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Die Brigade "Litauen" der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rüdninkai (Antwort zu Drs. 21/3059)

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 21/3291 · Antwort · Original ↗

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Die Brigade "Litauen" der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rüdninkai (Antwort zu Drs. 21/3059) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3291 21. Wahlperiode 16.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Ulrich Thoden, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3059 – Die Brigade „Litauen“ der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rūdninkai V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Derzeit befindet sich die Panzerbrigade 45 „Litauen“ der Bundeswehr im Aufbau. Vorgesehen ist die dauerhafte Stationierung von rund 5 000 Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Beschäftigten der Bundeswehr in Litauen (vgl. „Bundeswehr in Litauen: In großen Schritten zur deutschen Kampfbrigade“, Bundeswehr, www.bundeswehr.de/de/auftrag/verteidigung/aufgaben/bundesw ehr-litauen-grosse-schritte-deutsche-kampfbrigade). Der Hauptteil der Brigade soll bei Rūdninkai stationiert sein, wo umfangreiche Bauarbeiten vorgesehen sind (vgl. „Baubeginn in Litauen für die Kaserne der deutschen Brigade“, Europäische Sicherheit & Technik vom 20. August 2024, https://esut.de/2024/ 08/meldungen/52466/baubeginn-in-litauen-fuer-die-kaserne-der-deutschen-bri gade/). In unmittelbarer Nähe des geplanten Bundeswehrstandortes befinden sich die Überreste eines jüdischen Partisanenlagers aus dem Zweiten Weltkrieg. Nach Angaben des US-amerikanischen Wissenschaftlers Dovid Katz gegenüber den Fragestellerinnen und Fragestellern handelt es sich dabei um das letzte noch existierende jüdische Partisanenlager bzw. Widerstandscamp aus jener Zeit. Die Fragestellerinnen und Fragesteller äußern ihre Sorge um den Erhalt dieses historischen Ortes. Die rund 100 Angehörigen des Partisanencamps waren überwiegend aus dem Ghetto von Vilnius geflohen. Im Rudninker Wald (auch Rudnicker Wald) errichteten sie Hütten und Erdbunker und führten von dort aus den bewaffneten Widerstand gegen die deutschen Besatzungstruppen, bis diese im Juli 1944 aus Litauen vertrieben wurden (vgl. „Jewish Partisans in the Rudniki Forest“, Yad Vashem, https://www.yadvashem.org/vilna/during/pa rtisans/rudniki-forest.html). Zu den Kämpferinnen dieses Partisanencamps gehörte auch die im Jahr 2024 verstorbene Fania Brantsovskaya (auch Brancovskaja) (vgl. „Fania Brantsovsky, last living Vilna ghetto partisan resistance fighter, dies at 102“, Jewish Telegraphic Agency vom 23. September 2024, www.jta.org/2024/09/2 3/obituaries/fania-brantsovsky-vilna-ghetto-survivor-and-partisan-resistance-fi ghter-dies-at-101). Die ehemalige Partisanin und Holocaust-Überlebende war in den Jahren vor ihrem Tod Ziel einer politischen Kampagne in Litauen, in der sie als „Verräterin“ litauischer Interessen diffamiert und der Begehung von Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. „Kriegsverbrechen“ beschuldigt wurde, ohne dass es zu einer formellen Anklage kam. Diese Kampagne hatte seinerzeit auch bei der Bundesregierung Besorgnis ausgelöst (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/10452, insbesondere die Antwort zu Frage 9). Später wurde Fania Brantsovskaya vom Bundespräsidenten mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt (vgl. die Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/9626). Fania Brantsovskaya hatte bereits seit vielen Jahren auf die seit dem Ende der Sowjetunion im Verfall befindlichen Überreste des Partisanenlagers im Rudninker Wald hingewiesen und sich für deren Erhalt beziehungsweise Restaurierung eingesetzt (vgl. „The Last Jewish Fort in the Forests of Lithuania: Fania Yocheles Brantsovsky Calls for its Preservation“, Defending History, https://defendinghistory.com/the-last-jewish-fort). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die kritische Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus, dem Holocaust und der Rolle der Wehrmacht im Nationalsozialismus ist elementarer Bestandteil der historisch-politischen Bildung in der Bundeswehr. Die historisch-politische Bildung ist ein zentrales Element zur Sicherstellung der Werteorientierung und -bindung unserer Soldatinnen und Soldaten. Sie trägt maßgeblich zur Identitätsbildung bei und stellt sicher, dass die Bundeswehr ihren Auftrag im Sinne des Grundgesetzes und im Einklang mit nationalen und internationalen Vorgaben und Verpflichtungen erfüllt. Die Panzerbrigade 45 führt daher wie alle Dienststellen regelmäßig historischpolitische Bildung durch. In diesem Kontext ist beispielhaft auf die Zusammenarbeit der Panzerbrigade 45 mit der jüdischen Nichtregierungsorganisation MACEVA zu verweisen, die sich der Bewahrung und dem Erhalt jüdischer Friedhöfe in Litauen widmet. Diese bestehende Erinnerungsarbeit soll in Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft in Vilnius auch zukünftig fortgesetzt und die Geschichte der jüdischen Partisanen in Litauen dabei aktiv einbezogen werden. Mit der voraussichtlich 2027 beginnenden Nutzung des Übungsplatzes Rūdninkai durch die Bundeswehr wird die lokale Geschichte des Standortes im Rahmen dieser Fortbildungen an Bedeutung gewinnen. Die Bundesregierung befürwortet den Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers im Wald von Rūdninkai als Lern- und Erinnerungsort nachdrücklich. Die litauische Regierung wurde darum gebeten, die Schutzwürdigkeit des betreffenden Bereiches zu prüfen und im Zuge der weiteren Planungen zu berücksichtigen. Als künftiger Nutzer des Übungsplatzes wird sich die Bundeswehr für den Schutz und Erhalt des historischen Ortes einsetzen. 1. Ist der Bundesregierung die Existenz sowie der genaue Standort des jüdischen Partisanenlagers im Rudninker Wald bekannt? 2. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, in welcher Entfernung sich der im Aufbau befindliche Standort der Panzerbrigade 45 „Litauen“ zu den Überresten des genannten Partisanenlagers befindet? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Infrastruktur für die Brigade Litauen wird in Verantwortung und durch Litauen erstellt. Die Liegenschaft in Rūdninkai grenzt unmittelbar an den Übungsplatz an. Dieser wird bereits seit einiger Zeit durch litauische Kräfte genutzt. Im Zuge der weiteren Planungen zur künftigen Nutzung durch die Bundeswehr wurde festgestellt, dass sich die Überreste des ehemaligen Partisanenlagers nahe geplanter Übungsanlagen befinden. Der betreffende Bereich ist nicht Teil dieser Übungsanlagen und auch nicht von Baumaßnahmen betroffen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat das zuständige litauische Ministerium darum gebeten, die Schutzwürdigkeit des betreffenden Bereiches zu prüfen und im Zuge der weiteren Planungen entsprechend zu berücksichtigen. Nach derzeitigem Kenntnisstand beabsichtigt Litauen eine Beschilderung des betreffenden Bereiches. Weiterhin soll dieser von Übungen ausgenommen und ein Zugang für die Öffentlichkeit ermöglicht werden. Die konkrete Ausgestaltung der künftigen Nutzung wird durch Litauen festgelegt. 3. Wird die Bundeswehr den Angehörigen der Brigade „Litauen“ Kenntnisse über die Geschichte des jüdischen Partisanenlagers im Wald von Rūdninkai vermitteln? a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind hierzu vorgesehen oder bereits eingeleitet worden? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 3b werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Hat die Bundeswehr oder andere Stellen der Bundesregierung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den zuständigen litauischen Behörden, der Jüdischen Gemeinde Litauens, internationalen jüdischen Organisationen mit Bezug zu Litauen oder weiteren Akteurinnen und Akteuren, Überlegungen zu möglichen Auswirkungen der Bauarbeiten am Standort der Brigade „Litauen“ auf das Partisanenlager angestellt? a) Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung dabei gelangt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? b) Wenn nein, warum nicht? 5. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung während der Bauarbeiten für den Standort der Brigade „Litauen“ oder im Anschluss daran der Zugang zum Partisanenlager, der derzeit nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller nur über eine unbefestigte Waldstraße möglich ist, eingeschränkt werden? a) Wenn ja, in welcher Form und für welchen Zeitraum ist eine solche Einschränkung vorgesehen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 bis 5b werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 6. Hat die Bundesregierung gegenüber den zuständigen litauischen Behörden allgemeine Vorschläge hinsichtlich des Umgangs mit den Überresten des jüdischen Partisanenlagers unterbreitet? a) Wenn ja, welche Reaktionen haben die litauischen Behörden hierauf gezeigt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? b) Wenn nein, warum nicht? 7. Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit den litauischen Behörden, der Jüdischen Gemeinde Litauen, internationalen jüdischen Organisationen mit Bezug zu Litauen oder weiteren Akteurinnen und Akteuren Konzepte zu entwickeln, um den Zugang zum Partisanenlager zu verbessern, etwa durch eine bessere Ausschilderung und die Asphaltierung des Zufahrtsweges? 8. Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, angesichts der räumlichen Nähe des künftigen Standortes von bis zu 5 000 deutschen Soldatinnen und Soldaten zu den Überresten eines jüdischen Partisanenlagers, in Abstimmung mit den zuständigen litauischen Behörden, der Jüdischen Gemeinde Litauens, internationalen jüdischen Organisationen mit Bezug zu Litauen oder weiteren Akteurinnen und Akteuren, Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Lager zu restaurieren und zu einem historischen Lern- und Gedenkort zu entwickeln, oder entsprechende Maßnahmen finanziell zu unterstützen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche konkreten Planungen liegen hierzu bereits vor, wie hat die litauische Seite darauf reagiert, und bis wann ist eine Umsetzung vorgesehen? Die Fragen 6 bis 8b werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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