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Einsatz von Taschenlampen mit Stroboskopfunktion durch die Bundespolizei

dip / drucksache 29.06.2026 · WP 21 · 21/6781 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Einsatz von Taschenlampen mit Stroboskopfunktion durch die Bundespolizei Deutscher Bundestag Drucksache 21/6781 21. Wahlperiode 29.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Einsatz von Taschenlampen mit Stroboskopfunktion durch die Bundespolizei Wie die „taz“ berichtete, stattet die Bundespolizei ihre Beamtinnen und Beamten seit 2021 sukzessive mit Taschenlampen mit Stroboskopfunktion aus. Die Stroboskopfunktion könne „die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen unterstützen“, erklärte eine Sprecherin der Bundespolizei auf Anfrage der Zeitung (vgl. hier und im Folgenden: https://taz.de/Eingriff-in-die-Pressefreiheit/!6178 896/). Es handelt sich um eine Funktion, die das grelle Licht der Lampen in kurzen Abständen flackern lässt. Davon angeleuchtete Menschen werden stark geblendet, auch Kameraaufnahmen werden gestört. Nach Recherchen der „taz“ wurde der Einsatz von Stroboskopen seit Herbst 2023 regelmäßig im Kontext von Palästina-solidarischen Demos beobachtet. Auch bei Einsätzen bei Protesten der Klimabewegung in Lützerath sollen Stroboskoplichter gegen Journalistinnen und Journalisten eingesetzt worden sein. Die „taz“ schildert außerdem einen Vorfall auf einer diesjährigen 1. Mai- Demonstration in Berlin. Mehrere Journalistinnen und Journalisten, die sich auch als solche ausgewiesen haben, haben demnach kurz vor Mitternacht versucht, die gewaltsame Festnahme eines Mannes durch Bundespolizisten in einer Seitenstraße zu filmen. Die Beamten hätten um den Festgenommen einen Kreis gebildet und ihre Taschenlampen auf die Filmenden gerichtet. Mindestens ein Bundespolizist habe die Stroboskopfunktion eingeschaltet, weshalb die Aufnahmen zum großen Teil unbrauchbar seien. Clemens Arzt, der bis 2023 als Professor für Versammlungsrecht tätig war, sieht in diesem Vorgehen einen klaren Eingriff in die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Ein Sprecher der Berliner Polizei, die den Einsatz leitete, erklärte dazu, die Stroboskopfunktion sei versehentlich ausgelöst worden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Ist dem Bundesministerium des Innern (BMI) bekannt, dass die Bundespolizei ihre Beamtinnen und Beamten mit Taschenlampen mit Stroboskopfunktion ausrüstet?  2. Wann wurde damit begonnen, und zu welchem Anteil verfügen die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei zum aktuellen Stand über solche Taschenlampen?  3. Gibt es Schwerpunkte bei der Beschaffung, werden bestimmte Einheiten beispielsweise bevorzugt ausgestattet, wenn ja, welche, und warum?  4. Befürwortet das BMI die Ausrüstung von Bundespolizeibeamten mit Stroboskopen, und wenn ja, für welchen Zweck dient diese aus seiner Sicht?  5. Erhalten Bundespolizisten, die erstmals mit einer Taschenlampe mit Stroboskopfunktion ausgestattet werden, eine Einweisung bzw. ein Training (bitte erläutern)?  6. Gibt es für den Einsatz der Stroboskope bei der Bundespolizei interne Regeln, etwa auch zu der Frage, unter welchen Umständen diese nicht eingesetzt werden dürfen, wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung zum Inhalt dieser Regeln machen, und wenn nein, warum nicht?  7. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es vorkommt, dass Bundespolizisten die Stroboskopfunktion versehentlich auslösen, und wenn ja, wie kann dies verhindert werden?  8. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Einsatz der Stroboskope durch die Bundespolizei in Richtung von Pressevertretern bzw. Dritten?  9. Schränkt der Einsatz von Stroboskopen durch die Bundespolizei in Richtung von Pressevertreterinnen und Pressevertretern mit dem Ziel, die Dokumentation polizeilicher Arbeit zu verhindern, nach Einschätzung der Bundesregierung die Pressefreiheit ein, wenn ja, wie soll damit künftig umgegangen werden, und wenn nein, warum nicht? 10. Arbeitet das BMI an einem Gesetzentwurf oder plant es, einen solchen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der den Einsatz von Stroboskopen durch die Bundespolizei so regeln soll, dass die Pressefreiheit und das Recht auf die Dokumentation von Polizeimaßnahmen stärker geschützt werden (bitte erläutern)? 11. Plant das BMI, gegenüber der Bundespolizei anzuordnen, ihre Beamtinnen und Beamten mit Blick auf den Einsatz von Stroboskopen so zu schulen, dass die Pressefreiheit und das Recht auf die Dokumentation von Polizeimaßnahmen nicht verletzt werden (bitte erläutern)? 12. Ist der Bundesregierung bzw. der Bundespolizei bekannt, dass der Einsatz einer Taschenlampe mit Stroboskopfunktion bei Menschen mit fotosensibler Epilepsie einen epileptischen Anfall auslösen kann, wenn ja, werden daraus Konsequenzen gezogen, und wenn ja, welche? 13. Schränkt der mögliche Einsatz von Stroboskoplichtern auf Demonstrationen für die Gruppe der Menschen mit fotosensibler Epilepsie nach Einschätzung der Bundesregierung das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein, wenn diese damit rechnen müssen, während der Teilnahme an solchen Veranstaltungen mit Stroboskopen in Kontakt zu kommen und sich vor diesem Hintergrund womöglich gegen die Teilnahme entscheiden (bitte erläutern)? 14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Bundesländer ihre Polizeien ebenfalls mit Stroboskoplichtern ausstatten (bitte erläutern)? Berlin, den 24. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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