Die Brigade "Litauen" der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rüdninkai (Antwort zu Drs. 21/3059)
Text
Die Brigade "Litauen" der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rüdninkai (Antwort zu Drs. 21/3059)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3291
21. Wahlperiode 16.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Ulrich Thoden, Desiree
Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3059 –
Die Brigade „Litauen“ der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im
Wald von Rūdninkai
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Derzeit befindet sich die Panzerbrigade 45 „Litauen“ der Bundeswehr im
Aufbau. Vorgesehen ist die dauerhafte Stationierung von rund 5 000 Soldatinnen
und Soldaten sowie zivilen Beschäftigten der Bundeswehr in Litauen (vgl.
„Bundeswehr in Litauen: In großen Schritten zur deutschen Kampfbrigade“,
Bundeswehr, www.bundeswehr.de/de/auftrag/verteidigung/aufgaben/bundesw
ehr-litauen-grosse-schritte-deutsche-kampfbrigade). Der Hauptteil der Brigade
soll bei Rūdninkai stationiert sein, wo umfangreiche Bauarbeiten vorgesehen
sind (vgl. „Baubeginn in Litauen für die Kaserne der deutschen Brigade“,
Europäische Sicherheit & Technik vom 20. August 2024, https://esut.de/2024/
08/meldungen/52466/baubeginn-in-litauen-fuer-die-kaserne-der-deutschen-bri
gade/).
In unmittelbarer Nähe des geplanten Bundeswehrstandortes befinden sich die
Überreste eines jüdischen Partisanenlagers aus dem Zweiten Weltkrieg. Nach
Angaben des US-amerikanischen Wissenschaftlers Dovid Katz gegenüber den
Fragestellerinnen und Fragestellern handelt es sich dabei um das letzte noch
existierende jüdische Partisanenlager bzw. Widerstandscamp aus jener Zeit.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller äußern ihre Sorge um den Erhalt dieses
historischen Ortes. Die rund 100 Angehörigen des Partisanencamps waren
überwiegend aus dem Ghetto von Vilnius geflohen. Im Rudninker Wald (auch
Rudnicker Wald) errichteten sie Hütten und Erdbunker und führten von dort
aus den bewaffneten Widerstand gegen die deutschen Besatzungstruppen, bis
diese im Juli 1944 aus Litauen vertrieben wurden (vgl. „Jewish Partisans in
the Rudniki Forest“, Yad Vashem, https://www.yadvashem.org/vilna/during/pa
rtisans/rudniki-forest.html).
Zu den Kämpferinnen dieses Partisanencamps gehörte auch die im Jahr 2024
verstorbene Fania Brantsovskaya (auch Brancovskaja) (vgl. „Fania
Brantsovsky, last living Vilna ghetto partisan resistance fighter, dies at 102“,
Jewish Telegraphic Agency vom 23. September 2024, www.jta.org/2024/09/2
3/obituaries/fania-brantsovsky-vilna-ghetto-survivor-and-partisan-resistance-fi
ghter-dies-at-101). Die ehemalige Partisanin und Holocaust-Überlebende war
in den Jahren vor ihrem Tod Ziel einer politischen Kampagne in Litauen, in
der sie als „Verräterin“ litauischer Interessen diffamiert und der Begehung von
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16.
Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
„Kriegsverbrechen“ beschuldigt wurde, ohne dass es zu einer formellen
Anklage kam. Diese Kampagne hatte seinerzeit auch bei der Bundesregierung
Besorgnis ausgelöst (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/10452, insbesondere die Antwort zu
Frage 9). Später wurde Fania Brantsovskaya vom Bundespräsidenten mit dem
Bundesverdienstkreuz geehrt (vgl. die Antwort zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 17/9626). Fania Brantsovskaya hatte bereits seit vielen Jahren auf
die seit dem Ende der Sowjetunion im Verfall befindlichen Überreste des
Partisanenlagers im Rudninker Wald hingewiesen und sich für deren Erhalt
beziehungsweise Restaurierung eingesetzt (vgl. „The Last Jewish Fort in the
Forests of Lithuania: Fania Yocheles Brantsovsky Calls for its Preservation“,
Defending History, https://defendinghistory.com/the-last-jewish-fort).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die kritische Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus, dem
Holocaust und der Rolle der Wehrmacht im Nationalsozialismus ist elementarer
Bestandteil der historisch-politischen Bildung in der Bundeswehr. Die
historisch-politische Bildung ist ein zentrales Element zur Sicherstellung der
Werteorientierung und -bindung unserer Soldatinnen und Soldaten. Sie trägt
maßgeblich zur Identitätsbildung bei und stellt sicher, dass die Bundeswehr ihren
Auftrag im Sinne des Grundgesetzes und im Einklang mit nationalen und
internationalen Vorgaben und Verpflichtungen erfüllt.
Die Panzerbrigade 45 führt daher wie alle Dienststellen regelmäßig
historischpolitische Bildung durch. In diesem Kontext ist beispielhaft auf die
Zusammenarbeit der Panzerbrigade 45 mit der jüdischen Nichtregierungsorganisation
MACEVA zu verweisen, die sich der Bewahrung und dem Erhalt jüdischer
Friedhöfe in Litauen widmet. Diese bestehende Erinnerungsarbeit soll in
Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft in Vilnius auch zukünftig
fortgesetzt und die Geschichte der jüdischen Partisanen in Litauen dabei aktiv
einbezogen werden. Mit der voraussichtlich 2027 beginnenden Nutzung des
Übungsplatzes Rūdninkai durch die Bundeswehr wird die lokale Geschichte des
Standortes im Rahmen dieser Fortbildungen an Bedeutung gewinnen.
Die Bundesregierung befürwortet den Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers
im Wald von Rūdninkai als Lern- und Erinnerungsort nachdrücklich. Die
litauische Regierung wurde darum gebeten, die Schutzwürdigkeit des betreffenden
Bereiches zu prüfen und im Zuge der weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Als künftiger Nutzer des Übungsplatzes wird sich die Bundeswehr für den
Schutz und Erhalt des historischen Ortes einsetzen.
1. Ist der Bundesregierung die Existenz sowie der genaue Standort des
jüdischen Partisanenlagers im Rudninker Wald bekannt?
2. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, in welcher
Entfernung sich der im Aufbau befindliche Standort der Panzerbrigade 45
„Litauen“ zu den Überresten des genannten Partisanenlagers befindet?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die Infrastruktur für die Brigade Litauen wird in Verantwortung und durch
Litauen erstellt. Die Liegenschaft in Rūdninkai grenzt unmittelbar an den
Übungsplatz an. Dieser wird bereits seit einiger Zeit durch litauische Kräfte
genutzt.
Im Zuge der weiteren Planungen zur künftigen Nutzung durch die Bundeswehr
wurde festgestellt, dass sich die Überreste des ehemaligen Partisanenlagers
nahe geplanter Übungsanlagen befinden. Der betreffende Bereich ist nicht Teil
dieser Übungsanlagen und auch nicht von Baumaßnahmen betroffen.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat das zuständige litauische
Ministerium darum gebeten, die Schutzwürdigkeit des betreffenden Bereiches zu
prüfen und im Zuge der weiteren Planungen entsprechend zu berücksichtigen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand beabsichtigt Litauen eine Beschilderung des
betreffenden Bereiches. Weiterhin soll dieser von Übungen ausgenommen und
ein Zugang für die Öffentlichkeit ermöglicht werden. Die konkrete
Ausgestaltung der künftigen Nutzung wird durch Litauen festgelegt.
3. Wird die Bundeswehr den Angehörigen der Brigade „Litauen“ Kenntnisse
über die Geschichte des jüdischen Partisanenlagers im Wald von
Rūdninkai vermitteln?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind hierzu vorgesehen oder
bereits eingeleitet worden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Hat die Bundeswehr oder andere Stellen der Bundesregierung,
gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den zuständigen litauischen Behörden, der
Jüdischen Gemeinde Litauens, internationalen jüdischen Organisationen
mit Bezug zu Litauen oder weiteren Akteurinnen und Akteuren,
Überlegungen zu möglichen Auswirkungen der Bauarbeiten am Standort der
Brigade „Litauen“ auf das Partisanenlager angestellt?
a) Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung dabei
gelangt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung während der Bauarbeiten für
den Standort der Brigade „Litauen“ oder im Anschluss daran der Zugang
zum Partisanenlager, der derzeit nach Kenntnis der Fragestellerinnen und
Fragesteller nur über eine unbefestigte Waldstraße möglich ist,
eingeschränkt werden?
a) Wenn ja, in welcher Form und für welchen Zeitraum ist eine solche
Einschränkung vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 5b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
6. Hat die Bundesregierung gegenüber den zuständigen litauischen Behörden
allgemeine Vorschläge hinsichtlich des Umgangs mit den Überresten des
jüdischen Partisanenlagers unterbreitet?
a) Wenn ja, welche Reaktionen haben die litauischen Behörden hierauf
gezeigt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit den litauischen Behörden,
der Jüdischen Gemeinde Litauen, internationalen jüdischen
Organisationen mit Bezug zu Litauen oder weiteren Akteurinnen und Akteuren
Konzepte zu entwickeln, um den Zugang zum Partisanenlager zu verbessern,
etwa durch eine bessere Ausschilderung und die Asphaltierung des
Zufahrtsweges?
8. Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, angesichts der
räumlichen Nähe des künftigen Standortes von bis zu 5 000 deutschen
Soldatinnen und Soldaten zu den Überresten eines jüdischen Partisanenlagers, in
Abstimmung mit den zuständigen litauischen Behörden, der Jüdischen
Gemeinde Litauens, internationalen jüdischen Organisationen mit Bezug zu
Litauen oder weiteren Akteurinnen und Akteuren, Maßnahmen zu
ergreifen, um dieses Lager zu restaurieren und zu einem historischen Lern- und
Gedenkort zu entwickeln, oder entsprechende Maßnahmen finanziell zu
unterstützen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche konkreten Planungen liegen hierzu bereits vor, wie
hat die litauische Seite darauf reagiert, und bis wann ist eine
Umsetzung vorgesehen?
Die Fragen 6 bis 8b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu
den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Verteidigung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Die Brigade "Litauen" der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rüdninkai (Antwort)