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Stand der Gasversorgung und Einspeicherung im Sommer 2026 (Antwort zu Drs. 21/7599)

dip / drucksache 03.09.2026 · WP 21 · 21/7879 · Antwort · Original ↗

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Stand der Gasversorgung und Einspeicherung im Sommer 2026 (Antwort zu Drs. 21/7599) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7879 21. Wahlperiode 03.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7599 – Stand der Gasversorgung und Einspeicherung im Sommer 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Heizperiode 2025/2026 waren die Gasspeicher wesentlich geringer gefüllt als in vorherigen Wintern. Hinsichtlich der niedrigen Speicherfüllstände zum Ende der Heizperiode war für Gasversorger wie Speicherbetreiber klar, dass die fristgerechte Wiederbefüllung über den Sommer anspruchsvoll werden würde. Entsprechende Einspeicherraten sind daher notwendig. Der Krieg im Iran und die Sperrung der Straße von Hormus führen auf dem globalen Gasmarkt und beim LNG-Export (LNG = Liquefied Natural Gas) zu massiven Preisauswirkungen. Hinzu kommt, dass kurzfristige Lieferungen regelmäßig nach Asien gehen, wo mehrere Länder Energiesparmaßnahmen verordnet haben und die Bevölkerung mit Preisrekorden und akuten Versorgungsknappheiten zu kämpfen hat. Derweil füllen sich die deutschen Speicher sehr langsam. Ein Blick auf die Zahlen der Bundesnetzagentur zeigt, dass das Speicherniveau unterhalb des Niveaus der bisher niedrigsten Füllstandsverläufe seit 2018 nachzeichnet (vgl. www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_ga sversorgung/_svg/Gasspeicher_Fuellstand/Speicherfuellstand.html). Für eine sichere Versorgung im kommenden Winter braucht es aus Sicht der fragestellenden Fraktion neben ausreichenden Einspeichermengen im Sommer eine gezielte Reduzierung des Verbrauchs durch den Ersatz von z. B. Gasheizungen durch klimafreundliche Heiztechnologien sowie die Umstellung auf elektrische Prozesse und das Heben von Effizienzen. Sollte die Bundesregierung mehrere der folgenden Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammenfassend beantworten, wird ausdrücklich darum gebeten, in der Antwort für jede Einzelfrage spezifisch auf die erfragten Unterpunkte einzugehen.  1. Wie hoch ist die Füllstandsdifferenz der deutschen Gasspeicher im Vergleich zum Stichtag 2025? Im Vergleich zum Vorjahr ist der aktuelle Füllstand (Stand: 26. August 2026) mit 126,8 Terawattstunden (TWh) um 45,2 TWh oder 17,7 Prozent geringer. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 3. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Gibt es Anzeichen, dass einzelne Speicher die Füllstandsvorgaben nicht erreichen werden, wenn ja, bei welchen Speichern, und welche Maßnahmen werden diesbezüglich ergriffen? Rund ein Viertel der deutschen Speicher haben das Füllstandsziel bereits übertroffen. Bei einigen Speichern ist aufgrund des niedrigen Füllstands ein Erreichen der Füllstandsvorgabe technisch nicht mehr möglich. Dies betrifft insbesondere Porenspeicher, da diese nur langsam befüllt werden können, wie die Speicher Wolfersberg, Frankenthal, Inzenham-West und Breitbrunn. Bei den Kavernenspeichern ist ein Erreichen der Vorgabe aufgrund der höheren Einspeichergeschwindigkeit technisch noch möglich. Die Füllstände der einzelnen Speicher werden engmaschig gemonitort. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Bundesnetzagentur stehen dazu in regelmäßigem Austausch. Isolierte Maßnahmen für einzelne Speicher wurden nicht ergriffen, da im Rahmen der Versorgungssicherheit nicht der Füllstand einzelner Speicher maßgeblich ist, sondern der Füllstand aller Speicher sowie die Gesamtversorgungslage.  3. Wie wirken sich die niedrigen Füllstände der deutschen Gasspeicher zum Ende der Heizperiode 2025/2026 und die durch den Krieg im Iran gestiegenen Preise auf die Einspeicherung und den Sommer-Winter-Spread aus? Die Wintervorsorge und Befüllung der Speicher sind grundsätzlich eine Aufgabe der Gashändler. Sie haben Lieferverpflichtungen gegenüber Stadtwerken, Industrie und anderen Kunden und müssen sich ausreichend absichern. Dabei greifen sie auf Pipelineimporte, Importe von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) und eingespeicherte Mengen zurück und nehmen eine preisliche Optimierung ihrer Beschaffung vor. Hierfür ergänzen sich LNG- und Speichermengen. Die Marktakteure speichern deshalb die Mengen ein, die sie benötigen. Auf dem Weltmarkt ist ausreichend Gas verfügbar und es sind ausreichend Importmöglichkeiten vorhanhden. Es gibt aktuell keine Hinweise darauf, dass die Händler und Lieferanten ihren Verpflichtungen nicht nachkämen. Der aktuelle Sommer-Winter-Spread ist dabei nicht allein bewertungsrelevant, da sich Marktakteure über Terminmarktgeschäfte auch anderweitig absichern und die Marktakteure seit Beginn des Iran-Konflikt bereits etwa 72 TWh eingespeichert haben.  4. Wie hoch sind zum Stichtag die Füllstände der Gasspeicher unserer europäischen Nachbarländer, mit denen wir per Gasleitung direkt verbunden sind? Nachbarstaaten Füllstand in TWh Füllstand in Prozent Niederlande 64,6718 44,98 Belgien 3,8650 50,79 Frankreich 84,0228 67,83 Italien 166,7476 81,97 Österreich 65,7264 65,54 Tschechien 31,0872 68,62 Polen 33,5296 90,99 Dänemark 6,3706 74,16 Quelle: AGSI vom 26.08.2026  5. Wie stellen sich die tagesaktuellen Füllstände der an das bayerische Gasnetz angeschlossenen Gasspeicher (inklusive der für die bayerische Versorgung relevanten österreichischen Speicher wie Haidach) im Vergleich zum selben Stichtag der Jahre 2024 und 2025 dar, und werden sie nach Einschätzung der Bundesregierung ihre Füllstandsvorgaben bis zur Heizperiode 2026/2027 erreichen? Die Füllstände der an das bayerische Gasnetz angeschlossene Gasspeicher stellen sich zum 26. August in den Jahren 2026, 2025 und 2024 wie folgt dar: Name Gasspeicher Dt. Gasspeicher in Kapazität Arbeitsgas Füllstand am 26.08.2026 Füllstand am 26.08.2025 Füllstand am 26.08.2024 In TwH In Prozent In TwH In Prozent In TwH In Prozent UGS Wolfersberg Bayern 4,0880 0,0454 1,11 0,2510 6,14 3,9383 95,48 UGS Breitbrunn Bayern 11,5176 1,1963 10,48 6,3059 54,75 11,2208 97,93 UGS Inzenham- West Bayern 4,8025 0,5815 12,11 1,2725 26,50 4,6545 94,47 UGS Schmidhausen Bayern 1,7850 0,9508 53,68 1,0806 60,54 1,5401 86,86 UGS Bierwang Bayern 9,4680 5,9508 62,98 7,7148 81,48 9,4557 96,90 UGS Haidach Österreich 19,4989 13,1655 67,52 16,7745 86,03 18,0474 95,88 UGS 7 Fields Österreich 17,8250 10,6065 59,50 14,5636 81,70 17,3843 97,53 Die Gasspeicher Wolfersberg, Breitbrunn und Inzenham-West werden die Füllstandsvorgaben bis zum 1. November 2026 nicht erreichen, die Gasspeicher Schmidhausen, Bierwang, Haidach und 7 Fields können die Füllstandsvorgaben erreichen. Ergänzend wird zur Gesamtsituation auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  6. Gibt es derzeit Gespräche mit Importeuren, Speicherbetreibern und weiteren Marktteilnehmern, um kurzfristig die Einspeichermengen zu erhöhen, und wenn ja, welche Maßnahmen werden diesbezüglich in Betracht gezogen? Die Bundesregierung befindet sich grundsätzlich und zu verschiedenen Themen mit Marktteilnehmern der Gasbranche in einem kontinuierlichen Austausch.  7. Gibt es Pläne zur Änderung der Füllstandsvorgaben, wenn ja, welche, und sollen diese schon für die kommende Heizperiode greifen? Es gibt derzeit keine Pläne, die Füllstandsvorgaben zu ändern.  8. Gib es eine neue Bewertung zur Funktionalität des Sommer-Winter- Spreads hinsichtlich des Weltmarktpreises für Gas und der anhaltenden geringen Einspeicherung oder gilt weiterhin die dazu auf Bundestagsdrucksache 21/5306 getroffene Aussage?  9. Wenn die Einschätzung weiter Gültigkeit hat, welche Ursachen und Erkenntnisse liegen hinsichtlich der zurückhaltenden Speicherbefüllung vor? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Die Antwort zu Frage 19 aus Bundestagsdrucksache 21/5802 (Antwortdrucksache) gilt weiterhin. Die Gaspreise sind aufgrund der geopolitischen Lage volatil. Auf dem Weltmarkt bestand saisonal eine erhöhte Nachfrage aus Asien, die die Importe nach Europa beeinflusste. Insbesondere dieser Umstand wirkte sich auf die Speicherbefüllung aus. 10. Wie viel wird die von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche angekündigte Gasumlage im Rahmen der angekündigten Gasreserve kosten? 11. Wie soll die Gasreserve als Ganze finanziert werden, und wie viel soll die angekündigte Umlage zur Finanzierung beitragen? Frage 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Bezüglich der Gasreserve und deren Finanzierung befindet sich die Bundesregierung in Abstimmung. 12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, zu ergreifen, um die noch nicht für diesen Winter greifende Gasreserve im Falle eines Mangels auszugleichen? Die Pläne zu einer strategischen Gasreserve betreffen nicht die Wintervorsorge, sondern ein von der Wintervorsorge zu trennendes Instrument für mehr Resilienz und Krisenvorsorge. Im Übrigen wird auf Frage 3 verwiesen. 13. Zu wann will die Bundesregierung die Gasreserve beschließen, und in welchem Zeitraum soll diese wie angelegt werden? Die Abstimmungen zur Gasreserve sind noch nicht abgeschlossen. Eine Option ist gegenwärtig ein gestufter Aufbau ab dem Speicherjahr 2027/2028. 14. Welche Bedeutung haben die zur Stilllegung beantragten Gasspeicher hinsichtlich möglicher neuer Speicher- und Versorgungsbedarfe, um im Zuge der Kraftwerksstrategie entstehende Gas-Kraftwerke zu versorgen? Die Bedeutung der zur Stilllegung beantragten Gasspeicher wird derzeit durch die Bundesnetzagentur im Rahmen von zwei Verfahren nach § 35j EnWG (Az. BK7‑25‑01‑007 und BK7‑25‑01‑013) beurteilt. Hierbei werden die Auswirkungen der jeweiligen Stilllegung auf die Versorgungssicherheit im Erdgassektor umfassend beurteilt. Von der Prüfung umfasst ist die Frage, ob die Bedarfe durch die übrigen Gasspeicherkapazitäten gedeckt werden können. Eine Entscheidung wird jeweils im Herbst 2026 erwartet. Informationen zu den Verfahren werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (www.bu ndesnetzagentur.de/1076234 und www.bundesnetzagentur.de/1087134). 15. Welche Bedeutung haben die weiterhin in der Straße von Hormus gebundenen Gastankerkapazitäten für die Versorgung von Deutschland und Europa? 16. Welche Einschätzung gibt es zur Entwicklung der LNG-Lieferungen nach Deutschland sowie in die Europäische Union aus dem arabischen Raum? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet: Deutschland hat kein LNG aus der Golfregion bezogen, die EU hat vor der Blockade der Straße von Hormus lediglich 3,8 Prozent der Gasimporte aus der Golfregion bezogen. Diese Mengen konnten ersetzt werden. Es gibt ausreichende Gastankerkapazitäten auf dem Weltmarkt. 17. Wie verläuft die Reduzierung des Gasimports aus Russland in die Europäische Union, und wird dieser Gasimport planmäßig vollständig eingestellt, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? Es gilt der Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 4 der VO (EU) 2026/261 vom 26. Januar 2026 zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas und zur Vorbereitung der Einstellung von Einfuhren von russischem Öl, zur Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938. 18. Welche Kosten sind der deutschen Volkswirtschaft im ersten Halbjahr 2026 (gegebenenfalls für die bisher vorliegenden Monate) für den Import von fossilem Gas entstanden, und welcher prozentuale Anteil dieser Kosten ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Preisaufschläge durch die Blockade der Straße von Hormus zurückzuführen? Die Fragen 18 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Die Ausgaben für die deutschen Importe von Erdgas (gasförmig und verflüssigt) lagen im ersten Halbjahr 2026 laut Außenhandelsstatistik bei 15 Mrd. Euro. Bei Einfuhrpreisen für Erdgas wie im ersten Halbjahr 2025 hätten die Ausgaben 14,6 Mrd. Euro betragen. Damit lagen sie im ersten Halbjahr 2026 infolge des Preisanstiegs um rund 400 Mio. Euro höher. Der Anteil des Preisanstiegs durch einzelne Lieferländer lässt sich aufgrund der dynamischen Angebots- und Nachfrageentwicklung auf den globalen Gasmärkten nicht beziffern. 19. Welche Krisenszenarien oder Notfallpläne hat die Bundesregierung speziell für die Gasversorgung Süddeutschlands erarbeitet, wenn die Befüllungsvorgaben dort nicht bzw. nicht rechtzeitig eingehalten werden bzw. sobald die Füllstände der bayerischen und österreichischen Speicher das kritische Niveau des letzten Winters noch unterschreiten? Die Füllstände des letzten Winters in den für die südliche Speicherzone relevanten Speichern waren ausreichend. Es gab kein kritisches Füllstandsniveau und zur Sicherstellung der Netztransporte waren vorsorglich zusätzlich sogenannte Long Term Options (LTOs) in den Speichern kontrahiert, die nicht in Anspruch genommen werden mussten. Nach dem aktuellen Füllstandsverlauf ist auch in diesem Winter von einer ausreichenden Befüllung auszugehen. Für die Annahme einer Versorgungskrise besteht aktuell kein Anlass. Für den Fall einer Versorgungskrise sind die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur umfassen handlungsfähig und könnten beispielsweise im Rahmen der Bundeslastverteilung tätig werden oder Maßnahmen nach den Regelungen des Gasspeichergesetzes ergreifen. 20. Welche Mehrkosten für die deutsche Volkswirtschaft entstanden im Vergleich zum Vorjahrszeitraum für den Import von fossilem Gas durch den Krieg im Iran und die Blockade der Straße von Hormus? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 21. Mit welchen durchschnittlichen Mehrkosten, aufgrund des gestiegenen Importpreises, muss ein mit Gas heizender Durchschnittshaushalt für die kommende Heizperiode rechnen? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Der Gaspreis, der vom Lieferanten kalkuliert und vom Letztverbraucher zu zahlen ist, wird in seiner Gesamthöhe von verschiedenen Faktoren bestimmt, z. B. vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Beschaffungsstrategie des individuellen Lieferanten. Veränderungen des Importpreises sind nur ein Faktor mit möglichen Auswirkungen auf den Gaspreis. 22. Ist geplant, die Energietransportleitung (ETL) 182 Elbe Süd nach Achim nach dem Ausstieg aus fossilem Gas für grüne Gase, wie z. B. grünen Wasserstoff, zu nutzen? Bei der ETL182 Elbe Süd-Achim handelt es sich um eine erdgasverstärkende Ausbaumaßnahme. Sie wird im derzeitigen Entwurf des Netzentwicklungsplanes (NEP) Gas und Wasserstoff 2025‑2037/2045 unter der ID 767‑03 geführt. Die Inbetriebnahme ist für 12/2027 eingeplant. Sie ist zunächst vorrangig notwendig für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Erdgas und für den Abtransport von LNG der geplanten LNG-Anlagen in Brunsbüttel und Stade (Cluster Unterelbe). Sie ist nicht Teil des Ausbauvorschlages im Wasserstoff für 2037 und im NEP daher nicht für eine Umstellung vorgesehen. Grundsätzlich ist es aber möglich, sie in einen zukünftigen Netzausbauvorschlag aufzunehmen, wenn der Bedarf dafür besteht. 23. Welche Fortschritte bei der Reduzierung des Gasverbrauchs sind seit Jahresbeginn erreicht worden? 24. Sind zusätzlich Programme geplant oder in Umsetzung, um den Gasverbrauch zu reduzieren, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung fördert über eine Vielzahl von Programmen seit Jahren den Ausbau Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz. 25. Plant die Bundesregierung hinsichtlich des knappen Weltmarktangebots und der im Vergleich geringen Speicherfüllstände Energiesparmaßnahmen oder Appelle an die Bevölkerung und Unternehmen, wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt? 26. Plant die Bundesregierung, Gesetze einzubringen, um den Gasverbrauch in Deutschland zu reduzieren, und wenn ja, welche? Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet. Nach aktuellem Erkenntnisstand ist keine Gasmangellage im kommenden Winter zu erwarten. Die effiziente Verwendung von Energieressourcen erfolgt in der Regel marktlich durch wirksame Preissignale. 27. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung das Risiko, durch geplante oder in Umsetzung befindliche gesetzliche Regelungen die Abhängigkeit von fossilem Gas zu erhöhen? Nein. Mit den geplanten oder in Umsetzung befindlichen gesetzlichen Regelungen strebt die Bundesregierung einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie von Stromspeichern und Nachfrageflexibilität an, um die Transformation des Stromsystems zu erreichen. Daneben werden technologieneutrale Ausschreibungen für neue Kapazitäten nach dem Strom- Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) die Versorgungssicherheit im Stromsektor gewährleisten. Gaskraftwerke, die sich in den Ausschreibungen bewerben, müssen für den Betrieb mit Wasserstoff vorbereitet sein. 28. Wie bewertet die Bundesregierung das Gebäudemodernisierungsgesetz hinsichtlich der Abhängigkeit Deutschlands von a) fossilen Gasimporten und b) Importen von biogenen Gasen? Der Ausbau klimafreundlicher Brennstoffe wird mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz weiter vorangetrieben, um die Wärmeversorgung nachhaltiger zu machen. Das senkt den Gasverbrauch, stärkt auch die Unabhängigkeit von Energieimporten und nutzt heimische Energiepotenziale. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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