Einsatz von Taschenlampen mit Stroboskopfunktion durch die Bundespolizei
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Einsatz von Taschenlampen mit Stroboskopfunktion durch die Bundespolizei
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6781
21. Wahlperiode 29.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey,
Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo
Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Einsatz von Taschenlampen mit Stroboskopfunktion durch die Bundespolizei
Wie die „taz“ berichtete, stattet die Bundespolizei ihre Beamtinnen und
Beamten seit 2021 sukzessive mit Taschenlampen mit Stroboskopfunktion aus. Die
Stroboskopfunktion könne „die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen
unterstützen“, erklärte eine Sprecherin der Bundespolizei auf Anfrage der Zeitung
(vgl. hier und im Folgenden: https://taz.de/Eingriff-in-die-Pressefreiheit/!6178
896/). Es handelt sich um eine Funktion, die das grelle Licht der Lampen in
kurzen Abständen flackern lässt. Davon angeleuchtete Menschen werden stark
geblendet, auch Kameraaufnahmen werden gestört.
Nach Recherchen der „taz“ wurde der Einsatz von Stroboskopen seit Herbst
2023 regelmäßig im Kontext von Palästina-solidarischen Demos beobachtet.
Auch bei Einsätzen bei Protesten der Klimabewegung in Lützerath sollen
Stroboskoplichter gegen Journalistinnen und Journalisten eingesetzt worden sein.
Die „taz“ schildert außerdem einen Vorfall auf einer diesjährigen 1. Mai-
Demonstration in Berlin. Mehrere Journalistinnen und Journalisten, die sich
auch als solche ausgewiesen haben, haben demnach kurz vor Mitternacht
versucht, die gewaltsame Festnahme eines Mannes durch Bundespolizisten in
einer Seitenstraße zu filmen. Die Beamten hätten um den Festgenommen einen
Kreis gebildet und ihre Taschenlampen auf die Filmenden gerichtet.
Mindestens ein Bundespolizist habe die Stroboskopfunktion eingeschaltet, weshalb die
Aufnahmen zum großen Teil unbrauchbar seien. Clemens Arzt, der bis 2023 als
Professor für Versammlungsrecht tätig war, sieht in diesem Vorgehen einen
klaren Eingriff in die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Ein
Sprecher der Berliner Polizei, die den Einsatz leitete, erklärte dazu, die
Stroboskopfunktion sei versehentlich ausgelöst worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist dem Bundesministerium des Innern (BMI) bekannt, dass die
Bundespolizei ihre Beamtinnen und Beamten mit Taschenlampen mit
Stroboskopfunktion ausrüstet?
2. Wann wurde damit begonnen, und zu welchem Anteil verfügen die
Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei zum aktuellen Stand über solche
Taschenlampen?
3. Gibt es Schwerpunkte bei der Beschaffung, werden bestimmte Einheiten
beispielsweise bevorzugt ausgestattet, wenn ja, welche, und warum?
4. Befürwortet das BMI die Ausrüstung von Bundespolizeibeamten mit
Stroboskopen, und wenn ja, für welchen Zweck dient diese aus seiner Sicht?
5. Erhalten Bundespolizisten, die erstmals mit einer Taschenlampe mit
Stroboskopfunktion ausgestattet werden, eine Einweisung bzw. ein Training
(bitte erläutern)?
6. Gibt es für den Einsatz der Stroboskope bei der Bundespolizei interne
Regeln, etwa auch zu der Frage, unter welchen Umständen diese nicht
eingesetzt werden dürfen, wenn ja, welche Angaben kann die
Bundesregierung zum Inhalt dieser Regeln machen, und wenn nein, warum nicht?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es vorkommt, dass Bundespolizisten
die Stroboskopfunktion versehentlich auslösen, und wenn ja, wie kann
dies verhindert werden?
8. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Einsatz der Stroboskope durch
die Bundespolizei in Richtung von Pressevertretern bzw. Dritten?
9. Schränkt der Einsatz von Stroboskopen durch die Bundespolizei in
Richtung von Pressevertreterinnen und Pressevertretern mit dem Ziel, die
Dokumentation polizeilicher Arbeit zu verhindern, nach Einschätzung der
Bundesregierung die Pressefreiheit ein, wenn ja, wie soll damit künftig
umgegangen werden, und wenn nein, warum nicht?
10. Arbeitet das BMI an einem Gesetzentwurf oder plant es, einen solchen
Gesetzentwurf zu erarbeiten, der den Einsatz von Stroboskopen durch die
Bundespolizei so regeln soll, dass die Pressefreiheit und das Recht auf die
Dokumentation von Polizeimaßnahmen stärker geschützt werden (bitte
erläutern)?
11. Plant das BMI, gegenüber der Bundespolizei anzuordnen, ihre
Beamtinnen und Beamten mit Blick auf den Einsatz von Stroboskopen so zu
schulen, dass die Pressefreiheit und das Recht auf die Dokumentation von
Polizeimaßnahmen nicht verletzt werden (bitte erläutern)?
12. Ist der Bundesregierung bzw. der Bundespolizei bekannt, dass der Einsatz
einer Taschenlampe mit Stroboskopfunktion bei Menschen mit
fotosensibler Epilepsie einen epileptischen Anfall auslösen kann, wenn ja, werden
daraus Konsequenzen gezogen, und wenn ja, welche?
13. Schränkt der mögliche Einsatz von Stroboskoplichtern auf
Demonstrationen für die Gruppe der Menschen mit fotosensibler Epilepsie nach
Einschätzung der Bundesregierung das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
ein, wenn diese damit rechnen müssen, während der Teilnahme an solchen
Veranstaltungen mit Stroboskopen in Kontakt zu kommen und sich vor
diesem Hintergrund womöglich gegen die Teilnahme entscheiden (bitte
erläutern)?
14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Bundesländer ihre Polizeien
ebenfalls mit Stroboskoplichtern ausstatten (bitte erläutern)?
Berlin, den 24. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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