Schriftliche Frage 15 von Dr. Michael Arndt (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der „Verfestigung des Antisemitismus auf Rekordniveau“ (Josef Schuster, Präsident des Zentralrat…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 15 von Dr. Michael Arndt (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der „Verfestigung des Antisemitismus auf Rekordniveau“ (Josef Schuster, Präsident des Zentralrat…
Frage 15 (Dr. Michael Arndt, Die Linke):
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der „Verfestigung des Antisemitismus auf Rekordniveau“ (Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland) mit in den Jahren 2024 und 2025 jeweils über 8.000 beim Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) gemeldeten antisemitischen Vorfällen, die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS) weiterzuentwickeln, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen oder zusätzlichen Fördermitteln in den fünf Handlungsfeldern (bitte auflisten), und wie wird sie angesichts der angekündigten Kürzungen beim Bundesprogramm „Demokratie leben“ sicherstellen, dass langfristige zivilgesellschaftliche Netzwerke, die im letzten Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bekämpfung des Antisemitismus (Bundestagsdrucksache 20/14490) als „wertvolle Basis für demokratische Strukturen“ bewertet werden, wie beispielsweise die im Kompetenznetzwerk Antisemitismus (KOMPAS) zusammengeschlossenen Einrichtungen Anne-Frank Zentrum (AFZ), Bildungsstätte Anne Frank, Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KigA e. V.), RIAS und Kompetenzzentrum für antisemitismuskritische Bildung und Forschung der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. (ZWST), kontinuierlich weiterarbeiten und somit ohne Einschränkungen zum Erreichen der Ziele der NASAS beitragen können (Quelle zu Zahlen, Übergriffen und Zitat: www.tagesscha u.de/inland/gesellschaft/antisemitismus-bericht-ri as-meldestelle-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. August 2026:
Im November 2022 legte die Bundesregierung, die unter Federführung des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus erarbeitete, erste Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS) vor. Sie bietet einen Handlungsrahmen, um laufende und künftige Maßnahmen von Bundesregierung, Ländern, Organisationen, Vereinen oder Unternehmen zu überprüfen. Die NASAS definiert fünf Handlungsfelder und drei Querschnittsdimensionen, denen Maßnahmen im Bereich von Antisemitismusbekämpfung und jüdisches Leben zuzuordnen sind: 1. Datenerhebung, Forschung und Lagebild, 2. Bildung als Antisemitismusprävention, 3. Erinnerungskultur, Geschichtsbewusstsein und Gedenken, 4. Repressive Antisemitismusbekämpfung und Sicherheit, 5. Jüdische Gegenwart und Geschichte. Die Ziele der fünf Handlungsfelder sind miteinander verbunden. In alle fünf Handlungsfelder fließen zudem Handlungsaufträge aus den drei Querschnittsdimensionen A) Betroffenenperspektive, B) Strukturbildung und C) Digitalität ein. Hieraus ergibt sich ein 5x3-Modell, in welches sich auch die Fördermaßnahmen der Bundesregierung einordnen lassen sollten. Im Gegensatz zu einem Aktionsplan, der einzelne erforderliche Handlungsschritte zur Erreichung von Zielen auflistet, benennt die NASAS eher abstrakte, übergeordnete Ziele und weniger konkrete Maßnahmen – letztere können die Akteure – und das sind neben Bund und Ländern die vielen engagierten Kräfte in der Zivilgesellschaft – auf den entsprechenden Ebenen nach ihrer jeweils eigenen Bestandsaufnahme zielgerichtet selbst festlegen oder anpassen. Die durch die Bundesregierung durchgeführten Maßnahmen und geförderten Projekte werden kontinuierlich weiterentwickelt und bewegen sich häufig in mehreren Handlungsfeldern. Eine beschränkende Zuordnung in ein Handlungsfeld würde der Komplexität und des Umfangs zahlreicher Maßnahmen und Projekte nicht gerecht werden. Die Sicherheitsbehörden des Bundes bearbeiten jegliche Formen extremistischer Einflussnahme auf Gesellschaft und Politik in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages. Sie gehen Hinweisen zu möglichen extremistischen Bestrebungen wie auch strafrechtlich relevanten Handlungen konsequent nach und prüfen kontinuierlich sämtliche Bekämpfungsmöglichkeiten des Antisemitismus, die der Rechtsstaat bereithält (Handlungsfeld 4). Hierbei ist ein übergreifender Ansatz von repressiven Maßnahmen zur Zurückdrängung existierender antisemitischer Ideologien und der Begleitung dieser durch präventive Maßnahmen essentiell. Einen präventiven Beitrag zur Sensibilisierung zum Thema Antisemitismus leistet beispielsweise das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), welches mit verschiedenen Publikationen, Pressemitteilungen und Hintergrundbeiträgen auf der BfV-Website (www.verfassungsschutz.de) die Öffentlichkeit über die verschiedenen Erscheinungsformen des Antisemitismus in Deutschland aufklärt. Zuletzt im Mai 2026 veröffentlichte das BfV beispielsweise die Broschüre „Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren“, welche einen kompakten Überblick über Erscheinungsformen von Antisemitismus bietet und dabei helfen soll, Antisemitismus zu verstehen, zu erkennen und einzuordnen. Daneben geht das Bundesministerium des Innern (BMI) auch mit vereinsrechtlichen Maßnahmen seit Jahrzehnten entschlossen gegen Vereinigungen vor, die antisemitische Ideologien verbreiten. Vereinsverbote sind Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. So wurden am 4. August 2023 die „Artgemeinschaft- Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ und am 13. Mai 2025 die größte Vereinigung der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene in Deutschland „Königreich Deutschland“ durch das BMI verboten. Diese Verbote stellten ebenso einen Beitrag zur Bekämpfung des Antisemitismus dar. Außerdem fördert das BMI zahlreiche Akteure und Projekte, die sich für die Stärkung und Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Deutschland engagieren und somit beispielsweise für das Handlungsfeld 5 besonders relevant sind. Im Vertrag vom 27. Januar 2003 verpflichtet sich die Bundesregierung, den Zentralrat der Juden in Deutschland (ZdJ) bei der Erfüllung seiner überregionalen, integrationspolitischen und sozialen Aufgaben, der Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes und dem Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft finanziell zu unterstützen. Der Betrag wurde 2023 auf jährlich 22 Mio. Euro erhöht. Auch der Jüdische Kulturfonds wurde auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein, mit zwei Mio. Euro erstmals im Jahr 2024 in den Bundeshaushalt aufgenommen und zielt auf die Förderung niedrigschwelliger Projekte zur Stärkung jüdischer Gegenwartskultur. Im Jahr 2026 erfolgte eine Erhöhung der Mittel auf 2,1 Mio. Euro. Im Bereich der politischen Bildung werden durch die Bundeszentrale für politische Bildung (Geschäftsbereich des BMI) ebenfalls zahlreiche Projekte gefördert, insbesondere auch von einigen Trägern, die in der Frage namentlich genannt werden. Das Budget der Bundeszentrale für politische Bildung für Projekte gegen Antisemitismus beträgt 2026 rund 1,1 Mio. Euro. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt im Zeitraum von 2026 bis 2030 als neue Maßnahme im Handlungsfeld 1 der NASAS im Rahmen der Förderrichtlinie „Ursachen und Dynamiken des aktuellen Antisemitismus“ 14 Einzelund Verbundvorhaben zur Erforschung der aktuellen Herausforderungen des Antisemitismus für die Gesellschaft mit einem Gesamtvolumen von bis zu 17 Mio. Euro. Darüber hinaus hat das BMFTR seit Dezember 2024 das Kompetenznetzwerk Antisemitismusprävention an Hochschulen (KoNHAP) bei der Hochschulrektorenkonferenz aufgestockt, das nun mit einem Gesamtvolumen von knapp 1,5 Mio. Euro im Zeitraum von Ende 2024 bis Ende 2027 gefördert wird. Als Beitrag zum Handlungsfeld 5 hat das BMFTR außerdem im Juli 2026 eine Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zum Thema „Jüdische Gegenwartsforschung“ veröffentlicht, wofür bis zu 16 Mio. Euro vorgesehen sind. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert das Jüdische Museum Berlin jährlich mit mehr als 25 Mio. Euro. Im Haushalt des BKM wurden für 2026 zudem insgesamt 30 Mio. Euro für die institutionelle Förderung von zwölf erinnerungskulturellen Einrichtungen zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen etatisiert. Zusätzlich stellt der BKM über fünf Mio. Euro im Haushaltsjahr 2026 für die Projektförderung nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes zur Verfügung, mit denen Gedenkstätten in die Lage versetzt werden, ihre Vermittlungsangebote zu erneuern, auszubauen oder modellhafte Formate zu entwickeln. Die Förderung des Kompetenznetzwerks gegen Antisemitismus (KOM- PAS) über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurde bereits mit dem Ende der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms (Laufzeit 2020 bis 2024) beendet. Seit 2025 wird ein Kooperationsverband gegen Antisemitismus (KOVA), der zusätzlich zu den in der Frage genannten Organisationen noch um den Zentralrat der Juden in Deutschland ergänzt wurde, im Bereich der Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur noch bis Ende des Jahres gefördert. Die Förderung der Kooperationsverbünde zur Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Stattdessen startet 2027 auf Bundesebene die „Bundesoffensive Demokratiebildung und Extremismusprävention“ mit neuem pluralistischem Ansatz, der Breitenwirkung in der Mitte der Gesellschaft entfalten soll. Antisemitismus wird dabei als zentrales Themenfeld weiterhin breit und im Sinn der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus adressiert. Alle bisherigen sowie auch neue Projektträger können sich, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, erneut um eine Förderung bewerben.
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