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Rede von Markus Matzerath (AfD) – 7 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

dip / rede 18.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 50. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 9: 7 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.

Das Protokoll 21/50 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 23.12.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Markus Matzerath (AfD) – 7 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes Nein, im Moment nicht. Danke. – Lesen wir weiter: In § 23 Absatz 3 will die Bundesregierung beschließen lassen, dass in sogenannten Waffenverbotszonen anlasslos die Sachen von Personen durchsucht werden dürfen. Man kann das aus freiheitlicher Perspektive kritisieren; aber die meisten Bürger wird es ohnehin nicht betreffen. Festzuhalten ist aber doch Folgendes: Die selbstgeschaffenen, freiwillig importierten Probleme will die Koalition nun mit hartem Durchgreifen und immer mehr Kontrollen irgendwie in den Griff bekommen. Selbst wenn das kurzfristig erforderlich ist: Mittelfristig ist das der falsche Weg. Das wird auch nicht klappen, Herr Dobrindt! Was ich im Gesetzentwurf nicht finden konnte, ist die Pflicht zur Ausstellung sogenannter Kontrollquittungen. Diese Quittungen sind eigentlich nur für die steuergeldfinanzierten sogenannten NGOs, also die Migrationsindustrie, interessant und daher von Linksextremisten sehnlichst gewünscht. Die Migrationsindustrie ist übrigens die einzige Industrie, die die Altparteien nicht zerstören, sondern aufbauen; aber das nur am Rande. Solche sinnlosen Kontrollquittungen kosten übrigens durch die ganze Technik, Bürokratie usw. in Bremen, wo sie eingeführt wurden, rund 6 500 Euro – pro Quittung! Also dass Sie diesen Unsinn wegverhandelt haben, Herr Dobrindt, möchte ich aufrichtig loben. Danke schön! Schauen wir weiter: § 76. Demnach darf nicht eingestellt werden, wer Zweifel am „jederzeitigen Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ offenlässt. Dazu soll man dann etwa sein Twitterprofil zur Prüfung vorlegen. Lassen Sie uns das an einem Beispiel konkret machen: Wenn sich nun etwa ein gewisser Herr Felix Banaszak bei Ihnen bewerben würde, Herr Dobrindt, was machen Sie dann? Das Twitterprofil kann ich Ihnen nennen. Da steht etwa, Deutschlands Existenz sei „nicht legitim“. Da bejubelt Herr Banaszak eine Lenin-Büste. Da lässt sich Herr Banaszak mit Hammer und Sichel ablichten, dem Symbol von Stalin, den Säuberungen und dem großen Terror. Könnte so jemand bei Ihrer neuen Sicherheitsprüfung bestehen? Aus unserer Sicht dürfte das nicht sein. Danke schön.

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