Dokumentierte sexualisierte Kriegsgewalt im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/4841)
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Dokumentierte sexualisierte Kriegsgewalt im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/4841)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5457
21. Wahlperiode 17.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Kathrin Gebel, Cansu
Özdemir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4841 –
Dokumentierte sexualisierte Kriegsgewalt im russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt stellt eine schwerwiegende
Verletzung der Menschenrechte dar und ist völkerrechtlich als
Kriegsverbrechen und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt (Römisches
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH); Genfer Konventionen; UN-
Resolutionen 1325 und 1820). Internationale Erfahrungen und die
feministische Friedens- und Konfliktforschung zeigen, dass sexualisierte Gewalt in
bewaffneten Konflikten nicht als zufälliges Begleitphänomen, sondern als Teil
struktureller patriarchaler Gewaltverhältnisse zu verstehen ist, die sich in
Kriegszeiten verschärfen und systematisch eingesetzt werden können (vgl.
https://medicamondiale.org/gewalt-gegen-frauen/sexualisierte-kriegsgewalt).
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine liegen zahlreiche
Berichte internationaler Organisationen, Menschenrechtsgruppen und der
Vereinten Nationen über sexualisierte Gewalt durch Angehörige der russischen
Streitkräfte vor (www.spiegel.de/ausland/sexualisierte-gewalt-im-ukraine-krie
g-ich-konnte-mir-nicht-vorstellen-weiterzuleben-a-99b07edd-282a-4ca0-9ab5-
44597557426d). Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft registrierte bis
Juni 2025 mindestens 344 Fälle sexualisierter Kriegsgewalt (www.zeit.de/gesell
schaft/2025-06/sexualisierte-gewalt-krieg-ukraine-nachrichtenpodcast).
Expertinnen und Experten gehen jedoch von einer erheblichen Dunkelziffer
aus und schätzen, dass auf jeden gemeldeten Fall bis zu zehn nicht angezeigte
Taten kommen (www.zeit.de/gesellschaft/2025-06/sexualisierte-gewalt-
kriegukraine-nachrichtenpodcast).
Als zentrale Gründe für die Untererfassung gelten schwere Traumatisierung,
gesellschaftliche Stigmatisierung, Angst vor Repressionen, fehlende
medizinische und psychosoziale Versorgung sowie eingeschränkte Möglichkeiten zur
Anzeigeerstattung, insbesondere in besetzten Gebieten oder auf der Flucht
(https://medicamondiale.org/gewalt-gegen-frauen/sexualisierte-kriegsgewalt).
Überlebende, die es geschafft haben, sichere Orte zu erreichen, berichten
häufig, dass sie zunächst nicht über das Erlebte sprechen können und langfristige,
traumasensible Unterstützung benötigen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 16. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Untersuchungen der Vereinten Nationen bestätigen, dass sexualisierte Gewalt
in den besetzten Gebieten teilweise als Mittel der Einschüchterung und Folter
eingesetzt wird (www.spiegel.de/ausland/sexualisierte-gewalt-im-ukraine-krie
g-ich-konnte-mir-nicht-vorstellen-weiterzuleben-a-99b07edd-282a-4ca0-9ab5-
44597557426d). Die strafrechtliche Verfolgung ist bislang unzureichend, auch
aufgrund erschwerter Beweisführung in bewaffneten Konflikten und fehlender
Zugriffsmöglichkeiten auf mutmaßliche Täter.
Hilfsorganisationen warnen zudem vor Stigmatisierung, politischer
Instrumentalisierung sexualisierter Kriegsgewalt sowie vor erhöhten Risiken von
Menschenhandel und weiterer Gewalt auf Fluchtrouten (https://taz.de/Pramila-Patt
en-ueber-sexualisierte-Gewalt/!5874747/).
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß
sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt im russischen Angriffskrieg
gegen die Ukraine vor, und wie bewertet sie die erhebliche Dunkelziffer
nicht gemeldeter Fälle?
Die Bundesregierung erachtet die Berichte Internationaler Organisationen,
insbesondere der „Independent International Commission of Inquiry on Ukraine
(CoI)“ des VN-Menschenrechtsrats sowie den Jahresbericht des VN-
Generalsekretärs zu sexualisierter Gewalt in Konflikten und Berichte der OSZE als
aussagekräftig. Im neuesten Bericht der CoI vom 9. März 2026 wird von weit
verbreiteter, systematischer sexualisierter Gewalt durch russische Streitkräfte in
den besetzten Gebieten berichtet. Der Jahresbericht des VN-Generalsekretärs
nennt konkrete Zahlen zu allen VN-verifizierten Fällen, hält aber zugleich fest,
dass diese Zahlen aufgrund der Dunkelziffer nicht das wahre Ausmaß dieser
Verbrechen darstellen.
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Einschätzung internationaler Organisationen, wonach sexualisierte Gewalt durch
russische Streitkräfte teilweise systematisch eingesetzt und als
Folterinstrument genutzt wird?
Der in der Fragestellung adressierte Sachverhalt wird im neuesten Bericht der
CoI dargestellt, ebenso in Berichten der Sonderbeauftragten des VN-
Generalsekretärs für sexualisierte Gewalt in Konflikten, der „Human Rights
Monitoring Mission in Ukraine“ (HRMMU) des Hohen Kommissars der Vereinten
Nationen für Menschenrechte sowie der OSZE. Die Bundesregierung erachtet
diese Darstellungen als glaubwürdig und verurteilt den systematischen Einsatz
von sexualisierter Gewalt als Kriegstaktik durch russische Streitkräfte auf das
Schärfste.
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine in ihrer Verteidigung gegen den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg und setzt sich gemeinsam mit
ihren Partnern für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine ein.
Dazu gehört ebenfalls die völkerrechtliche Aufarbeitung der durch die
russischen Streitkräfte in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen, insbesondere
durch den Internationalen Strafgerichtshof.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Dokumentation, Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung sexualisierter
Kriegsverbrechen in der Ukraine zu unterstützen, insbesondere im Rahmen des
Völkerrechts und des Weltrechtsprinzips?
4. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung internationale
Ermittlungsmechanismen, den Internationalen Strafgerichtshof sowie mögliche
ergänzende Sondertribunale zur Ahndung sexualisierter Kriegsgewalt?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt mehrere Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung im Kontext des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine:
– Seit 2022 unterstützt die Bundesregierung mit 5 Mio. Euro die Arbeit des
„UN Team of Experts on the Rule of Law and Sexual Violence in Conflict“
beim Aufbau staatlicher Kapazitäten in der Ukraine. Das Expertenteam
führt mit deutscher Förderung u. a. Trainings für die ukrainische
Staatsanwaltschaft und Polizei durch.
Die Bundesregierung hat seit 2022 die Arbeit der HRMMU mit insgesamt
9 Mio. Euro und über den regulären VN-Pflichtbeitrag sowie den
freiwilligen Beitrag an das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für
Menschenrechte die CoI gefördert.
Die Bundesregierung unterstützt auch in anderen regionalen Kontexten VN-
Ermittlungsmechanismen zur Aufklärung von schweren
Menschenrechtsverletzungen, darunter sexualisierte Kriegsgewalt, politisch bzw. finanziell
(z. B. den „International, Impartial and Independent Mechanism“ für
Syrien).
– Deutschland ist Gründungsmitglied und finanziell einer der
Hauptbeitragszahler des Schadensregisters für die Ukraine (2025: 864 360 Euro). Durch
den russischen Angriffskrieg Geschädigte (natürliche und rechtliche
Personen einschließlich des ukrainischen Staates) können ihre
Schadensmeldungen für 16 verschiedene Kategorien einreichen, darunter auch sexualisierte
Gewalt.
– Im Rahmen der OSZE löste Deutschland gemeinsam mit anderen Staaten
und in Absprache mit der Ukraine insgesamt fünfmal den sogenannten
„Moskauer Mechanismus“ zur Untersuchung von Verstößen gegen
humanitäres Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen im Zuge des russischen
Angriffskriegs aus. Seit 2022 hat die Bundesregierung zudem ein laufendes
Monitoring-Projekt des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und
Menschenrechte (ODIHR) in Höhe von 1,19 Mio. Euro gefördert, welches
schwere Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte in
der Ukraine dokumentiert. Die Bundesregierung unterstützt über die OSZE
ein weiteres Projekt, das den Fähigkeitsaufbau der ukrainischen Justiz und
der ukrainischen Sicherheitskräfte bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen
vorantreibt.
– Das International Centre for the Prosecution of the Crime of Aggression
(ICPA) bei Eurojust wird mit einer Expertin des Generalbundesanwalts
unterstützt, die das ICPA bei Bedarf rekrutieren kann. Das ICPA unterstützt
Ermittlungen zu internationalen Kernverbrechen, die im Zusammenhang
mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begangen werden.
Insbesondere werden in der „Core International Crimes Evidence Database“
(CICED) entsprechende Informationen gespeichert und analysiert. Auf
diese Weise soll für potentielle spätere Strafverfahren ein Zugriff auf
beweisrelevante Informationen gewährleistet sein.
– Im Rahmen des Weltrechtsprinzips führt der Generalbundesanwalt ein
Strukturermittlungsverfahren zu mutmaßlichen russischen
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine.
– Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung gemeinsam mit ihren
Partnern und der Ukraine für die völkerrechtliche Aufarbeitung der durch die
russischen Streitkräfte in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen ein,
insbesondere durch den Internationalen Strafgerichtshof.
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem im
Dezember 2024 verabschiedeten ukrainischen Gesetz zur Anerkennung
sexualisierter Kriegsgewalt und zu Reparationszahlungen für Überlebende,
und welche Unterstützung leistet sie bei der Umsetzung dieses Gesetzes?
Die Bundesregierung begrüßt die Verabschiedung des in der Fragestellung
benannten Gesetzes, das am 18. Juni 2025 in Kraft trat.
Im Dezember 2025 erklärte die stellvertretende Ministerin für Sozialpolitik,
Lyudmyla Schemelynets, dass das Ministerium aktiv an den
Umsetzungsmodalitäten arbeite. Zu den Fragen, die derzeit in der Behörde ausgearbeitet werden,
gehören die Phasen der Umsetzung des Mechanismus sowie die
Finanzierungsquellen und die Auszahlungsmodalitäten für Opfer.
Zur Frage der Unterstützung wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4
verwiesen.
6. Welche finanziellen und politischen Unterstützungsleistungen gewährt
die Bundesregierung ukrainischen Frauenrechtsorganisationen sowie
Frauenrechtsaktivistinnen und Frauenrechtsaktivisten, die Überlebende
sexualisierter Gewalt betreuen und zur Aufarbeitung der Verbrechen
beitragen?
Die Bundesregierung hat seit Beginn des russischen Angriffskrieges lokale
Partnerorganisationen bei Projekten im Sinne der Fragestellung in Höhe von
194.700 Euro unterstützt.
Ein mit Bundesmitteln finanziertes UNICEF-Projekt enthält zudem eine
Komponente in Höhe von 8 Mio. Euro, wobei lokale frauengeführte Organisationen
in der Ukraine bei der Bereitstellung von Dienstleistungen zur Bekämpfung
von geschlechterbasierter Gewalt Unterstützung erhalten, einschließlich der
Betreuung von betroffenen Kindern und Jugendlichen.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung mehrere Maßnahmen als Teil
übergeordneter Projekte, z. B. ein Projekt der Evangelischen Zentralstelle für
Globale Entwicklung e. V. zur „Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt,
Menschenhandel und Kinderrechtsverletzungen“, ein Projekt von Amica e. V.
zur „Stärkung kriegstraumatisierter und von Gewalt betroffener Frauen in der
Ukraine“, ein Projekt von nehemia team e. V. zur „Erarbeitung und
Multiplikation familienbezogener Angebote in der Ukraine zur Stärkung der Resilienz
von Familien, die unter Kriegsfolgen leiden“, und zwei Projekte lokaler
Organisationen, die den Zugang zu Maßnahmen im Bereich psychische Gesundheit
und psychosoziale Unterstützung für Überlebende von konfliktbedingter
sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt verbessern.
7. Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um nach
Deutschland geflüchteten Überlebenden sexualisierter und
geschlechtsspezifischer Gewalt einen schnellen, unbürokratischen Zugang zu
traumasensibler medizinischer, psychosozialer und rechtlicher Unterstützung zu
ermöglichen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Schulung von
medizinischem Fachpersonal, Beratungsstellen, Justiz- und Sicherheitsbehörden
im traumasensiblen Umgang mit Überlebenden sexualisierter
Kriegsgewalt, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 und 9 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4, 5, 6 und 7 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/8013
verwiesen.
8. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass
Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt Zugang zu reproduktiven
Gesundheitsleistungen haben, einschließlich sicherer
Schwangerschaftsabbrüche?
Ukrainische Geflüchtete haben derzeit nach der Registrierung und
Anerkennung Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) oder SGB
XII (Sozialhilfe). Damit wird auch eine Versicherungspflicht und der Zugang
zu allen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begründet.
Laut Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ist vorgesehen, dass Geflüchtete
aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, bei Bedürftigkeit
Leistungen wie auch Gesundheitsleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Der Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes
befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Der Leistungsumfang der gesundheitlichen Versorgung Geflüchteter ist in den
§§ 4 und 6 AsylbLG geregelt. Er umfasst nach § 4 AsylbLG die medizinische
Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen mit ärztlicher und
zahnärztlicher Versorgung. Zudem sind Leistungen bei Schwangerschaft und
Geburt inbegriffen. Darüber hinaus können nach § 6 AsylbLG sonstige
Leistungen, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind,
übernommen werden.
10. Wie setzt die Bundesregierung die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats
zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“, insbesondere Resolution 1325 und
1820, im Kontext des Ukrainekrieges konkret um?
11. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, dass Frauen
(insbesondere Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt und
Frauenrechtsorganisationen) gleichberechtigt an Friedens- und Wiederaufbauprozessen
der Ukraine beteiligt werden?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 4 und 6 verwiesen, die konkrete
Umsetzungsmaßnahmen der Bundesregierung im Sinne der Resolutionen des VN-
Sicherheitsrats zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“ enthalten.
Zudem tragen entwicklungspolitische Projekte auch zur Umsetzung der
Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ bei, indem sie den Schutz von Frauen und
Mädchen stärken, ihre Beteiligung fördern und geschlechtsspezifische
Auswirkungen von Konflikten und Kriegen adressieren.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/8013
verwiesen.
12. Wie begegnet die Bundesregierung der politischen und medialen
Instrumentalisierung sexualisierter Kriegsgewalt und stellt zugleich eine
respektvolle, opferschutzorientierte öffentliche Debatte sicher?
13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen, dass sexualisierte Gewalt im Krieg Teil eines Kontinuums
geschlechtsspezifischer Gewalt ist, und wie spiegelt sich dies in ihrer
Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit wider?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung verurteilt sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten
und setzt sich konsequent für die Aufklärung und Ahndung solcher Gewalt
sowie für die Unterstützung von Überlebenden ein, so auch in der Ukraine. Bei
allen Maßnahmen stellt die Bundesregierung den Schutz der Opfer in das
Zentrum ihres Handelns.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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