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Rede von Thomas Silberhorn (CDU/CSU) – Gesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

dip / rede 15.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 53. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 19: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörde.

Das Protokoll 21/53 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.01.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Thomas Silberhorn (CDU/CSU) – Gesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Deutsche profitieren besonders stark vom europäischen Binnenmarkt. Wir leben in der Mitte Europas, und damit ist unser Land eine Drehscheibe für den Austausch von Waren und Dienstleistungen und für die Mobilität in der gesamten Europäischen Union. Das machen sich natürlich gelegentlich auch Kriminelle zunutze. Deswegen ist unsere klare Botschaft: Der Binnenmarkt ist kein Freifahrtschein für Straftäter, für Organisierte Kriminalität oder für internationalen Terrorismus. Meine Damen und Herren, wir setzen der grenzüberschreitenden Kriminalität die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unserer Strafverfolgungsbehörden entgegen. Der Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden in Europa dient dem gemeinsamen Ziel, unsere Freiheiten zu schützen, unsere Sicherheit zu gewährleisten und unser Recht zu wahren. Das ist der Hintergrund für das Gesetz, mit dem wir die Richtlinie der Europäischen Union über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen. Diese Richtlinie setzt den Rechtsrahmen, damit wir die grenzüberschreitende Kriminalität in Europa effektiv und erfolgreich bekämpfen können. Wir setzen die Vorgaben der Richtlinie vollständig um. Wir schaffen damit klare Regeln für den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Staaten, die sich dem Schengenraum angeschlossen haben. Das sind Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Nationale Erkenntnisse können künftig schnell, zuverlässig und nach gemeinsamen Standards an andere Staaten übermittelt werden oder von anderen Staaten bezogen werden. Zu diesem Zweck richten wir eine zentrale Kontaktstelle für den Informationsaustausch ein. Diese Aufgabe übernimmt bei uns das Bundeskriminalamt. In den Austausch von Informationen und Daten können auch weitere Strafverfolgungsbehörden einbezogen werden, und sie können Informationsersuchen unmittelbar an die zentralen Kontaktstellen anderer Staaten richten. Außerdem befähigen wir unsere nationalen Behörden, im sogenannten Direktverkehr – also ohne Zwischenschaltung der zentralen Kontaktstelle – den eigenständigen Informationsaustausch mit ihren ausländischen Partnern zu pflegen. Und schließlich ermöglichen wir auch sogenannte Spontanübermittlungen. Das ist der Transfer von Informationen aus eigener Initiative, wenn sie von erheblicher Bedeutung für die Strafverfolgung in anderen Staaten sind. Diese Regelungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, schaffen klare Wege für Polizei, für Zoll- und Finanzbehörden. Sie sind praktikabel und flexibel nutzbar. Sie werden Ermittlungen und Strafverfolgung erheblich erleichtern und dazu beitragen, Straftaten zu verhüten. Dieses Gesetz macht einen echten Unterschied. Wir sorgen dafür, dass die Strafverfolgung in Europa auch über Grenzen hinweg funktioniert. Den Kriminellen geht es an den Kragen.

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