fälle liegen der Bundesregierung
vor?
b) Wenn ja, welche institutionellen Mechanismen ermöglichen diese
Eingriffe?
c) Wenn ja, liegen der Bundesregierung Informationen sowie eigene oder
fremde Bewertungen der Rolle lokaler orthodoxer und paramilitärisch
geprägter Veteranenverbände vor, und wenn ja, wie lauten diese?
d) Welche Auswirkungen bestehen nach Auffassung der
Bundesregierung für Überlebende und Rückkehrerinnen und Rückkehrer?
38. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche strukturelle,
bürokratische oder sicherheitspolitische Hindernisse, die Angehörige von Opfern
oder Menschenrechtsorganisationen daran hindern, in BiH
Gedenkveranstaltungen abzuhalten oder Gedenkorte zu besuchen, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, was ist zur Rolle lokaler Behörden oder Polizeikräfte
bekannt?
b) Wenn ja, welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung
kommunale Genehmigungsverfahren?
c) Wenn ja, was ist bekannt zur etwaigen Einflussnahme durch
paramilitärische Gruppen?
39. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung einer wachsenden Rolle
religiöser Institutionen (Islamische Gemeinschaft, katholische Kirche,
serbisch-orthodoxe Kirche) in der politischen Meinungsbildung rund um
historische Ereignisse?
a) Welche bekannten Fälle religiöser Rhetorik gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2020, die die Täter-Opfer-Perspektive verzerren?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über etwaige Verbindungen
zwischen religiösen Autoritäten und politischen Eliten jeweils in FBiH
und RS?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über etwaige Kooperationen
zwischen religiösen Institutionen und extremistischen Gruppierungen oder
Einzelpersonen, und wenn ja, welche?
40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die etwaige systematische
Nutzung religiöser Symbole zur ethnischen Markierung von Territorien
(beispielsweise über Kreuze, Fahnen, Moscheenneubauten, Kirchen auf nicht
genehmigten Grundstücken oder Wiederaufbauprojekten)?
a) Wenn ja, welche Fälle seit 2020 sind der Bundesregierung bekannt?
b) Wenn ja, welche Gemeinden sind nach Kenntnis der Bundesregierung
besonders betroffen?
c) Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu
vor, welche Maßnahmen aus deutscher Sicht notwendig wären, um
Missbrauch religiöser Symbolik als identitätspolitisches Instrument zu
begrenzen?
41. Hat die Bundesregierung detaillierte Informationen darüber, wie lokale
Lehrplankommissionen in FBiH und RS unterschiedliche historische
Ereignisse (z. B. Zweiter Weltkrieg, Jugoslawien, Kriege der 1990er-
Jahre) darstellen?
a) Wenn ja, welche inhaltlichen Unterschiede existieren in sechs Fächern
(Geschichte, Literatur, Sozialwissenschaften, Politik, Religion,
Sprache)?
b) Wenn ja, welche Stereotypen oder Feindbilder sind identifizierbar?
c) Wenn ja, welche Konsequenzen hat dies nach ggf. vorliegender
Einschätzung der Bundesregierung für gesellschaftliche Kohäsion?
42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand, den
Zugang und die institutionelle Verwaltung von Archiven zu
Kriegsverbrechen und historischen Minderheitenrechten?
a) Welche Archive sind nur eingeschränkt öffentlich zugänglich?
b) Welche Archive wurden nach 2020 ggf. bewusst politisiert oder
manipuliert?
c) Welche Aktenbestände fehlen oder sind verschwunden?
d) Welche Projekte unterstützt Deutschland zur Archivtransparenz?
43. Liegen der Bundesregierung konkrete Erkenntnisse über die Rolle
historischer Diskurse bei der Mobilisierung extremistischer Gruppen in BiH vor,
und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, welche Gruppen nutzen historische Mythen zur
Rekrutierung?
b) Wenn ja, welche Narrative sind besonders mobilisierend (z. B.
„serbische Opferrolle“, „christliche Verteidigung gegen den Islam“,
„albanische Kontinuität“)?
c) Wenn ja, gibt es Verbindungen zu Organisationen in Serbien oder
Montenegro?
44. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Nutzung historischer Orte
wie etwa Draža-Mihailović-Gedenken, Ustaša-Memory-Spots oder
serbische mittelalterliche Festungen für Tourismus oder politische Propaganda,
und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, welche Fälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 neu entstanden?
b) Wenn ja, welche Finanzierung ist bekannt?
c) Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen sieht die Bundesregierung als
notwendig?
45. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Ermordung,
Vertreibung oder religiöse Verfolgung von Minderheiten im Bosnienkrieg vor,
die bisher nicht umfassend aufgearbeitet wurden, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, welche Gruppen sind besonders betroffen?
b) Wenn ja, welche Hindernisse verhindern vollständige Aufarbeitung?
c) Wenn ja, welche diplomatische Rolle nimmt Deutschland ein?
46. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige systematische
Eingriffe politischer Akteure in die Arbeit historischer Institute in RS, FBiH
oder BiH, und wenn ja, in welchen Instituten wurden gezielt Personen
entlassen, um dessen Ausrichtung im eigenen Sinne zu beeinflussen?
47. Liegen der Bundesregierung Beobachtungen zur Kommerzialisierung von
Kriegsnarrativen, einschließlich Souvenirindustrie, geführter Kriegstouren
oder museal aufgearbeiteter Kriegspropaganda vor, und wenn ja, welche
Akteure profitieren wirtschaftlich?
48. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige Strategien vor, die
Tätergruppen der 1990er-Jahre nutzen, um ihre Verbrechen öffentlich
umzudeuten, zu leugnen oder zu rechtfertigen, und welche Netzwerke liefern
entsprechende Inhalte?
49. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang mit
muslimischen und jüdischen Friedhöfen und religiösen Stätten, die im Krieg
beschädigt wurden oder heute gegebenenfalls politisch instrumentalisiert
werden, und welche etwaigen Fälle von Zerstörung oder Vernachlässigung
sind der Bundesregierung bekannt, und welche Gemeinden betrifft es oder
werden ggf. systematisch benachteiligt?
50. Welche Beobachtungen liegen der Bundesregierung über die dauerhafte
psychologische Traumatisierung von Überlebenden vor, und wie wird
diese in Gedenkpolitik einbezogen, und welche Programme zur
Traumabewältigung existieren, und welche fehlen nach der Einschätzung der
Bundesregierung vollständig?
51. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die mutmaßliche Praxis,
Straßennamen, Schulnamen, Plätze oder öffentliche Gebäude nach verurteilten
Kriegsverbrechern zu benennen, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt?
b) Wenn ja, welche Reaktionen vonseiten der Bundesregierung, der EU
und/oder UN gab es diesbezüglich?
52. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, ob in BiH eine
gemeinsame, pluralistische, nichtnationalistische Erinnerungskultur
langfristig möglich ist?
a) Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Szenarien zur Zukunft
des kollektiven Gedächtnisses vor, und wenn ja, welche?
b) Werden „Memory-Modelle“ anderer Länder als Vergleich
herangezogen, und wenn ja, welche?
c) Welche politischen Blockaden sind nach Auffassung der
Bundesregierung am stärksten für ein inklusives Erinnern hinderlich?
d) Welche Fördermöglichkeiten sieht die Bundesregierung konkret?
53. Hat die Bundesregierung eine Position zu der sozialen Lage von
Rückkehrenden und Binnenvertriebenen nach und in BiH, insbesondere von
Roma-Familien?
a) Wie viele Mittel fließen in entsprechende humanitäre Programme?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Zugang zu Bildung,
Gesundheit, Wohnraum?
c) Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung konkret?
54. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit deutscher Projekte
der Entwicklungszusammenarbeit in BiH, und inwiefern würde sie es als
Erfolg sehen, oder wo gibt es Fehlentwicklungen?
55. Wie unterstützt Deutschland Projekte zur Verbesserung der sozialen
Infrastruktur (Bildung, Gesundheit, Verkehr)?
56. Inwieweit unterstützt Deutschland Fraueninitiativen und
zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Aufarbeitung von Kriegsverbrechen
einsetzen?
57. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Diskriminierung
gegen Frauen, LGBTQIA+-Personen und religiösen Minderheiten in BiH?
58. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Bedrohungslage von
Aktivistinnen und Aktivisten für Frauenrechte, Menschenrechte und
Antikorruption in BiH, und wenn ja, welche?
Berlin, den 27. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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