Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)
1401 Verpflichtungen im Rahmen
der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen
internationalen Institutionen sowie Maßnahmen
im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
166 03
-032
Erträge aus dem Konto bei der Zentralbank der Vereinigten Staaten von
Amerika
3 000
2 000
29 615
Erläuterungen:
Aufgrund des Abkommens vom 30. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige
Verteidigungshilfe (BGBl. II S. 1050) sind für Lieferungen und Leistungen der US-
Streitkräfte Vorauszahlungen zu leisten. Die nicht sofort benötigten Beträge werden
von der Zentralbank der Vereinigten Staaten in verzinslichen Schatzanweisungen
angelegt.
266 01
-032
Einnahmen aus Erstattungen für Maßnahmen der Bundeswehr im
Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
33 246
34 746
37 410
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass im Rahmen der Ausbildungsangebote des
VNAusbildungszentrums der Bundeswehr in Hammelburg für
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Zentrums für Internationale
Friedenseinsätze auf die Erstattung der Lehrgangskosten und für
Journalistinnen und Journalisten sowie Journalistenschülerinnen und -schüler,
Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und des Mercator
Kollegs für internationale Aufgaben je Teilnehmerin/Teilnehmer auf
die Erstattung von bis zu 70 Prozent der Lehrgangskosten verzichtet
werden kann.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass gegenüber ausländischen Streitkräften auf die
Erstattung von Kosten für Unterstützungsleistungen der Bundeswehr
im Zusammenhang mit einem internationalen Einsatz verzichtet
werden kann, wenn deren Beteiligung an diesem internationalen Einsatz
zu einer Entlastung der Bundeswehr führt.
3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2
BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der Feldpostversorgung der
Bundeswehr gegenüber Dritten auf bis zu 70 Prozent der Kosten
verzichtet werden kann, wenn deren Teilnahme an der
Feldpostversorgung der Bundeswehr der Wahrung deutscher Sicherheitsinteressen
dient.
286 01
-032
Erstattungen der NATO für Unterstützungsleistungen und Aufwendungen
der Bundesrepublik Deutschland
-
1 000
976
Erläuterungen:
Die Bundesrepublik Deutschland stellt der NATO Leistungen zur Verfügung, die ihr
aus den NATO-Militärhaushalten erstattet werden.
- 9 -
Verpflichtungen im Rahmen
der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen
internationalen Institutionen sowie Maßnahmen
im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
1401
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Grp. 559 dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1410 Tit. 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
2. Soweit die Ausgaben im Zusammenhang mit dem NATO-Sicherheits-
Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland zu
verwenden sind, werden sie nach Anlage N zu Kap. 1408 bewirtschaftet.
Sächliche Verwaltungsausgaben
533 01
-032
B Ausbildung von Angehörigen ausländischer Streitkräfte 4 950
4 800
3 126
Erläuterungen:
Ausgaben, die die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Abkommen,
Verträgen und Einzelvereinbarungen für die Gewährung von Ausbildungshilfe an
Angehörige der Streitkräfte anderer Staaten zu leisten hat, soweit sie nicht aus
anderen Zweckbestimmungen des Epl. 14 getragen werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
685 01
-032
B Beitrag zu den Kosten für den gemeinsamen Betrieb des George C.
Marshall Center
4 104
3 571
3 420
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
George C. Marshall Center, Europäisches Zentrum für
sicherheitspolitische Studien in Garmisch-Partenkirchen/Deutschland............. 25 4 238 USD 4 079 25 4 104
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Förderung der friedlichen Zusammenarbeit zwischen den
Staaten des Europäisch-Atlantischen-Partnerschaftsrats (EAPR)
im Rahmen des NATO Programms Partnerschaft für den Frieden
(PfP)
- 10 -
1401 Verpflichtungen im Rahmen
der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen
internationalen Institutionen sowie Maßnahmen
im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
687 01
-032
B Beitrag zu den NATO-Militärhaushalten 316 000
294 000
205 956
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
Nordatlantisches Verteidigungsbündnis (NATO)............................... 14,90 316 000 - 316 000
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Gemeinsame Finanzierung von NATO-Militärhaushalten,
hier NATO Kommandostruktur
Die Bundesrepublik Deutschland hat zu den NATO-Militärhaushalten beizutragen,
und zwar im Wesentlichen für
1. den internationalen Militärstab,
2. die militärischen Hauptquartiere,
3. das Luftverteidigungssystem,
4. die Fernmeldeeinrichtungen der NATO,
5. die Pensionsbeiträge für ehemalige NATO-Zivilbedienstete einschl.
ehemaliger Zivilbediensteter der NATO-Agenturen.
687 02
-032
B Beitrag zu den Kosten der gemeinsam finanzierten Kommandostellen
und Stäbe
34 397
34 972
33 817
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Deutsch-Französische Brigade in Deutschland und
Frankreich.......................................................................................... 50,00 2 700 - 2 700
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Organisation und Koordination der Deutsch-
Französischen Brigade in ihrer Gesamtheit
2. Hauptquartier EUROKORPS in Straßburg/Frankreich............. 28,30 4 542 - 4 542
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Organisation und Koordinierung des Europäischen
Korps in seiner Gesamtheit
3. Militärische Hauptquartiere der NATO Streitkräftestruktur und
NATO Ausbildungseinrichtungen mit Deutschland als
Rahmennation in Münster, Ulm, Stettin/Polen und Oberammergau 20 520 - 20 520
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Organisation, Koordination und Führung des
Verantwortungsbereiches bzw. Ausbildung von NATO Personal
4. Militärische Hauptquartiere der NATO Streitkräftestruktur mit
deutscher Beteiligung in Großbritannien, Frankreich, Italien,
Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Türkei, USA, Belgien,
Dänemark und Lettland (Stationierung MND-N)....................... 2 198 - 2 198
- 11 -
Verpflichtungen im Rahmen
der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen
internationalen Institutionen sowie Maßnahmen
im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
1401
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 02
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Organisation, Koordination und Führung des
Verantwortungsbereiches
5. Informationszentrum für Kampfmittelbeseitigung (EODTIC) in
Liverpool/Großbritannien.......................................................... 50,00 13 - 13
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Betrieb eines multinationalen technischen
Informationszentrums für Kampfmittelbeseitigung
6. International Special Training Centre (ISTC) in Pfullendorf/
Deutschland.............................................................................. 40,00 180 - 180
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Internationales Ausbildungszentrum für
fortgeschrittene Ausbildung von Spezialkräften und ähnlichen Kräften in
der Bundesrepublik Deutschland
7. European Air Group (EAG) in High Wycombe/Großbritannien. 10,00 23 23
Rechtsgrundlage: Vereinbarung............................................... - -
Zweck: Europäische Zusammenarbeit im Bereich
Lufttransport und -betankung
8. NATO-Intelligence Fusion Center (NIFC), Molesworth/
Großbritannien.................................................................................. 3,40 246 - 246
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Verbesserung der Intelligence Unterstützung
insbesondere für NATO Response Forces (NRF) und Combined
Joint Task Forces (CJTF) Einsätze
9. Movement Coordination Centre Europe (MCCE) in
Eindhoven/Niederlande........................................................................ 6,30 13 - 13
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Verkehrsübergreifende Koordination von Land-, See-
und Lufttransporten einschließlich Luftbetankung
10. European Air Transport Command (EATC) in Eindhoven/
Niederlande............................................................................... 38,00 1 300 - 1 300
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Optimierung des nationalen/internationalen Einsatzes
von Lufttransportkräften im europäischen Umfeld
11. Centres of Excellence (CoE) in Rumänien, Deutschland,
Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und USA..... 1 754 - 1 754
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Unterstützung der Transformation der NATO und EU
12. Joint Electronic Warfare Core Staff (JEWCS) in Yeovilton/
Großbritannien.......................................................................... 23,40 355 - 355
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Verbesserung der Fähigkeiten der NATO im Bereich
Elektronische Kampfführung
13. European Personnel Recovery Centre (EPRC) in Poggio
Renatico/Italien.............................................................................. 25 - 25
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Optimierung der Personalbergung im Einsatz
14. European Tactical Airlift Centre (ETAC) in Saragossa/Spanien 11,10 13 - 13
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Verbesserung der taktischen Einsatzbefähigung von
Lufttransport-Besatzungen
- 12 -
1401 Verpflichtungen im Rahmen
der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen
internationalen Institutionen sowie Maßnahmen
im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 02
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
15. Multinational Helicopter Training Centre (MHTC) in Sintra,
Portugal..................................................................................... 515 - 515
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Gemeinschaftliches Ausbildungszentrum für
Hubschrauberpiloten
Zusammen........................................................................................ 34 397 - 34 397
Differenzen durch Rundung möglich
Deutscher Beitrag zu den Kosten von integrierten Kommandostellen und Stäben,
die nicht aus NATO-Militärhaushalten bzw. EU-Haushalten, sondern nur von den
daran beteiligten Staaten zu finanzieren sind.
687 03
-032
B Beiträge an sonstige internationale Organisationen und Einrichtungen 78 232
72 482
70 535
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Unmittelbar von den Teilnehmerstaaten zu tragende
Verwaltungsausgaben für die NATO Support and Procurement
Organisation (NSPO) in Luxemburg............................................. 3 950 - 3 950
Rechtsgrundlage: NSPO Charta und Finanzsatzung
Zweck: Individuelle und kollektive logistische und
operationelle Unterstützung der NATO und ihrer Mitgliedstaaten
2. Battlefield Information Collection and Exploitation Systems
(BICES) Group Executive in Brüssel/Belgien........................... 2 280 - 2 280
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Betrieb eines gemeinsamen Datenverarbeitungs- und
Datenaustauschsystems des militärischen
Nachrichtenwesens
3. Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation
(Organisation Conjointe de Coopération en matière d`Armement -
OCCAR) in Bonn/Deutschland.................................................. 19 5 370 - 5 370
Rechtsgrundlage: OCCAR-Übereinkommen
Zweck: Effizientes Management der
Rüstungszusammenarbeit unter den Partnerstaaten
4. EUROCONTROL in Maastricht/Niederlande............................ 14 111 - 14 111
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Internationale Koordinierung der Flugsicherung
5. NATO Industrial Advisory Group (NIAG) in Brüssel/Belgien..... 15,88 800 - 800
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Förderung der Zusammenarbeit in Forschung und
Entwicklung innerhalb der NATO
6. von-Karman-Institut (VKI) in Brüssel/Belgien............................ 650 - 650
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Nachakademische Ausbildung auf dem Gebiet der
experimentellen Aerodynamik
- 13 -
Verpflichtungen im Rahmen
der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen
internationalen Institutionen sowie Maßnahmen
im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
1401
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 03
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
7. Munitions Safety Information Analysis Center (MSIAC) in
Brüssel/Belgien......................................................................... 10 220 - 220
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck:
a) Schaffung einer Datenbasis für Entwicklung und
Beschaffung nicht sympathetisch detonierender Munition
(Eigengefährdung) einschl. Klassifizierung
b) Bewertungsverfahren und Gefahrenanalysen
8. NATO Helicopter Management Agency - NAHEMA;
Partnernationen Frankreich, Italien, Niederlande in Aix-en-Provence/
Frankreich................................................................................. 36,30 4 556 - 4 556
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Entwicklung und Produktion des NH90 sowie
des MH90
9. Agentur für den NATO Eurofighter 2000 und das
Mehrzweckkampfflugzeug Tornado (NATO Eurofighter 2000 und Tornado
Development, Production and Logistics Management Agency
- NETMA; Partnernationen Großbritannien, Italien und
Spanien) in Hallbergmoos/Deutschland............................................. 31,96 21 621 - 21 621
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Definition, Entwicklung, Produktion und Logistik für
EF 2000 und Tornado
10. Europäische Verteidigungsagentur (European Defence
Agency - EDA; EU-Mitgliedstaaten) in Brüssel/Belgien.................... 24,92 13 000 - 13 000
Rechtsgrundlage: Ratsentscheidung
Zweck: Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der EU
11. Sonstige Institutionen................................................................ 400 - 400
12. Maritime Unmanned Systems Innovation and Coordination
Cell (MUSIC^2) in Brüssel/Belgien........................................... 9,94 70 - 70
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Förderung der Zusammenarbeit in Forschung und
Entwicklung im Bereich unbemannter maritimer Systeme
("maritime unmanned systems")
13. NATO Defence Innovation Accelerator for the North Atlantic
(DIANA)..................................................................................... 15,88 11 000 - 11 000
Rechtsgrundlage: DIANA Charta
Zweck: Beschleunigung neuer und disruptiver technischer
Lösungen für kritische transatlantische Verteidigungs- und
Sicherheitsherausforderungen
14. Alliance Persistence Surveillance from Space (APSS)
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Austausch von Infromationen zur Verbesserung der
Aufklärungs- und Überwachungsfähigkeit der NATO................ 204 204
Zusammen........................................................................................ 78 232 - 78 232
Differenzen durch Rundung möglich
- 14 -
1401 Verpflichtungen im Rahmen
der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen
internationalen Institutionen sowie Maßnahmen
im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
687 04
-032
B Beiträge zum NATO Pipeline System 31 035
23 678
21 450
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 21 209 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 728 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 064 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 7 417 T€
Erläuterungen:
Betrieb und Wartung von grenzüberschreitenden NATO-Kraftstoffleitungen durch
die Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) sowie Kosten für das Central
Europe Pipeline System (CEPS).
Rechtsgrundlage: Charta
Zweck: Betrieb des Zentraleuropäischen Kraftstoffleitungssystems
687 05
-032
B Beitrag zu den Kosten von der Bundeswehr mitbenutzter militärischer
Anlagen
166 560
104 956
80 396
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. EURO NATO Joint Jet Pilot Training (ENJJPT) in Sheppard
Air Force Base (AFB)/USA....................................................... 56 142 USD 54 040 - 54 040
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Grund- und Fortgeschrittenenausbildung der
Strahlflugzeugführer
2. NATO Missile Firing Installation (NAMFI) auf Kreta/
Griechenland........................................................................................... 61,00 6 000 - 6 000
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Raketenschießausbildung
3. NATO NAVAL Forces Sensor and Weapon Accuracy Check
Sites (FORACS) in Griechenland, Norwegen und USA............ 13,25 910 - 910
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Genauigkeitsvermessung von Waffensystemen auf
Kriegsschiffen
4. Tactical Leadership Programme (TLP) in Albacete/Spanien.... 12,00 330 - 330
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Ausbildung der alliierten taktischen Luftstreitkräfte
5. Deutsch-Französisches Heeresflieger-Ausbildungszentrum
TIGER (D/F HFlgAusbZ) in Le Luc/Frankreich......................... 50,00 1 745 - 1 745
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Fliegerische Ausbildung der Luftfahrzeugführer
Waffensystem TIGER
6. Deutsch-israelische Kooperation MALE HERON TP; Tel Nof
Airbase/Israel............................................................................ 19 329 USD 18 605 - 18 605
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
7. Deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich des
technischen Lufttransports mit C-130J in Evreux/Frankreich.......... 13 400 - 13 400
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Gemeinsamer Betrieb einer deutsch-französischen
Lufttransporteinheit
- 15 -
Verpflichtungen im Rahmen
der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen
internationalen Institutionen sowie Maßnahmen
im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
1401
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 05
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
8. Unterstützungsleistungen USA für Anteile des
TaktAusbKdoLw, Sheppard Air Force Base (AFB)/USA........... 490 - 490
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Unterstützung
9. FMS Anteil TaktAusbKdoLw in Sheppard/USA......................... 11 469 USD 11 040 - 11 040
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: TORNADO-Ausbildung
10. Baumaßnahme eFP.................................................................. 60 000 60 000
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Baumaßnahme enhanced Forward Presence (eFP),
nach Ende eFP (ehem, 1403/558 31)
Zusammen........................................................................................ 166 560 - 166 560
Differenzen durch Rundung möglich
Anteilige Gestehungs- und Betriebskosten für militärische Anlagen, die von den
daran beteiligten Staaten multinational finanziert werden. Hierunter fallen nicht die
Kosten für eine ausschließlich nationalen Zwecken dienende gelegentliche oder
zeitweise Mitbenutzung von militärischen Anlagen und Programme, für nationale
Zusatzforderungen und sonstige den jeweiligen Benutzerstaaten in Rechnung zu
stellende Sonderleistungen.
Mehr wegen erhöhter Bedarfe in Bezug auf Einzelprojekte.
687 12
-032
B Unterstützungsmaßnahmen der Bundeswehr gegenüber verbündeten
Streitkräften zur Förderung militärischer Zusammenarbeit
400
400
900
Erläuterungen:
Ausgaben für sonstige militärische Unterstützungsmaßnahmen von hohem
politischen Interesse soweit nicht an anderer Stelle veranschlagt.
Titelgruppe 01
Tgr. 01 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm (304 000)
(244 000)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
559 11
-032
B Nationale Steuern und Zölle 4 000
4 000
7 296
Erläuterungen:
Aufgrund einer zwischen den NATO-Staaten getroffenen Regelung sind die im
NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm enthaltenen Steuern und Zölle von den
Gastgeberländern zu tragen.
- 16 -
1401 Verpflichtungen im Rahmen
der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen
internationalen Institutionen sowie Maßnahmen
im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
559 12
-032
B Beitrag zu den Kosten des NATO-Sicherheits-Investitionsprogramms 300 000
240 000
159 625
Erläuterungen:
Die Ausgaben für Grunderwerb, Grundstücke und nationale Zusatzbauten sind im
Kap. 1408 veranschlagt.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten NATO-
Bodenaufklärungssystems NATO Alliance Ground Surveillance (NATO AGS)
(49 001)
(49 001)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
553 21
-032
B Beitrag zu den Kosten für Materialerhaltung und Betrieb 49 000
49 000
37 779
559 21
-032
B Beitrag zu den Beschaffungskosten 1
1
-
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten NATO-Frühwarnsystems NATO
Airborne Early Warning and Control (NAEW&C)
(331 880)
(136 880)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
Erläuterungen:
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich an den Kosten des multinational
beschafften luftgestützten Aufklärungs- und Frühwarnsystems der NATO E-3A.
553 31
-032
B Beitrag zu den Kosten für Materialerhaltung und Betrieb 100 000
100 000
101 817
559 31
-032
B Beitrag zu den Beschaffungskosten NAEW&C 25 880
25 880
31 380
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Beitrag zu den Beschaffungskosten................................................ 25 880
2. Zuschüsse der EU........................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 25 880
559 32
-032
B Beitrag Beschaffung Nf E3A 200 000
5 000
-
- 17 -
Verpflichtungen im Rahmen
der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen
internationalen Institutionen sowie Maßnahmen
im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
1401
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
687 31
-032
B Beitrag zu den Verwaltungskosten des NAEW&C-Programmbüros
(NAPMA)
6 000
6 000
8 945
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
Agentur für das Gemeinschaftsprogramm NATO E-3A im
Zusammenhang mit der Modernisierung des luftgestützten Frühwarn- und
Leitsystems der NATO (NATO Airborne Early Warning and Control
Programme Management Agency - NAPMA) in Brunssum/
Niederlande
Verwaltungshaushalt......................................................................... 27,45 6 000 - 6 000
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Organisation und Durchführung des Programms
Die NAPMA ist eine selbstständige NATO-Agentur. Die Beiträge zu den
Verwaltungskosten richten sich nach den Anteilen der Vertragsparteien am jeweiligen
Gemeinschaftsprogramm.
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten Betankungssystems
Multinational Multirole Tanker Transport (MRTT) Fleet (MMF)
(95 001)
(95 000)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
553 41
-032
B Beitrag zu den Kosten für Materialerhaltung und Betrieb 95 000
85 000
74 685
559 41
-032
B Beitrag zu den Beschaffungskosten 1
10 000
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Titelgruppe 07
Tgr. 07 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit Einsatzgleichen
Verpflichtungen und anerkannten Missionen
(146 000)
(-)
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: Epl. 14.
Die Leistung der Mehrausgaben im Epl. 14 bedarf der
Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 14.
- 18 -
1401 Verpflichtungen im Rahmen
der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen
internationalen Institutionen sowie Maßnahmen
im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 07
3. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
Erläuterungen:
Ausgaben für bestimmte Zeiträume gegenüber der NATO und EU eingegangene
und nach Art und Umfang jeweils spezifisch festgelegte Verpflichtungen zum
Vorhalten von Kräften in schneller Verfügbarkeit mit der Befähigung, diese zum
Einsatz bringen zu können, sowie für durch BMVg anerkannte Missionen.
423 71
-032
B Personalausgaben 40 000
Erläuterungen:
Auslandsverwendungszuschlag
547 71
-032
B Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 80 000
553 71
-032
B Erhaltung von Wehrmaterial 6 000
554 71
-032
B Militärische Beschaffungen 10 000
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€
558 71
-032
B Militärische Anlagen 10 000
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
Titelgruppe 08
Tgr. 08 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen
Einsätzen
(427 560)
(460 000)
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Epl. 14. Die Leistung der Mehrausgaben im Epl. 14 bedarf der
Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 14.
3. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
Erläuterungen:
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich u. a. an folgenden internationalen
Einsätzen:
1. KOSOVO FORCE (KFOR)
- 19 -
Verpflichtungen im Rahmen
der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen
internationalen Institutionen sowie Maßnahmen
im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
1401
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 08
2. United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)
3. European Union Naval Force Aspides (EUNAVFOR ASPIDES)
4. United Nations Mission in the Republic of South Sudan (UNMISS)
5. Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara
(MINURSO)
6. European Union Naval Force Mediterranean (EU NAVFOR MED) Operation
IRINI
7. Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern,
Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien
8. Maritime Sicherheitsoperation im Mittelmeer (SEA GUARDIAN)
9. European Union Force (EUFOR) Operation ALTHEA
Die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland beschränkt sich bei Einsätzen
wie EUNAVFOR ATALANTA, EUTM Mali, EUTM RCA, EUTM Somalia und EUTM
MOZ auf Beiträge an der Gemeinschaftsfinanzierung
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass auch für bereits beendete Mandate im
Rahmen des logistischen Nachlaufs haushalterische Vorsorge zu treffen ist.
423 81
-032
B Personalausgaben 34 100
40 000
35 618
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Auslandsverwendungszuschlag...................................................... 31 000
2. Entlohnung nicht deutscher Ortskräfte............................................ 600
3. Sonstige Leistungen........................................................................ 2 500
Zusammen............................................................................................ 34 100
547 81
-032
B Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 171 460
185 000
199 954
553 81
-032
B Erhaltung von Wehrmaterial 80 000
90 000
85 577
554 81
-032
B Militärische Beschaffungen 50 000
65 000
38 450
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1404 Tit.
551 01, 551 02, 551 03, 551 11, 551 12, 551 16, 551 18, Kap. 1405 Tit.
554 01, 554 03, 554 05, 554 06, 554 07, 554 08, 554 10, 554 12 und
554 13. Die Deckungsfähigkeit gilt nur innerhalb des jeweiligen
Fälligkeitsjahres und ist auf 50 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen
Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
- 20 -
1401 Verpflichtungen im Rahmen
der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen
internationalen Institutionen sowie Maßnahmen
im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 08
558 81
-032
B Militärische Anlagen 15 000
10 000
5 450
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2029 bis zu....................................... 10 000 T€
687 81
-032
B Beitrag zu den gemeinsamen Kosten für NATOgeführte Militäreinsätze
sowie für Einsätze der EU mit militärischen oder verteidigungspol.
Bezügen
77 000
70 000
58 091
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Europäische Union (EU).............................................................. 24,92 60 000 - 60 000
Rechtsgrundlage: EU-Vertrag und weitere Vereinbarungen
Zweck: Finanzierung der gemeinsamen Kosten (common
costs)
2. NATO........................................................................................... 15,88 17 000 - 17 000
Rechtsgrundlage: NATO-Vertrag
Zweck: Finanzierung der gemeinsamen Kosten (common
costs)
Zusammen........................................................................................ 77 000 - 77 000
Differenzen durch Rundung möglich
- 21 -
Verpflichtungen im Rahmen
der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen
internationalen Institutionen sowie Maßnahmen
im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
1401
Vorbemerkung
1. Allgemeines
Im Kapitel 1403 sind Planstellen, Stellen und Ausgaben für
das militärische Personal der Bundeswehr (ohne Ministerium
und BAMAD) und die allgemeinen Kosten des militärischen
Dienstes einschließlich der militärischen Ausbildung, sowie die
Versorgungsausgaben der ehemaligen Berufssoldatinnen und
Berufssoldaten veranschlagt.
Das Kapitel 1403 enthält auch alle Einnahmen und Ausgaben
für Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie Auszubildende bei den Kommandobehörden
und Truppen mit Ausnahme der Planstellen und Stellen sowie
der Bezüge und Entgelte (vgl. hierzu Kapitel 1413).
Darüber hinaus sind enthalten:
die Ausgaben für die unentgeltliche truppenärztliche
Versorgung der Soldatinnen und Soldaten (Heilfürsorge),
Sozialversicherungsleistungen für Wehrdienst Leistende
(WDL) und Reservistendienst Leistende (RDL),
die Nachversicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die ohne lebenslange
Versorgung aus der Bundeswehr ausscheiden,
Unterhaltssicherungsleistungen für WDL und RDL und
Ausgaben zur Absicherung der Soldatinnen und Soldaten auf
Zeit gegen Arbeitslosigkeit.
2. Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im
Kapitel 1403
Durch die vorrangige Nutzung der Deutschen Bahn und
des Öffentlichen Personennahverkehrs trägt das "Kostenlose
Bahnfahren in Uniform der Soldatinnen und Soldaten" dazu
bei, die Treibhausgase zu reduzieren (SDG 13). Dafür ist ein
Volumen von rd. 115 Mio. Euro vorgesehen. Daneben
werden im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagement
rd. 0,9 Mio. Euro zur Gesundheitsförderung des militärischen
Personals (SDG 3) investiert. Des Weiteren sind zur
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (SDG 4) sowie
der Steigerung der Attraktivität des Soldatenberufs rd. 12 Mio.
Euro für die Kinderbetreuung veranschlagt.
3. Zahlenmäßige Stärke der Streitkräfte (Artikel 87a
Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz (GG))
Die zahlenmäßige Stärke der Soldatinnen und Soldaten stellt
sich wie folgt dar:
Bezeichnung 2026 2025
Planstellen für Berufs- und
Zeitsoldatinnen und -soldaten................................... 222 483 192 511
davon bei Kapitel 1412......................... 1 073 1 079
davon bei Kapitel 1403......................... 221 410 191 432
davon für Zeitsoldatinnen und -
soldaten (bis 23 Monate)................................. 20 000
Planstellen für Berufs- und
Zeitsoldatinnen und -soldaten des BAMAD sind im
Bezeichnung 2026 2025
geheimen Wirtschaftsplan des BAMAD
bei Kapitel 1414 enthalten.
Der Ausgabenveranschlagung liegt
folgende durchschnittliche Anzahl von
Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten
zugrunde................................................. 181 200 179 400
nachrichtlich:
Anzahl der Wehrdienst Leistenden......... 12 500 12 500
Organisatorischer Umfang:
Dienstpostenumfang............................... 166 710 166 667
davon Streitkräfte.................................. 160 052 159 999
Ausbildungsumfang................................ 38 688 36 903
Reservistenumfang................................. 7 500 7 500
Dienstposten Zivilpersonal in den
Streitkräften............................................ 22 336 22 188
4. Grundzüge der Organisation (Artikel 87a GG)
4.1 Heer
4.1.1 Bereich Kommando Heer
1 Kommando Heer
2 Panzerdivisionen
5 Mechanisierte Brigaden, davon 1 in Litauen stationiert
1 Brigade Mittlere Kräfte
1 Deutscher Anteil Deutsch-Französische Brigade
1 Division Schnelle Kräfte
1 Gebirgsjägerbrigade
1 Luftlandebrigade mit 2 Regimenten
1 Kommando Spezialkräfte
1 Kommando Hubschrauber mit 3
Hubschrauberregimentern
1 Heimatschutzdivision mit 6 Heimatschutzregimentern
1 Amt für Heeresentwicklung mit 1 Stab Test und
Versuch (D-LBO)
1 Ausbildungskommando
11 Schulen und Ausbildungszentren
4.1.2 Heeresanteile NATO/Multinational
1 Deutscher Anteil DEU/NLD Corps EUROCORPS
1 Deutscher Anteil EUROCORPS
1 Deutscher Anteil ARRC
1 Deutscher Anteil NRDC-ESP
1 Deutscher Anteil NRDC-FRA
1 Deutscher Anteil NRDC-ITA
1 Deutscher Anteil MND ME
- 22 -