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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung) 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 166 03 -032 Erträge aus dem Konto bei der Zentralbank der Vereinigten Staaten von Amerika 3 000 2 000 29 615 Erläuterungen: Aufgrund des Abkommens vom 30. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Verteidigungshilfe (BGBl. II S. 1050) sind für Lieferungen und Leistungen der US- Streitkräfte Vorauszahlungen zu leisten. Die nicht sofort benötigten Beträge werden von der Zentralbank der Vereinigten Staaten in verzinslichen Schatzanweisungen angelegt. 266 01 -032 Einnahmen aus Erstattungen für Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 33 246 34 746 37 410 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der Ausbildungsangebote des VNAusbildungszentrums der Bundeswehr in Hammelburg für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze auf die Erstattung der Lehrgangskosten und für Journalistinnen und Journalisten sowie Journalistenschülerinnen und -schüler, Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und des Mercator Kollegs für internationale Aufgaben je Teilnehmerin/Teilnehmer auf die Erstattung von bis zu 70 Prozent der Lehrgangskosten verzichtet werden kann. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass gegenüber ausländischen Streitkräften auf die Erstattung von Kosten für Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit einem internationalen Einsatz verzichtet werden kann, wenn deren Beteiligung an diesem internationalen Einsatz zu einer Entlastung der Bundeswehr führt. 3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der Feldpostversorgung der Bundeswehr gegenüber Dritten auf bis zu 70 Prozent der Kosten verzichtet werden kann, wenn deren Teilnahme an der Feldpostversorgung der Bundeswehr der Wahrung deutscher Sicherheitsinteressen dient. 286 01 -032 Erstattungen der NATO für Unterstützungsleistungen und Aufwendungen der Bundesrepublik Deutschland - 1 000 976 Erläuterungen: Die Bundesrepublik Deutschland stellt der NATO Leistungen zur Verfügung, die ihr aus den NATO-Militärhaushalten erstattet werden. - 9 - Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 1401 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Grp. 559 dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1410 Tit. 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 2. Soweit die Ausgaben im Zusammenhang mit dem NATO-Sicherheits- Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland zu verwenden sind, werden sie nach Anlage N zu Kap. 1408 bewirtschaftet. Sächliche Verwaltungsausgaben 533 01 -032 B Ausbildung von Angehörigen ausländischer Streitkräfte 4 950 4 800 3 126 Erläuterungen: Ausgaben, die die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Abkommen, Verträgen und Einzelvereinbarungen für die Gewährung von Ausbildungshilfe an Angehörige der Streitkräfte anderer Staaten zu leisten hat, soweit sie nicht aus anderen Zweckbestimmungen des Epl. 14 getragen werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 685 01 -032 B Beitrag zu den Kosten für den gemeinsamen Betrieb des George C. Marshall Center 4 104 3 571 3 420 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 George C. Marshall Center, Europäisches Zentrum für sicherheitspolitische Studien in Garmisch-Partenkirchen/Deutschland............. 25 4 238 USD 4 079 25 4 104 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Förderung der friedlichen Zusammenarbeit zwischen den Staaten des Europäisch-Atlantischen-Partnerschaftsrats (EAPR) im Rahmen des NATO Programms Partnerschaft für den Frieden (PfP) - 10 - 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 687 01 -032 B Beitrag zu den NATO-Militärhaushalten 316 000 294 000 205 956 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Nordatlantisches Verteidigungsbündnis (NATO)............................... 14,90 316 000 - 316 000 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Gemeinsame Finanzierung von NATO-Militärhaushalten, hier NATO Kommandostruktur Die Bundesrepublik Deutschland hat zu den NATO-Militärhaushalten beizutragen, und zwar im Wesentlichen für 1. den internationalen Militärstab, 2. die militärischen Hauptquartiere, 3. das Luftverteidigungssystem, 4. die Fernmeldeeinrichtungen der NATO, 5. die Pensionsbeiträge für ehemalige NATO-Zivilbedienstete einschl. ehemaliger Zivilbediensteter der NATO-Agenturen. 687 02 -032 B Beitrag zu den Kosten der gemeinsam finanzierten Kommandostellen und Stäbe 34 397 34 972 33 817 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Deutsch-Französische Brigade in Deutschland und Frankreich.......................................................................................... 50,00 2 700 - 2 700 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Organisation und Koordination der Deutsch- Französischen Brigade in ihrer Gesamtheit 2. Hauptquartier EUROKORPS in Straßburg/Frankreich............. 28,30 4 542 - 4 542 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Organisation und Koordinierung des Europäischen Korps in seiner Gesamtheit 3. Militärische Hauptquartiere der NATO Streitkräftestruktur und NATO Ausbildungseinrichtungen mit Deutschland als Rahmennation in Münster, Ulm, Stettin/Polen und Oberammergau 20 520 - 20 520 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Organisation, Koordination und Führung des Verantwortungsbereiches bzw. Ausbildung von NATO Personal 4. Militärische Hauptquartiere der NATO Streitkräftestruktur mit deutscher Beteiligung in Großbritannien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Türkei, USA, Belgien, Dänemark und Lettland (Stationierung MND-N)....................... 2 198 - 2 198 - 11 - Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 1401 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 02 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Organisation, Koordination und Führung des Verantwortungsbereiches 5. Informationszentrum für Kampfmittelbeseitigung (EODTIC) in Liverpool/Großbritannien.......................................................... 50,00 13 - 13 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Betrieb eines multinationalen technischen Informationszentrums für Kampfmittelbeseitigung 6. International Special Training Centre (ISTC) in Pfullendorf/ Deutschland.............................................................................. 40,00 180 - 180 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Internationales Ausbildungszentrum für fortgeschrittene Ausbildung von Spezialkräften und ähnlichen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland 7. European Air Group (EAG) in High Wycombe/Großbritannien. 10,00 23 23 Rechtsgrundlage: Vereinbarung............................................... - - Zweck: Europäische Zusammenarbeit im Bereich Lufttransport und -betankung 8. NATO-Intelligence Fusion Center (NIFC), Molesworth/ Großbritannien.................................................................................. 3,40 246 - 246 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Verbesserung der Intelligence Unterstützung insbesondere für NATO Response Forces (NRF) und Combined Joint Task Forces (CJTF) Einsätze 9. Movement Coordination Centre Europe (MCCE) in Eindhoven/Niederlande........................................................................ 6,30 13 - 13 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Verkehrsübergreifende Koordination von Land-, See- und Lufttransporten einschließlich Luftbetankung 10. European Air Transport Command (EATC) in Eindhoven/ Niederlande............................................................................... 38,00 1 300 - 1 300 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Optimierung des nationalen/internationalen Einsatzes von Lufttransportkräften im europäischen Umfeld 11. Centres of Excellence (CoE) in Rumänien, Deutschland, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und USA..... 1 754 - 1 754 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Unterstützung der Transformation der NATO und EU 12. Joint Electronic Warfare Core Staff (JEWCS) in Yeovilton/ Großbritannien.......................................................................... 23,40 355 - 355 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Verbesserung der Fähigkeiten der NATO im Bereich Elektronische Kampfführung 13. European Personnel Recovery Centre (EPRC) in Poggio Renatico/Italien.............................................................................. 25 - 25 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Optimierung der Personalbergung im Einsatz 14. European Tactical Airlift Centre (ETAC) in Saragossa/Spanien 11,10 13 - 13 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Verbesserung der taktischen Einsatzbefähigung von Lufttransport-Besatzungen - 12 - 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 02 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 15. Multinational Helicopter Training Centre (MHTC) in Sintra, Portugal..................................................................................... 515 - 515 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Gemeinschaftliches Ausbildungszentrum für Hubschrauberpiloten Zusammen........................................................................................ 34 397 - 34 397 Differenzen durch Rundung möglich Deutscher Beitrag zu den Kosten von integrierten Kommandostellen und Stäben, die nicht aus NATO-Militärhaushalten bzw. EU-Haushalten, sondern nur von den daran beteiligten Staaten zu finanzieren sind. 687 03 -032 B Beiträge an sonstige internationale Organisationen und Einrichtungen 78 232 72 482 70 535 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Unmittelbar von den Teilnehmerstaaten zu tragende Verwaltungsausgaben für die NATO Support and Procurement Organisation (NSPO) in Luxemburg............................................. 3 950 - 3 950 Rechtsgrundlage: NSPO Charta und Finanzsatzung Zweck: Individuelle und kollektive logistische und operationelle Unterstützung der NATO und ihrer Mitgliedstaaten 2. Battlefield Information Collection and Exploitation Systems (BICES) Group Executive in Brüssel/Belgien........................... 2 280 - 2 280 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Betrieb eines gemeinsamen Datenverarbeitungs- und Datenaustauschsystems des militärischen Nachrichtenwesens 3. Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation (Organisation Conjointe de Coopération en matière d`Armement - OCCAR) in Bonn/Deutschland.................................................. 19 5 370 - 5 370 Rechtsgrundlage: OCCAR-Übereinkommen Zweck: Effizientes Management der Rüstungszusammenarbeit unter den Partnerstaaten 4. EUROCONTROL in Maastricht/Niederlande............................ 14 111 - 14 111 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Koordinierung der Flugsicherung 5. NATO Industrial Advisory Group (NIAG) in Brüssel/Belgien..... 15,88 800 - 800 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Förderung der Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung innerhalb der NATO 6. von-Karman-Institut (VKI) in Brüssel/Belgien............................ 650 - 650 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Nachakademische Ausbildung auf dem Gebiet der experimentellen Aerodynamik - 13 - Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 1401 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 03 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 7. Munitions Safety Information Analysis Center (MSIAC) in Brüssel/Belgien......................................................................... 10 220 - 220 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: a) Schaffung einer Datenbasis für Entwicklung und Beschaffung nicht sympathetisch detonierender Munition (Eigengefährdung) einschl. Klassifizierung b) Bewertungsverfahren und Gefahrenanalysen 8. NATO Helicopter Management Agency - NAHEMA; Partnernationen Frankreich, Italien, Niederlande in Aix-en-Provence/ Frankreich................................................................................. 36,30 4 556 - 4 556 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Entwicklung und Produktion des NH90 sowie des MH90 9. Agentur für den NATO Eurofighter 2000 und das Mehrzweckkampfflugzeug Tornado (NATO Eurofighter 2000 und Tornado Development, Production and Logistics Management Agency - NETMA; Partnernationen Großbritannien, Italien und Spanien) in Hallbergmoos/Deutschland............................................. 31,96 21 621 - 21 621 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Definition, Entwicklung, Produktion und Logistik für EF 2000 und Tornado 10. Europäische Verteidigungsagentur (European Defence Agency - EDA; EU-Mitgliedstaaten) in Brüssel/Belgien.................... 24,92 13 000 - 13 000 Rechtsgrundlage: Ratsentscheidung Zweck: Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der EU 11. Sonstige Institutionen................................................................ 400 - 400 12. Maritime Unmanned Systems Innovation and Coordination Cell (MUSIC^2) in Brüssel/Belgien........................................... 9,94 70 - 70 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Förderung der Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung im Bereich unbemannter maritimer Systeme ("maritime unmanned systems") 13. NATO Defence Innovation Accelerator for the North Atlantic (DIANA)..................................................................................... 15,88 11 000 - 11 000 Rechtsgrundlage: DIANA Charta Zweck: Beschleunigung neuer und disruptiver technischer Lösungen für kritische transatlantische Verteidigungs- und Sicherheitsherausforderungen 14. Alliance Persistence Surveillance from Space (APSS) Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Austausch von Infromationen zur Verbesserung der Aufklärungs- und Überwachungsfähigkeit der NATO................ 204 204 Zusammen........................................................................................ 78 232 - 78 232 Differenzen durch Rundung möglich - 14 - 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 687 04 -032 B Beiträge zum NATO Pipeline System 31 035 23 678 21 450 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 21 209 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 728 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 064 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 7 417 T€ Erläuterungen: Betrieb und Wartung von grenzüberschreitenden NATO-Kraftstoffleitungen durch die Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) sowie Kosten für das Central Europe Pipeline System (CEPS). Rechtsgrundlage: Charta Zweck: Betrieb des Zentraleuropäischen Kraftstoffleitungssystems 687 05 -032 B Beitrag zu den Kosten von der Bundeswehr mitbenutzter militärischer Anlagen 166 560 104 956 80 396 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. EURO NATO Joint Jet Pilot Training (ENJJPT) in Sheppard Air Force Base (AFB)/USA....................................................... 56 142 USD 54 040 - 54 040 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Grund- und Fortgeschrittenenausbildung der Strahlflugzeugführer 2. NATO Missile Firing Installation (NAMFI) auf Kreta/ Griechenland........................................................................................... 61,00 6 000 - 6 000 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Raketenschießausbildung 3. NATO NAVAL Forces Sensor and Weapon Accuracy Check Sites (FORACS) in Griechenland, Norwegen und USA............ 13,25 910 - 910 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Genauigkeitsvermessung von Waffensystemen auf Kriegsschiffen 4. Tactical Leadership Programme (TLP) in Albacete/Spanien.... 12,00 330 - 330 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Ausbildung der alliierten taktischen Luftstreitkräfte 5. Deutsch-Französisches Heeresflieger-Ausbildungszentrum TIGER (D/F HFlgAusbZ) in Le Luc/Frankreich......................... 50,00 1 745 - 1 745 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Fliegerische Ausbildung der Luftfahrzeugführer Waffensystem TIGER 6. Deutsch-israelische Kooperation MALE HERON TP; Tel Nof Airbase/Israel............................................................................ 19 329 USD 18 605 - 18 605 Rechtsgrundlage: Vereinbarung 7. Deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich des technischen Lufttransports mit C-130J in Evreux/Frankreich.......... 13 400 - 13 400 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Gemeinsamer Betrieb einer deutsch-französischen Lufttransporteinheit - 15 - Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 1401 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 05 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 8. Unterstützungsleistungen USA für Anteile des TaktAusbKdoLw, Sheppard Air Force Base (AFB)/USA........... 490 - 490 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Unterstützung 9. FMS Anteil TaktAusbKdoLw in Sheppard/USA......................... 11 469 USD 11 040 - 11 040 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: TORNADO-Ausbildung 10. Baumaßnahme eFP.................................................................. 60 000 60 000 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Baumaßnahme enhanced Forward Presence (eFP), nach Ende eFP (ehem, 1403/558 31) Zusammen........................................................................................ 166 560 - 166 560 Differenzen durch Rundung möglich Anteilige Gestehungs- und Betriebskosten für militärische Anlagen, die von den daran beteiligten Staaten multinational finanziert werden. Hierunter fallen nicht die Kosten für eine ausschließlich nationalen Zwecken dienende gelegentliche oder zeitweise Mitbenutzung von militärischen Anlagen und Programme, für nationale Zusatzforderungen und sonstige den jeweiligen Benutzerstaaten in Rechnung zu stellende Sonderleistungen. Mehr wegen erhöhter Bedarfe in Bezug auf Einzelprojekte. 687 12 -032 B Unterstützungsmaßnahmen der Bundeswehr gegenüber verbündeten Streitkräften zur Förderung militärischer Zusammenarbeit 400 400 900 Erläuterungen: Ausgaben für sonstige militärische Unterstützungsmaßnahmen von hohem politischen Interesse soweit nicht an anderer Stelle veranschlagt. Titelgruppe 01 Tgr. 01 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm (304 000) (244 000) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 559 11 -032 B Nationale Steuern und Zölle 4 000 4 000 7 296 Erläuterungen: Aufgrund einer zwischen den NATO-Staaten getroffenen Regelung sind die im NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm enthaltenen Steuern und Zölle von den Gastgeberländern zu tragen. - 16 - 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 559 12 -032 B Beitrag zu den Kosten des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms 300 000 240 000 159 625 Erläuterungen: Die Ausgaben für Grunderwerb, Grundstücke und nationale Zusatzbauten sind im Kap. 1408 veranschlagt. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten NATO- Bodenaufklärungssystems NATO Alliance Ground Surveillance (NATO AGS) (49 001) (49 001) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 553 21 -032 B Beitrag zu den Kosten für Materialerhaltung und Betrieb 49 000 49 000 37 779 559 21 -032 B Beitrag zu den Beschaffungskosten 1 1 - Titelgruppe 03 Tgr. 03 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten NATO-Frühwarnsystems NATO Airborne Early Warning and Control (NAEW&C) (331 880) (136 880) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterungen: Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich an den Kosten des multinational beschafften luftgestützten Aufklärungs- und Frühwarnsystems der NATO E-3A. 553 31 -032 B Beitrag zu den Kosten für Materialerhaltung und Betrieb 100 000 100 000 101 817 559 31 -032 B Beitrag zu den Beschaffungskosten NAEW&C 25 880 25 880 31 380 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Beitrag zu den Beschaffungskosten................................................ 25 880 2. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 25 880 559 32 -032 B Beitrag Beschaffung Nf E3A 200 000 5 000 - - 17 - Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 1401 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 687 31 -032 B Beitrag zu den Verwaltungskosten des NAEW&C-Programmbüros (NAPMA) 6 000 6 000 8 945 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Agentur für das Gemeinschaftsprogramm NATO E-3A im Zusammenhang mit der Modernisierung des luftgestützten Frühwarn- und Leitsystems der NATO (NATO Airborne Early Warning and Control Programme Management Agency - NAPMA) in Brunssum/ Niederlande Verwaltungshaushalt......................................................................... 27,45 6 000 - 6 000 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Organisation und Durchführung des Programms Die NAPMA ist eine selbstständige NATO-Agentur. Die Beiträge zu den Verwaltungskosten richten sich nach den Anteilen der Vertragsparteien am jeweiligen Gemeinschaftsprogramm. Titelgruppe 04 Tgr. 04 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten Betankungssystems Multinational Multirole Tanker Transport (MRTT) Fleet (MMF) (95 001) (95 000) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 553 41 -032 B Beitrag zu den Kosten für Materialerhaltung und Betrieb 95 000 85 000 74 685 559 41 -032 B Beitrag zu den Beschaffungskosten 1 10 000 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Titelgruppe 07 Tgr. 07 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit Einsatzgleichen Verpflichtungen und anerkannten Missionen (146 000) (-) Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 14. Die Leistung der Mehrausgaben im Epl. 14 bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 14. - 18 - 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 07 3. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterungen: Ausgaben für bestimmte Zeiträume gegenüber der NATO und EU eingegangene und nach Art und Umfang jeweils spezifisch festgelegte Verpflichtungen zum Vorhalten von Kräften in schneller Verfügbarkeit mit der Befähigung, diese zum Einsatz bringen zu können, sowie für durch BMVg anerkannte Missionen. 423 71 -032 B Personalausgaben 40 000 Erläuterungen: Auslandsverwendungszuschlag 547 71 -032 B Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 80 000 553 71 -032 B Erhaltung von Wehrmaterial 6 000 554 71 -032 B Militärische Beschaffungen 10 000 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€ 558 71 -032 B Militärische Anlagen 10 000 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ Titelgruppe 08 Tgr. 08 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen (427 560) (460 000) Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 14. Die Leistung der Mehrausgaben im Epl. 14 bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 14. 3. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterungen: Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich u. a. an folgenden internationalen Einsätzen: 1. KOSOVO FORCE (KFOR) - 19 - Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 1401 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 08 2. United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) 3. European Union Naval Force Aspides (EUNAVFOR ASPIDES) 4. United Nations Mission in the Republic of South Sudan (UNMISS) 5. Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (MINURSO) 6. European Union Naval Force Mediterranean (EU NAVFOR MED) Operation IRINI 7. Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien 8. Maritime Sicherheitsoperation im Mittelmeer (SEA GUARDIAN) 9. European Union Force (EUFOR) Operation ALTHEA Die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland beschränkt sich bei Einsätzen wie EUNAVFOR ATALANTA, EUTM Mali, EUTM RCA, EUTM Somalia und EUTM MOZ auf Beiträge an der Gemeinschaftsfinanzierung Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass auch für bereits beendete Mandate im Rahmen des logistischen Nachlaufs haushalterische Vorsorge zu treffen ist. 423 81 -032 B Personalausgaben 34 100 40 000 35 618 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Auslandsverwendungszuschlag...................................................... 31 000 2. Entlohnung nicht deutscher Ortskräfte............................................ 600 3. Sonstige Leistungen........................................................................ 2 500 Zusammen............................................................................................ 34 100 547 81 -032 B Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 171 460 185 000 199 954 553 81 -032 B Erhaltung von Wehrmaterial 80 000 90 000 85 577 554 81 -032 B Militärische Beschaffungen 50 000 65 000 38 450 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1404 Tit. 551 01, 551 02, 551 03, 551 11, 551 12, 551 16, 551 18, Kap. 1405 Tit. 554 01, 554 03, 554 05, 554 06, 554 07, 554 08, 554 10, 554 12 und 554 13. Die Deckungsfähigkeit gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 50 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. - 20 - 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 08 558 81 -032 B Militärische Anlagen 15 000 10 000 5 450 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2029 bis zu....................................... 10 000 T€ 687 81 -032 B Beitrag zu den gemeinsamen Kosten für NATOgeführte Militäreinsätze sowie für Einsätze der EU mit militärischen oder verteidigungspol. Bezügen 77 000 70 000 58 091 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Europäische Union (EU).............................................................. 24,92 60 000 - 60 000 Rechtsgrundlage: EU-Vertrag und weitere Vereinbarungen Zweck: Finanzierung der gemeinsamen Kosten (common costs) 2. NATO........................................................................................... 15,88 17 000 - 17 000 Rechtsgrundlage: NATO-Vertrag Zweck: Finanzierung der gemeinsamen Kosten (common costs) Zusammen........................................................................................ 77 000 - 77 000 Differenzen durch Rundung möglich - 21 - Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen 1401 Vorbemerkung 1. Allgemeines Im Kapitel 1403 sind Planstellen, Stellen und Ausgaben für das militärische Personal der Bundeswehr (ohne Ministerium und BAMAD) und die allgemeinen Kosten des militärischen Dienstes einschließlich der militärischen Ausbildung, sowie die Versorgungsausgaben der ehemaligen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten veranschlagt. Das Kapitel 1403 enthält auch alle Einnahmen und Ausgaben für Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende bei den Kommandobehörden und Truppen mit Ausnahme der Planstellen und Stellen sowie der Bezüge und Entgelte (vgl. hierzu Kapitel 1413). Darüber hinaus sind enthalten: die Ausgaben für die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung der Soldatinnen und Soldaten (Heilfürsorge), Sozialversicherungsleistungen für Wehrdienst Leistende (WDL) und Reservistendienst Leistende (RDL), die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die ohne lebenslange Versorgung aus der Bundeswehr ausscheiden, Unterhaltssicherungsleistungen für WDL und RDL und Ausgaben zur Absicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit gegen Arbeitslosigkeit. 2. Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Kapitel 1403 Durch die vorrangige Nutzung der Deutschen Bahn und des Öffentlichen Personennahverkehrs trägt das "Kostenlose Bahnfahren in Uniform der Soldatinnen und Soldaten" dazu bei, die Treibhausgase zu reduzieren (SDG 13). Dafür ist ein Volumen von rd. 115 Mio. Euro vorgesehen. Daneben werden im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagement rd. 0,9 Mio. Euro zur Gesundheitsförderung des militärischen Personals (SDG 3) investiert. Des Weiteren sind zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (SDG 4) sowie der Steigerung der Attraktivität des Soldatenberufs rd. 12 Mio. Euro für die Kinderbetreuung veranschlagt. 3. Zahlenmäßige Stärke der Streitkräfte (Artikel 87a Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz (GG)) Die zahlenmäßige Stärke der Soldatinnen und Soldaten stellt sich wie folgt dar: Bezeichnung 2026 2025 Planstellen für Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten................................... 222 483 192 511 davon bei Kapitel 1412......................... 1 073 1 079 davon bei Kapitel 1403......................... 221 410 191 432 davon für Zeitsoldatinnen und - soldaten (bis 23 Monate)................................. 20 000 Planstellen für Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten des BAMAD sind im Bezeichnung 2026 2025 geheimen Wirtschaftsplan des BAMAD bei Kapitel 1414 enthalten. Der Ausgabenveranschlagung liegt folgende durchschnittliche Anzahl von Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten zugrunde................................................. 181 200 179 400 nachrichtlich: Anzahl der Wehrdienst Leistenden......... 12 500 12 500 Organisatorischer Umfang: Dienstpostenumfang............................... 166 710 166 667 davon Streitkräfte.................................. 160 052 159 999 Ausbildungsumfang................................ 38 688 36 903 Reservistenumfang................................. 7 500 7 500 Dienstposten Zivilpersonal in den Streitkräften............................................ 22 336 22 188 4. Grundzüge der Organisation (Artikel 87a GG) 4.1 Heer 4.1.1 Bereich Kommando Heer 1 Kommando Heer 2 Panzerdivisionen 5 Mechanisierte Brigaden, davon 1 in Litauen stationiert 1 Brigade Mittlere Kräfte 1 Deutscher Anteil Deutsch-Französische Brigade 1 Division Schnelle Kräfte 1 Gebirgsjägerbrigade 1 Luftlandebrigade mit 2 Regimenten 1 Kommando Spezialkräfte 1 Kommando Hubschrauber mit 3 Hubschrauberregimentern 1 Heimatschutzdivision mit 6 Heimatschutzregimentern 1 Amt für Heeresentwicklung mit 1 Stab Test und Versuch (D-LBO) 1 Ausbildungskommando 11 Schulen und Ausbildungszentren 4.1.2 Heeresanteile NATO/Multinational 1 Deutscher Anteil DEU/NLD Corps EUROCORPS 1 Deutscher Anteil EUROCORPS 1 Deutscher Anteil ARRC 1 Deutscher Anteil NRDC-ESP 1 Deutscher Anteil NRDC-FRA 1 Deutscher Anteil NRDC-ITA 1 Deutscher Anteil MND ME - 22 -

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