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Schriftliche Frage 70 von David Schliesing (DIE LINKE): Welche Nationen haben seit dem Jahr 2017 das Gefechtsübungszentrum Heer (GefÜbZH) in der Altmark zu militärischen oder bzw. und polizeiliche…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 70 von David Schliesing (DIE LINKE): Welche Nationen haben seit dem Jahr 2017 das Gefechtsübungszentrum Heer (GefÜbZH) in der Altmark zu militärischen oder bzw. und polizeiliche… Frage 70 (David Schliesing, Die Linke): Welche Nationen haben seit dem Jahr 2017 das Gefechtsübungszentrum Heer (GefÜbZH) in der Altmark zu militärischen oder bzw. und polizeilichen oder anderen Übungszwecken genutzt, und wer hat jeweils mit welchen Beträgen die Kosten getragen (bitte nach Jahr, Anzahl der jeweils teilgenommenen Soldatinnen und Soldaten, Kosten sowie ggf. erzielte Einnahmen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 29. Juli 2025: Die Angaben im Sinne der Fragestellung können nachfolgender tabellarischer Auflistung entnommen werden: Jahr Nation Teilnehmer/-innen Kosten (in Euro) Einnahmen (in Euro) 2023 Niederlande (NLD) 2.044  6.893.807 5.273.490 (teilw. Kostenverzicht) Österreich (AUT)   154    388.329 In Rechnungslegung Großbritannien 1.157  4.542.743 4.538.227 (teilw. Kostenverzicht) Belgien (BEL)   533  2.436.656 709.237 (teilw. Kostenverzicht) Litauen (LTU)    47    521.062 0 (Kostenverzicht) Tschechische Republik (CZE)   147    359.639 17.731 (teilw. Kostenverzicht) Norwegen (NOR)     4     57.642 39.895 (teilw. Kostenverzicht) 2024 NLD 2.010  9.440.293 In Rechnungslegung AUT    44    273.699 In Rechnungslegung LTU    73    626.251 In Rechnungslegung CZE 1.168  5.588.307 In Rechnungslegung NOR   631  2.673.870 In Rechnungslegung 2025 NLD 3.325 15.095.881 In Rechnungslegung AUT    66    436.329 In Rechnungslegung BEL   281  1.190.479 In Rechnungslegung CZE     1      4.237 In Rechnungslegung NOR     2      8.473 In Rechnungslegung Der Haushaltsvermerk Nummer 2 des Einzelplans 14, Kapitel 1403, Teilgruppe 02 sagt aus, dass Einnahmen aus der Mitbenutzung des Gefechtsübungszentrums Heer (GefÜbZH) durch ausländische Streitkräfte den Ausgaben zufließen. Die Teilnahme ausländischer Streitkräfte im GefÜbZH wird grundsätzlich durch diese selbst getragen. Kosten können mit Haushaltsvermerk Nummer 3 nach § 63 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit § 63 Absatz 3 Satz 2 BHO erlassen werden, sofern die Nutzung der unmittelbaren Vorbereitung eines gemeinsamen internationalen Einsatzes oder einer einsatzgleichen Verpflichtung dient und dadurch zur Entlastung der Bundeswehr beigetragen wird. Aufgrund der allgemeinen Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren können nur Daten zu den Jahren 2023, 2024 und 2025 zur Verfügung gestellt werden.

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