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Dokumentierte sexualisierte Kriegsgewalt im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/4841)

dip / drucksache 17.04.2026 · WP 21 · 21/5457 · Antwort · Original ↗

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Dokumentierte sexualisierte Kriegsgewalt im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/4841) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5457 21. Wahlperiode 17.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Kathrin Gebel, Cansu Özdemir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4841 – Dokumentierte sexualisierte Kriegsgewalt im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte dar und ist völkerrechtlich als Kriegsverbrechen und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt (Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH); Genfer Konventionen; UN- Resolutionen 1325 und 1820). Internationale Erfahrungen und die feministische Friedens- und Konfliktforschung zeigen, dass sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten nicht als zufälliges Begleitphänomen, sondern als Teil struktureller patriarchaler Gewaltverhältnisse zu verstehen ist, die sich in Kriegszeiten verschärfen und systematisch eingesetzt werden können (vgl. https://medicamondiale.org/gewalt-gegen-frauen/sexualisierte-kriegsgewalt). Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine liegen zahlreiche Berichte internationaler Organisationen, Menschenrechtsgruppen und der Vereinten Nationen über sexualisierte Gewalt durch Angehörige der russischen Streitkräfte vor (www.spiegel.de/ausland/sexualisierte-gewalt-im-ukraine-krie g-ich-konnte-mir-nicht-vorstellen-weiterzuleben-a-99b07edd-282a-4ca0-9ab5- 44597557426d). Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft registrierte bis Juni 2025 mindestens 344 Fälle sexualisierter Kriegsgewalt (www.zeit.de/gesell schaft/2025-06/sexualisierte-gewalt-krieg-ukraine-nachrichtenpodcast). Expertinnen und Experten gehen jedoch von einer erheblichen Dunkelziffer aus und schätzen, dass auf jeden gemeldeten Fall bis zu zehn nicht angezeigte Taten kommen (www.zeit.de/gesellschaft/2025-06/sexualisierte-gewalt- kriegukraine-nachrichtenpodcast). Als zentrale Gründe für die Untererfassung gelten schwere Traumatisierung, gesellschaftliche Stigmatisierung, Angst vor Repressionen, fehlende medizinische und psychosoziale Versorgung sowie eingeschränkte Möglichkeiten zur Anzeigeerstattung, insbesondere in besetzten Gebieten oder auf der Flucht (https://medicamondiale.org/gewalt-gegen-frauen/sexualisierte-kriegsgewalt). Überlebende, die es geschafft haben, sichere Orte zu erreichen, berichten häufig, dass sie zunächst nicht über das Erlebte sprechen können und langfristige, traumasensible Unterstützung benötigen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Untersuchungen der Vereinten Nationen bestätigen, dass sexualisierte Gewalt in den besetzten Gebieten teilweise als Mittel der Einschüchterung und Folter eingesetzt wird (www.spiegel.de/ausland/sexualisierte-gewalt-im-ukraine-krie g-ich-konnte-mir-nicht-vorstellen-weiterzuleben-a-99b07edd-282a-4ca0-9ab5- 44597557426d). Die strafrechtliche Verfolgung ist bislang unzureichend, auch aufgrund erschwerter Beweisführung in bewaffneten Konflikten und fehlender Zugriffsmöglichkeiten auf mutmaßliche Täter. Hilfsorganisationen warnen zudem vor Stigmatisierung, politischer Instrumentalisierung sexualisierter Kriegsgewalt sowie vor erhöhten Risiken von Menschenhandel und weiterer Gewalt auf Fluchtrouten (https://taz.de/Pramila-Patt en-ueber-sexualisierte-Gewalt/!5874747/).  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vor, und wie bewertet sie die erhebliche Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle? Die Bundesregierung erachtet die Berichte Internationaler Organisationen, insbesondere der „Independent International Commission of Inquiry on Ukraine (CoI)“ des VN-Menschenrechtsrats sowie den Jahresbericht des VN- Generalsekretärs zu sexualisierter Gewalt in Konflikten und Berichte der OSZE als aussagekräftig. Im neuesten Bericht der CoI vom 9. März 2026 wird von weit verbreiteter, systematischer sexualisierter Gewalt durch russische Streitkräfte in den besetzten Gebieten berichtet. Der Jahresbericht des VN-Generalsekretärs nennt konkrete Zahlen zu allen VN-verifizierten Fällen, hält aber zugleich fest, dass diese Zahlen aufgrund der Dunkelziffer nicht das wahre Ausmaß dieser Verbrechen darstellen.  2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung internationaler Organisationen, wonach sexualisierte Gewalt durch russische Streitkräfte teilweise systematisch eingesetzt und als Folterinstrument genutzt wird? Der in der Fragestellung adressierte Sachverhalt wird im neuesten Bericht der CoI dargestellt, ebenso in Berichten der Sonderbeauftragten des VN- Generalsekretärs für sexualisierte Gewalt in Konflikten, der „Human Rights Monitoring Mission in Ukraine“ (HRMMU) des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie der OSZE. Die Bundesregierung erachtet diese Darstellungen als glaubwürdig und verurteilt den systematischen Einsatz von sexualisierter Gewalt als Kriegstaktik durch russische Streitkräfte auf das Schärfste. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine in ihrer Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg und setzt sich gemeinsam mit ihren Partnern für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine ein. Dazu gehört ebenfalls die völkerrechtliche Aufarbeitung der durch die russischen Streitkräfte in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen, insbesondere durch den Internationalen Strafgerichtshof. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.  3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Dokumentation, Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung sexualisierter Kriegsverbrechen in der Ukraine zu unterstützen, insbesondere im Rahmen des Völkerrechts und des Weltrechtsprinzips?  4. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung internationale Ermittlungsmechanismen, den Internationalen Strafgerichtshof sowie mögliche ergänzende Sondertribunale zur Ahndung sexualisierter Kriegsgewalt? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt mehrere Maßnahmen im Sinne der Fragestellung im Kontext des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine: – Seit 2022 unterstützt die Bundesregierung mit 5 Mio. Euro die Arbeit des „UN Team of Experts on the Rule of Law and Sexual Violence in Conflict“ beim Aufbau staatlicher Kapazitäten in der Ukraine. Das Expertenteam führt mit deutscher Förderung u. a. Trainings für die ukrainische Staatsanwaltschaft und Polizei durch. Die Bundesregierung hat seit 2022 die Arbeit der HRMMU mit insgesamt 9 Mio. Euro und über den regulären VN-Pflichtbeitrag sowie den freiwilligen Beitrag an das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte die CoI gefördert. Die Bundesregierung unterstützt auch in anderen regionalen Kontexten VN- Ermittlungsmechanismen zur Aufklärung von schweren Menschenrechtsverletzungen, darunter sexualisierte Kriegsgewalt, politisch bzw. finanziell (z. B. den „International, Impartial and Independent Mechanism“ für Syrien). – Deutschland ist Gründungsmitglied und finanziell einer der Hauptbeitragszahler des Schadensregisters für die Ukraine (2025: 864 360 Euro). Durch den russischen Angriffskrieg Geschädigte (natürliche und rechtliche Personen einschließlich des ukrainischen Staates) können ihre Schadensmeldungen für 16 verschiedene Kategorien einreichen, darunter auch sexualisierte Gewalt. – Im Rahmen der OSZE löste Deutschland gemeinsam mit anderen Staaten und in Absprache mit der Ukraine insgesamt fünfmal den sogenannten „Moskauer Mechanismus“ zur Untersuchung von Verstößen gegen humanitäres Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen im Zuge des russischen Angriffskriegs aus. Seit 2022 hat die Bundesregierung zudem ein laufendes Monitoring-Projekt des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) in Höhe von 1,19 Mio. Euro gefördert, welches schwere Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte in der Ukraine dokumentiert. Die Bundesregierung unterstützt über die OSZE ein weiteres Projekt, das den Fähigkeitsaufbau der ukrainischen Justiz und der ukrainischen Sicherheitskräfte bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen vorantreibt. – Das International Centre for the Prosecution of the Crime of Aggression (ICPA) bei Eurojust wird mit einer Expertin des Generalbundesanwalts unterstützt, die das ICPA bei Bedarf rekrutieren kann. Das ICPA unterstützt Ermittlungen zu internationalen Kernverbrechen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begangen werden. Insbesondere werden in der „Core International Crimes Evidence Database“ (CICED) entsprechende Informationen gespeichert und analysiert. Auf diese Weise soll für potentielle spätere Strafverfahren ein Zugriff auf beweisrelevante Informationen gewährleistet sein. – Im Rahmen des Weltrechtsprinzips führt der Generalbundesanwalt ein Strukturermittlungsverfahren zu mutmaßlichen russischen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine. – Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung gemeinsam mit ihren Partnern und der Ukraine für die völkerrechtliche Aufarbeitung der durch die russischen Streitkräfte in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen ein, insbesondere durch den Internationalen Strafgerichtshof.  5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem im Dezember 2024 verabschiedeten ukrainischen Gesetz zur Anerkennung sexualisierter Kriegsgewalt und zu Reparationszahlungen für Überlebende, und welche Unterstützung leistet sie bei der Umsetzung dieses Gesetzes? Die Bundesregierung begrüßt die Verabschiedung des in der Fragestellung benannten Gesetzes, das am 18. Juni 2025 in Kraft trat. Im Dezember 2025 erklärte die stellvertretende Ministerin für Sozialpolitik, Lyudmyla Schemelynets, dass das Ministerium aktiv an den Umsetzungsmodalitäten arbeite. Zu den Fragen, die derzeit in der Behörde ausgearbeitet werden, gehören die Phasen der Umsetzung des Mechanismus sowie die Finanzierungsquellen und die Auszahlungsmodalitäten für Opfer. Zur Frage der Unterstützung wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.  6. Welche finanziellen und politischen Unterstützungsleistungen gewährt die Bundesregierung ukrainischen Frauenrechtsorganisationen sowie Frauenrechtsaktivistinnen und Frauenrechtsaktivisten, die Überlebende sexualisierter Gewalt betreuen und zur Aufarbeitung der Verbrechen beitragen? Die Bundesregierung hat seit Beginn des russischen Angriffskrieges lokale Partnerorganisationen bei Projekten im Sinne der Fragestellung in Höhe von 194.700 Euro unterstützt. Ein mit Bundesmitteln finanziertes UNICEF-Projekt enthält zudem eine Komponente in Höhe von 8 Mio. Euro, wobei lokale frauengeführte Organisationen in der Ukraine bei der Bereitstellung von Dienstleistungen zur Bekämpfung von geschlechterbasierter Gewalt Unterstützung erhalten, einschließlich der Betreuung von betroffenen Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung mehrere Maßnahmen als Teil übergeordneter Projekte, z. B. ein Projekt der Evangelischen Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. zur „Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt, Menschenhandel und Kinderrechtsverletzungen“, ein Projekt von Amica e. V. zur „Stärkung kriegstraumatisierter und von Gewalt betroffener Frauen in der Ukraine“, ein Projekt von nehemia team e. V. zur „Erarbeitung und Multiplikation familienbezogener Angebote in der Ukraine zur Stärkung der Resilienz von Familien, die unter Kriegsfolgen leiden“, und zwei Projekte lokaler Organisationen, die den Zugang zu Maßnahmen im Bereich psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung für Überlebende von konfliktbedingter sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt verbessern.  7. Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um nach Deutschland geflüchteten Überlebenden sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt einen schnellen, unbürokratischen Zugang zu traumasensibler medizinischer, psychosozialer und rechtlicher Unterstützung zu ermöglichen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?  9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Schulung von medizinischem Fachpersonal, Beratungsstellen, Justiz- und Sicherheitsbehörden im traumasensiblen Umgang mit Überlebenden sexualisierter Kriegsgewalt, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 und 9 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4, 5, 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/8013 verwiesen.  8. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt Zugang zu reproduktiven Gesundheitsleistungen haben, einschließlich sicherer Schwangerschaftsabbrüche? Ukrainische Geflüchtete haben derzeit nach der Registrierung und Anerkennung Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) oder SGB XII (Sozialhilfe). Damit wird auch eine Versicherungspflicht und der Zugang zu allen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begründet. Laut Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ist vorgesehen, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, bei Bedürftigkeit Leistungen wie auch Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Der Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Der Leistungsumfang der gesundheitlichen Versorgung Geflüchteter ist in den §§ 4 und 6 AsylbLG geregelt. Er umfasst nach § 4 AsylbLG die medizinische Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen mit ärztlicher und zahnärztlicher Versorgung. Zudem sind Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt inbegriffen. Darüber hinaus können nach § 6 AsylbLG sonstige Leistungen, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind, übernommen werden. 10. Wie setzt die Bundesregierung die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“, insbesondere Resolution 1325 und 1820, im Kontext des Ukrainekrieges konkret um? 11. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, dass Frauen (insbesondere Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt und Frauenrechtsorganisationen) gleichberechtigt an Friedens- und Wiederaufbauprozessen der Ukraine beteiligt werden? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 4 und 6 verwiesen, die konkrete Umsetzungsmaßnahmen der Bundesregierung im Sinne der Resolutionen des VN- Sicherheitsrats zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“ enthalten. Zudem tragen entwicklungspolitische Projekte auch zur Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ bei, indem sie den Schutz von Frauen und Mädchen stärken, ihre Beteiligung fördern und geschlechtsspezifische Auswirkungen von Konflikten und Kriegen adressieren. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/8013 verwiesen. 12. Wie begegnet die Bundesregierung der politischen und medialen Instrumentalisierung sexualisierter Kriegsgewalt und stellt zugleich eine respektvolle, opferschutzorientierte öffentliche Debatte sicher? 13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen, dass sexualisierte Gewalt im Krieg Teil eines Kontinuums geschlechtsspezifischer Gewalt ist, und wie spiegelt sich dies in ihrer Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit wider? Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung verurteilt sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten und setzt sich konsequent für die Aufklärung und Ahndung solcher Gewalt sowie für die Unterstützung von Überlebenden ein, so auch in der Ukraine. Bei allen Maßnahmen stellt die Bundesregierung den Schutz der Opfer in das Zentrum ihres Handelns. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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